-
Anstehende Termine
Keine Termine gefunden -
Themen
-
Beiträge
-
Von Wolle68 · Geschrieben
Ich hab die auch verbaut. Absolut in Ordnung. Das Spiel könnte etwas kleiner ausfallen aber um da zu meckern müsste man da erstmal direkt mit den anderen Produkten vergleichen. Die sind zum Teil mehr als doppelt so teuer. Denke mal das ist bei allen so und man könnte da mit Unterlagen im 10tel Bereich nacharbeiten wenn es stört. Für mich in Ordnung und auch die Farbe der Eloxierung hat sich bis jetzt nicht verändert. Alleine das ist schon ein Qualitätsmerkmal. Ich hatte mal ein China Produkt daliegen. Das hat zwar von der Verarbeitung auch keinen schlechten Eindruck gemacht aber nach einem Jahr haben die Hebel einen Rotstich gehabt. -
Von boniek · Geschrieben
Gestern war es doch nicht so nass wie befürchtet. Kurze Ausfahrt, trocken geblieben. 😇 -
Von Dermainzer · Geschrieben
Maximale Verwirrung, Ist die Bremsleitungen mit der Gutachten Nr 200616466 von dir ne "Sonderanfertiegung"wie bei mir? Bei deinem Gutachten ist auch als Hersteller Fischer Hydraulik von 2006 angeben, bei mir probrake von 2014. Würde mich nicht wundern wenn es da Gesetzlich mal heimlich ne Änderung geben hat, 😄 was die Vorschriften für ne Abnahme betrifft. Kann mir auch nicht vorstellen, das probrake bei Sonderlänge hier unterschiedliche Gutachten rausgibt. Evtl weil es bei mir ne 30% Rabatt Aktion war, wurde am Gutachten gespart😂 -
Von Fufu2 · Geschrieben
Es gibt keinen hatte an meinem 500er Roller die gleichen absolut top sauber verarbeitet und wertige Verpackung. Werde berichten wenn meine neuen kommen. -
Von Holzwurm77 · Geschrieben
Irgendwie machen mich solche „übermäßigen“ Rabatte immer stutzig……🤷🏼♂️ ich suche gerne den Haken 🪝 -
Von Alex_S2R · Geschrieben
Ja, die haben manchmal krasse Rabatte. Ich hab für meine 109 € bezahlt (was aber immer noch völlig in Ordnung ist). -
Von chaos-factory · Geschrieben
Auch von Probrake gibts Teilegutachten mit ner Abnahme nach 19.3 😉 (hatte ich bisher immer) scheint bei dir also nen Sonderfall zu sein. Selbst der GTÜ schreibt auf seiner Seite: Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese können Sie bei der GTÜ-Prüfstelle in Ihrer Region von einer GTÜ-Prüfingenieurin oder einem GTÜ-Prüfingenieur durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung. -
Von Holzwurm77 · Geschrieben
Beide für 72 Tacken? 😳 😮 das ist mal ein Kampfpreis….
-
-
Meisten Beiträge
-
Wer ist Online
- Keine registrierten Benutzer online.
-
Benutzerstatistik
-
Anerkannte Benutzer