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offener Kupplungskorb was geht? was geht nicht?


fraxinus0
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vor 7 Stunden schrieb Ber73:

Eine ganz klare Antwort: Das ist so schlicht Unfug.

 

Natürlich kann man einen offenen Kupplungsdeckel eingetragen bekommen, es gibt keine dem entgegenstehenden Prüfvorschriften. Das Problem ist allenfalls, dass heutzutage nicht mehr viele Prüfer den Rahmen des Möglichen ausschöpfen und nur noch eintragen, wofür es Teilegutachten gibt oder eine ABE. Für offene Kupplungskörbe gibt es weder noch, daher bedarf es eines Prüfers, der seine Möglichkeiten kennt und auch Lust hat, im Rahmen derer zu handeln.

Dass die Polizei Fahrzeuge mit offenen Kupplungskörben rauszieht, stützt sich materiell auf § 19 II Nr. 2 StVZO. Begründet wird das üblicher Weise mit den Kinderfingern, die in die Kupplung geraten könnten sowie den Schnürsenkeln, die sich in der Kupplung verfangen könnten. Beides ist irgendwo zwischen praxisfern bis lebensfremd einzustufen. Der Schnürsenkelproblematik kann man durch senkelloses Schuhwerk entgehen, aber selbst wenn man welche hätte: versuch mal bei drehender Kupplung den Senkel mit Macht einzufädelnl, es wird dir kaum gelingen. Zu den Kinderfingern: Es muss mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eine "Gefährdung zu erwarten sein" bei einer unveränderten Weiterfahrt. Und genau das ist der Punkt: So ein Fall ist - soweit ersichtlich - noch nie irgendwo eingetreten, was ein starkes Indiz dafür ist, dass es auch künftig nicht zu erwarten wäre, sondern eher eine sehr theoretische Gefährdungsmöglichkeit beschreibt. Genau solche Fälle aber werden von § 19 II Nr. 2 nicht erfasst, da die Norm sonst jegliches Kraftfahrzeug aus dem Verkehr ziehen würde, an dem Du irgendwas verändert hast. Die Norm wurde vor ettlichen Jahren verändert, heute heisst es "zu erwarten" im Normtext, was früher fehlte. Vor dieser Normergänzung hatten die OVGs gut damit zu tun den Ordnungsbehörden zu erklären, dass das Aufzeigen theoretischer Gefährdungen nicht die Norm erfüllt, viele Verfahren gingen zu Ungunsten der Behörden aus.

Es gibt also durchaus die Möglichkeit sog. "offene" Körbe einzutragen, meine Maschine verfügt z.B. über solch eine Eintragung. Bisher hat da ein Polizist nichtmal gemuckt. Mein Korb sieht so aus:

mobile.1egkdz.jpeg

Im Übrigen stammt das Gutachten, mit dem der offene Deckel eingetragen wurde, von einem Prüfer aus dem Raum München vom TÜV SÜD, also es geht auch dort, nicht nur im Norden.

Was Dein Prüfer Dir da, warum auch immer, eingetragen hat interessiert bei einer Kontrolle leider nicht. Offener Deckel ist lauter im Standgeräusch und das da ein Kind reinlangt oder sich die Schnürsenkel darin verfangen (gibt es Motorradstiefel mit Schnürsenkeln?) ist zwar unwahrscheinlich und es ist da vermutlich kein Fall bekannt, aber halt nicht unmöglich. Aus der Nummer kommst Du nicht raus, Eintrag hin oder her. 

Ich wünsche Dir weiterhin viel Glück bei Deinen Kontrollen und wenn der Trachtenverein Dich doch irgendwann laufen lassen sollte, sieh es sportlich.

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die sache mit dem kinder ist meiner meinung auch ne ausrede... dann sollte man auch auspuffe verbieten oder?  Schnürsenkel und kette ist auch so ne sache :) Ich bin etwas Öko von daher ist gut das es verboten wurde in italien ;)

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vor 5 Stunden schrieb Wolle68:

Was Dein Prüfer Dir da, warum auch immer, eingetragen hat interessiert bei einer Kontrolle leider nicht. Offener Deckel ist lauter im Standgeräusch und das da ein Kind reinlangt oder sich die Schnürsenkel darin verfangen (gibt es Motorradstiefel mit Schnürsenkeln?) ist zwar unwahrscheinlich und es ist da vermutlich kein Fall bekannt, aber halt nicht unmöglich. Aus der Nummer kommst Du nicht raus, Eintrag hin oder her. 

Ich wünsche Dir weiterhin viel Glück bei Deinen Kontrollen und wenn der Trachtenverein Dich doch irgendwann laufen lassen sollte, sieh es sportlich.

Das ist nicht nur ein Irrtum, es ist genau umgekehrt: einer vermeintlichen Gefährlichkeit begegnet der Fahrzeugführer durch die Eintragung. Durch die Eintragung ist belegt, dass ein Gutachter den Deckel nicht nur für ungefährlich erachtet hat, die Zulassungsstelle hat sich im Rahmen eigener Entscheidung auch dazu entschieden, diesem Urteil zu folgen. Darüber hinaus gilt das oben gesagte: Es muss sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch die Gefahr verwirklichen - eine nur theoretische (oder wie Du schreibst unmögliche) Gefahrverwirklichung genügt nicht.

Das Standgeräusch ist belanglos, weil es dafür keinen Grenzwert gibt. Allein maßgeblich ist das Fahrgeräusch und in fahrendem Zustand hörst Du von der Kupplung mit offenem Deckel genauso wenig wie mit geschlossenem Deckel.

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vor 8 Stunden schrieb Ber73:

Das ist nicht nur ein Irrtum, es ist genau umgekehrt: einer vermeintlichen Gefährlichkeit begegnet der Fahrzeugführer durch die Eintragung. Durch die Eintragung ist belegt, dass ein Gutachter den Deckel nicht nur für ungefährlich erachtet hat, die Zulassungsstelle hat sich im Rahmen eigener Entscheidung auch dazu entschieden, diesem Urteil zu folgen. Darüber hinaus gilt das oben gesagte: Es muss sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch die Gefahr verwirklichen - eine nur theoretische (oder wie Du schreibst unmögliche) Gefahrverwirklichung genügt nicht.

Das Standgeräusch ist belanglos, weil es dafür keinen Grenzwert gibt. Allein maßgeblich ist das Fahrgeräusch und in fahrendem Zustand hörst Du von der Kupplung mit offenem Deckel genauso wenig wie mit geschlossenem Deckel.

Schreib uns doch dann bei Gelegenheit wie die Gerichtsverhandlung ausgegangen ist, sollte es mal dazu kommen. Würde mich brennend interessieren auch wenn ich seit ein paar Jahren nass fahre.

Zu Deiner These über  theoretische Gefahren: Die deutsche Rechtsprechung ist da anders.

Zum Thema Eintragungen. Bei einem Rechtsstreit wird da (die Kosten zahlt der Verlierer) ein vereidigter Gutachter hinzugezogen und der wird die "Entscheidung" des einzelnen TÜV Ing. kippen. Auch ein TÜV ing. kann ja einen Fehler machen. Die "Macht" einer Eintragung wir überschätzt.

Nun gibt es ja nicht nur einen vereidigten Gutachter, dicht gesät sind die aber nicht. Man kann natürlich versuchen einen Gutachter zu finden der dem Thema wohlgesonnen gegenüber steht. Die Erfolgsaussichten sind da jedoch gering und die Kosten für ein Gegengutachten übernimmt ob der schlechten Aussichten kein Rechtsschutz. 

Der offene Deckel ist nur zulässig wenn das Fahrzeug damit homologiert worden ist. Ich kenne da kein Beispiel. Immer wieder mal taucht da Bimota auf. Bin zu faul das zu prüfen.

Bis mir jemand ein Gerichtsurteil nennen kann das, dass Gegenteil belegt bleibe ich dabei. Offene Kupplung kann mehr Ärger machen als einem das Rasseln mit Glücksgefühlen ausgleicht. Meine M1000 bin ich auch immer offen gefahren. Heute würde ich das nicht mehr machen. Mit gesundem Menschenverstand kommt man bei dem Thema nicht weiter und tut gut daran die Lage so zu akzeptieren wie sie halt ist.

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vor 8 Stunden schrieb Ber73:

Das ist nicht nur ein Irrtum, es ist genau umgekehrt: einer vermeintlichen Gefährlichkeit begegnet der Fahrzeugführer durch die Eintragung. Durch die Eintragung ist belegt, dass ein Gutachter den Deckel nicht nur für ungefährlich erachtet hat, die Zulassungsstelle hat sich im Rahmen eigener Entscheidung auch dazu entschieden, diesem Urteil zu folgen. Darüber hinaus gilt das oben gesagte: Es muss sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch die Gefahr verwirklichen - eine nur theoretische (oder wie Du schreibst unmögliche) Gefahrverwirklichung genügt nicht.

Das Standgeräusch ist belanglos, weil es dafür keinen Grenzwert gibt. Allein maßgeblich ist das Fahrgeräusch und in fahrendem Zustand hörst Du von der Kupplung mit offenem Deckel genauso wenig wie mit geschlossenem Deckel.

Tüf-Prüfer und Verkehrspolizist sind vor Ort nicht immer gleicher Meinung. Bei einer Verkehrskontrolle bist du der Willkür des jeweiligen Beamten(in) ausgesetzt.

Im schlechtesten Fall wird dir die weiterfahrt verboten, (Stilllegung vor Ort) danach wirst du Einspruch erheben mit einem Anwalt, der bekommt natürlich Recht aber die Kosten der Stilllegung bekommst du nicht ersetzt.

Also was nützt das ganze Theater ausser dass du in der Theorie Recht gehabt hast.

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vor 2 Stunden schrieb smartharry:

Tüf-Prüfer und Verkehrspolizist sind vor Ort nicht immer gleicher Meinung. Bei einer Verkehrskontrolle bist du der Willkür des jeweiligen Beamten(in) ausgesetzt.

Im schlechtesten Fall wird dir die weiterfahrt verboten, (Stilllegung vor Ort) danach wirst du Einspruch erheben mit einem Anwalt, der bekommt natürlich Recht aber die Kosten der Stilllegung bekommst du nicht ersetzt.

Also was nützt das ganze Theater ausser dass du in der Theorie Recht gehabt hast.

Das würde mich auch wundern, wenn beide der gleichen Meinung sind, zumindest "immer".

Der TÜV-Prüfer ist ein Experte auf seinem Gebiet. Das kann man von einem jungen Polizisten nicht erwarten, weil der ja ein Experte auf seinem Gebiet ist, zu welchem nicht Fahrzeugtechnik gehört. Und dafür gibt es wiederum Regelungen, welche die rechtlichen und fachlichen Aspekte berücksichtigen (sollen), damit der junge Beamte auf dieser Grundlage in der Situation vor Ort möglichst objektiv entscheiden kann.

Auch wenn es nicht so sein sollte, machen die Tagesform, sowie die Sattelfestigkeit hinsichtlich Verkehrsrecht des jungen Beamten und auch die Region, in welcher die Kontrolle stattfindet, Unterschiede.

@smartharry Ich finde Deine Aussage richtig, weil jeder für sich entscheiden sollte, mit offenem Deckel zu fahren und damit das Risiko eingeht, bei einer Kontrolle im Zweifelsfall richtig Zirkus zu haben. Oder eben darauf verzichtet.

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ich erhane schon:  Im namen des Volkes ergeht folgendes urteil.... ? ? Ich denke ist nicht immer so schlimm wie dargestellt wird, als ich in deutschland gelebt habe, waren die polizeibeamter(Stuttgarter Raum) bei kontrollen immer nett, einmal beim falsch parken habe 3 parkplätze angenommen quer, haben die mir nur gebeten das fahrzeug richtig zu parken... hab da 125er moped und 300er roller frisiert und komischen sachen da eingebaut hat's auch niemanden interessiert! :)

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Schon krass was einige hier wegen eines nicht homologierten Bauteils am Krad für mögliche Schreckensszenarien aufziehen. Hat ja jetzt jeder der hier mitliest lange verstanden, dass es mit dem offenen Deckel zu Problemen mit der Rennleitung kommen kann - oder auch nicht. Das war doch die initiale Fragestellung des TE?

Entweder ist man bereit das Risiko mit möglichen Konsequenzen -wie z.B. auch mit einem nicht zugelassenen Auspuff- einzugehen oder nicht, muss halt letztlich jeder für sich selbst entscheiden was einem der Spaß wert ist.

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vor 20 Minuten schrieb Spirit-64:

Schon krass was einige hier wegen eines nicht homologierten Bauteils am Krad für mögliche Schreckensszenarien aufziehen. Hat ja jetzt jeder der hier mitliest lange verstanden, dass es mit dem offenen Deckel zu Problemen mit der Rennleitung kommen kann - oder auch nicht. Das war doch die initiale Fragestellung des TE?

Entweder ist man bereit das Risiko mit möglichen Konsequenzen -wie z.B. auch mit einem nicht zugelassenen Auspuff- einzugehen oder nicht, muss halt letztlich jeder für sich selbst entscheiden was einem der Spaß wert ist.

Da muss ich Dir recht geben. Ist am Ende die Sache eines jeden einzelnen. Mögen tu ich die offenen Kupplungen ja auch! Ist halt wie mit dem vögeln ohne Gummi. Der eine sagt kann tot machen der andere glaubt an Verschwörungstheorien.

Man kann ja mal alle Meinungen hören und dann seine eigene Entscheidung treffen. Ich denke mal der TE ist nun soweit?

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vor 10 Minuten schrieb Wolle68:

Da muss ich Dir recht geben. Ist am Ende die Sache eines jeden einzelnen. Mögen tu ich die offenen Kupplungen ja auch! Ist halt wie mit dem vögeln ohne Gummi. Der eine sagt kann tot machen der andere glaubt an Verschwörungstheorien.

Man kann ja mal alle Meinungen hören und dann seine eigene Entscheidung treffen. Ich denke mal der TE ist nun soweit?

Ist halt wie mit dem vögeln ohne Gummi. Der eine sagt kann tot machen der andere glaubt an Verschwörungstheorie????

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vor 6 Stunden schrieb Wolle68:

Schreib uns doch dann bei Gelegenheit wie die Gerichtsverhandlung ausgegangen ist, sollte es mal dazu kommen. Würde mich brennend interessieren auch wenn ich seit ein paar Jahren nass fahre.

Zu Deiner These über  theoretische Gefahren: Die deutsche Rechtsprechung ist da anders.

Zum Thema Eintragungen. Bei einem Rechtsstreit wird da (die Kosten zahlt der Verlierer) ein vereidigter Gutachter hinzugezogen und der wird die "Entscheidung" des einzelnen TÜV Ing. kippen. Auch ein TÜV ing. kann ja einen Fehler machen. Die "Macht" einer Eintragung wir überschätzt.

Nun gibt es ja nicht nur einen vereidigten Gutachter, dicht gesät sind die aber nicht. Man kann natürlich versuchen einen Gutachter zu finden der dem Thema wohlgesonnen gegenüber steht. Die Erfolgsaussichten sind da jedoch gering und die Kosten für ein Gegengutachten übernimmt ob der schlechten Aussichten kein Rechtsschutz. 

Der offene Deckel ist nur zulässig wenn das Fahrzeug damit homologiert worden ist. Ich kenne da kein Beispiel. Immer wieder mal taucht da Bimota auf. Bin zu faul das zu prüfen.

Bis mir jemand ein Gerichtsurteil nennen kann das, dass Gegenteil belegt bleibe ich dabei. Offene Kupplung kann mehr Ärger machen als einem das Rasseln mit Glücksgefühlen ausgleicht. Meine M1000 bin ich auch immer offen gefahren. Heute würde ich das nicht mehr machen. Mit gesundem Menschenverstand kommt man bei dem Thema nicht weiter und tut gut daran die Lage so zu akzeptieren wie sie halt ist.

Zu Deiner Behauptung, dass die deutsche Rechtsprechung da anders wäre: hast Du dazu eine belastbare Quelle? Ein Urteil? Oder einen Kommentareintrag zu § 19 II Nr. 2 StVZO? Ich fände das sehr spannend zu lesen, denn rechtshistorisch ist es exakt so, wie ich es oben dargestellt habe. Natürlich stufen die Gerichte hier ab und je größer die zu erwartende Schädigung ist, desto geringer muss die Eintrittswahrscheinlichkeit sein.

Zum Thema "Eintragung": Nicht jede Eintragung ist wirksam. Es gibt leider sog. "Gefälligkeitsgutachten", die nie hätten ergehen dürfen. Eine Eintragung ist nur dann wirksam, wenn sie im Einklang mit den gültigen Prüfvorschriften erfolgt ist. Bezüglich eines Kupplungsdeckels gab es m.E. zum Zeitpunkt der bei mir erfolgten Eintragung (04.2013) keine Prüfvorschriften. Festigkeitsvorgaben kommen bei mir nicht in Betracht, da mein Deckel nicht aus Carbon ist, sondern aus Aluminium. § 19 II Nr. 1 kommt ohnehin nicht in Betracht und Nr. 3 ist nach einhelliger Ansicht so auszulegen, dass der für das Fahrzeug zulässige Fahrgeräuschgrenzwert überschritten werden müsste. Das wird durch einen offenen Kupplungsdeckel nicht passieren, da die Kupplung für die Fahrgeräuschmessung geschlossen ist und zumindest bei mir das "klackern" nur im Stand zu hören ist, nicht beim Fahren. Der aaS, der das Gutachten geschrieben hat, konnte daher Kraft seines Wassers entscheiden. Der vereidigte Gutachter kann eine solche Eintragung nur dann kippen, wenn sie im Widerspruch zu Prüfvorschriften erfolgte, die im Zeitpunkt der Eintragung bereits existierten. Ob er die Eintragung auch gemacht hätte, ist ohne Belang.

Ein offener Deckel muss folgerichtig nicht homologiert worden sein. Ob es das bei Bimota gab, könnte nur jemand prüfen, der Zugang zu Homologationsunterlagen hat. Haben wir hier einen mitlesenden TÜVler, der dazu Lust hat?

Ich gebe Euch aber dahingehend Recht, dass man mit einem offenen Deckel bei dem ein oder anderen grünen Männchen Probleme bekommen kann, wenn die in der Materie nicht sicher sind.

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Alle haben in den unterschiedlichsten Argumenten und Logiken natürlich RECHT, aber was nützt einem das Recht wenn du nach Hause Laufen kannst. Mir wäre alleine die Diskussion darum zu dumm.

Fakt ist nämlich dass du dein Recht im schlimmsten Fall nicht sofort bei der Kontrolle zugesprochen bekommst, sondern erst nach deinem Einspruch. Also zuerst wenn du Pech hast Abschleppen und danach hast du dein Recht.

Bearbeitet von smartharry
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Zum Thema Homologation....

851 / 888 und Superlight 900 Serie 1 wurden mit "offenem" Kupplungsdeckel ausgeliefert.

Im Ersatzteilkatalog ist für diese Modelle auch keine andere Version gelistet.

 

Gruß Hotte

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... Benelli TNT R 160 Ausl. Mit off. Kupplungs Deckel, davor 20Jahre früher Suzuki GSX R750 R Homologat. Mod. Ausl. m offenem Deckel ?.. ausser jenseits des Weiss Wurst Äquators, da  FIELEN besagte Modelle unters KRIEGSWAFFEN KONTROLLGESETZ?

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Benelli TNT R160 - ein sehr guter Tipp, danke. Wenn das in den Homologationsunterlagen auch so aufgeführt ist, was bei einer ohne Extras bestellten Maschine der Fall sein sollte (ALLE Bilder, die ich von der Maschine spontan finde, zeigen den offenen Deckel), ist das spätestens der Nachweis dafür, dass auch ein nachträglich eingetragener offener Kupplungsdeckel nicht per se gegen Prüfvorschriften verstößt bzw. nicht zum Homologationszeitpunkt verstieß. Das bekommt man im Ernstfall auch einem bayerischen Richter beigebracht.

Man muss dabei allerdings auch beachten, dass bei dem Benelli-Deckel die Öffnungen sehr klein sind, ebenso wie bei meinem. Da noch eine Verletzungsgefahr herbeizufantasieren fällt einem vernünftigen Polizisten aber ohnehin nicht ein und die profilierungssüchtigen muss man dann im Ernstfall vom Richter wieder in die Spur bringen lassen. Dass heutzutage soviele Polizisten scheinbar der Ansicht sind, dass offene Deckel per se illegal sind, rührt in meinen Augen auch nur daher, dass sich zuviele die Stilllegung haben gefallen lassen und gar nicht erst vor Gericht gegangen sind. Oder das waren dann eben Leute, die Deckel gefahren haben wie der Threadersteller - bei solchen Öffnungsgrößen würde aber wohl auch kein aaS mehr ein Gutachten erstellen.

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vor 40 Minuten schrieb Ber73:

Benelli TNT R160 - ein sehr guter Tipp, danke. Wenn das in den Homologationsunterlagen auch so aufgeführt ist, was bei einer ohne Extras bestellten Maschine der Fall sein sollte (ALLE Bilder, die ich von der Maschine spontan finde, zeigen den offenen Deckel), ist das spätestens der Nachweis dafür, dass auch ein nachträglich eingetragener offener Kupplungsdeckel nicht per se gegen Prüfvorschriften verstößt bzw. nicht zum Homologationszeitpunkt verstieß. Das bekommt man im Ernstfall auch einem bayerischen Richter beigebracht.

Man muss dabei allerdings auch beachten, dass bei dem Benelli-Deckel die Öffnungen sehr klein sind, ebenso wie bei meinem. Da noch eine Verletzungsgefahr herbeizufantasieren fällt einem vernünftigen Polizisten aber ohnehin nicht ein und die profilierungssüchtigen muss man dann im Ernstfall vom Richter wieder in die Spur bringen lassen. Dass heutzutage soviele Polizisten scheinbar der Ansicht sind, dass offene Deckel per se illegal sind, rührt in meinen Augen auch nur daher, dass sich zuviele die Stilllegung haben gefallen lassen und gar nicht erst vor Gericht gegangen sind. Oder das waren dann eben Leute, die Deckel gefahren haben wie der Threadersteller - bei solchen Öffnungsgrößen würde aber wohl auch kein aaS mehr ein Gutachten erstellen.

Kein Kumpel hat eine 2014er R160 und auch bei dem Baujahr ist der offene Deckel  seriemäßig. Einen geschlossenen Deckel gibt es nur als Zubehör. Das Rasseln der Kupplung kann man als brutal bzeichnen. Ne Ducati Kupplung hört man daneben nicht mehr.

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