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Ber73

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  1. Soweit ich das nachverfolgen konnte, gibt es keine Bimota mit homologiertem offenen Deckel. Ist aber auch nicht ganz so wichtig, da die neuere Binelli der jüngere und damit bessere Nachweis ist, dass so ein Deckel zumindest zum Zeitpunkt der Homologation der Binelli erlaubt war.
  2. Wie Wolle68 schon richtig sagte: Die Pani ist damit nicht homologiert. Ducati schreibt auch auf der Webseite, wenn man sich ne Maschine zusammenstellt, extra dran, dass die offenen Deckel "racing only" sind. Ich kenne außer der oben angesprochenen Benelli keine Maschine, die mit einem offenen Deckel homologiert wurde. Aber wichtig ist eben, dass es dieses Beispiel gibt und damit klar ist, dass ein solcher Deckel prinzipiell fahrbar ist.
  3. Das mag sein, kann ich aber nichts zu sagen, ich habe bewusst noch keine in freier Wildbahn getroffen.
  4. Das haben zumindest diejenigen, die das gemacht haben, hier so kund getan. Ich selbst habe so ein Gitter bei meinem nicht - aber ich habe wie gesagt auch eine Eintragung für meinen Deckel.
  5. Haben hier schon einige gemacht. Da passiert selbst in einer Schwerpunktkontrolle nichts, weil das nicht mehr als offener Deckel gilt.
  6. Wenn die Begründung lautet, dass sie mehr Geräusch erzeugte, als unbedingt notwendig, ist dem Betroffenen nur zu raten, den Bescheid anzufechten. Es ist einhellige Ansicht, dass zur Erfüllung von § 19 II Nr. 3 StVZO der gesetzlich zulässige Wert überschritten werden muss und nicht jegliche Geräuschverschlechterung die Norm erfüllt. Es ist also gar nicht maßgeblich, ob die Maschine einfach nur "lauter" ist, sie müsste im FAHRgeräusch die für sie geltende Norm reißen. Leider hält sich hartnäckig das Gerücht, dass "offene Kupplungsdeckel" nicht gehen. Wie wir in einem anderen Thread bereits festgestellt hatten, wurde die Benelli TNT R 160 mit einem sog. offenen Kupplungsdeckel homologiert, d.h. das KBA hat als oberste Bundesbehörde offensichtlich entschieden, dass so etwas gefahren werden darf. Hier gilt es nun dafür zu sorgen, dass man seinen Deckel eingetragen bekommt, was der Betroffene sicherlich nicht getan hat. Notiz am Rande: Ich habe so eine Eintragung - ja, viele Prüfer haben mir schon gesagt, dass sei am Rande des Machbaren. Aber eben nicht über den Rand hinaus - und das ist letztlich das Entscheidende.
  7. Hi Stadtnachbar, erstmal willkommen hier. Die Jungs in Jühnsdorf sind super, mein Nachbar ist dort mit seiner XDiavel, ich bin in Reinickendorf, war aber auch schonmal in Jühnsdorf. Symptomatik klingt erstmal nicht gut, hab aber selbst bisher keine solche Erfahrung gemacht. Aber ich halte Dir die Daumen, dass das urlaubskassenverträglich geregelt werden kann. LG aus Lichterfelde, Chris
  8. Bin ich ehrlich gesagt gespannt. Ich habe zwar Jura studiert, aber selbst mir ist das zuviel Wirrwarr und die Änderungen passen für mich der Beschreibung nach teils gar nicht an die genannten Stellen. Für mich liest es sich aber so, als seien entsprechende Verbote nunmehr durch RVOs regelbar und zumindest wenn das ursprüngliche Gesetz (also das nun verabschiedete STVG) MIT Zustimmung des BR erlassen wurde, können die Länder dann in ihren RVOs ohne den BR selbst agieren. Im Prinzip das gleiche wie beim IfSG, ich meine da gabs das Problem auch. Aus meiner Sicht sind damit Motorradfahrverbote machbar, die sich auf Lärmemission stützen. Ich würde da viel eher wegen Diskriminierung gegen vorgehen, denn für die Gesundheitsbelastung ist ja der Lärm als solcher relevant, nicht woher er stammt. Wenn also LkW mit 100dB Standgeräusch von einer RVO nicht erfasst werden, Motorräder hingegen schon, sollte man über Diskriminierung reden. Zusätzlich natürlich über die Tatsache, dass ein Standgeräusch gar nicht geeignet ist, das Geräusch im fahrenden Zustand abzubilden.
  9. Jap: https://www.heise.de/news/Bundesrat-winkt-Regeln-fuer-Upload-Filter-Cookies-und-Robo-Autos-durch-6056769.html
  10. Und ... beschlossen. Der BR entschied über 44 Verfahren, 12 davon in verkürzter Frist. Ich meine auch der BT hat die Novelle des StVG ohne Beratung beschlossen. Unsere Steuergelder bei der Arbeit.
  11. Der wichtige Punkt ist, dass Dein Lenker nach Deiner Schilderung keine Markierungen hat, sprich er ist nicht identifizierbar. Da hilft auch keine ABE etwas, weil sie dem Lenker mangels Markierung nicht zugeordnet werden kann. Selbst wenn Du Deine eigene ABE noch hättest: Ohne die Markierung und die Möglichkeit der Zuordnung könnte sogar angezweifelt werden, dass Du die für diesen Lenker gültige ABE mitführst. Was Du benötigst, ist ein Lenker mit ABE, auf dem die Markierung noch erkennbar ist und dem die ABE zugeordnet werden kann. Das ist aus meiner Sicht der einzig sichere Weg momentan.
  12. Die Kürzung stammt von mir. Ich habe gerade ähnliche Pläne bezüglich der Tech Air-Weste. Darf ich fragen, welche Variante Du hast? Race, Street oder Tech Air 5? Mir gehts um die Durchlüftung während der Fahrt und ich habe, wenn ich die Westen optisch vergleiche, den Eindruck, dass man bei der Race-Weste die beste Durchlüftung haben könnte, allerdings ist der Preis auch der gehobenste. Auch wenn der Schutz am Hals und auch der Preis der Helite geradezu überzeugende Argumente sind: Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sie im nicht aufgeblasenen Zustand während der Fahrt Flattergeräusche erzeugt. Von der Optik mal ganz zu schweigen, da kann man auch gleich mit gelber Warnweste fahren.
  13. Ich habe mir letztens mal ein Review über verschiedene Airbagsysteme angeschaut und da wurde auch gesagt, dass die starren Rückenprotektoren dann entfallen.
  14. Mein Freundlicher sagte mir gestern, dass die TÜV-Prüfer wohl keine freie Textwahl mehr hätten bei den Eintragungen. Ich hab ja immer Schwierigkeiten, mir derartig schwachsinnige Regelungen vorzustellen, aber man kann ja nie wissen. Sollte das so stimmen, wie ihm das der entsprechende Prüfer wohl gesagt hat, wäre das ein herbes Hindernis für die Eintragung eines sog. offenen Kupplungsdeckels.
  15. Bei halber Nenndrehzahl im Leerlauf wird gemessen. Ich wüsste auch nicht, wie man das Standgeräusch mit nem eingelegten Gang messen möchte. Also klar, sie könnten die Kupplung ziehen, dann ginge es. Wird so aber nicht gemacht und würde afair sogar zu einer ungültigen Messung führen.
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