Zum Inhalt springen

Monster Rückgabe!


ducabel

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich habe vor 2 Wochen meine Evo mit Ducati Performance Anlage in Carbon verkauft. Der Käufer hat sie Probegefahren und fand sie toll. Jetzt spinnt er rum weil ihm auffällt das der Auspuff keine ABE hat. Den Originalen hab ich ihm mitgegeben. Im Kaufvertrag steht nix von der Auspuffanlage. Kann er mir was? Kann mir das jemand beantworten? Danke im vorraus.

Gruß Abel

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mal sagen, daß bei 'Von Privat an Privat Verkäufen' immer die Regel 'gekauft, wie gesehen' gilt....

Genauso wenig, wie Du als Privatmann eine Garantie geben kannst, bist Du ebenso wenig dafür verantwortlich, wenn eine Ausstattung nicht 'gesetzeskonform' oder nicht zulässig ist...schließlich bist Du kein Fachmann....

Ich glaube, die einzigste Ausnahme für einen Privatverkauf wäre es, wenn der Käufer eine arglistige Täuschung ( z.b. Unfallschaden) nachweisen könnte....DAS gelingt aber nur, wenn der Käufer den Klageweg beschreiten würde....

Ich wäre an Deiner Stelle entspannt...Ich bin überzeugt, daß Dein Käufer Dir 'nix kann'....es sei denn, der Käufer ist ein Schreihals und Du willst nur Deine Ruhe...dann wäre aber wieder die Frage, was der Käufer überhaupt will... Will er nachträglich handeln oder will er sogar vom Kauf zurücktreten....

So oder so....viel Glück für Dich...

Gesendet von iPad mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich dachte originale Anlage hättest du mitgegeben?

Das ist ja sozusagen die legale.

Wenn nix anderes im Kaufvertrag vermerkt ist, dann hat er keinen Anspruch darauf.

Dann hat er das Motorrad so gekauft wie er es eben im Kaufvertrag unterschrieben hat.

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Auspuff ist ja offensichtlich Thema gewesen beim Verkauf, und man kann sicher nicht von einem "versteckten Mangel" reden - der ist ja von vorne bis hinten sichtbar. Und den originalen hast Du ihm mitgegeben.

Ich halte das für einen Fall von Kaufreue auf Seiten des Käufers, sicher begünstigt durch das inzwischen trübe Wetter.

Das halte ich nicht für Dein Problem. Ohren steif halten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke euch! Über den Auspuff wurde nie geredet! Er ist sie gefahren, fand sie vom durchzug etc super. Expizit gesagt das sie keine ABE hat habe ich nicht. Ich wusste es selbst nicht genau und es hat mich auch nie interessiert. Dann mal schauen. Rufe Montag trotzdem beim Anwalt an und lasse mir Rat geben.

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Problem hätte ich nur gesehen, wenn im Kaufvertrag das Kreuzerl bei folgendem Punkt vorhanden ist: "alle Änderungen am Fahrzeug sind zugelassen und genehmigt" Wäre dies bestätigt worden könnte es ein Problem sein. Nachdem du aber auch zusätzlich den originalen mitgegeben hast verstehe ich sein Problem nicht ??? Guter Sound und weiterfahren oder den erhaltenen Originalen draufstecken - vielleicht will er einfach noch Kohle rausholen...??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...es gibt schon echt bescheuerte Leute...da könnte ich genauso gut eine auf Rennstrecke umgebaute Maschine kaufen und mich anschließend beim Verkäufer beschweren dass die Maschine keine straßenzulassung hat und sämtliche Teile wie Scheinwerfer, Spiegel und kennzeichenhalter ja fehlen... :)

Wo ist das Problem?! Auspuff bei eBay verhökern und anderen dranschrauben. Ich hoffe, du hast dem Käufer keine Zusagen diesbezüglich gemacht...dann wäre ich an deiner Stelle ganz entspannt ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moinsen,

aha er hat mit TÜV gekauft. Schön für den Käufer.

Braucht er ja selbst erst einmal keine Abnahme machen.

TÜV besagt ja nur, dass das Fahrzeug zum Prüfzeitpunkt den Vorschriften entsprach.

Beim TÜV warst du natürlich mit der originalen Anlage.

Das du deine zweite "Sportanlage" mit verkauft hast ist doch Glück für den Käufer.

Woraus sollte man hier einen Anspruch ableiten.

Holger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich würde ihm schreiben, das der Auspuff ein zusätzliches Geschenk deinerseits zum Kauf war und ist.

Sollte er daraufhin weiter Forderungen stellen, würde ich das Geschenk widerrufen und es Ihm postalisch mitteilen, das du den Sporti zurückforderst. Du kannst das Geschenk natürlich wegen groben Undank zurückfordern sogar gerichtlich (Kosten trägt der nicht Herausgebende).

Ansonsten gehe ich davon aus das der Kauf korrekt abgeschlossen ist und gekauft wie gesehen als vereinbart gilt. Der Originalauspuff war ja bestandteil des Verkaufs. da du ja ein Fahrzeug mit gültigen TÜV verkauft hast.

P.S. Selbst ein Unfallmotorrad wird mit TÜV verkauft obwohl es nicht den Vorschriften des Strassenverkehrs entspricht...als kleine Beruhigung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstmal würde ich sagen was für ein ...... Wenn ich mir doch ein Motorrad anschaue und die schon probefahre frage ich auch den Verkäufer was hat es mit dem Auspuff auf sich ist doch was laut oder ist der Eingetragen oder oder oder..... Es hat im gefallen. Ich kann mir jetzt denke vielleicht wurde er angehalten und hat einen auf den Deckel bekommen.... (soll nicht dein problem sein) wenn es wirklich so wäre kann er ja seinen Originalen Auspuff montieren und neu Vorführen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

TÜV besagt ja nur, dass das Fahrzeug zum Prüfzeitpunkt den Vorschriften entsprach.

Beim TÜV warst du natürlich mit der originalen Anlage.

Das du deine zweite "Sportanlage" mit verkauft hast ist doch Glück für den Käufer.

Woraus sollte man hier einen Anspruch ableiten.

Genau, mach Dir da keinen Kopf! Wenn der Dir dumm kommt, ab zum Anwalt. Ein entsprechendes Schreiben und der Keks ist gelutscht!

Gruß Dirk :tongue:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke euch! Über den Auspuff wurde nie geredet! Er ist sie gefahren, fand sie vom durchzug etc super. Expizit gesagt das sie keine ABE hat habe ich nicht. Ich wusste es selbst nicht genau und es hat mich auch nie interessiert. Dann mal schauen. Rufe Montag trotzdem beim Anwalt an und lasse mir Rat geben.

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Moin,

wo hattest Du das Moped denn annonciert und hast Du in Deinem Angebot explizit darauf hingewiesen das der Auspuff "keine" ABE hat?

Falls nicht, wäre ich da nicht so tiefen entspannt wie viele andere hier, denn die "gekauft wie gesehen Regel" wurde für den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen und dazu zählen auch unsere Mopeds, vor einigen Wochen von höchster Instanz gekippt, um die "Käufer" Rechte zu stärken!

Auch wenn Du Ihm die Originalanlage mitgegeben hast, hättest Du ohne wenn und aber, entweder in Deiner Annonce oder im Verkaufsgespräch darauf hinweisen müssen, das die Auspuffanlage "kein" ABE hat. So hätte der Käufer die Chance gehabt auf die Zubehöranlage zu verzichten und das Moped nur mit Originalauspuff zu kaufen, zu einem günstigeren Preis versteht sich...

Mit " wusste ich selbst nicht" und "er hätte ja Fragen können" kommst Du da nicht weiter, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Sollte es beispielsweise wirklich zu einem Prozess kommen (was nicht abwegig währe, weil heute fast jeder eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung hat) und in deiner Annonce stand kein Hinweis auf den Auspuff ohne ABE und gerade weil es "nicht" im Kaufertrag steht, könntest Du je nach Auslegung des Richters oder Staatsanwalts unter Umständen ein echtes Problem bekommen, die könnten Dir dann schon eine arglistige Täuschung oder einen Betrugsversuch unterstellen, weil Sie tendenziell eher geneigt sein werden dem Käufer zu glauben.

Sollte der ganze Deal ohne eine schriftliche Annonce bei den bekannten Portalen gelaufen sein und bei dem Verkaufsgespräch waren keine Zeugen anwesend, dann steht Aussage gegen Aussage und Du könntest Dich entspannen...

Lass Dich von Deinem Rechtsverdreher beraten, wenn er gut ist, wird er Dir schon sagen wie Du dich am besten Verhalten sollst.

Grüße, Mirco[emoji1591]

Gesendet von iPad mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kommt hier, so wie immer und überall, auf den Einzelfall an. Wir haben nur die Informationen des TE, aber entscheidend ist doch das, was im Kaufvertrag steht. Wenn es ein freihand geschriebener ist, in dem weder Gewährleistung noch Rücknahme ausgeschlossen ist, dann hat der TE die A-Karte. Wenn wir aber von einem solgfältig vorbereiteten KV ausgehen, in dem die Kreuzlein an den richtigen Stellen gesetzt sind, dann kann der Käufer sich nur auf arglistige Täuschung zurück ziehen; und das wird schwer für ihn. Die Angebotsbeschreibung in den Foren oder Verkaufsportalen ist nicht a priori die Grundlage für den Kauf sondern nur ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages! D.h. man kann sich nicht darauf berufen, bei Mobile o.ä. stünde ja dieses und jenes. Es muss im Detail die Maschine im Kaufvertrag beschrieben werden. EIne Ausnahme ist nur eine Versteigerung z.B. bei Ebay. Dann ist die Angebotsbeschreibung der Kaufvertrag! Aber nur dort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kommt hier, so wie immer und überall, auf den Einzelfall an. Wir haben nur die Informationen des TE, aber entscheidend ist doch das, was im Kaufvertrag steht. Wenn es ein freihand geschriebener ist, in dem weder Gewährleistung noch Rücknahme ausgeschlossen ist, dann hat der TE die A-Karte. Wenn wir aber von einem solgfältig vorbereiteten KV ausgehen, in dem die Kreuzlein an den richtigen Stellen gesetzt sind, dann kann der Käufer sich nur auf arglistige Täuschung zurück ziehen; und das wird schwer für ihn. Die Angebotsbeschreibung in den Foren oder Verkaufsportalen ist nicht a priori die Grundlage für den Kauf sondern nur ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages! D.h. man kann sich nicht darauf berufen, bei Mobile o.ä. stünde ja dieses und jenes. Es muss im Detail die Maschine im Kaufvertrag beschrieben werden. EIne Ausnahme ist nur eine Versteigerung z.B. bei Ebay. Dann ist die Angebotsbeschreibung der Kaufvertrag! Aber nur dort.

Das klingt logisch....

Gesendet von iPad mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Abel

Du schreibst:

Hallo, ich habe vor 2 Wochen meine Evo mit Ducati Performance Anlage in Carbon verkauft. Der Käufer hat sie Probegefahren und fand sie toll. Jetzt spinnt er rum weil ihm auffällt das der Auspuff keine ABE hat. Den Originalen hab ich ihm mitgegeben.

Und dann:

Der will mit den Auspuff zurückschicken und die legale Version dafür von mir haben! Das kann er nicht verlangen.

Da steh ich auf dem Schlauch...

Hat er nun eine "legale" Version von dir oder nicht? Oder ist sein Anspruch, eine "legale" DP-Anlage von dir zu erhalten (falls es das überhaupt gibt), weil er sie als für den Kaufpreis entscheidend gesehen hat? Schliesslich ist die Auspuffanlage sowohl für das Erscheinungsbild als auch bezüglich Fahrvergnügen durch entsprechende akustische Untermalung für viele von grosser Bedeutung. Ist er also davon ausgegangen, dass die montierte Anlage zugelassen ist und hast du ihn nicht entsprechend informiert, stehen die Chancen des Käufers, Ansprüche geltend zu machen, nicht schlecht. Es sei denn, du könntest glaubhaft belegen, dass a) du definitiv keine Ahnung gehabt hast, dass die Anlage nicht zugelassen ist oder b) er auf jeden Fall erkennen hätte müssen, dass die Anlage nicht zugelassen ist. Beides sehr schwierig zu belegen... und auch dann kein Garant, dass nicht doch das Fahrzeug zurücknehmen oder einer Minderung des Kaufpreises zustimmen musst.

Eine gütliche Einigung scheint mir aber so oder so viel sinnvoller. Man versetze sich einmal in die Lage des Käufers: Je nach Fachwissen ist er nicht kompetent genug, zu erkennen, dass er ein Fahrzeug mit nicht strassenzugelassenen Komponenten kauft. Gerade diese Komponenten gefallen ihm nun an dem Objekt der Begierde besonders gut. Da ist die Enttäuschung natürlich riesengross, wenn er erfährt, dass er sie gar nicht legal mitbewegen darf. Wenn ich mir anschaue, wie viele abfällige Kommentare zu Original-Auspuffanlagen schon veröffentlicht wurden (nicht erst seit Euro-4)...

Ich deklariere aus diesem Grund immer alles und vermerke es auch im Kaufvertrag. Ein Beispiel noch aus der Praxis: Ein Kollege hat ein einjähriges Bike mit nicht zugelassenem Luftfilter verkauft und dieses Detail auch nicht angegeben. Das Bike hatte unglücklicherweise beim Nachbesitzer einen Motorschaden. Die Garantieleistung wurde verweigert, als man bei der Reparatur den Racingfilter fand (völlig unabhängig davon, ob der Filter etwas mit dem Schaden zu tun hat). Schadenersatz leistet nun der Verkäufer!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Indem Sie unsere Webseite nutzen, bestätigen Sie die Annahme unserer Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung wird erklärt, wie wir personalisierte Daten und Cookies für personalisierte Werbeanzeigen nutzen. Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.. Lesen Sie auch Google’s Privacy & Terms.