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Radarkameras ab 28.4. was nun?


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Hallo was macht ihr oder wir handhabt ihr es jetzt ?

Ich habe zu Beispiel das TOMTOM wo die Radarwarner bis jetzt immer an waren.

Es geht nicht darum zu rasen, aber wer kennt das nicht man fährt so vor sich hin und auf einmal geht das „Licht“ an, weil mal wieder so ein Gerät in der Mülltonne etc. versteckt ist. Natürlich auf einer Strasse wo man es nicht erwarten würde da dort auch keine Gefährdung geschweige denn eine Unfallstelle ist.

Was Passiert, wenn man angehalten wird „ALLGEMEINE TRAKTIONSKONTROLLE“

Wird das Smartphone / Navi auf Verdacht konfisziert? Muss ich alles elektronischen Sachen vorzeigen, wenn ich aufgefordert werde? Wegen angeblicher Vorsatz

 

Gibt es App die nur akustisch warnen, da beim abfahren der Route am Rand die Time Line angezeigt wird und dadurch auch die Radarstationen.

 

Gruß

 

 

 

 

Bearbeitet von Luigi.
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vor 47 Minuten schrieb Stammtischphilosoph:

Hi

Reine Neugier, was hat es it dem 28.04 zu tun?

Neue Bußgelder und schnellere Führerschein  Entzug bei Geschwindigkeit Überschreitung in Deutschland 

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§ 23 Abs. 1c der StVO besagt:

(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

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Nun aber: Die Polizei darf nicht ohne weiteres auf dein Handy schauen. Wenn du das Display deaktivierst und nix kommt, darf er auch nicht auf Verdacht drauf. 

Die Apps wie Blitzer.de etz wurden in einigen Urteilen schon als illegal bewertet. Die Funktion an sich / Besitz der App ist kein Problem, die Nutzung schon. 

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vor 12 Stunden schrieb Stammtischphilosoph:

Hi

Reine Neugier, was hat es it dem 28.04 zu tun?

Laut verschiedener Presseartikel sind Radarwarn Apps seit 28.04.2020 (StVO anpassung) verboten. Ich dachte aber immer das war schon vor dem 28.04. so...

???

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vor einer Stunde schrieb madmax:

Laut verschiedener Presseartikel sind Radarwarn Apps seit 28.04.2020 (StVO anpassung) verboten. Ich dachte aber immer das war schon vor dem 28.04. so...

???

War eine Grauzone. Desweiteren bezieht sie die Anpassung nur auf den Fahrer, des heißt man darf immernoch einen Beifahrer dabei haben der die App offen hat und warnt :dontknow:

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vor 1 Stunde schrieb madmax:

Laut verschiedener Presseartikel sind Radarwarn Apps seit 28.04.2020 (StVO anpassung) verboten. Ich dachte aber immer das war schon vor dem 28.04. so...

???

Hier wurde konkretisiert. Die Unterschiede sind fein aber haben es in sich. Bisher ist von Geräten gesprochen worden, die vor Messungen warnen oder diese stören, also der klassische Radarwarner. Smartphones wurden zwar schon länger dazu gezählt, mobile Navis und andere Geräte allerdings eher so hmmmm. Neu ist, dass jetzt explizit auch Geräte erfasst sind, welche einem anderen Zweck dienen (eben mobile Navis), welche eine Warnfunktion besitzen. Damit ist quasi alles strafbewehrt, ausser ich habe mir die Route in Papierform ausgedruckt und die Messstellen darin vermerkt. Gilt, wie von Zimbo172 schon geschrieben, ausdrücklich nur für den Fahrzeugführer.

 

Am 2.5.2020 um 13:52 schrieb Luigi.:

Was Passiert, wenn man angehalten wird „ALLGEMEINE TRAKTIONSKONTROLLE“

Bei einer allgem. Verkehrskontrolle ist natürlich Sichtung der Fahrerlaubnis und Zulassung zulässig, ebenso bei Autofahrern Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste. Gibt noch 2-3 andere Dinge, die treffen aber auch nur Autofahrer. Ausdrücklich nicht gedeckt ist die Durchsuchung des Fahrzeugs, Gegenständen (Smartphone z.B.), Rucksäcke, Taschen oder ähnliches. Dazu bedarf es eines Durchsuchungsbeschlusses oder "Gefahr in Verzug", wer also noch den qualmenden Joint neben sich liegen hat, wird eng dann... Bei Motorradfahrern auch eher selten denke ich. 

 

Am 2.5.2020 um 13:52 schrieb Luigi.:

Wird das Smartphone / Navi auf Verdacht konfisziert? Muss ich alles elektronischen Sachen vorzeigen, wenn ich aufgefordert werde? Wegen angeblicher Vorsatz

Nein, es gilt immer die Unschuldsvermutung. Wenn dein Smartphone die Blitzer-App auf dem Display offen hat, und auch just noch durchsagt "Sie haben die Verkehrskontrolle erreicht" = Gefahr in Verzug = dann wirds eng...

 

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Am ‎04‎.‎05‎.‎2020 um 11:30 schrieb Sandman633:

Hier wurde konkretisiert. Die Unterschiede sind fein aber haben es in sich. Bisher ist von Geräten gesprochen worden, die vor Messungen warnen oder diese stören, also der klassische Radarwarner. Smartphones wurden zwar schon länger dazu gezählt, mobile Navis und andere Geräte allerdings eher so hmmmm. Neu ist, dass jetzt explizit auch Geräte erfasst sind, welche einem anderen Zweck dienen (eben mobile Navis), welche eine Warnfunktion besitzen. Damit ist quasi alles strafbewehrt, ausser ich habe mir die Route in Papierform ausgedruckt und die Messstellen darin vermerkt. Gilt, wie von Zimbo172 schon geschrieben, ausdrücklich nur für den Fahrzeugführer.

 

Bei einer allgem. Verkehrskontrolle ist natürlich Sichtung der Fahrerlaubnis und Zulassung zulässig, ebenso bei Autofahrern Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste. Gibt noch 2-3 andere Dinge, die treffen aber auch nur Autofahrer. Ausdrücklich nicht gedeckt ist die Durchsuchung des Fahrzeugs, Gegenständen (Smartphone z.B.), Rucksäcke, Taschen oder ähnliches. Dazu bedarf es eines Durchsuchungsbeschlusses oder "Gefahr in Verzug", wer also noch den qualmenden Joint neben sich liegen hat, wird eng dann... Bei Motorradfahrern auch eher selten denke ich. 

 

Nein, es gilt immer die Unschuldsvermutung. Wenn dein Smartphone die Blitzer-App auf dem Display offen hat, und auch just noch durchsagt "Sie haben die Verkehrskontrolle erreicht" = Gefahr in Verzug = dann wirds eng...

 

Genau deshalb - siehe oben von mir rot markiert - wird nach dem Warndreieck und Verbandskasten gefragt. Damit Du den Kofferraum öffnest. So ganz freiwillig ohne Durchsuchungsbeschluss. :D Aber das nur nebenbei.

 

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vor 19 Minuten schrieb Sandman633:

Kaum in Kraft, schon gibts Änderungen. Die Fahrverbote sollen nach massiven Protesten und einer Petition wieder rausgenommen werden. Neue Novelle kommt wohl in der 2ten Jahreshälfte. 

Ein klassischer Scheuer...

Wir sind gespannt

https://www.spiegel.de/auto/neue-strassenverkehrsordnung-andreas-scheuer-will-haertere-strafen-fuer-autofahrer-wieder-streichen-a-850c1b7b-1d29-4866-b375-5e91a832aad2

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Na ja, mal sehen. Im Grunde nur interessant: die Partei der "Freie Fahrt für freie Bürger" (wenn auch schon ein paar Jahre her) macht sich gemein mit den gnadenlosen Populisten am Rand. Und, wupps: es tut sich was.

Am Ende heißt es halt: wer es sich leisten kann, der kümmert sich weiter nicht um Regeln - und fühlt sich auf der Seite der (schweigenden?) Mehrheit.

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vor 11 Minuten schrieb Ducatiger:

Na ja, mal sehen. Im Grunde nur interessant: die Partei der "Freie Fahrt für freie Bürger" (wenn auch schon ein paar Jahre her) macht sich gemein mit den gnadenlosen Populisten am Rand. Und, wupps: es tut sich was.

Zitat aus dem Spiegel-Artikel vom 14.05.2020 21:46: Verwiesen wurde etwa auf eine Petition mit dem Titel "Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen", die mehr als 135.000 Unterstützer hat. Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das "Gerechtigkeitsempfinden" wiederhergestellt werden.

Vornehmlich deswegen tut sich vermutlich was. Ja, es haben sich neben den Automobilverbänden auch Teile der Opposition ebenfalls dafür eingesetzt. Nur ist das deren Job, unabhängig jeglicher Partei-Farbe. 

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Will jetzt nur mal Klugscheißen: Wir haben auf Landstraßen ne Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Das sollte die Höchstgeschwindigkeit sein. Wir könnten die Strafen auch ändern und auf der Bundesstraße 120 km/h erlauben und ab da den Führerschein nehmen. Es würde sich keine Sau aufregen.

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Hab kein Problem mit Tempo 100 auf der Landstraße.aber bei uns im Bergischen ist oft 50 kmh oder max 70 kmh. Bzw einer meiner Lieblingskurven Kombi sogar nur 30 kmh... 

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vor 44 Minuten schrieb Tibe:

Will jetzt nur mal Klugscheißen: Wir haben auf Landstraßen ne Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Das sollte die Höchstgeschwindigkeit sein. Wir könnten die Strafen auch ändern und auf der Bundesstraße 120 km/h erlauben und ab da den Führerschein nehmen. Es würde sich keine Sau aufregen.

Wenn Du von straflos direkt auf Führerscheinentzug gehst in der Abstufung, ist es glaube nahezu egal, in welchem Geschwindigkeitsbereich Du das machst: Da wird sich immer jemand (berechtigt) aufregen.

Ich bin sicherlich kein Fan von Scheuer oder seiner Partei. Trotzdem finde ich die Rücknahme richtig. Dieses ganze Gerede im O-Ton "wer in der Stadt mit 70km/h unterwegs ist, sollte sofort seine Pappe los sein, weil er offenkundig kein Fahrzeug führen sollte" ist mir zu unsubstanziell. Ich fahre im Berliner Stadtverkehr seit mehr als 10 Jahren nahezu ständig mit dieser Geschwindigkeit und dadurch ist noch kein einziges mal eine brenzlige Situation entstanden. Zugegeben nicht mitten in der City, sondern am Stadtrand, wo solche Geschwindigkeiten unproblemtisch gefahren werden können, weil die Straßen zu den Zeiten, zu denen ich unterwegs bin, frei genug dafür sind. Die Erfahrung sagt also: es geht, wenn man entsprechend vorausschauend fährt. Denn vorausschauend/passiv und schnell schließen sich nicht aus. Es ist das gleiche Argument, das auch gegen ein pauschales Geschwindigkeitslimit auf Autobahnen durchgreift: Wer sollte auf einer freien Fahrbahn (und ja, die Praxis zeigt, dass diese Szenarien existieren) geschützt werden? Dass sowas zur Rushhour nicht ansatzweise möglich ist, versteht sich von selbst.

Es ist schön und gut, dass durch die Novelle die Radfahrer gestärkt werden sollen - nur passiert das ja nicht durch eine Herabsetzung der Schwelle für den Führerscheinentzug. Leider geht der Aspekt, dass die Gründe für die Rücknahme überwiegen, im Schatten dieser konfusen Aktion unter.

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vor 37 Minuten schrieb Ber73:

Es ist schön und gut, dass durch die Novelle die Radfahrer gestärkt werden sollen - nur passiert das ja nicht durch eine Herabsetzung der Schwelle für den Führerscheinentzug.

In dieser Formulierung passiert genau das! ;-D

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@Ber73 vorausschauendes Fahren ist gut und schön und funktioniert ohne geparkte Autos an den Straßenrändern (willst nicht sehen wie ein Kind aussieht wenn das allein mit 50 erfasst wird), aber leider fahren immer weniger vorausschauend. Im Auto gibt es soviele Spielereien und das Handy, das wiegt kein Fahrassisystem mehr auf. Ich finde es nicht schwer mich in nem Bereich von 20 km/h zu bewegen. Dann ist eben drüber der Führerschein weg. Alternativ könnte man die Schweizer Bußgelder aufrufen. Dann fährt nur der schnell, der es sich leisten kann. 

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Das stellt die Frage im Raum, warum für sämtliche Unfallszenarien Kinder herhalten müssen. Als ich Kind war durften vor meiner Grundschule Autos mit 50 langfahren, an meiner Oberschule war das nicht anders. Das hat niemanden gestört, weil jedes Kind wusste, dass man nicht nicht auf die Straße rennt, wenn ein Auto kommt. Hälst Du Kinder heute für soviel dümmer, als vor 40 Jahren? Heute hast Du vor jeder Schule ziemlich weiträumig 30, was schon völlig aberwitzig ist. "Ja, aber ein Kind könnte ja..." - ja, das Kind könnte, wenn es schon zu doof ist nicht auf ne Straße zu rennen, auf der Autos fahren, auch probieren aus dem offenen Fenster zu springen. Man könnte also gleichsam auf die Idee kommen, nur noch kippbare Fenster bauamtlich zu genehmigen oberhalb des Erdgeschosses. Zudem ist die Schuldfrage doch ziemlich eindeutig bei Deinem Szenario beim Kind und nicht beim Fahrzeugführer. Ich halte generell mehr davon, beschneidende Regelungen beim Verursacher anzusetzen als beim Unfallgegner. Vielleicht sollte man das von Dir erwähnte Bild mal Grundschülern zeigen? So als abschreckendes Beispiel?

Was Handys am Steuer angeht und äquivalent dazu entsprechende Bedienflächen, bin ich ganz bei Dir. Ginge es nach mir, wären solche Flächen ab einer Geschwindigkeit von sagen wir 20 oder 30 nicht mehr bedienbar. Das wäre für die Hersteller auch leicht umzusetzen. Aber ein Grund für Geschwindigkeitsbeschränkungen ist auch das nicht.

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