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Der "Was wurde/ habt ihr heute an der Monster gemacht/ machen lassen"- Thread


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Irgendwie Not gegen Elend... 🤷‍♂️ Aber ich glaube, ich würde den Reflektor an der Gabel lassen. An der goldenen Öhlins sticht der ja nicht ganz so extrem hervor. Am besten hat das irgendwie noch KTM gelöst. Liegt aber wohl auch einfach daran, dass da eh viel Orange im Spiel ist.

Dürfte man den Reflektor auch am oberen, waagerechten Teil des KZH anbringen?

Bearbeitet von Schnörkel
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vor 5 Minuten schrieb Schnörkel:

Irgendwie Not gegen Elend... 🤷‍♂️ Aber ich glaube, ich würde den Reflektor an der Gabel lassen. An der goldenen Öhlins sticht der ja nicht ganz so extrem hervor.

Dürfte man den Reflektor auch am oberen, waagerechten Teil des KZH anbringen?

Der Scrambler hatte ja ne schwarze Gabel, da war es optisch schon eine Verbesserung. Aber du hast recht, vorne fällt es eigentlich garnicht so sehr auf, hinten wäre nur „anders“.

Ob man es waagerecht montieren darf, ich weiß es nicht. Aber warum nicht?!

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Ob hochkant oder quer sollte egal sein. Hier der Gesetzestext:

(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Bearbeitet von optikMoptik
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vor 7 Minuten schrieb optikMoptik:

Ob hochkant oder quer sollte egal sein. Hier der Gesetzestext:

(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Da steht aber irgendwie nichts von Seitenreflektoren.

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vor 9 Minuten schrieb Mick-Omega:

Da steht aber irgendwie nichts von Seitenreflektoren.

Der Sinn uns Zweck sollte aber klar sein/werden. "am äußersten Ende"... Die Seiten stellen auch ein "Ende" dar. Das ist aber auch nur die Theorie. Sollte man die Reflektoren etwas nach innen versetzt montieren, kräht bestimmt kein Hahn danach 🤷🏼‍♂️

Bearbeitet von optikMoptik
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Moin,

bei den Freunden von

 https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#was_sagt_die_stvzo_zur_beleuchtung_am_motorrad

steht das hier:

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bereits zugelassene Maschinen haben Bestandsschutz, sodass eine Nachrüstung nicht notwendig ist.

 

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vor 26 Minuten schrieb Kabi:

Moin,

bei den Freunden von

 https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#was_sagt_die_stvzo_zur_beleuchtung_am_motorrad

steht das hier:

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bereits zugelassene Maschinen haben Bestandsschutz, sodass eine Nachrüstung nicht notwendig ist.

 

Zusätzlich gilt:

Vorn angebrachte Katzenaugen müssen orange sein.

Hinten angebrachte dürfen wahlweise orange oder rot sein.

 

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vor 4 Stunden schrieb optikMoptik:

Die StvZO spielt hier keine Rolle, da die seitlichen Reflektoren nur bei Mopeds die nach ECE/EG zugelassen sind, vorgeschrieben sind. Dementsprechend steht in diesen Normen auch irgendwo was von seitlichen Reflektoren. Wo da aber genau und unmissverständlich steht was geht und was nicht konnte ich bisher nicht rausfinden. Ist vermutlich auch so gewollt... 😊 Die Meinungen gehen jedenfalls auseinander von "vorne MUSS" über "hinten reicht" bis zu "wenn hinten dann MUSS vorne auch" hab ich schon alles gehört bzw. gelesen. Ich habs aufgegeben und mich an die Reflektoren an der Gabel einfach gewöhnt... Seh' ich eh nicht beim fahren...

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vor 7 Stunden schrieb Mick-Omega:

Ich hatte vom Scrambler noch Rizoma Seitenreflektoren für hinten übrig. Diese dürfen die vorderen orangen Teile ersetzen! Einfach mal mit Isoband an den KZH geklebt. Optisch bin ich da echt unschlüssig ob es besser aussieht als mit den Teilen an der Vordergabel.

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...sieht besser aus. 👍

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Da ich keinen Platz für ein Kissen mit Kfz-Kennzeichen, oder den Wackeldackel oder eine gehäkelte Klorolle habe, dachte ich mir, ein schönes Sofakissen wäre nett 😉

Die Matte ist nicht so wellig, wie es auf dem Foto aussieht. Die versiegelten Nähte müssen sich noch "setzen" (warmfahren).

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vor 2 Stunden schrieb Mick-Omega:

Reflektoren jetzt richtig hinten montiert, vordere Teile an der Gabel entfernt.

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Was ein Blödsinn. Bin ich froh das ich den Scheiß nicht brauche.

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