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Der Streetfighter-Fred


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vor 2 Minuten schrieb Wolle68:

Haste sicher recht mit Deiner Recherche. Ich denke aber das Da niemand einen Strick draus dreht, außer es kommt zu Untersuchungen weil Dich ein 35 Tonner in dunkler Nacht volle Breitseite Erwischt hat und behauptet er hat Dich nicht gesehen( also der Fahrer, nicht der 35Tonner 😉). 

Wenn Du da was dran hast das aussieht als könnte es Original sein und auch noch ein E Zeichen hat, wird sich da kein Kontrolleur aufspielen.

Die Originalen gehen einfach an keinem Motorrad. Kann ich nicht sehen. Bekomm ich Augenkrebs von.

 

Wolle, da haste völlig Recht! Weshalb Ducati so runde Teile an die Bremse der SF pappt anstatt eckige an die Gabel, das weiß auch keiner. Aber alles da vorne ist einfach furchtbar. 

Ich hatte mich mal selbst für diese Aufkleber interessiert, damals aber schon davon abgelassen. Nur war mir der Grund nicht mehr klar. Jetzt schon.

Auch finde ich die Aufkleber auf der Öhlinsgabel einfach unschön, da die Eloxierung unharmonisch unterbrochen wird. Ich finde meine Lösung hinten einfach minimalst erträglich. Aber nützt ja nix.

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vor 47 Minuten schrieb Mick-Omega:

Ich möchte natürlich nicht klugscheissen oder ein Spielverderber sein. Ich habe mich nochmal durch das WWW gewühlt und möchte meine Erkenntnis gerne teilen:

Bemühlt man die Googlesuche zum Thema Lightech Reflektoraufkleber kommt man im Ducstore zu folgendem Ergebnis:

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Die Folie hat also eine E13 Nummer (13 bedeutet in Luxemburg zugelassen). 104R000002 steht für die Prüfnorm ECE104(R). Sucht man danach, bekommt man beim Hersteller Orafol folgende Info:

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So, dieses Reflektorband (Lightech schneidet das Band wohl nur in Stücke) ist ausschließlich als Markierungsband für LKWs und Anhänger zugelassen. Markierungsbänder sind aber keine Reflektoren im eigentlichen Sinn.

 

Natürlich soll jeder seine Maschine gestalten wie er möchte. Auf der komplett sicheren Seite ist man mit diesen Auklebern mMn aber leider nicht.

Danke für die Aufklärung, top.

Ich werde es drauf ankommen lassen. Und ich finde die Aufkleber an der Gabel unauffälliger als an den Bremszangen oder sonst wo. 

 

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Am 8.1.2023 um 11:39 schrieb Stripe:

Danke für die Aufklärung, top.

Ich werde es drauf ankommen lassen. Und ich finde die Aufkleber an der Gabel unauffälliger als an den Bremszangen oder sonst wo. 

 

Das Thema hat mir keine Ruhe gelassen 😉 habe heute mit einem TÜV-Nord Mitarbeiter gesprochen. Neben der E-Kennzeichnung gibt es weitere „Kennbuchstaben“ die für das jeweilige Leuchtmittel und deren Verwendungszweck enthalten sein müssen. Bei einem Rückstrahler, wo auch die seitlichen Reflektoren zugehören, muss die Angabe “IA“ enthalten sein. Habe da mal ein Bild angehängt…. Jetzt ist Schluss mit „Schlaumeiern“ 😂

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Am 8.1.2023 um 10:48 schrieb Mick-Omega:

Die Folie hat also eine E13 Nummer (13 bedeutet in Luxemburg zugelassen). 104R000002 steht für die Prüfnorm ECE104(R). Sucht man danach, bekommt man beim Hersteller Orafol folgende Info:

So, dieses Reflektorband (Lightech schneidet das Band wohl nur in Stücke) ist ausschließlich als Markierungsband für LKWs und Anhänger zugelassen. Markierungsbänder sind aber keine Reflektoren im eigentlichen Sinn.

Genau so ist es. ich hatte das auch schon einmal recherchiert.
Das Zeug kannst du auf der 10m Rolle für 30€ kaufen.
Ich denke, entweder lässt man die Reflektoren ganz weg, oder nimmt etwas Unauffälligeres und steht einfach dazu 😬

Bildschirmfoto 2023-01-10 um 09.31.01.png

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Wegen den Reflektoren mal aus Interesse so nebenbei gefragt:

Hattet Ihr damit beim Tüv tatsächlich Probleme, wenn die Dinger fehlen? Welches Bundesland?

Fahre seit über 25 Jahren Motorräder und habe immer (!) alle Reflektoren abgemacht... am Nummernschild, an der Gabel usw; gab tatsächlich nie Probleme und bin immer durchgekommen ohne Vermerk deswegen. Wohne in Nrw ziemlich direkt auf der Grenze Ruhrpott/Münsterland.

Bearbeitet von SoylentDom
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vor 1 Stunde schrieb SoylentDom:

Wegen den Reflektoren mal aus Interesse so nebenbei gefragt:

Hattet Ihr damit beim Tüv tatsächlich Probleme, wenn die Dinger fehlen? Welches Bundesland?

Zu fehlenden Reflektoren kann ich jetzt nichts sagen, aber als ich mit meiner Monster beim TÜV war, kam scherzhaft: "Wie, ne Ducati mit Rückstrahler am Kennzeichen? Da muss doch was nicht stimmen, mach lieber keine Plakette drauf".... 

Zumindest haben sie also drauf geachtet. 

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vor 3 Minuten schrieb generalticktack:

Zu fehlenden Reflektoren kann ich jetzt nichts sagen, aber als ich mit meiner Monster beim TÜV war, kam scherzhaft: "Wie, ne Ducati mit Rückstrahler am Kennzeichen? Da muss doch was nicht stimmen, mach lieber keine Plakette drauf".... 

Zumindest haben sie also drauf geachtet. 

Das kenne ich von der Harley: "Ein Sitzbankriemen auf einer Harley (ich habe ihn extra für den TÜV drangeschraubt)? Ich mache grad ein Foto ..."

 

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vor 2 Stunden schrieb SoylentDom:

Wegen den Reflektoren mal aus Interesse so nebenbei gefragt:

Hattet Ihr damit beim Tüv tatsächlich Probleme, wenn die Dinger fehlen? Welches Bundesland?

Fahre seit über 25 Jahren Motorräder und habe immer (!) alle Reflektoren abgemacht... am Nummernschild, an der Gabel usw; gab tatsächlich nie Probleme und bin immer durchgekommen ohne Vermerk deswegen. Wohne in Nrw ziemlich direkt auf der Grenze Ruhrpott/Münsterland.

Naja, ich denke da gar nicht so sehr an den TÜV. Eher an die Polizeikontrollen an beliebten Mopedstrecken. Ich habe da keine Lust wegen solchen Nichtigkeiten noch Stress zu bekommen, also eine Strafe zu bezahlen und zur Vorführung zu fahren. In dem Fall müsste man ja auch irgendwas ans Moped knödeln.

Zusätzlich kommt natürlich noch die Unfallsituation dazu, wobei es wohl eher unwahrscheinlich ist, volle Breitseite vom Vierrad umgenietet zu werden.

Aber auch da habe ich keine Lust auf Stress. 

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vor 1 Stunde schrieb generalticktack:

Zu fehlenden Reflektoren kann ich jetzt nichts sagen, aber als ich mit meiner Monster beim TÜV war, kam scherzhaft: "Wie, ne Ducati mit Rückstrahler am Kennzeichen? Da muss doch was nicht stimmen, mach lieber keine Plakette drauf".... 

Zumindest haben sie also drauf geachtet. 

Mein TÜV hier in Düsseldorf hat kein Problem mit den fehlenden Gabelreflektoren an meiner Euro4 Monster.Glaub er hätte ehr mit Reflektoren ein Problem 🙂

Das bringt einen im Fall der Fälle aber nix: Unfall mit Ermittlung von Staatsanwalt oder Gegnerischen Gutachtern.

Bearbeitet von Airhaenz
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vor 15 Minuten schrieb Stripe:

DEKRA in Köln hat mir schon das Siegel wegen fehlenden Rückstrahler verweigert. 

Ja ohne Rückstrahler durch den TÜV. Ich glaube die Zeiten sind langsam vorbei. Kommst Du bei meinem TÜV auch nicht mit durch.

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Edit: das kann derzeit so nicht mehr sagen

Schauen wir ins Gesetz. In Österreich (Kraftfahrgesetz 1967, § 15 Abs 3) bekommst ohne Rückstrahler keine Prüfplakette. Der ist gesetzlich vorgeschrieben.
"Krafträder im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG (Motorräder Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein: ... 8. einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler."

Hingegen sind bei uns seitliche Reflektoren an Motorrädern nicht (mehr) verpflichtend.

"Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein: ... 12. ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite."

Edit: diese Fassung des KFG ist alt/obsolet!

Bearbeitet von Petersil
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Danke euch allen für die Detailhinweise...zu den Nummern war mir noch eins im Sinn und konnte ich mit I-Net Unterstützung auch finden. E13 bedeutet die Zulassung wurde in Luxemburg beantragt...ist aber für weitere Länder gültig...somit bestünde zumindest das Problem nicht mehr. Was den Rest der Normen angeht richte ich mich da nach den bereits geteilten Erklärungen. 

 

image.png.d686a1b90471339298e4ccf6bc8b3407.png 

Schließe mich aber generell an. Wie kann man designtechnisch so eine Augenschmeide hinlegen beim Motorrad selbst und dann beim einfachen anbringen von Reflektoren so verkacken...aber nun gut. Staub abwischen und akzeptieren...gibt Schlimmeres

 

Gruß

Mathias

 

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vor 18 Stunden schrieb Petersil:


Hingegen sind bei uns seitliche Reflektoren an Motorrädern nicht (mehr) verpflichtend.

"Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein: ... 12. ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite."

Du willst erklären, dass Österreich bei einer ECE-Norm aussetzt? Kann ich irgendwie nicht glauben.

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Die Antwort ist Jein. Bis 2021 galt das, was ich oben geschrieben habe. Und es ist kompliziert. Aber vielleicht lieg ich ja total falsch. Und sorry für den Beitrag. Berufskrankheit.

Im Ergebnis kommt es anscheinend drauf an, ob die Reflektoren ausdrücklich in der Typengenehmigung eingetragen/eingezeichnet sind/waren oder nicht. Sind sie das, dürfen sie nicht verändert werden. Sind sie das nicht, können sie entfernt werden. Jetzt hab ich mir die mir vorliegenden Typengenehmigungen meiner EVO und von meinem PCX-Roller angeschaut - da steht nix über Reflektoren. Das sagt aber nichts, nur weil der Endkunde das nicht in die Hand bekommt ...

Ich hab daher vorhin dazu mit einem Juristen vom ÖAMTC telefoniert, weil ich praktisch nix ausser dem/den Gesetzen gefunden habe. Und - die von mir oben zitierten Gesetzesstellen sind anscheinend obsolet, wie ich gesehen habe. (Nach denen wäre es ja einfach gewesen...); der hat vermutlich dieselbe obsolete Quelle angeschaut wie ich (ganz unten).

Hier die aktuelle Fassung des österr. Kraftfahrgesetzes [FN 1]:
===
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L

§ 15. Für Fahrzeuge der Klasse L gelten hinsichtlich des Anbaues, der technischen Eigenschaften und der Funktionsweise der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 [FN 2] über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013, in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 [FN 3] hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014.

[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/LSU/?uri=CELEX:32013R0168

[3] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2014/3/oj/deu
===

Über Art. 4 der EU VO Nr. 3/2014 landest du bei den UNECE-Regeln

Artikel 4

Anwendung von UNECE-Regelungen

(1)   Für die Typgenehmigung gelten die in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen UNECE-Regelungen und ihre Änderungen.

(2)   Bezugnahmen auf die Fahrzeugklassen L1, L2, L3, L4, L5, L6 und L7 in den UNECE-Regelungen sind jeweils als Bezugnahmen auf die Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e und L7e gemäß dieser Verordnung zu verstehen; dies gilt einschließlich etwaiger Unterklassen.



Dazu gab es in Österreich bisher die Regeln wie im obigen Beitrag zitiert:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/267/P15/NOR40069706


Diese Quelle ist normalerweise ezellent, aber ich bin nicht 100% sicher, ob sie zur Zeit hier am letzten Stand ist

https://www.sn.at/wiki/Benutzer:Motorradrecht
/Motorradrecht#Beleuchtung_:_KFG_.C2.A7_15_.283.29.2C_.284.29.3B_KDV_.C2.A7.C2.A7_10_ff

(nach dem oben festgestellten ist das nicht korrekt, da das KFG in seiner letzten Fassung aus 2021 in §15 keine Absätze/Zahlen mehr hat)

 

Bearbeitet von Petersil
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vor 2 Stunden schrieb Petersil:

Die Antwort ist Jein. Bis 2021 galt das, was ich oben geschrieben habe. Und es ist kompliziert. Aber vielleicht lieg ich ja total falsch. Und sorry für den Beitrag. Berufskrankheit.

Im Ergebnis kommt es anscheinend drauf an, ob die Reflektoren ausdrücklich in der Typengenehmigung eingetragen/eingezeichnet sind/waren oder nicht. Sind sie das, dürfen sie nicht verändert werden. Sind sie das nicht, können sie entfernt werden. Jetzt hab ich mir die mir vorliegenden Typengenehmigungen meiner EVO und von meinem PCX-Roller angeschaut - da steht nix über Reflektoren. Das sagt aber nichts, nur weil der Endkunde das nicht in die Hand bekommt ...

Ich hab daher vorhin dazu mit einem Juristen vom ÖAMTC telefoniert, weil ich praktisch nix ausser dem/den Gesetzen gefunden habe. Und - die von mir oben zitierten Gesetzesstellen sind anscheinend obsolet, wie ich gesehen habe. (Nach denen wäre es ja einfach gewesen...); der hat vermutlich dieselbe obsolete Quelle angeschaut wie ich (ganz unten).

Hier die aktuelle Fassung des österr. Kraftfahrgesetzes [FN 1]:
===
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L

§ 15. Für Fahrzeuge der Klasse L gelten hinsichtlich des Anbaues, der technischen Eigenschaften und der Funktionsweise der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 [FN 2] über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013, in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 [FN 3] hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014.

[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/LSU/?uri=CELEX:32013R0168

[3] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2014/3/oj/deu
===

Über Art. 4 der EU VO Nr. 3/2014 landest du bei den UNECE-Regeln

Artikel 4

Anwendung von UNECE-Regelungen

(1)   Für die Typgenehmigung gelten die in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen UNECE-Regelungen und ihre Änderungen.

(2)   Bezugnahmen auf die Fahrzeugklassen L1, L2, L3, L4, L5, L6 und L7 in den UNECE-Regelungen sind jeweils als Bezugnahmen auf die Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e und L7e gemäß dieser Verordnung zu verstehen; dies gilt einschließlich etwaiger Unterklassen.



Dazu gab es in Österreich bisher die Regeln wie im obigen Beitrag zitiert:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/267/P15/NOR40069706


Diese Quelle ist normalerweise ezellent, aber ich bin nicht 100% sicher, ob sie zur Zeit hier am letzten Stand ist

https://www.sn.at/wiki/Benutzer:Motorradrecht
/Motorradrecht#Beleuchtung_:_KFG_.C2.A7_15_.283.29.2C_.284.29.3B_KDV_.C2.A7.C2.A7_10_ff

(nach dem oben festgestellten ist das nicht korrekt, da das KFG in seiner letzten Fassung aus 2021 in §15 keine Absätze/Zahlen mehr hat)

 

Ich raffe da jetzt leider gar nichts. 😂

Und wenn du das schreibst: 

„Im Ergebnis kommt es anscheinend drauf an, ob die Reflektoren ausdrücklich in der Typengenehmigung eingetragen/eingezeichnet sind/waren oder nicht. Sind sie das, dürfen sie nicht verändert werden. Sind sie das nicht, können sie entfernt werden.“

Ist das für Deutschland auch nicht (ganz) richtig. Die Reflektoren sind bestimmt Teil der Typengenehmigung meiner 2020er 1200S. Ich darf die Reflektoren nicht gänzlich entfernen, das ist richtig. Aber verändern darf ich die Dinger eben doch. Nämlich von Orange vorne nach Rote hinten. Innerhalb der zulässigen Maße natürlich.

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Wegen dem fehlendem Rückstrahler hinten, an dem Bike meiner Frau, hat uns die Dekra Bielefeld (NRW) die Plakette verweigert.

Aber wenigstens mit dem Hinweis (wir waren am frühen Vormittag dort), wenn wir heute noch mit Rückstrahler vorbeikommen, dann brauchen wir für die Wiedervorführung nix bezahlen.

So war es dann auch, ab zu, Louis einen Rückstrahler besorgt, mit einer Nummernschildschraube nicht ganz mittig drangefummelt und Plakette ohne Mehrkosten abgeholt.

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🤔🤔🤔

War das hier nicht mal der Streetfighter-Fred?

Seit wann wurde der umbenannt in „Mein Leben mit dem TÜV-Fred“ mit dem Untertitel „Das Grauen hat einen Namen - Der seitliche Reflektor“ 😱😱😱

Ich möchte wieder den Streetfighter-Fred haben ☝🏽

Nur zur Erinnerung….das ist eine Streetfighter:

 

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