Zum Inhalt springen

Kennzeichenreflektor nicht dran = BE erloschen


Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb Monster_kev:

Vielen Dank für deine Hilfreichen Kommentare 

Ich find es immer sehr spannend erst mal die Schuld wo anders zu suchen. Am besten auch gleich drauf los poltern usw. Es gibt eben Dinge (auch beim Motorradfahren) die man Eigenverantwortlich im Blick haben sollte. Und wenn man dann was versemmelt ist es immer gut wenn man selbst mal reflektiert und ggf. einfach nen Haken dran macht und aus der Sache lernt.

 

coffee

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb coffee:

Ich find es immer sehr spannend erst mal die Schuld wo anders zu suchen. Am besten auch gleich drauf los poltern usw. Es gibt eben Dinge (auch beim Motorradfahren) die man Eigenverantwortlich im Blick haben sollte. Und wenn man dann was versemmelt ist es immer gut wenn man selbst mal reflektiert und ggf. einfach nen Haken dran macht und aus der Sache lernt.

 

coffee

Was hab ich denn selber versammelt? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

9 minutes ago, coffee said:

Dann muss man sich um so nen Scheiss (Eigenverantwortung) nicht kümmern.

Ich gebe dir da recht, dass es am Ende halt Eigenverantwortung ist.

Wobei man aber auch nicht außer Acht lassen kann, dass er ja nach §19 StvZO belangt wurde und dort steht:

Quote

Fahrzeughersteller, Importeure oder Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die nach Satz 2 zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen

und ein Händler ist doch ein Gewerbetreibender, oder etwa nicht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glasklare Sache: Wenn DU auf dem Bock sitzt, bist DU dafür verantwortlich, dass der Hobel verkehrssicher ist. Ist das nicht der Fall, stehst DU dafür gerade. Nicht der Dealer.

Wenn Dein Dealer wert drauf legt Dich als zufriedenen Kunden zu behalten, wird er Dir die Auslagen erstatten und den Reflektor nachrüsten. Macht er das nicht, steht es Dir zu zivilrechtlich auf Nachbesserung zu drängen. Ist halt die Frage ob man sich den Stress gibt. 

Ich vermute (!) Du hast einen kurzen Kennzeichenhalter dran und der Dealer hat ob der schlechteren Optik den Rückstrahler kurzerhand weggelassen oder gar vergessen. Inzwischen sollte aber auch dem letzten Biker klar sein, dass das das erste ist worauf bei einer Kontrolle geschaut wird. Neben Reifen, Bremshebel, Auspuff und der ganze andere Standard Kram ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm, alles schön und gut. Aber ganz ehrlich: Wenn ein Händler mir ein straßenverkehrstaugliches Moped verkauft und ich nicht soo die Ahnung habe, dann erwarte ich auch, dass ich damit nicht nach einer Kontrolle direkt zur Neuzulassung muss.

Klar ist jeder selbst verantwortlich für den Bock auf dem er/sie sitzt aber eine gewisse Fahrlässigkeit sehe ich beim Händler hier auch.

Gerade diesem kann das Wissen über die Vorschriften der StVO unterstellt werden und ich finde auch, dass ein Verkäufer eine gewisse Sorgfaltspflicht hat.

Eine Entschuldigung für die feierabendvermiesende Kontrolle und nen Reflektor als Goodie finde ich da schon angemessen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb Joe:

Naja, vielleicht war der Reflektor bei Übergabe dran und hat sich losvibriert. Soll schon vorgekommen sein…

Alles ist möglich und die Geschichte des TE kann auch völlig an den Haaren herbeigezogen sein.

Ich habe meine Antwort dazu in Bezug auf die von ihm geschriebenen Inhalte verfasst und möchte nicht darauf zurückgreifen müssen mit "hätte, wenn und wäre" seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb Joe:

Naja, vielleicht war der Reflektor bei Übergabe dran und hat sich losvibriert. Soll schon vorgekommen sein…

Nein, hab alte Fotos angeschaut als ich sie transportiert habe. Da war keiner dran

 

vor 18 Minuten schrieb zillo:

Was war die Begründung? Auf Basis welches Paragraphen der StVO?

Hmm…weiß ich nicht genau. Von Paragraphen haben sie nicht geredet 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Löschen der BE wegen dem Reflektor ist schon heftig.

Normalerweise bekommt man doch eine "Quittung" und da steht doch eine BKat-Nr. oder ein Paragraph drauf (hatte ich zum Glück schon länger nicht mehr). Das ist dann die "Begründung" bzw. die "Rechtsgrundlage" für deine Zahlung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb P-H:

Wenn ich das so lese, dann hst du sogar noch Glück gehabt: Abgefahrene Reifen = 60 EUR + 1 Punkt

Jetzt hast du nur fahren ohne BE für 50 EUR ohne Punkt.

Ne, insgesamt 125€ + 1 punkt

75€ reifen und 50€ für den Reflektor 

Bearbeitet von Monster_kev
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb Monster_kev:

Was bedeutet das? 

D.h. dass nicht nur das Vorhandensein des fehlenden Rückstrahlers geprüft wird, sondern ob das ganze Fahrzeug verkehrssicher ist. Dir ist ja die Erlaubnis entzogen worden das Moped in Betrieb zu nehmen. Die ganze Abnahme ist grob so viel Prüfaufwand wie bei einer HU. Ist der Fahrzeugschein eingezogen und die Plakette entfernt worden? Dann musst Du zur Zulassungsstelle und brauchst eine neue Betriebserlaubnis. Das kann, anders als bei einer Mängelkarte, die Polizei nicht mehr regeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Maggo:

D.h. dass nicht nur das Vorhandensein des fehlenden Rückstrahlers geprüft wird, sondern ob das ganze Fahrzeug verkehrssicher ist. Dir ist ja die Erlaubnis entzogen worden das Moped in Betrieb zu nehmen. Die ganze Abnahme ist grob so viel Prüfaufwand wie bei einer HU. Ist der Fahrzeugschein eingezogen und die Plakette entfernt worden? Dann musst Du zur Zulassungsstelle und brauchst eine neue Betriebserlaubnis. Das kann, anders als bei einer Mängelkarte, die Polizei nicht mehr regeln.

Plakette ist noch dran und den Schein hab ich auch noch. 

 

Kann ich da eigentlich noch was dagegen machen? Hab ja eine Rechtsschutz… aber weis eben nicht ob das was bringt, wenn ich es diese Woche eh schon erledige. Aber vielleicht bekomme ich ja Geld zurück oder? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Empfehlung:

  • Reflektor dran bauen
  • Reifen neu machen
  • mit Moped zu TÜV/Dekra und den Wisch abstempeln lassen
  • zur Polizei damit und hoffen, dass es das damit war

Ruhig und freundlich damit zum Händler gehen. Er hat ja schon signalisiert das aus der Welt zu schaffen. Wenn er sich sträubt, DANN kann man mal über rechtliche Schritte nachdenken.

Was mich stutzig macht ... wenn die BE erlischt, dann ist das eine Stilllegung. Ist bei Dir aber nicht der Fall. Dir ist lediglich verboten worden weiter als bis nach Hause damit zu fahren. Somit ist die BE eben nicht erloschen. Schon komisch ... aber betrachte das mal als Fehler zu Deinen Gunsten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Indem Sie unsere Webseite nutzen, bestätigen Sie die Annahme unserer Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung wird erklärt, wie wir personalisierte Daten und Cookies für personalisierte Werbeanzeigen nutzen. Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.. Lesen Sie auch Google’s Privacy & Terms.