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Von Dermainzer · Geschrieben
Maximale Verwirrung, Ist die Bremsleitungen mit der Gutachten Nr 200616466 von dir ne "Sonderanfertiegung"wie bei mir? Bei deinem Gutachten ist auch als Hersteller Fischer Hydraulik von 2006 angeben, bei mir probrake von 2014. Würde mich nicht wundern wenn es da Gesetzlich mal heimlich ne Änderung geben hat, 😄 was die Vorschriften für ne Abnahme betrifft. Kann mir auch nicht vorstellen, das probrake bei Sonderlänge hier unterschiedliche Gutachten rausgibt. Evtl weil es bei mir ne 30% Rabatt Aktion war, wurde am Gutachten gespart😂 -
Von Fufu2 · Geschrieben
Es gibt keinen hatte an meinem 500er Roller die gleichen absolut top sauber verarbeitet und wertige Verpackung. Werde berichten wenn meine neuen kommen. -
Von Holzwurm77 · Geschrieben
Irgendwie machen mich solche „übermäßigen“ Rabatte immer stutzig……🤷🏼♂️ ich suche gerne den Haken 🪝 -
Von Alex_S2R · Geschrieben
Ja, die haben manchmal krasse Rabatte. Ich hab für meine 109 € bezahlt (was aber immer noch völlig in Ordnung ist). -
Von chaos-factory · Geschrieben
Auch von Probrake gibts Teilegutachten mit ner Abnahme nach 19.3 😉 (hatte ich bisher immer) scheint bei dir also nen Sonderfall zu sein. Selbst der GTÜ schreibt auf seiner Seite: Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese können Sie bei der GTÜ-Prüfstelle in Ihrer Region von einer GTÜ-Prüfingenieurin oder einem GTÜ-Prüfingenieur durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung. -
Von Holzwurm77 · Geschrieben
Beide für 72 Tacken? 😳 😮 das ist mal ein Kampfpreis…. -
Von Emu der erste · Geschrieben
Ja, das mit einer Sondergröße die ABE nicht mehr gilt, hab ich gelesen. Auch das dann 19. Schlag mich tot gilt. Aber da eh die Gabelbrücke, evl die marchesini 5 Speichenfelgen, eingetragen werden, evl sogar die tangentiale, wird das eh über die 21er laufen. Scheiß deutsche Vorschriften!! Völliger Blödsinn wegen ein par cm dieser Quatsch. Die marchesini sind eh ducati Felgen. Vielleicht geh die so durch..... Bei den p4 34/34 Zangen wird das noch spannend werden. -
Von Dermainzer · Geschrieben
Ich möchte hier kein Fass aufmachen oder den Beitrag unnötig sprengen. Fakt ist bei meiner "Sonderanfertiegung" von probrake gilt der Punkt 19.2 Wenn ich mir eine Leitung explizit für meine Ducati xyz bestelle gibt's da ne ABE mit Eintrag 19.3 Wenn ich wie in meinem Fall dazu schreibe, bitte 4cm länger erlöscht die ABE nach 19.3 und es muss nach 19.2 eingetragen werden. Wenn jetzt Spiegler oder wer auch immer da trotzdem ne KBA Nr. drauf pappt find ich das sehr Positiv. Die Leitung ist ja sowieso quasi eine Sonderanfertigung, mit den ganzen Auswahl Möglichkeiten an Farbe und Material. Erinnert mich ganz stark an das Thema Reifenfreigabe, da hatte der Tüv auch die Finger im Spiel das ein Zettel vom Hersteller nicht mehr reicht..
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