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Kennzeichenreflektor nicht dran = BE erloschen


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Am 16.8.2021 um 17:53 schrieb Monster_kev:

Also ich habe gerade mit dem Anwalt gesprochen, und er meint ich kann mir die ganzen Kosten die mir durch den fehlenden Reflektor entstehen, vom Händler bezahlen lassen. Zumal ich noch in der Gewährleistung bin. 

Ist ein Sachmangel. Theoretisch kannst sogar vom Kaufvertrag zurücktreten, erst Recht wenn die Mängel durch den Verkäufer nicht abgestellt werden. Natürlich vorausgesetzt kannst es beweisen.

Ist wie mit jedem anderen Produkt klar geregelt in Deutschland. Die Kosten muss natürlich der Verkäufer übernehmen.
Aber in dem Fall würde ich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Der Streitwert wäre für mich persönlich zu gering. Rede mit dem Händler, vllt. macht er dir was "umsonst". Der weiß genau das er was verbockt hat. Der Reflektor ist vermutlich Teil einer Euro-Zertifizierung, wenn der weg ist verlierst du klar die BE. Seit Euro 4 vermutlich wurde das eingeführt. Monster mit Euro 3 darf weiter ohne fahren ✌️

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vor 1 Stunde schrieb veniceline:

Ist ein Sachmangel. Theoretisch kannst sogar vom Kaufvertrag zurücktreten, erst Recht wenn die Mängel durch den Verkäufer nicht abgestellt werden. Natürlich vorausgesetzt kannst es beweisen.

Ist wie mit jedem anderen Produkt klar geregelt in Deutschland. Die Kosten muss natürlich der Verkäufer übernehmen.
Aber in dem Fall würde ich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Der Streitwert wäre für mich persönlich zu gering. Rede mit dem Händler, vllt. macht er dir was "umsonst". Der weiß genau das er was verbockt hat. Der Reflektor ist vermutlich Teil einer Euro-Zertifizierung, wenn der weg ist verlierst du klar die BE. Seit Euro 4 vermutlich wurde das eingeführt. Monster mit Euro 3 darf weiter ohne fahren ✌️

Sach mal, was schreibst Du da?

Der Reflektor von dem die Rede ist, ist schon Vorschrift da warst Du vermutlich noch nicht geboren und hat nix mit EU und BE zu tun! Man bekommt halt nur keinen TÜV Stempel und der Trachtenverein schreibt eine Mängelkarte. That´s it!

Auch ein fehlender Seitenreflektor führt natürlich nicht zu erlöschen der BE.

Bearbeitet von Wolle68
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  • 2 Wochen später...
Am 20.8.2021 um 17:37 schrieb Wolle68:

Sach mal, was schreibst Du da?

Der Reflektor von dem die Rede ist, ist schon Vorschrift da warst Du vermutlich noch nicht geboren und hat nix mit EU und BE zu tun! Man bekommt halt nur keinen TÜV Stempel und der Trachtenverein schreibt eine Mängelkarte. That´s it!

Auch ein fehlender Seitenreflektor führt natürlich nicht zu erlöschen der BE.

Naja aber die BE ist ja wegen dem Reflektor erloschen. Das haben ja die Polizisten gemacht.

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So jetzt wurde ja viel geschrieben … geben auch meinen Input dazu.

Bin in eine Kontrolle geraten, der fehlende Reflektor am Kennzeichenhalter wurde bemängelt, eine Woche zuvor hatte ich meinen ersten TÜV mit der Monster … dort wurde es nicht bemängelt … 

aber was soll’s Mängelkarte erhalten , bei Amazon bestellt selber angebaut und zur Polizei gefahren und bestätigen lassen … Gesamtkosten 19€,
mir ist es nie aufgefallen das das fehlt, was soll’s Thema erledigt.

Im Nachgang mit meinem Freundlichen gesprochen, der hätte mir sogar nen Reflektor zugeschickt … da war es schon zu spät. 
is halt so ….

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vor 7 Stunden schrieb Monster_kev:

Naja aber die BE ist ja wegen dem Reflektor erloschen. Das haben ja die Polizisten gemacht.

Das sehen wahrscheinlich andere Polizisten auch anders (siehe z.B. oben). Was hast du gemacht bzw. was hast du jetzt vor? Augen zu und durch oder willst du dagegen vorgehen?

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vor 13 Stunden schrieb P-H:

Das sehen wahrscheinlich andere Polizisten auch anders (siehe z.B. oben). Was hast du gemacht bzw. was hast du jetzt vor? Augen zu und durch oder willst du dagegen vorgehen?

Die Monster war gleich die Woche danach wieder fertig. War trotzdem mal bei meiner Anwältin die meinte wegen dem Reifen kann ich Einspruch einlegen, da falscher reifen beschrieben. Und die Kosten die mir durch den Reflektor + Strafe kann ich mir beim Händler wieder Holen, da ja noch Gewährleistung drauf ist.

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Am 1.9.2021 um 12:04 schrieb Monster_kev:

Naja aber die BE ist ja wegen dem Reflektor erloschen. Das haben ja die Polizisten gemacht.

Die BE kann nicht erloschen gewesen sein. Mit erloschener BE darf man nicht weiterfahren. Ist das jetzt angekommen? 

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vor 2 Stunden schrieb Monster_kev:

Also ich lese hier: hinterer Reflektor fehlt = Erlischen BE 

 

oder täusche ich mich? 

Jetzt drehen Die aber komplett am Rad. So Einem kann man keinen Respekt mehr erweisen.

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vor 2 Stunden schrieb Monster_kev:

Also ich lese hier: hinterer Reflektor fehlt = Erlischen BE 

 

oder täusche ich mich? 

Ich sehe das so, dass diese Heißkiste der Verkehrspolizei Kempten da wohl eine eher exklusive Rechtsauslegung hat. Der Großteil der Polizisten sieht da wohl nur eine OWi mit 15 EUR Strafe.

Meines Wissens ist Fahren ohne BE in § 19 (2) StVZO geregelt. Nr. 1 zieht nicht, da es ohne Reflektor immer noch ein Motorrad bleibt und Nr. 3 auch nicht, da sich das Geräusch- und Abgasverhalten ohne Reflektor auch nicht verschlechtet. Der Herr Polizist sieht also nach Nr. 2 eine zu erwartende Gefährdung von Verkehrsteilnehmer. Wo er da eine konkrete oder wirklich erwartbare Gefahr sieht, ist mir schleierhaft.

Wahrscheinlich befürchtet er, das Monster_kev mit seiner Monster in dunkelster Nacht beim Warten an einer unbeleuteten Kreuzung einen Totalausfall der Elektrik hat, vorher noch sein reflektierendes Kennzeichen verloren hat und ihm dann von hinten jemand mit seiner 6Volt XT 500 drauf fährt, was natürlich nie auszuschließen ist.

Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln.

 

 

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Geil, in meinem Lieblingsthread 2021 ist wieder Bewegung. :toocool:

vor 3 Stunden schrieb Monster_kev:

Also ich lese hier: hinterer Reflektor fehlt = Erlischen BE 

oder täusche ich mich? 

Nein Du täuschst Dich nicht. Aber was da steht und das was der Cop gemacht hat, sind zwei Paar Schuhe. Wenn Dir die Kiste tatsächlich stillgelegt worden wäre - und genau das bedeutet das erlöschen der BE - dann hätte er Dir die Plakette des Landkreises abgekratzt und die Zulassung entwertet. Das ist nicht passiert. Also KEINE Stilllegung. Und keine BE erloschen.

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vor 11 Stunden schrieb Monster_kev:

Also ich lese hier: hinterer Reflektor fehlt = Erlischen BE 

 

oder täusche ich mich? 

Nein das lese ich auch. Die Kasper haben keine Ahnung gehabt was sie da machen. Die BE erlöscht z.b. wenn Du Bremshebel ohne KBA fährst. Dann darf man aber auch nicht weiterfahren! Das ist Fakt!

Die Büttel haben also zwei Fehler gemacht. 1. BE erloschen geschrieben, wo nur ein Mangel vorliegt. 2. Dich dann weiterfahren lassen.

Da bist Du wohl an absolute Spezialisten geraten. Das gab´s noch nie. Der Schaden für Dich ist ja überschaubar und der Händler entschädigt Dich ja wohl. Also vergiss die Deppen einfach, macht keinen Sinn da auf seinem Recht zu bestehen.

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vor 9 Stunden schrieb Gerd_KW:

Abgefahrener Reifen = erlöschen der BE , basta  

Sie haben ihn gnädigerweise noch heim fahren lassen.

Hört endlich auf mit dem  Sch...  streiten um des Kaisers Bart  :new_sleeping:. G

Ich lass es jetzt sein, keiner von euch war dabei und weiß es trotzdem besser. Fakt ist auf dem Zettel steht, dass durch den Reflektor die BE erloschen ist. Nix wegen reifen, da muss ich 75€ zahlen und bekomme n Punkt. Keine Ahnung wie du jetzt auf den Reifen kommst. 

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Du verarscht uns doch alle....

 

 

Da steht auf dem Zettel

Reifen unter 1.6 mm..

 

kannst ja mal nachschauen.. im Bussgeldkatalog.

Meinst du, das kostet nix? 

Der arme Händler....  der wischt sich die Tränen vor Lachen aus dem Gesicht, wenn er dass erfährt.

 

Is schon peinlich, wenn man die Schuld bei anderen sucht, wenn man selbst der  xxxx ist und es noch nichtmal rafft.

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vor 14 Stunden schrieb Wolle68:

Nein das lese ich auch. Die Kasper haben keine Ahnung gehabt was sie da machen. Die BE erlöscht z.b. wenn Du Bremshebel ohne KBA fährst. Dann darf man aber auch nicht weiterfahren! Das ist Fakt!

Die Büttel haben also zwei Fehler gemacht. 1. BE erloschen geschrieben, wo nur ein Mangel vorliegt. 2. Dich dann weiterfahren lassen.

Da bist Du wohl an absolute Spezialisten geraten. Das gab´s noch nie. Der Schaden für Dich ist ja überschaubar und der Händler entschädigt Dich ja wohl. Also vergiss die Deppen einfach, macht keinen Sinn da auf seinem Recht zu bestehen.

Die "Büttel" haben alles richtig gemacht.

 

Kann man nur wissen, wenn man die Hassbrille absetzt.

 

Nennt sich Tateinheit.

Der Reflektor geht in der Sache unter. Und was auf dem Mängelschein steht ist nicht die Anzeige..  Was in der Anzeige dann steht gilt.

 

Und für den Theadersteller und Hater    so ist das mit den "Wahrheiten"   Hauptsache erstmal Wind machen und die Hälfte unterschlagen.

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vor 14 Minuten schrieb UXO:

Du verarscht uns doch alle....

 

 

Da steht auf dem Zettel

Reifen unter 1.6 mm..

 

kannst ja mal nachschauen.. im Bussgeldkatalog.

Meinst du, das kostet nix? 

Der arme Händler....  der wischt sich die Tränen vor Lachen aus dem Gesicht, wenn er dass erfährt.

 

Is schon peinlich, wenn man die Schuld bei anderen sucht, wenn man selbst der  xxxx ist und es noch nichtmal rafft.

Meine Güte, es geht doch nicht um den Reifen. 
Ließ doch bitte mal die Überschrift. 
 

Ich hab doch geschrieben was ich wegen dem Reifen zahlen muss! Und wegen dem Reflektor ist die BE erloschen, worüber es auch hier geht! 

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vor 9 Minuten schrieb UXO:

Die "Büttel" haben alles richtig gemacht.

 

Kann man nur wissen, wenn man die Hassbrille absetzt.

 

Nennt sich Tateinheit.

Der Reflektor geht in der Sache unter. Und was auf dem Mängelschein steht ist nicht die Anzeige..  Was in der Anzeige dann steht gilt.

 

Und für den Theadersteller und Hater    so ist das mit den "Wahrheiten"   Hauptsache erstmal Wind machen und die Hälfte unterschlagen.

Was hab ich denn bitte unterschlagen? 

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vor 32 Minuten schrieb UXO:

Die "Büttel" haben alles richtig gemacht.

 

Kann man nur wissen, wenn man die Hassbrille absetzt.

 

Nennt sich Tateinheit.

Der Reflektor geht in der Sache unter. Und was auf dem Mängelschein steht ist nicht die Anzeige..  Was in der Anzeige dann steht gilt.

 

Und für den Theadersteller und Hater    so ist das mit den "Wahrheiten"   Hauptsache erstmal Wind machen und die Hälfte unterschlagen.

Auf dem Mängelschein steht fehlender Reflektor=BE erloschen. Das kann ich auch ohne Hassbrille lesen und ist in deutscher Sprache wohl eindeutig zu verstehen. Ist Dir das Sachlich genug? 

Erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit "Ja", Weiterfahrt verweigert "Nein". Passt ja wohl nicht ganz zusammen. Das Formular ist wohl nicht umsonst teilweise zum ankreuzen. Ist wohl ein Zugeständnis an den IQ des Personals. Genutzt hat es nix.

Nur Menschen die Ihre Arbeit gut machen bringe ich Respekt entgegen. Alle anderen sind Arschlöcher. Dienstausweis hin, Dienstausweis her.

Bearbeitet von Wolle68
Interpunktion und Rechtschreibung
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