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Paragraphenreiter

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Alle erstellten Inhalte von Paragraphenreiter

  1. Hessen und seine Bündelungsbehörden, das ist ein Thema für sich. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Schwierigkeiten wie in Hessen.
  2. Ducati Monster 1200 ohne Wartungsstau. Baujahr 2016 Kilometer ca. 11800 letzte Inspektion Februar 2020 (neuer Reifen und neuer TÜV) Seither nicht gefahren. Checkheft vorhanden. Einige Umbauten sind vorhanden, alles nötige ist eingetragen. Rizoma Lenker und Riser Geänderte Hebel, Griffe und Fußrasten Kellermann Atto Mini-Blinker hinten (fast unsichtbar) Elektronischer Kettenöler Akrapovic-Auspuff Hier und da Carbon 8500€
  3. Euro 3 vs. Euro 4 bedeutet auch einen Gewissen Unterschied im Geräuschpegel! Muss einen nicht interessieren, kann aber. Ab MJ17 deutlich weniger Schalldruck!
  4. Eine Typgenehmigung für Fahrzeugteile mit einer ECE-Regelung und nationalen Bauvorschriften durcheinander zu würfeln bringt euch doch alle nicht weiter. Wenn ein Themenstarter so explizit nach fundiertem Wissen fragt sollt mancheiner vielleicht einfach mal die Füße still halten... „Wenn man keine Ahnung hat,...“ Einzig vernünftiger Hinweis hier: auch die Originalspiegel haben ein E-Prüfzeichen, sind daher genauso legal umzurüsten wie jeder andere Zubehörspiegel. Das restliche Halbwissen hier im Thread lassen wir lieber als eben solches stehen und beachten es nicht genauer.
  5. Das ist definitiv nicht richtig! Auch bei einer Erstzulassung im Ausland wird der jeweilige Zulassungstag eingetragen, passt dieser Zulassungstag nicht zur Abgasnorm die zu dem Zeitpunkt erforderlich war so ist eine deutsche Zulassung nicht möglich. Schön wenn du Glück hattest, da hat einer nicht aufgepasst. Mehr ist es nicht. Wenn man das Fahrzeug im Ausland gekauft hat, dann kann es manchmal passieren das man die Papiere verliert. Es ist dann ein Vollgutachten notwendig weil man ja auch kein COC-Papier hat. Der Sachverständige muss dabei den Tag der Erstzulassung schätzen weil es keinen Nachweis gibt. Das ist aber ein mutiges Unterfangen und setzt einen guten Sachverständigen voraus. Schätzen kann man z.b. Anhand des Baujahr lt. Fahrgestellnummer, bei dir käme dann der 1.7.2016 in Betracht. Seitens der Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eidesstatt notwendig werden. Wenn es ein Fahrzeug ohne Erstzulassung ist kann man beim zuständigen Landesverwaltungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, das ist für faktisch jeden Sachverhalt möglich, im Falle der Abgasnorm sind die Chancen auf erfolg aber praktisch null weil man davon ausgeht das lange genug Zeit war.
  6. Separates Trägerblech mit Halter für Kennzeichenbeleuchtung gekauft und drunter montiert.
  7. Ja so ist es wohl, darf mich korrigieren. In der Tat recht sinnfrei bei unveränderter Reifengröße eine Änderung der Papiere zu fordern.
  8. Herzlich Willkommen aus Egeln Herr Nachbar! ?
  9. Es kommt stark auf die LED an! Ich hatte kürzlich einen franz. PKW mit LED, die Dinger waren so dämlich das man nicht abblenden konnte. Die wurden heller und dunkler, aber das Lichtbild war durchgehend auf Dauerfeuer. Damit blendest du jeden. Es gibt aber auch welche die von der Geometrie her näher an H4 ran kommen. Richtig Abblenden ist schwierig ohne andere Reflektoren. Auch ist das Thema Temperatur ein Problem. Z.t. haben die Dinger kleine Lüfter dran, das schränkt den Bauraum ein, andere haben nichts und werden einfach nur heiß.
  10. Jetzt wirds unsachlich, da bin ich raus.
  11. Darum schrieb ich zum Beispiel: Derartige Dokumente werden nicht immer neu gefasst sondern z.T. nur aktualisiert. Auch weiß man in gewissen (politischen) Kreisen bereits über gefasste Beschlüsse bescheid bevor diese in einem Verkehrsblatt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Man hat natürlich ein gewisses Interesse daran das einige Personenkreise als erste informiert werden. Eine Arbeitsanweisung die ungültig wird taucht in unserem System nichtmehr auf, oder nur mit Hinweis auf eine aktuellere Fassung. Solange da, ist es gültig und verbindlich. Ich bleibe dabei, es gibt eine Verbindliche Verfahrensanweisung für alle Überwacher, die mag noch nicht jeder Ingenieur kennen, sollte er aber. Ich hatte das wie schon erwähnt auch erst vor kurzem als Thema. Auch gilt das lt. Anweisung nur für Reifen mit DOT 2020 und jünger. Das die Reifenlobby nicht gut findet wenn man die Wischi-Waschi-Methoden abschafft ist verständlich. Da zählt nur der Umsatz, mehr nicht.
  12. >> In der Einheitlichen Festlegung Nr. 01-2018 der Technischen Leitungen aller anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen vom 21.8.2018 in der aktuellen Fassung. Speziell für den DEKRA im Iris-Dokument: 08-212-3608 Stand 12.7.19. Leider für den Otto-Normalo nicht zugänglich, sollte i.d.R. aber auch nicht nötig sein. >> so ähnlich, ja. Im von dir zitierten Link ist aber nicht jedes Detail für den Bürger veröffentlicht, sondern es wird zusammengefasst. Es handelt sich dort eben nicht um das Verkehrblatt oder den Beschluss aus dem BLFA sondern um einen Artikel der Pressestelle. In deinem Fall 2 für nationale Betriebserlaubnisse wird dort in den Erläuterungen nichtmehr zwischen Reifengröße und -hersteller unterschieden, das macht es unübersichtlich weil zu allgemein. >> haben dir eine falsche Auskunft gegeben. Siehe oben, verbindlich für alle Organisationen. Nicht zuletzt auch das Ergebnis zahlreicher Presse-Hetze. >> falsch vermutet.
  13. Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn das Moped in der Zulassungsbescheinigung keine Fabrikatsbindung spezifisch oder allgemein (Fabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten) hat, so braucht es auch keine Herstellerfreigabe. Ich habe das Thema kürzlich in einer Weiterbildung gehabt, da habe ich garnichts drauf gegeben, aber offensichtlich wird das ja wiedermal prima als Hetze gegen TüV und Co. verwendet ohne rechtssichere Hintergründe zu kennen. Nicht verrückt machen lassen, wenn einer anderes behauptet einfach mal nach der Quelle fragen. Da trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.
  14. Ich kann dir das gerne raussuchen wenn du mir die Nr. der ABE bzw. Die Typgenehmigungsnummer nennst. Die Betriebserlaubnis Dokumente sind Eigentum der Hersteller und daher nur in Ausnahmefällen im Netz. Es gibt da aber Datenbanken für berechtigte Personenkreise die Einblick haben. Für den Endkunden wäre der Weg zum Markenhändler eine Möglichkeit. Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend mit welchem Halbwissen hier Stammtischparolen losgelassen werden ohne die geringste Fachkenntnis. Leute ihr müsst mal als erstes auf dem Teppich bleiben und als zweites dann das Hirn mal machen lassen was es am besten kann: denken! Und das bezieht sich nicht nur auf einige Leute hier im Forum, zahlreiche Redakteure in den Medien betreiben die gleiche sinnlose Hetze. Einfach ausgedrückt ist bezüglich der Fabrikatsbindung alles wie es vorher auch war, und bezüglich anderer Reifengrößen wird es jetzt endlich so gehandhabt wie es seid Jahren schon seitens der Gesetzgebung gefordert ist! In §19.2 StVZO steht schon seid eh und je das die Betriebserlaubnis erlischt wenn ich was umbaue das möglicherweise eine Gefährdung darstellen kann. Dazu zählen seid eh und je auch andere Reifengrößen. Einzig die armen Motorradfahrer wurden seid Jahren bevorzugt und vereinfacht behandelt in dem man im Bund-Länder-Fachausschuss und der Arbeitsgemeinschaft Technischer Prüfstellen die Anerkennung von Reifenfreigaben auch für andere Größen hingenommen hat. Jetzt ist das vorbei und wir werden behandelt wie alle anderen auch, finde ich erstmal nicht falsch. Klar stellt ein Reifen von 1cm mehr Breite nicht gleich eine Lebensgefahr dar, das Argument kommt ja oft und ich stimme dem für die meisten Fälle auch zu. Gesetzgebung ist aber allgemeingültig und für alle gleich (siehe Grundgesetz BRD). Das heißt du kannst nicht nur 1cm breitere Reifen montieren sondern auch 10cm breitere... bis es schleift. Und ja das IST dann gefährlich. Ihr glaubt garnicht wie viele dämliche Vollidioten da draussen rum fahren und nur an sich denken. Hier im Forum gibt es natürlich nur intelligente Menschen mit Vernunft und Weitblick. Ich finde die neue Regelung gut! Ein anderes Reifenfabrikat bei gleicher Größe kann weiterhin Problemlos mit Herstellerfreigabe gefahren werden, egal ob EU oder national Typgenehmigt. Eine abweichende Größe muss nun, wie in anderen Bereichen auch, vom „TÜV-Mann“ geprüft werden um sich vor den wenigen Übertreibern zu schützen. Ich mache das bekanntlich Hauptberuflich, ihr glaubt nicht mit welcher Selbstverständlichkeit einem „TÜV-Mann“ zum Teil ernsthaft Lebensgefährliche Umbauten vorgestellt werden. Wenn man dann ablehnt herscht zu 95% Unmut und Unverständnis. Fährt morgen mit einem schleife-Reifen ein anderer das eigene Kind tot ist das Geschrei groß. Wenn alles passt wirds auch abgenommen. Und selbst wenn das mal 100€ kostet, danach sind sich alle einig das es zulässig und ausreichend sicher ist. Was sind denn 100€ bei einem 20.000€ (und mehr) Motorrad? Und eins sei mal klargestellt: Mit den scheiß Abnahmen verdient der Prüfer am wenigsten Geld und hat die meiste Arbeit. Kein Prüfer hat da Bock drauf, und zum Geld verdienen macht er das auch nicht...
  15. Also ich melde mich jetzt auch mal mit 2 Händleraussagen zu Lösungsansätzen. Ich habe ab und zu Beruflich beim Freundlichen zu tun und habe den Werkstattmeister mal hinter den Kulissen auf seine Kenntnisse befragt. Klar ist: das Problem ist bekannt, nicht nur bei der Monster. Im Gegenteil, die Multi sei viel schlimmer! Man empfehle dort allen Kunden den Umstieg auf Racingflüssigkeit und man entlüftet 2x nacheinander mit Hochgehangenen Sattel, dazwischen wird gefahren und ABS ausgelöst. Dadurch käme wohl mehr Luft raus. 2x zerlegen und zusammenbau ist aber eben deutlich mehr Arbeit! Bei der zweiten Werkstatt (Aprilia und ehem. freie Werkstatt) war meine Cati grad zur Inspektion. Ich wollte dort erst explizit anordnen die Bremse nicht anzufassen, schließlich stand Zuhause schon die Racingflüssigkeit welche ich bei Duc mal mitgenommen hatte. Der Werkstattmeister kannte das Problem aber auf Anhieb, war total Zuversichtlich. Auf keinen Fall Racingflüssigkeit. Den höheren Siedepunkt erkauft man sich mit höheren Wechselintervallen durch mehr Wasseraufnahme, so seine Aussage. Er würde aber einen Trick kennen der dann, nach erfolgreichem Entlüften mittels Tester der den ABS-Block ansteuert, dafür sorgt das keine Luft mehr rein kommt. Hier wird also nicht 2x entlüftet und dazwischen gefahren, sondern 1x entlüftet aber mit angesteuerten ABS-Ventilen, so die Aussage. Den Trick hat er mir erst nach dem Sevice verraten. Der Fahrer (Hol-/Bringdienst) übergab mir mit der Maschine eine ~400€ Rechnung und einen kleinen Holzklotz. Ungelogen: ein Holzklotz! Ich solle diesen passgenau zugeschnittenen Klotz bei länger Standzeit zwischen Rahmen und Bremspedal klemmen. Die Bremse im Stand also voll unter Druck halten. Damit sei das Problem wohl deutlich reduziert. Ich fühlte mich ein wenig verarscht vom Spezialtrick, aber ich werds probieren. Mit Überdruck im System kann keine Luft rein, aber beim fahren passierts ja dann doch...
  16. Ich will garnichts! Habe lediglich die gängige Rechtsprechung erläutert. § 19 (2) Nr. 2 spricht von einer zu erwartenden Gefahr. Eine konkret vorliegende Gefahr ist für das erlöschen der Betriebserlaubnis nicht notwendig. Und zu erwarten ist eine Gefahr immer dann, wenn ein Bauteil verändert wird das die Verkehrssicherheit direkt beeinflusst, so der Reifen. Darum gibt es diverse Möglichkeiten das erlöschen der Betriebserlaubnis zu verhindern ( z.B. StVZO §19(3), 21, 21a, 22, 22a ). In der Neuregelung geht es nicht nur um von dir genannte nächst kleinere/größere Reifen, sondern grundlegend um andere Dimensionen als die Serienmäßigen. Ein größerer Reifen könnte sehr wohl schleifen! Ein kleinerer Reifen könnte ungeeignet für die Felge sein. Ein geänderter Abrollumfang (und der ändert sich nahezu immer) beeinflusst Wegstreckenzähler, Bremskräfte, Elektronische Regelsysteme. Du magst Recht haben, dass die gängigsten Reifenumrüstungen am Krad die Gefahren nur in geringem Rahmen birgen, dennoch gibt es durchaus häufig auch „krasse“ Umrüstungen. Da braucht man nur mal über den Ducati-Tellerrand hinaus Richtung Harley schielen. Gesetze und Verordnungen sind eben immer sehr allgemein Formuliert, sie können unmöglich jeden Einzelfall abdecken sollen aber für die Allgemeinheit gelten...
  17. Das denkst du leider vollkommen an der Realität vorbei, ganz im Gegenteil ist's der Fall. Zwar bin ich befangen weil ich in der Branche arbeite, aber Umsatz generieren die Überwachungsorganisationen damit wohl kaum. Erstens ist die Anzahl der Abnahmen verschwindend gering im Vergleich zu den Haupttätigkeitsfeldern, und zweitens ist das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen bei so einer Abnahme eher ungünstig. Eine Abnahme von 60min. incl. Schreibkram und Co. kostet wohl um die 80€, in der selben Zeit macht der Ingenieur 3 Hauptuntersuchungen in einer Werkstatt auch für 200€. Welche Arbeit macht man wohl lieber? In der Reifenbranche handeln Wirtschaftlich orientierte Unternehmen, die Schreiben dir auf nen Zettel was sich eben verkauft. Jeder Reifen der neu raus kommt hat Schlagartig sämtliche Freigaben, da willst du mir doch nicht ehrlich weiß machen das die sich für Teuer Geld sämtliche auf dem Markt befindlichen Motorradmodelle mindestens mieten um Umfangreiche Tests zu machen! Das ist Humbug, Herstellerfreigaben entstehen am Schreibtisch. Und ja, aus genau diesem Grund befürworte ich die neue Regelung. Ich habe schon viel zu viele Herstellerbescheinigungen in der Hand gehabt die schon auf den ersten Blick nicht das Papier Wert sind auf dem sie gedruckt sind. Zum Teil endet das sogar sehr gefährlich. So gefährlich das ich §19 Abs. 2 sehr wohl für anwendbar halte. Heute erklärst du dem Kunden was geht und was nicht, morgen hat der einen Zettel in der Hand vom Reifenhersteller. Über Nacht testet da niemand etwas, die wollen nur Ihre Gummis verkaufen. Nachtrag: halbherzige Runde um die Prüfhalle bedeutet übrigens in der Arbeitsanweisung: Prüfungsfahrt bis min. 0,7 x Vmax.
  18. Eine ABE gibt es nicht, aber ein Teilegutachten. Damit kann man eintragen lassen. Das KBA hat damit nichts zu tun, das Gutachten hat ein TÜV erstellt und dabei die notwendigen Anbauprüfungen durchgeführt.
  19. Klichee (musste ich auch erstmal nachschlagen) hin oder her, hast du grundsätzlich recht. Auch würde ich selber meine Monster derzeit nur wieder gegen eine Duc tauschen. Nichts desto trotz ist das geschriebene für mich mehr Erfahrung als Klischee, und ein erneuter Ducatikauf würde nur in dem Bewusstsein erfolgen des öfteren schrauben zu dürften. Abfallende Schrauben zählen für mich zu diesem Charakter. Kein Fehler Ducatis, doch aber eine Konstruktionsbedingte Besonderheit. (Mutter der Schwingenachse nach Werkstattbesuch verloren, hinteren Blinker verloren, Kettenöler kaputtgeschliffen weil lose usw...) Aber alles auf fehlende Schraubensicherung zurück zu führen. Ausfallende Hinterradbremsen, Rückruf wegen brechender Kolben im Bremszylinder sowie Regelmäßige Threads über Motorgeräusche und Ähnliches hier im Forum. Sowas kenne ich wiederum aus Suzukizeiten und den damit verbundenen Forenbesuchen nicht. Die Dinger ( Bandits ) sind optisch und technisch langweilig aber absolute Dauerläufer über Jahrzehnte. Das ist eben meine Erfahrung. Ich freue mich trotzdem von dir zu hören das es durchaus auch bei Ducati anders geht. Für mich bleibt das ein Charaktertier, wenngleich die wirklich schlimmen Jahre wohl deutlich vorrüber sind.
  20. Eine Italienische Lady hat eben Charakter! Das musste ich auch erst lernen. Das ist kein Problemloser Japaner der ewig funktioniert, deine neue Diva möchte gestreichelt werden, ab und zu ein kleiner Tritt darf es auch sein. Von der Bandit kommend bist du aber auch verwöhnt, das kannste jetzt abhaken. Mein wichtigster Rat wenn du selber schraubst (Zubehör etc.): Schraubensicherung! Der V2 schüttelt sich gern mal was ab... Trotzdem viel Spaß, und ich bin sicher den haste! Habe den Verkauf meiner 1250 Bandit auch nie bereut.
  21. Um nochmal nachzuschieben: Für das Standgeräusch gibt es keinerlei gesetzliche Begrenzung, in jedem Fall aber gilt der Wert aus der Zulassung als Obergrenze. Richtige Grenzen gibt es nur für das Fahrgeräusch, die Messung desselben ist für den Laien aber kaum möglich.
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