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Neue Monster 2021 - Erfahrungen - Austausch


Empfohlene Beiträge

vor 20 Stunden schrieb MadMax77:

Ich möchte nur anmerken das ohne diese Reflektoren, wenn man nicht an anderer Stelle für adäquaten Ersatz sorgt, die BE des Fahrzeugs erlischt.

Seit € 4 sind die Dinger Pflicht!

 

Die BE erlischt deswegen wohl nicht. Fahren ohne BE ist in § 19 (2) StVZO geregelt. Es kann aber sein, dass du beim nächsten TÜV Probleme bekommst oder bei der nächsten Kontrolle 15 EUR wegen einer OWi zahlen musst.

Wenn es besser aussehen soll, dann mach die Dinger ab. Wenn du keinen Ärger willst, dann lass sie dran oder bau dir welche ans hintere Kennzeichen, so wie z. B. @Mick-Omega (habe ich gerade noch auf dem Foto gesehen). Das sieht schon viel besser aus.

 

Bearbeitet von P-H
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vor einer Stunde schrieb P-H:

Die BE erlischt deswegen wohl nicht. Fahren ohne BE ist in § 19 (2) StVZO geregelt. Es kann aber sein, dass du beim nächsten TÜV Probleme bekommst oder bei der nächsten Kontrolle 15 EUR wegen einer OWi zahlen musst.

Wenn es besser aussehen soll, dann mach die Dinger ab. Wenn du keinen Ärger willst, dann lass sie dran oder bau dir welche ans hintere Kennzeichen, so wie z. B. @Mick-Omega (habe ich gerade noch auf dem Foto gesehen). Das sieht schon viel besser aus.

 

Oder mach es „halblegal“ wie @Bennound stelle dich bei einer Kontrolle dumm. Obwohl die auch wieder Orange sind…also nix gewonnen.

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Wenn ich irgendwann zum TÜV muss, dann bringe ich die Dinger natürlich vorher wieder an, aber 15 Euro nehme ich dann doch gerne in Kauf, falls ich mal kontrolliert werden sollte! Das war nämlich noch nie der Fall. Ansonsten ist es wirklich ein Motorrad, dass man jedem weiter empfehlen kann, macht einfach Spaß!!

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vor 3 Stunden schrieb P-H:

Die BE erlischt deswegen wohl nicht. Fahren ohne BE ist in § 19 (2) StVZO geregelt. Es kann aber sein, dass du beim nächsten TÜV Probleme bekommst oder bei der nächsten Kontrolle 15 EUR wegen einer OWi zahlen musst.

Ich behaupte genau das Gegenteil:

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.

Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

Und nein, ich bin auch nicht geil auf die Dinger. Aber bevor ich eine Strafanzeige riskiere und meine Monster irgendwo stehen lassen muss gestalte ich mir das Reflektoren so, das mein Geschmack und die Zulassung irgendwie in Einklang stehen.

Bearbeitet von Mick-Omega
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vor 50 Minuten schrieb Mick-Omega:

Ich behaupte genau das Gegenteil:

...
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, ...

 

Dass dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, halte ich doch für sehr weit her geholt.

Es muss aber letztendlich jeder für sich entscheiden. Ich finde deine Lösung ganz zufriedenstellend. 👍 Ein Umbau auf eine goldene Öhlinsgabel mit den gelben Konturmarkierungen wäre auch noch eine sehr interessante Variante. 😉

Hier wurde schon mal das Fehlen eines Reflektors am Heck über 5 Seiten diskutiert....

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vor 1 Minute schrieb Mick-Omega:

Finde ich auch total schwach, dass man danach suchen muss. Sowas müsste bei den technischen Daten stehen, mMn.

Ja so sehe ich das auch, aber in der Zulassungsbescheinigung steht das drin 😉

kannst Du da mal für mich nachschauen ?

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vor 2 Stunden schrieb P-H:

Dass dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, halte ich doch für sehr weit her geholt.

Es muss aber letztendlich jeder für sich entscheiden. Ich finde deine Lösung ganz zufriedenstellend. 👍 Ein Umbau auf eine goldene Öhlinsgabel mit den gelben Konturmarkierungen wäre auch noch eine sehr interessante Variante. 😉

Hier wurde schon mal das Fehlen eines Reflektors am Heck über 5 Seiten diskutiert....

Eine Reflektordiskussion, wie geil😅. Aber Spaß ohne, bevor ich mir den Tag, von einem der es von Staatswegen her kann, versauen lasse. Halte ich ich mich nach Möglichkeit so an die Vorgaben das keine Fragen aufkommen.

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Also wenn einer ohne diese seitlichen Reflektoren zu mir zur HU kommt, sind die eben bei der Heimfahrt abgeflogen…einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn man es aber ganz streng nimmt, ist die BE natürlich erloschen (wie oben bereits erwähnt). Und gerät man an einen schlecht gelaunten Polizisten, wird er das auch so sehen 😞 

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vor 18 Stunden schrieb Mick-Omega:

Ich behaupte genau das Gegenteil:

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.

Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

Aber bevor ich eine Strafanzeige riskiere

Wenn, wäre es aber eine Ordnungswidrigkeitenanzeige 😉

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vor 13 Stunden schrieb Monster12:

Wenn, wäre es aber eine Ordnungswidrigkeitenanzeige 😉

Du meinst genau wie Wildpinkeln am Feldweg, weil man nicht mehr kann😅

Mehr muss man dann ja nimmer sprechen😇

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vor 8 Stunden schrieb ipoxiatic:

Du meinst genau wie Wildpinkeln am Feldweg, weil man nicht mehr kann😅

Mehr muss man dann ja nimmer sprechen😇

Ich weis echt nicht woraus, vorwiegend Männer, das Recht ableiten immer und überall hinzupinkeln ohne dafür auch nur hinter einen Baum zu gehen. Schon die alten Römer hatten dafür öffentliche Aborts.

Wer aus medizinischen Gründen (z.b. Prostata) sofort austreten muss, hat gute Chancen kein Ordnungsgeld zahlen zu müssen.

Bearbeitet von Wolle68
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