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Von Wolle68 · Geschrieben
Da haste recht. Die zitieterei hat mich etwas aus der Spur gebracht. Lösche ich gleich😃 -
Von Gelenk · Geschrieben
Oben stimmst du mir zu, dass die Kombination aus Scheinwerfer und Fahrzeug gilt, jetzt nicht mehr? -
Von renus · Geschrieben
Biete nur 2x gebrauchte "Satteltaschen" sw motech blaze. Für ne Monster 1200 S R ggf. auch andere🤷🏻♂️ Incl. Innentaschen, Aufbewahrungsbeutel. Mehr infos hier: https://sw-motech.com/Produkte/Gepaeck/Satteltaschen/BLAZE/?gad_source=1&gad_campaignid=2041208391&gbraid=0AAAAAD2FzmuVUk_zlJQ9046mRqVcnB2BT&gclid=EAIaIQobChMItL3dx4qHlAMVB4ODBx2iWSUeEAAYASAAEgIB9PD_BwE Die Auflageflächen wurden, wegen "Kratzern" mit weicher antirutsch Matte mittels doppelseitigen Klebeband versehen (kann entfernt werden). Forumspreis: 200,-Eur Abholung oder Versand. -
Von chaos-factory · Geschrieben
Hab heute mal beim TÜV Spezl nachgefragt, der meinte auch das die Kombination im Gutachten stehen muss, also Fahrzeug und Scheinwerfer. -
Von Jo. · Geschrieben
Echt tragisch...steht beim Nachbarn von einem Kollegen auf dem Hinterhof und gammelt seit mehr als 3 Jahren weitgehend unbeachtet vor sich hin...der Fulvia geht es mutmaßlich auch kaum besser. -
Von Gelenk · Geschrieben
Ich lese in Punkt 10 der ABG: In den Anlagen 1A - 1Z, 1AA - 1AD ist dann definiert (Beispiel): Der Verwendungsbereich ist in den Tabellen der Anlagen (für mich) klar definiert. Da steht nicht "Beispielsweise verbaut in folgenden Fahrzeugen." Somit gilt die Scheinwerfernummer ebenso, wie das Fahrzeugmodell.
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