Genau so ist es!
Diese Alternative beinhaltet alle anderen Verkehrsmittel. Hast Du noch ein Auto, oder gibt es ÖPNV, sieht es schlecht aus mit der Begründung.
Zitat: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative Winterreifenpflicht.
D.H., bezogen auf KFZ, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.
Nein, es gibt keine ausgelobten Winterreifen für Motorräder.
Sehr wohl aber welche mit M&S Kennung Die Socken meiner Multi tragen dieses Symbol! Im Winter damit auf Eis und Schnee fahren würde ich damit allerdings eher nicht.
Weitere Zitat:
Für Zweiradreifen gibt es keinerlei gesetzliche/regulatorische Möglichkeiten, eine 3PMSF-Zertifizierung zu erlangen (UNECE R117). Daher gibt es schlichtweg keine Motorrad-/Roller-Reifen, die die sog. Schneeflocke offiziell auf der Seitenwand tragen dürfen!
Die Gesetzgebung in Deutschland hat darauf reagiert und die StVZO entsprechend angepasst:
Mit der Veröffentlichung der 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften am 02.07.21 im Bundesgesetzblatt wurde die StVZO (§36) dahingehend geändert, dass M+S Reifen als zulässige Bereifung für winterliche Wetterverhältnisse (Absatz 4) gelten, sofern sie auf Fahrzeugen der Klasse L (2- und 3-rädrige Fahrzeuge, sowie Quads) verwendet werden und die Reifen nach UNECE R75 zertifiziert sind (Absatz 11).
Bei der o.g. Verwendung dieser Reifen ist es erlaubt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt (Absatz 5), wenn:
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sichtbar ist (durch einen Aufkleber oder durch z.B. eine digitale Anzeige im Cockpit).
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Da eine Verwendung von Motorradreifen für winterliche Straßenverhältnisse nicht saisonal eingeschränkt ist und alle Continental M+S Motorrad Reifen eine Zulassung nach UNECE R75 besitzen, können diese somit bedenkenlos auf Motorrädern montiert werden, solange die weiteren technischen Daten der Reifen die Anforderungen des Fahrzeuges erfüllen:
Bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung müssen zumindest die Anforderungen an Reifengröße und -tragfähigkeit erfüllt sein.
Bei Fahrzeugen mit ABE sind zusätzlich die Reifenbauart und ggf. vorhandene Reifenfabrikatsbindungen zu berücksichtigen. Andernfalls muss die neue Bereifung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Unabhängig von der gesetzlichen Lage, raten wir grundsätzlich vom Betrieb von Motorrädern und Rollern bei winterlichen Straßenverhältnissen ab. Ein sicherer Betrieb von einspurigen Fahrzeugen kann bei diesen Straßenverhältnissen nicht gewährleistet werden!
Ja, viel BlaBla.
Wenn es mal rappelt, wird's halt eng. Ob dann die Versicherung einspringt?