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821 vs 1200S


Ex-821

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vor 3 Stunden schrieb Mick-Omega:

Bei mir ist der Remus allerdings eingetragen. Da wechselt es sich schlecht. 🙃

Warum das? Keine Lust die ABE mitzu"schleppen"?
Und eigentlich wäre das - dank EG Zulassung - ja auch nicht mal nötig.

Edited by Schnörkel
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vor 3 Stunden schrieb Schnörkel:

Warum das? Keine Lust die ABE mitzu"schleppen"?
Und eigentlich wäre das - dank EG Zulassung - ja auch nicht mal nötig.

Ich habe meine Monster als Einsitzer -wahlweise Zweisitzer- eintragen lassen, dann direkt mit dem Auspuff und dem Ilmberger Spoiler. War ein Abwasch.

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vor einer Stunde schrieb Mick-Omega:

Ja meine ich. Wenn der Remus eingetragen ist, dann muss er auch montiert sein. So die Aussage vom TÜV.

Unmöglich, Mick. Stell dir vor, du hättest die schwarze 1200S verkauft und ne graue 1200S gekauft, weil dir das Lackieren zu umständlich gewesen wäre. Den Remus hättest du behalten wollen um ihn auf der neuen, grauen 1200S weiter zu fahren. Dafür montierst du beim Verkauf den Serienauspuff auf der schwarzen 1200S und würdest damit dem Käufer ein nicht regelkonformes Motorrad verkaufen? Das beißt sich ja schon entgegen der Vernunft wenn ich das hier bloß tippe. 

Auf einem meiner ehem. Autos waren 4 verschiedene Radsätze eingetragen. Die durfte ich alle, mit den entsprechenden Fahrwerkseinstellungen, fahren wie ich wollte. Natürlich immer satzweise. 😉

Wenn du also nicht eine andere zusätzliche Veränderung an der Monster eingetragen hast, die nur in Kombination mit dem Remus zugelassen ist (Mapping z.B.), was ich nicht glaube, kannst du tun was du magst. Oder ist das wieder so ne Bundeslandgeschichte? 😅

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vor einer Stunde schrieb Benno:

Unmöglich, Mick. Stell dir vor, du hättest die schwarze 1200S verkauft und ne graue 1200S gekauft, weil dir das Lackieren zu umständlich gewesen wäre. Den Remus hättest du behalten wollen um ihn auf der neuen, grauen 1200S weiter zu fahren. Dafür montierst du beim Verkauf den Serienauspuff auf der schwarzen 1200S und würdest damit dem Käufer ein nicht regelkonformes Motorrad verkaufen? Das beißt sich ja schon entgegen der Vernunft wenn ich das hier bloß tippe. 

Auf einem meiner ehem. Autos waren 4 verschiedene Radsätze eingetragen. Die durfte ich alle, mit den entsprechenden Fahrwerkseinstellungen, fahren wie ich wollte. Natürlich immer satzweise. 😉

Wenn du also nicht eine andere zusätzliche Veränderung an der Monster eingetragen hast, die nur in Kombination mit dem Remus zugelassen ist (Mapping z.B.), was ich nicht glaube, kannst du tun was du magst. Oder ist das wieder so ne Bundeslandgeschichte? 😅

Im Netz habe ich gerade nach dieser Problematik gesucht und da gibt es wirklich verschiedene Meinungen. Radsätze bilden da wohl eine Ausnahme.

Zumindest bei der Eintragung des Spoilers hat mir das der Ingenieur genau so erklärt: Montiere ich das Teil dauerhaft ab, dann muss es auch wieder ausgetragen werden.

Ob man das auch macht, steht ja auf einem anderen Blatt.

Edited by Mick-Omega
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Am 11.3.2024 um 15:52 schrieb Mick-Omega:

Ja meine ich. Wenn der Remus eingetragen ist, dann muss er auch montiert sein. So die Aussage vom TÜV.

Deswegen gibt es ja u.a. auch die 'e-Nummer' (muss nicht eingetragen werden und auch keine Dokumente mitgeführt werden).

Warum also sollte man es trotzdem machen  -nur für ne Kontrolle, ne, keine Angst die klappt auch

ohne Eintragung (meine Meinung und Erfahrung) ! 😉

 

Edited by Monster12
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vor 18 Minuten schrieb Monster12:

Deswegen gibt es ja u.a. auch die 'e-Nummer' (muss nicht eingetragen werden und auch keine Dokumente mitgeführt werden).

Warum also sollte man es trotzdem machen  -nur für ne Kontrolle, ne, keine Angst die klappt auch

ohne Eintragung (meine Meinung und Erfahrung) ! 😉

 

Naja, ich behaupte ja nicht, dass das die schlauste Idee von mir war. 😊

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Am 11.3.2024 um 18:24 schrieb Mick-Omega:

Im Netz habe ich gerade nach dieser Problematik gesucht und da gibt es wirklich verschiedene Meinungen. Radsätze bilden da wohl eine Ausnahme.

Zumindest bei der Eintragung des Spoilers hat mir das der Ingenieur genau so erklärt: Montiere ich das Teil dauerhaft ab, dann muss es auch wieder ausgetragen werden.

Ob man das auch macht, steht ja auf einem anderen Blatt.

Bei meiner Laverda war eine Vollverkleidung eingetragen und montiert. Die habe ich abgebaut, zurück zum Originalzustand. Beim TÜV musste ich sie austragen lassen. Was nicht montiert ist kann nicht kontrolliert werden war die Argumentation.

Edited by Thomas Rossi
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