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Kennzeichenreflektor nicht dran = BE erloschen


Monster_kev
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Hey Leute, 

war am Wochenende in einer Kontrolle und da wurde fest gestellt das ich gar keinen Kennzeichenreflektor habe. Das Motorrad ist aber eigentlich noch relativ neu (1 Jahr alt) und ich selber hab ihn nicht weggetaut. Somit hat der Händler gar keinen hin gebaut. Und mir das Motorrad nicht Strassentauglich verkauft. Kann ich mir jetzt beim Händler den Rückstrahler + Strafe wieder holen? 
 

Mit freundlichen Grüßen 

 

kev

 

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aber du durftest weiterfahren.  das ist doch schon mal gut 😃 

Ärgern würde mich das aber auch!  Aber sei froh, dass lässt sich ja alles schnell "richten" 

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vor 2 Minuten schrieb ipoxiatic:

aber du durftest weiterfahren.  das ist doch schon mal gut 😃 

Ärgern würde mich das aber auch!  Aber sei froh, dass lässt sich ja alles schnell "richten" 

Ja aber der Händler hat mir ein Motorrad  verkauft, was theoretisch keine BE hatte. So kann es ja nicht sein oder?

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Ruf doch einfach mal deinen Händler an und sprich mit ihm freundlich über das Problem (der Ton macht die Musik). Wie er reagiert können wir dir natürlich nicht sagen. Ärgerlich ist es allemal. Rechtlich hingegen bist du als Halter verantwortlich. Natürlich sollte da eine kulante Haltung seitens des Händlers zum guten Ton gehören. 

Mehr wird dir hier aber niemand sagen können. Ich drück dir die Daumen!

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vor 48 Minuten schrieb Monster_kev:

Somit hat der Händler gar keinen hin gebaut. Und mir das Motorrad nicht Strassentauglich verkauft. Kann ich mir jetzt beim Händler den Rückstrahler + Strafe wieder holen? 

Das ist nicht dein Ernst, oder?
Du bist als Halter/Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass dein Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ist, wenn du es in Betrieb nimmst.
Selbst ein Fahrrad benötigt einen Rückstrahler, das ist jetzt also wirklich nichts Neues. 

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vor 3 Minuten schrieb zillo:

Das ist nicht dein Ernst, oder?
Du bist als Halter/Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass dein Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ist, wenn du es in Betrieb nimmst.
Selbst ein Fahrrad benötigt einen Rückstrahler, das ist jetzt also wirklich nichts Neues. 

Doch das ist mein Ernst. Ich hab das Motorrad neu gekauft. Ich habe weder eine Einweisung bekommen oder sonstiges. Woher hätte ich das bitte wissen sollen? Ich kaufe ein Motorrad und dann hätte ich das erklärt bekommen. Genauso wenn ich einen kurzen KH kaufe, das da ein Reflektor dran ist, wenn einer hingehört! 

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Ich hab auch keinen Rückstrahler dran. Bei der letzten Kontrolle gabs nen Hinweis darauf, das der fehlt und das wars. Und das waren die Herren von Motorradkontrollgruppe. Grundsätzlich würde ich aber auch einfach mal beim Händler anrufen und mit ihm schwätzen. Sollte ja normalerweise kein großes Problem sein.

 

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vor 1 Minute schrieb Monster_kev:

Doch das ist mein Ernst. Ich hab das Motorrad neu gekauft. Ich habe weder eine Einweisung bekommen oder sonstiges. Woher hätte ich das bitte wissen sollen? Ich kaufe ein Motorrad und dann hätte ich das erklärt bekommen. Genauso wenn ich einen kurzen KH kaufe, das da ein Reflektor dran ist, wenn einer hingehört! 

Wie zillo schon schrieb „ Unwissenheit schütz vor Strafe nicht „ Da müsste dein Freundlicher schon sehr großzügig sein 

 

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Falls es jemand interessiert. Paragraph dafür ist § 53 StvZO. Wobei die Bußgelder eigentlich im BKatV geregelt sind(meines Wissens nach) und das sind immer Ordnungswidrigkeiten, in dem Falle wäre es 222.5 und da steht, wenn ich mich nicht verguckt habe 15 €.... Bin aber kein Jurist, also keine Ahnung ob es doch anders geregelt ist

Bearbeitet von zimbo172
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vor 6 Minuten schrieb zimbo172:

Falls es jemand interessiert. Paragraph dafür ist § 53 StvZO. Wobei die Bußgelder eigentlich im BKatV geregelt sind(meines Wissens nach) und das sind immer Ordnungswidrigkeiten, in dem Falle wäre es 222.5 und da steht, wenn ich mich nicht verguckt habe 15 €.... Bin aber kein Jurist, also keine Ahnung ob es doch anders geregelt ist

Genau so ist es !!! 👍

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Ergänzung: So wie ich das sehe, da du 50 € zahlen musstest, werden die das wahrscheinlich mit § 19 StvZO begründet haben/wollen. In Absatz 2 steht nämlich: Änderungen vorgenommen werden, durch die... "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" .

Was ich mal stark anzweifle, da du noch ein funktionierendes Rücklicht hattest (sonst hätten sie das ja auch bemängelt) und dadurch meines Erachtens zumindest keine höhere Gefährdung zu erwarten ist. (Und dann sind wir bei meinen vorherigen Text, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wo es meines Wissens nach nur ne Mängelkarte + 15 Euro gewesen wären und nicht BE erloschen und 50€)

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vor 27 Minuten schrieb Yellow:

Wie zillo schon schrieb „ Unwissenheit schütz vor Strafe nicht „ Da müsste dein Freundlicher schon sehr großzügig sein 

 

Seh ich genau so. Ich denke auch, dass es die Rennleitung bissel ausgenutzt hat, dass du wenig Ahnung von der Materie hast. 😉

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vor 11 Minuten schrieb UXO:

Die Frage ist noch nicht beantwortet..

 

WAS FÜR EINE STRAFE...?

 

Was wurde denn wie bestraft?

 

und wenn du zum Händler gehst, ist es immer gut, einen auf aufgeregt zu machen ("Ich hätte tot sein können!")

 

 

 

Doch… ich habe 50€ Strafe gezahlt und meine BE vom Motorrad ist erloschen. 
 

und bestraft wurde, dass ich keinen Reflektor am Kennzeichen habe. 
 

Was ich aber so neu vom Händler gekauft habe. 

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vor 1 Stunde schrieb Monster_kev:

Doch das ist mein Ernst. Ich hab das Motorrad neu gekauft. Ich habe weder eine Einweisung bekommen oder sonstiges. Woher hätte ich das bitte wissen sollen? Ich kaufe ein Motorrad und dann hätte ich das erklärt bekommen. Genauso wenn ich einen kurzen KH kaufe, das da ein Reflektor dran ist, wenn einer hingehört! 

am sichersten ist die Variante Moped verkaufen und nicht mehr fahren. Dann muss man sich um so nen Scheiss (Eigenverantwortung) nicht kümmern.

 

coffee

 

P.S. schau bitte mal in alle Tütchen & Co die Du bei Abholung von Deinem Moped mitbekommen hast. Vermutlich liegt da der Reflektor bei :)

Bearbeitet von coffee
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