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Neuregelung Reifenfreigaben


Daniele
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Siehe Artikel.

https://www.motorradonline.de/ratgeber/abweichende-reifengroessen-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/

Da wird ja auf den TÜV/DEKRA und UNS einiges zukommen...

"... die jetzt im Verkehrsblatt veröffentlichte Neuregelung besagt, dass künftig Reifengrößen, die entweder kleiner oder größer als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen sind, auch dann nicht mehr zulässig sind, wenn vom Reifenhersteller dafür eine fürs jeweilige Motorradmodell gültige Freigabe vorliegt..."

Bearbeitet von Daniele
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Für mich ist der Satz "ging das überhaupt" ein Paradebeispiel dafür, was die Politik bei manchen schon erreicht hat. Das ist nicht mehr die Haltung "es ist erlaubt, was nicht verboten ist", sondern "es ist verboten, was nicht erlaubt ist". Für mich absolut erschreckend.

Man sollte also viel eher fragen, warum es nicht gehen sollte. Die Gründe für das Erlöschen der BE sind meine ich abschließend geregelt und eine andere Reifengröße als "zu erwartende Gefahr" einzustufen empfinde ich (je nach Abweichung von der eingetragenen Reifengröße natürlich) als realitätsfremd. Die Frage ist, wie die Prüfvorschriften aussehen und mit welchen Kosten sie verbunden sind, um sich eine andere Reifengröße eintragen zu lassen.

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vor 2 Stunden schrieb Snoopmasta:

Hm, kann ich jetzt nichts schlechtes an der Sache sehen.

Man kann doch die Dimensionen fahren, die auf dem Bike serienmäßig drauf sind und das von jedem Hersteller. Andere Größen fahren ohne Eintragung? Das ging überhaupt?

Klar geht/ging das, solange Freigabe und Unbedenklichkeitbescheinigung des Reifen- und Motorradherstellers vorliegt. 

 

vor 16 Minuten schrieb Snoopmasta:

Anders: Warum sollte ich das tun wollen?

Weil die techn. Entwicklung sogar in Deutschland gelegentlich weitergeht. Soll heissen: z.B. manch älterer Moppel lässt sich mit anderer Reifengröße besser fahren. Meine alte 750er Suzuki z.B. hatte nur 170er Pelle hinten eingetragen. Mit der später entwickelten und freigegeben 180er ist die aber besser gelaufen. Das dürfte ich ohne kostenpflichtige Eintragung nach der neuen Lesart nicht mehr. Und da stellt sich mir berechtigt die Frage: Warum nicht? 

vor 2 Stunden schrieb Daniele:

Schön für TÜV und Co., da schnellverdientes Geld ?

das sehe ich als maßgebliches Kriterium an. Mal schnell die eigene Monopolstellung weiter festigen und zusätzliche Einnahmen generieren. Sonst nichts. Alle Freigaben sind durch aufwändige Test von Leuten, die auch tatsächlich mit dem Geräten umgehen können, sowohl auf dem Kringel als auch im Gelände, vorgenommen worden. Und uns soll jetzt suggeriert werden, dass die halbherzige Runde um die Prüfhalle das ersetzt? ?‍♂️

Greetz Sandman633

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vor 2 Stunden schrieb Ber73:

Für mich ist der Satz "ging das überhaupt" ein Paradebeispiel dafür, was die Politik bei manchen schon erreicht hat. Das ist nicht mehr die Haltung "es ist erlaubt, was nicht verboten ist", sondern "es ist verboten, was nicht erlaubt ist". Für mich absolut erschreckend.

Man sollte also viel eher fragen, warum es nicht gehen sollte. Die Gründe für das Erlöschen der BE sind meine ich abschließend geregelt und eine andere Reifengröße als "zu erwartende Gefahr" einzustufen empfinde ich (je nach Abweichung von der eingetragenen Reifengröße natürlich) als realitätsfremd. Die Frage ist, wie die Prüfvorschriften aussehen und mit welchen Kosten sie verbunden sind, um sich eine andere Reifengröße eintragen zu lassen.

Für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, weshalb manche einen solchen Unmut über regularien im Straßenverkehr verbreiten.

Wenn euch das direkt betrifft, weil ihr irgendwelche, nicht in den Papieren vermerkte Umbauten an eurten Mopeds vornehmen wollt, dann aktzeptiert doch einfach, dass euch das mehr Geld kostet. Das ist der Preis der Individualität. Ganz ehrlich würde ich ebenfalls den Teufel tun und alle Umbauten zulassen, nur weil das jemand für sich möchte und als "richtig so" oder "mein Recht" verbucht.

Sorry, von mir absolut kein Verständnis für das Unverständnis zu der Regelung.

Und ja - "ging das überhaupt mal" ist genau die Frage, die ich mir da stelle. Mit dem Auto kann ich auch nicht einfach 275er Reifen auf meinem Fiat Punto fahren, weil die Bierlaune mir das eingibt.

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vor 1 Minute schrieb Sandman633:

Klar geht/ging das, solange Freigabe und Unbedenklichkeitbescheinigung des Reifen- und Motorradherstellers vorliegt.

Solange das auf einer solchen Basis und damit mit unbedenklichen Unterschieden geschehen ist, seh ich da auch kein Problem. Ansonsten soll doch jeder eintragen, was er mag.

Aber ja, ich sehe eure Gedankengänge und kann sie zumindest nachvollziehen.

 

Wenn man allerdings "den Luxus" einer sich gewünschten anderen Reifendimension "braucht", dann kann man das doch machen und zwar per Vorstellung beim TÜV/DEKRA.

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vor 6 Minuten schrieb Snoopmasta:

Wenn man allerdings "den Luxus" einer sich gewünschten anderen Reifendimension "braucht", dann kann man das doch machen und zwar per Vorstellung beim TÜV/DEKRA.

Bis dato war das aber kostenlos, bzw. haben die Hersteller diese Homologation vorgenommen. Künftig möchten die Prüforganisationen mit freundlicher Unterstützung unserer Politik dafür fröhlich abkassieren. Ich fabuliere mal:, es wird dann (wieder) auch auf eine Markenbindung rauslaufen (Zustände wie vor 25 Jahren). Dann darf man nicht mal mehr den Reifenhersteller wechseln ohne neue Eintragung.

Greetz Sandman633

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vor 18 Minuten schrieb Snoopmasta:

Wenn euch das direkt betrifft, weil ihr irgendwelche, nicht in den Papieren vermerkte Umbauten an eurten Mopeds vornehmen wollt, dann aktzeptiert doch einfach, dass euch das mehr Geld kostet. Das ist der Preis der Individualität. Ganz ehrlich würde ich ebenfalls den Teufel tun und alle Umbauten zulassen, nur weil das jemand für sich möchte und als "richtig so" oder "mein Recht" verbucht.

Es geht hier aber eben genau nicht um abenteuerliche Umbauten. Sondern um einen mit vielen vielen tausenden Testkilometern vorgenommenen und ebenfalls bereits von Prüforganisationen abgenommen Part. 

Die Homologation kostet schon ein kleines Vermögen, jetzt im Nachhinein nochmal zusätzlich jeden Einzelnen zu Kasse zu bitten, verbittet sich eigentlich von selbst. In der freien Wirtschaft wäre jedes Unternehmen, was zu wirtschaftlichem Denken und Handeln gezwungen ist, längst insolvent, weil klar am "Kunden" vorbei.

 

vor 23 Minuten schrieb Snoopmasta:

Und ja - "ging das überhaupt mal" ist genau die Frage, die ich mir da stelle. Mit dem Auto kann ich auch nicht einfach 275er Reifen auf meinem Fiat Punto fahren, weil die Bierlaune mir das eingibt.

Doch, das geht, sofern bereits o. g. Bescheinigungen vorliegen und kein Zusatz in der Fußnote besteht, dass eine Eintragung bzw. Einzelabnahme Pflicht ist.

Zumal reden wir hier nicht über utopische Reifendimensionen. Das gibts für Motorräder schon Bauart bedingt nicht. Was nicht in die Schwinge passt, ist eh gegessen. Es handelst sich wenn überhaupt um die nächst größere oder ggfs. auch kleinere Reifendimension.

Greetz Sandman633

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vor 5 Minuten schrieb Sandman633:

Bis dato war das aber kostenlos...

Genau darum geht es. Abgesehen davon, dass bei einigen M2/M4 Monstern im Fz.-Schein lediglich 120/170 eingetragen ist und es für diese Kombi eine bedeutend geringere Auswahl auf dem Reifenmarkt gibt. Die technische Weiterentwicklung seit den 90ern wurde zudem auch schon erwähnt.

 

vor 20 Minuten schrieb Snoopmasta:

... Mit dem Auto kann ich auch nicht einfach 275er Reifen auf meinem Fiat Punto fahren, weil die Bierlaune mir das eingibt...

Der Vergleich hinkt leider.

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vor 8 Stunden schrieb Snoopmasta:

Anders: Warum sollte ich das tun wollen?

Weil sich Ducati in den 90er Jahren gedacht hat, dass ein 60er Querschnitt auf dem Vorderreifen eine tolle Idee ist. Haben dann einige Jahre später selber zurück gerudert und ein 120/70 ist besser zu bekommen und technisch in den meisten Fällen vorteilhafter.

Das wäre z.B. bei mir der Grund.

Bearbeitet von Cookie Monster
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vor 4 Stunden schrieb Snoopmasta:

Für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, weshalb manche einen solchen Unmut über regularien im Straßenverkehr verbreiten.

Wenn euch das direkt betrifft, weil ihr irgendwelche, nicht in den Papieren vermerkte Umbauten an eurten Mopeds vornehmen wollt, dann aktzeptiert doch einfach, dass euch das mehr Geld kostet. Das ist der Preis der Individualität. Ganz ehrlich würde ich ebenfalls den Teufel tun und alle Umbauten zulassen, nur weil das jemand für sich möchte und als "richtig so" oder "mein Recht" verbucht.

Sorry, von mir absolut kein Verständnis für das Unverständnis zu der Regelung.

Und ja - "ging das überhaupt mal" ist genau die Frage, die ich mir da stelle. Mit dem Auto kann ich auch nicht einfach 275er Reifen auf meinem Fiat Punto fahren, weil die Bierlaune mir das eingibt.

Tue ich gar nicht, davon steht auch nichts in meinem Post. Ist eine Frage der Lebenseinstellung, dem einen liegt das Korsett aus möglichst vielen Regeln besser (vermutlich, weil es Sicherheit suggeriert), mir aber eher nicht so.

Ich habe ja auch explizit geschrieben (um so einer Fiat-Punto-275er Breitreifenübertreibung vorzubeugen), dass wenn nen 180er Reifen eingetragen ist wohl nichts gegen einen 185er (oder 175er) Reifen spricht, wenn der Hersteller das freigibt. Denn - dazu hast Du leider so gar nicht Stellung bezogen - die Gründe für ein Erlöschen der BE sind geregelt. Und bei einer wie von mir vorgetragenen geringen Abweichung kann wohl nur im sehr seltenen Fall von einer Gefährdung ausgegangen werden. Wenn man die Gründe für ein Erlöschen der BE liest, lassen die sich auf eine nur geringfügig andere Reifengröße gar nicht anwenden. Streng genommen sollte damit bereits die Freigabe der Reifenhersteller schon gar nicht notwendig gewesen sein. Das gilt für eine Eintragung nun umso mehr.

Und nun sollen alle für etwas, dessen es nicht bedarf, Geld bezahlen.

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vor 7 Stunden schrieb Snoopmasta:

Anders: Warum sollte ich das tun wollen?

Wie hier schon angeklungen, sind bestimmte Reifendimensionen einfach nicht mehr Stand der Technik. Nur weil ein Hersteller mal eine Entscheidung getroffen hat, muss das nicht heißen, dass die auf immer und ewig die optimale Lösung ist. 

Meiner Meinung nach sollte letzteres viel eher das Kriterium sein. Und bisher konnten die Reifenhersteller eben testen und zum Beispiel eine andere Dimension freigeben. 

Das diese Möglichkeit jetzt wegfällt ist genauso unsinnig wie die „Fabrikatsbindung“, bei der man wirklich die asbach-uralten Reifen fahren musste die beim Erscheinen des Motorrads mal Stand der Technik waren

Daher kann ich auch als aktuell nicht „Betroffener“ das Unverständnis darüber voll nachvollziehen. 

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vor 7 Stunden schrieb Sandman633:

Mal schnell die eigene Monopolstellung weiter festigen und zusätzliche Einnahmen generieren. Sonst nichts. Alle Freigaben sind durch aufwändige Test von Leuten, die auch tatsächlich mit dem Geräten umgehen können, sowohl auf dem Kringel als auch im Gelände, vorgenommen worden. Und uns soll jetzt suggeriert werden, dass die halbherzige Runde um die Prüfhalle das ersetzt?

Das denkst du leider vollkommen an der Realität vorbei, ganz im Gegenteil ist's der Fall.

Zwar bin ich befangen weil ich in der Branche arbeite, aber Umsatz generieren die Überwachungsorganisationen damit wohl kaum. Erstens ist die Anzahl der Abnahmen verschwindend gering im Vergleich zu den Haupttätigkeitsfeldern, und zweitens ist das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen bei so einer Abnahme eher ungünstig. Eine Abnahme von 60min. incl. Schreibkram und Co. kostet wohl um die 80€, in der selben Zeit macht der Ingenieur 3 Hauptuntersuchungen in einer Werkstatt auch für 200€. Welche Arbeit macht man wohl lieber?

In der Reifenbranche handeln Wirtschaftlich orientierte Unternehmen, die Schreiben dir auf nen Zettel was sich eben verkauft. Jeder Reifen der neu raus kommt hat Schlagartig sämtliche Freigaben, da willst du mir doch nicht ehrlich weiß machen das die sich für Teuer Geld sämtliche auf dem Markt befindlichen Motorradmodelle mindestens mieten um Umfangreiche Tests zu machen! Das ist Humbug, Herstellerfreigaben entstehen am Schreibtisch. Und ja, aus genau diesem Grund befürworte ich die neue Regelung.

Ich habe schon viel zu viele Herstellerbescheinigungen in der Hand gehabt die schon auf den ersten Blick nicht das Papier Wert sind auf dem sie gedruckt sind. Zum Teil endet das sogar sehr gefährlich. So gefährlich das ich §19 Abs. 2 sehr wohl für anwendbar halte. Heute erklärst du dem Kunden was geht und was nicht, morgen hat der einen Zettel in der Hand vom Reifenhersteller. Über Nacht testet da niemand etwas, die wollen nur Ihre Gummis verkaufen.

 

Nachtrag: halbherzige Runde um die Prüfhalle bedeutet übrigens in der Arbeitsanweisung: Prüfungsfahrt bis min. 0,7 x Vmax.

Bearbeitet von Paragraphenreiter
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In erster Instanz schenke ich einem Zettel, welcher vom Hersteller und von einer in Deutschland tätigen Prüfgesellschaft mit abgestempelt oder bestätigt ist, glauben, ja. 

Warum die evtl. gleiche Gesellschaft erneut eine Gebühr bekommt, damit die bereits geprüfte und bestätige Felgen/Reifenkombination in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird, entzieht sich meiner vielleicht eingeschränkten Sicht auf die Dinge. Und ja, fahrdynamische Test werden gemacht. Vielleicht nicht mit jedem erdenklichen Moppel auf dem Markt, jedoch zumindest mit den entsprechenden Felgen/Reifen-Kombos. Rest wird adaptiert denke ich mir und ob eine 5,5x17-Felge bei Ducati oder Suzuki verbaut wird, ist dafür nach meinem laienhaften Verständnis unerheblich. Ob das nun sträflich ist, weiss ich nicht. 

Schwarze Schafe gibt es natürlich überall, ja. 

Nebenbei sind GTÜ, TÜV Nord/Süd etc. auch gewinnorientierte Unternehmen. Da ist jede erdenkliche Einnahmequelle recht und diese erwehren sich sicher nicht der hausgemachten Einladung. 

Greetz Sandman633

Nachtrag: Das ganze gibt es so übrigens nur in Deutschland....

Nachtrag 2: Homolgationstests werden jährlich auf dem DEKRA Testoval in Klettwitz vorgenommen.

Bearbeitet von Sandman633
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Mal paar Fragen. Habe mich mit dem Thema noch nicht richtig beschäftigt.

Kann ich auf der M1200s Bauj. 2018 alle Hersteller fahren wie ich will wenn die Größe etc. übereinstimmt? Steht ja nur die Größe und kein Hersteller in den Papieren. Dürfte man auch vorne und hinten Hersteller mischen? 

Bei der 916 Bauj.97 sind 2 Reifengrößen eingetragen und Fabrikatsbindung.  Kann ich nach der neuen Regel weiter neue Fabrikate fahren mit Herstellerfreigabe wenn die Größen passen?

Wer darf Fabriktsbindung austragen in Hessen? Nur der TÜV oder auch GTÜ, Dekra etc.

Bearbeitet von Beini1978
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vor 41 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

Ich habe schon viel zu viele Herstellerbescheinigungen in der Hand gehabt die schon auf den ersten Blick nicht das Papier Wert sind auf dem sie gedruckt sind. Zum Teil endet das sogar sehr gefährlich. So gefährlich das ich §19 Abs. 2 sehr wohl für anwendbar halte. Heute erklärst du dem Kunden was geht und was nicht, morgen hat der einen Zettel in der Hand vom Reifenhersteller. Über Nacht testet da niemand etwas, die wollen nur Ihre Gummis verkaufen.

Ähmmh mag sein, dass hier jemand innerhalb einer Nacht einen "Zettel " eines Herstellers gebastelt hat.

Das ist aber sicher nicht die Regel und nicht die Realität.

Man kauft einen Reifen der vom Hersteller und Fahrzeugproduzenten über entsprechende Zertifikate freigegeben wurde.

Welche Tests dort gelaufen sind mag mal dahin gestellt sein.

Aber und das ist der Punkt, mit der Freigabe wird auch eine Verantwortung übernommen und das zählt.

Das Thema ist aus meinen Augen völlig falsch angepakt.

Jetzt kann jeder TÜV, DEKRA, GTÜ etc. Prüfer überlegen ob er die Verantwortung übernimmt.

Kann er das? Wie soll er das beurteilen können?

Völliger Mumpits diese Regelung.

Entweder unsere Tüver / Homolagationsbehörden testen in diesem Fall die Reifen und geben diese für die Allgemeinheit dann frei ( ohne kostenplichtige Eintragung ) oder man übernimmt die Freigaben  der Hersteller.

Eine Eintragung in die Papiere dient hier definitiv nur der besseren Einnahmen.

 

Offtopic:

Ist schon schlecht für die Prüforganisationen, das keiner mehr Einzelabnahmen etc. machen läßt, wenn dann bei den Kontrollen der Rennleitung alles wieder obsolet ist.

 

Gruß

Holger

 

 

 

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vor 9 Stunden schrieb Beini1978:

Kann ich auf der M1200s Bauj. 2018 alle Hersteller fahren wie ich will wenn die Größe etc. übereinstimmt? Steht ja nur die Größe und kein Hersteller in den Papieren. Dürfte man auch vorne und hinten Hersteller mischen? 

 

Ja, die StVO unterscheidet hier nicht zwischen Motorrad oder PKW/LKW.

vor 9 Stunden schrieb Beini1978:

Bei der 916 Bauj.97 sind 2 Reifengrößen eingetragen und Fabrikatsbindung.  Kann ich nach der neuen Regel weiter neue Fabrikate fahren mit Herstellerfreigabe wenn die Größen passen?

Ja, die Neuregelung bezieht sich nur auf gegenüber der Zulassungsbescheinigung abweichende Reifendimensionen.

 

vor 9 Stunden schrieb Beini1978:

Wer darf Fabriktsbindung austragen in Hessen? Nur der TÜV oder auch GTÜ, Dekra etc.

Jeder anerkannte KfZ-Sachverständige

 

 

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So wie  @zillo es beschrieben hat, dachte ich es mir auch. Also alles halb so wild. Werde bei der 916 die Fabrikatsbindung entfernen lassen und habe dann erstmal Ruhe. Alle anderen können sich ja einmalig die geänderte Reifengröße eintragen lassen und haben dann auch keine Probleme mehr.

Bearbeitet von Beini1978
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vor 23 Stunden schrieb Paragraphenreiter:

[..]

Ich habe schon viel zu viele Herstellerbescheinigungen in der Hand gehabt die schon auf den ersten Blick nicht das Papier Wert sind auf dem sie gedruckt sind. Zum Teil endet das sogar sehr gefährlich. So gefährlich das ich §19 Abs. 2 sehr wohl für anwendbar halte.[..]

Nachtrag: halbherzige Runde um die Prüfhalle bedeutet übrigens in der Arbeitsanweisung: Prüfungsfahrt bis min. 0,7 x Vmax.

Die Kürzungen stammen von mir.

Du willst § 19 II Nr. 2 anwenden, wenn jemand statt eines 180er Hinterreifens einen 185er oder 175er montiert? Wie soll sich denn die "Gefahr" (Sturzgefahr? Noch ne andere Idee?) bei einem gewöhnlichen Geschehensablauf realisieren können? Ein scheuernder Reifen fällt wohl aus und wären die Maße überhaupt gefährlich, wären sie nirgendwo zugelassen. Also aus meiner Sicht wirds da mit einer ernstnehmbaren Begründung für § 19 II wirklich eng.

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Am 18.8.2019 um 22:02 schrieb Ber73:

Die Kürzungen stammen von mir.

Du willst § 19 II Nr. 2 anwenden, wenn jemand statt eines 180er Hinterreifens einen 185er oder 175er montiert? Wie soll sich denn die "Gefahr" (Sturzgefahr? Noch ne andere Idee?) bei einem gewöhnlichen Geschehensablauf realisieren können? Ein scheuernder Reifen fällt wohl aus und wären die Maße überhaupt gefährlich, wären sie nirgendwo zugelassen. Also aus meiner Sicht wirds da mit einer ernstnehmbaren Begründung für § 19 II wirklich eng.

Ich will garnichts! Habe lediglich die gängige Rechtsprechung erläutert.

§ 19 (2) Nr. 2 spricht von einer zu erwartenden Gefahr. Eine konkret vorliegende Gefahr ist für das erlöschen der Betriebserlaubnis nicht notwendig. Und zu erwarten ist eine Gefahr immer dann, wenn ein Bauteil verändert wird das die Verkehrssicherheit direkt beeinflusst, so der Reifen. Darum gibt es diverse Möglichkeiten das erlöschen der Betriebserlaubnis zu verhindern ( z.B. StVZO §19(3), 21, 21a, 22, 22a ).

In der Neuregelung geht es nicht nur um von dir genannte nächst kleinere/größere Reifen, sondern grundlegend um andere Dimensionen als die Serienmäßigen. Ein größerer Reifen könnte sehr wohl schleifen! Ein kleinerer Reifen könnte ungeeignet für die Felge sein. Ein geänderter Abrollumfang (und der ändert sich nahezu immer) beeinflusst Wegstreckenzähler, Bremskräfte, Elektronische Regelsysteme.

Du magst Recht haben, dass die gängigsten Reifenumrüstungen am Krad die Gefahren nur in geringem Rahmen birgen, dennoch gibt es durchaus häufig auch „krasse“ Umrüstungen. Da braucht man nur mal über den Ducati-Tellerrand hinaus Richtung Harley schielen.

Gesetze und Verordnungen sind eben immer sehr allgemein Formuliert, sie können unmöglich jeden Einzelfall abdecken sollen aber für die Allgemeinheit gelten...

Bearbeitet von Paragraphenreiter
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