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Lord Helmchen

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  1. Mein Bruder fährt kein Fahrzeug
  2. Neue Scheiben, alte Beläge`Ist das Dein Ernst? Ich werf dann mal ein paar Thesen ein: - Die alte Scheibe war durch, bei gerade mal 35TKm? - 200Km der "alten" Beläge auf der alten Scheibe; die werden dann auch nicht mehr so brickelnd sein. - Bremszangen gängig? EIn Hinweis könnte die alte Scheibe sein, die wegen DEFEKT gewechselt wurde. - neue Scheibe richtig montiert; Auflager richtig gesäubert vor der Montage? Die Arme scheint ziemlich durchgerockt zu sein. Grundsätzlich gehören auf neue Scheiben neue Beläge. Die 30 - 30€ können es doch nicht sein. Bevor ich da nicht eine GRÜNDLICHE Sichtung ALLER relevanten Teile gemacht hätte, einen Status quo geschaffen hätte, will sagen,ALLE relevanten Verschleißteile neu, und in einen sicherheitsmäßig best möglichen Zustand versetzt hätte, würde ich damit keinen Meter fahren! Bin zwar alt, aber noch lange nicht lebensmüde
  3. Genau so ist es! Diese Alternative beinhaltet alle anderen Verkehrsmittel. Hast Du noch ein Auto, oder gibt es ÖPNV, sieht es schlecht aus mit der Begründung. Zitat: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative Winterreifenpflicht. D.H., bezogen auf KFZ, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Nein, es gibt keine ausgelobten Winterreifen für Motorräder. Sehr wohl aber welche mit M&S Kennung Die Socken meiner Multi tragen dieses Symbol! Im Winter damit auf Eis und Schnee fahren würde ich damit allerdings eher nicht. Weitere Zitat: Für Zweiradreifen gibt es keinerlei gesetzliche/regulatorische Möglichkeiten, eine 3PMSF-Zertifizierung zu erlangen (UNECE R117). Daher gibt es schlichtweg keine Motorrad-/Roller-Reifen, die die sog. Schneeflocke offiziell auf der Seitenwand tragen dürfen! Die Gesetzgebung in Deutschland hat darauf reagiert und die StVZO entsprechend angepasst: Mit der Veröffentlichung der 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften am 02.07.21 im Bundesgesetzblatt wurde die StVZO (§36) dahingehend geändert, dass M+S Reifen als zulässige Bereifung für winterliche Wetterverhältnisse (Absatz 4) gelten, sofern sie auf Fahrzeugen der Klasse L (2- und 3-rädrige Fahrzeuge, sowie Quads) verwendet werden und die Reifen nach UNECE R75 zertifiziert sind (Absatz 11). Bei der o.g. Verwendung dieser Reifen ist es erlaubt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Absatz 5), wenn: die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sichtbar ist (durch einen Aufkleber oder durch z.B. eine digitale Anzeige im Cockpit). diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Da eine Verwendung von Motorradreifen für winterliche Straßenverhältnisse nicht saisonal eingeschränkt ist und alle Continental M+S Motorrad Reifen eine Zulassung nach UNECE R75 besitzen, können diese somit bedenkenlos auf Motorrädern montiert werden, solange die weiteren technischen Daten der Reifen die Anforderungen des Fahrzeuges erfüllen: Bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung müssen zumindest die Anforderungen an Reifengröße und -tragfähigkeit erfüllt sein. Bei Fahrzeugen mit ABE sind zusätzlich die Reifenbauart und ggf. vorhandene Reifenfabrikatsbindungen zu berücksichtigen. Andernfalls muss die neue Bereifung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Unabhängig von der gesetzlichen Lage, raten wir grundsätzlich vom Betrieb von Motorrädern und Rollern bei winterlichen Straßenverhältnissen ab. Ein sicherer Betrieb von einspurigen Fahrzeugen kann bei diesen Straßenverhältnissen nicht gewährleistet werden! Ja, viel BlaBla. Wenn es mal rappelt, wird's halt eng. Ob dann die Versicherung einspringt?
  4. Hast Du den Text gelesen UND Verstanden? Das ist eine verkappte Wintereifenpflicht durch die Hintertür Übrigens: WinterreifenPFLICHT gibt es auch für PKW nicht! Es darf halt nur nichts passieren!
  5. Und das wird auch nicht mehr besser mit den Regeln, egal, welcher Coleur. Zuvile Beamte ringen um eine Exitenzberechtigung. Ach ja, Winterreifenpflicht für Mopeds; DIE EXISTIERT BEREITS
  6. Welch bahnbrechende Erkenntnis. Dafür versenkt man beim MP Institut Kohle an eine "Wissenschaft".Jedem halbwegs klar denkenden Menschenn ist das so klar, wie Klosbrühe. Unsere nächsten Verwandten füttern noch heute überwiegend pflanzliches.
  7. Servus Siggi, Schön zu lesen, das es doch noch einige gibt, die 50* Jahre Moped überlebt haben. Nicht schön zu lesen, dass es spuren hinterlässt. Meine Lizenz hat noch einige Jährchen mehr in der Pappe. Leider musste ich sie, gezwungenermaßen vor einigen Jahren ausser Betrieb setzen und gegen so eine seelenlose Plastikscheibe eintauschen. Was könnte die Pappe alles für Andekdoten erzählen, gute, wie weniger gute. Für mich gilt: Alt werden ist nichts für Feiglinge Wenn Du morgens wach wirst und nichts tut weh, dann wird es gefährlich. Immer hübsch beweglich bleiben! In diesem Sinne: Vui Spass mit dem Gerät, was es werden wird
  8. Wenn dir jemand Prügel androht, bekommst du zu hören: Moagscht a Fotzn
  9. das sieht dann so aus. Zum Problem könnte es werden, wenn im Ausland kontrolliert wird. Die Italiener sind da sehr erfindungsreich, was Gründe fürs kassieren angeht. Die interessieren die deutschen Reifenfreigaben eher nicht. Hat, glaube ich mit dem Unterschied zwischen Eg Erlaubnis und ABE zu tun. Ich blick das echt nicht mehr. Wir regeln uns mehr und mehr kaputt. Ich kann garnicht soviel, wie ich möchte
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