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Monster 1200R Umbauthread


DucMonsterR

Empfohlene Beiträge

Servus zusammen,

mal eine blöde Frage, einige von euch haben ja schon mehrfach den ESD getauscht. Jetzt wollte ich mal fragen ob einer zufällig noch einen (nicht den originalen) rumliegen hat und den evtl. loswerden möchte?

Danke schon mal.

Beste Grüße Fabi

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  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Gruß an alle Biker und speziell an die DUC-Fahrer

Mich hat's ja heuer mal mit zu schrägem Kennzeichen erwischt. Kann nur allen raten die Sache mit dem Winkel ernst zu nehmen. Ich Bleche 2000,- Lappen wegen Kennzeichenmissbrauch. 

Die Ironie bei dem ganzen ist, dass neben mir am selben Kontrollpunkt ein anderer Fahrer den Winkel korrigieren und weiterfahren durfte

Gruß Rider 

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Gruß an alle Biker und speziell an die DUC-Fahrer
Mich hat's ja heuer mal mit zu schrägem Kennzeichen erwischt. Kann nur allen raten die Sache mit dem Winkel ernst zu nehmen. Ich Bleche 2000,- Lappen wegen Kennzeichenmissbrauch. 
Die Ironie bei dem ganzen ist, dass neben mir am selben Kontrollpunkt ein anderer Fahrer den Winkel korrigieren und weiterfahren durfte
Gruß Rider 

Da hätte ich schon mal in ner Reportage irgendwo gesehen, dass das bei euch in Deutschland recht heftig is [emoji85] aber 2000€ pfff die haben doch nen vollschuss


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Gruß an alle Biker und speziell an die DUC-Fahrer
Mich hat's ja heuer mal mit zu schrägem Kennzeichen erwischt. Kann nur allen raten die Sache mit dem Winkel ernst zu nehmen. Ich Bleche 2000,- Lappen wegen Kennzeichenmissbrauch. 
Die Ironie bei dem ganzen ist, dass neben mir am selben Kontrollpunkt ein anderer Fahrer den Winkel korrigieren und weiterfahren durfte
Gruß Rider 

Kann mir nicht vorstellen, dass die dafür 2k abrechnen dürfen.

Viele Grüße

Dirk


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Hi,

krass!!!

Rider du musst unbedingt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht sprechen.

Irgendwie ist doch da was faul.....

Bei der Kontrolle wurde da nur das Kennzeichen im Winkel  reklamiert, oder auch keinen Rückstrahler?

Die Termignoni Racing und Spiegel waren ja auch schon ein Thema bei dir, was musstest denn da für Strafe zahlen?

Drück dir die Daumen das du noch was dagegen  tun kannst.

Gruß Ralf

 

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Ähmmh,

hattest du nicht auch einen Kennzeichenhalter, der im Winkel verstellbar ist?

Mir ist so, war auf den Bildern die du gepostet hast doch so?!?

Davon abgesehen, kommt es in solch einem Fall zu einer Gerichtsverhandlung ( wenn good old germany) , dort wird dann über den Tatsbestand entschieden und ggf. die Höhe der Strafe festgelegt.

Es gibt Kollegen, die haben das vor Gericht ( siehe Nachbarforen) selbst durchgezogen, ich würde mir da ggf. entsprechenden Rechtsbeistand suchen.

Gruß

Holger

Bearbeitet von hanoiman
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Also die Spiegel und der Auspuff waren natürlich ein Thema; jedoch nur für ein Bußgeld relevant

Ja der Kennzeichenträger ist im Neigungswinkel verstellbar und hat leider auch keine Sicherungsschraube:-(.

Gegen 100%iges Verdrehen kann man den daher nicht sichern und gefühlt ist da nach jeder Fahrt Verstellbedarf

Aber im Schreiben des Ermittlungsverfahrens werden die Spiegel und der Auspuff gar nicht erwähnt sondern ein angeblicher "Kennzeichenmissbrauch" 

da man beim Blitzen das Q nicht von einer 0 oder einem O unterscheiden könnte.

Mein Einstellwinkel wurde am Berg mit einer Handy-App gemessen - auch das halte ich für eher fragwürdig als geeichtes Messmittel:D

Die Geschichte ist mir am Kesselberg passiert - da wollt ich heuer unbedingt noch hin:S

Daher rate ich allen das mit dem Neigungswinkel ernst zu nehmen

Gruß Rider

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War denn die Abweichung so extrem?  Um den Straftatbestand eines Kennzeichenmissbrauchs zu erfüllen muss ja Vorsatz nachgewiesen werden. Ansonsten ist das m.E. erstmal ein Ordnungswidrigkeit, die ein paar Euro kostet. Bei allem Ärger glaube ich - wie Holger schon schrieb - dass man da gute Möglichkeiten hat zu gewinnen.

Gruß

Max

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Die Kollegen von der Rennleitung sehen das so:

 

Quelle: Rennleitung-110.de

"KENNZEICHENMISSBRAUCH & Co.

Oft liest man im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäßen Anbringung von Fahrzeugkennzeichen von Anzeigen wegen Kennzeichenmißbrauch.

Meist handelt es sich hierbei um Abweichungen in der Anbringung insbesondere im Hinblick auf den Kennzeichenwinkel.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass an Motorrädern ein hinteres Kennzeichen vorgeschrieben ist, welches innerhalb der zulässigen Breite des Fahrzeuges angebracht sein muss - das ist gerade bei seitlichen Kennzeichen zu beachten.
Besonderer Augenmerk gilt allerdings dem Kennzeichenwinkel, denn das Kennzeichen darf lediglich in einem Winkel bis zu 30 Grad nach hinten und 15 Grad nach vorne geneigt sein.

Weicht man von diesen Anbringungsgrundsätzen ab, liegt grundsätzlich eine Ordnungswirdigkeit vor, nämlich 
TBNR 810100 - Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichennicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 1, 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat (B – 0) 10,00 €

Wieso liest man jedoch immer wieder von Strafanzeigen wegen Kennzeichenmißbrauch?
Die einschlägige Vorschrift findet sich in § 22 StVG:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht ...
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Anfangsverdacht einer solchen Straftat kann sich durchaus daraus ergeben, dass der Kennzeichenwinkel erheblich abweicht und damit die Lesbarkeit des Kennzeichens beeinrtächtigt ist oder wenn beispielsweise mutwillig das Kennzeichen in der Mitte nach oben geknickt wurde. Hierbei wird in der Regel von einem vorsätzlichen Kennzeichenmißbrauch ausgegangen.

Die Lesbarkeit kann sich grundsätzlich sicherlich nicht an ein paar Grad Neigung festmachen lassen, sondern muss objektiv gegeben sein. Und - ganz wesentlich - diese Straftat muss vorsätzlich ("in rechtswidriger Absicht") begangen werden.

Wer also lediglich der gefälligen Optik halber, sein Kennzeichen geringfügig zu flach stehen hat, wird kaum in den Verdacht einer Straftat kommen. AUßER die Abweichung ist so erheblich, dass unterstellt werden kann, dass zumindest der billigende Vorsatz hinsichtlich einer schlechten Ablesbarkeit besteht.

Kurzum - muss eine Winkelabweichung zur Feststellung grundsätzlich erst einmal gemessen werden, um sie als solche zu erkennen, ist die Verfolgung als Straftat eher unwahrscheinlich oder nicht erfolgversprechend.

Um Problemen aus dem Weg zu gehen, solltet ihr auf einen korrekten Kennzeichenwinkel achte.

---

Wie misst man den Kennzeichenwinkel?

Ziemlich zuverlässig kann man bei einer Kennzeichenhöhe von 20 cm vom oberen Ende des Kennzeichen zum unteren Ende in einer gedachten, senkrechten Linie eine Abweichung messen. 
Der Winkel ist kleiner 30 Grad nach hinten, wenn die Entfernung der Unterkante zur gedachten Linie weniger als 10 cm beträgt und kleiner als 15 Grad nach vorne, wenn dieser Abstand weniger als 5 cm beträgt.

Anständig fahren - Eure Rennleitung"

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Hallo zusammen 

 

ich habe als schon geschädigter des öfteren hier im Forum darauf hingewiesen :ph34r:

Ich hatte damals auch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht (guter Bekannter) hinzugezogen, laut desen Aussage kann ich zwar vor Gericht die Strafe verringern aber auf Grund der gemessenen Abweichung  (hatte gemessen 57°) nicht wiederlegen das es kein Vorsatz ist.

Fazit geringere Strafe und Vorbestraft oder höhere Strafe und abhacken!

Das Absurde daran war es hat weder die Polizei noch die Stattsanwaltschaft verlangt das ich vorfahre und zeige das ich es geändert habe o.O

Einziger Trost war das das Geld für einen guten Zweck an die Lebenshilfe ging!

Gruß Stefan 

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vor 21 Minuten schrieb Speedy1264:

Hallo zusammen 

 

ich habe als schon geschädigter des öfteren hier im Forum darauf hingewiesen :ph34r:

Ich hatte damals auch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht (guter Bekannter) hinzugezogen, laut desen Aussage kann ich zwar vor Gericht die Strafe verringern aber auf Grund der gemessenen Abweichung  (hatte gemessen 57°) nicht wiederlegen das es kein Vorsatz ist.

Fazit geringere Strafe und Vorbestraft oder höhere Strafe und abhacken!

Das Absurde daran war es hat weder die Polizei noch die Stattsanwaltschaft verlangt das ich vorfahre und zeige das ich es geändert habe o.O

Einziger Trost war das das Geld für einen guten Zweck an die Lebenshilfe ging!

Gruß Stefan 

Irgendwie hab ich das dumme Gefühl als ob es wohl auf sowas r ausläuft. 

Vorbestraft wegen so einem Käse möchte wohl keiner sein. 

Hab morgen auch noch nen Termin beim Anwalt aber der wird mich dann auch vor diese Entscheidung stellen 

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  • 1 Monat später...

Hi Leute.... wieder mal n kleiner Umbau meinerseits..... diesmal Heizgriffe.....

Hatte heuer mehrmals kalte Fingerchen... zuhause bei meinen Touren und in Südtirol in hoher Höhe sowie auf der 6stündigen Fahrt im Regen aus Italien... Da hab ich entschieden, dies in Zukunft zu ändern [emoji23][emoji23]

Hab einige Zeit im Internet recherchiert, welche Griffe es den werden sollen..... lustigerweise gibt es an der R einen vorbereiteten Stecker für Heizgriffe, allerdings gibt es von Ducati keine Heizgriffe dazu [emoji23][emoji23][emoji23] hätte diese Variante bevorzugt, wenn man sich dadurch den zusätzlichen Taster am Lenker hätte sparen können... naja gibts leider nicht.....

Somit fiel meine Wahl auf Coolride.... Danke Jörg für den Tipp [emoji1312] Das System ist zwar keinesfalls das billigste, aber dafür fallen die Kabel an den Griffen weg und man kann die originalen Ducatigriffe beibehalten.

Ich habe die Deluxevariante mit automatischer Regelung bei steigenden und sinkenden Temperaturen gewählt...

Geliefert wird alles kompakt in kleinem Paket.

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Dann ging’s ans montieren.... benötigt wird die Verlegung zur Batterie sowie ein Anschluss an Zündungsplus.... Das zündungsplus hab ich direkt vom vorbereiteten Heizgriffstecker.... die Idee, Kabel bis zur Batterie zu legen gefiel mir nicht... abgesehen davon, wären sie auch zu kurz gewesen... somit habe ich meinen dda-Stecker für die Stromversorgung gewählt... sieht man nicht und man kann es auch einfach ausstecken.

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Die Steuereinheit hab ich unter dem Tank verbaut. Wer es nicht sieht, hinter den drei weißen Steckern ist das Kästchen [emoji23]

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So dann ging’s an den Lenker mit innerer Kabelführung, das mir so gut gefiel [emoji39]

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Dann hatte ich noch den Temperaturfühler... hab lang überlegt wo der hin soll... soll ja nicht zu nah am Scheinwerfer oder Motor wg der Temperatur sitzen und auch möglichst viel Fahrtwind abkriegen.... da dieser auch nicht sonderlich lange ist, hab ich ihn an der vorderen Bremsleitung relativ versteckt angebracht

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Hier noch ein paar Fotos zur Kabelverlegung
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Mehr hab ich noch nicht geschafft, da dafür schon einiges an Zeit benötigt wurde... das mitgelieferte doppelseitige Klebeband is zu vergessen. Das hält nichtmal an der LED-Anzeige, die anzeigt, welche Heizstufe gewählt wurde. Die Anzeige wird noch an die Unterseite des Dashboardes versteckt geklebt. Den 5-Stufen Drucktaster baue ich an den linken Griff. Dazu muss ich mir noch einen kleinen Halter basteln, dann is alles soweit erledigt.... die dazugehörigen Bilder folgen nach Fertigstellung in 1-2 Wochen [emoji39]

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Hi Leute,

ich hab ja die 12V Versorgung über den DDA-Stecker abgegriffen.... hat letztens alles funktioniert.... allerdings hab ich jetzt fertig zusammengebaut und mal gestartet und da is mir die Sicherung gefallen. Is allerdings auch nur mit 3A abgesichert..... kann ich die erhöhen oder muss ich wirklich ne eigene Leitung bis zur Batterie legen? Greif doch nur die 12V ab.... [emoji848]


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