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Reifenfreigaben ohne TÜV!


svense33
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Das kann doch wohl nicht wahr sein. ?

Dann stelle ich gleich mal eine Anfrage: Suche Michelin A/M59 oder Pirelli MP7 Sport in der Größe 120/60 und 160/60 -17. Die darf ich ja auf der 750 SS fahren. ?

Ich stelle mir nämlich gerade die Frage, ob ich meine 10 Jahre alten Pilot Power erneuere. Vielleicht gibt's ja noch welche aus 2019 oder ich fahre die weiter. Das Weiterfahren ist irgendwann zwar unsicherer, aber immerhin zulässig.

...welch ein Irrsinn. ?

Bearbeitet von P-H
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  • 2 Monate später...
vor 9 Stunden schrieb Cookie Monster:

Wie hast du den. Das gemacht. Hatte letztens mal bei einem gekannten Tüvler gefragt und der sagte, dass er das nicht kann. ?

Ich habe dem Prüfer den Schein von meiner anderen Monster vorgelegt: Reifenpaar nur von einem Hersteller. Dann er er ohne Probleme die Reifenbindung ausgetragen.

 

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Eine Reifenbindung verstößt gegen EU-Recht:

Vielen Bikern ist leider nicht bekannt, dass in den Homologationsrichtlinen 97/24/EG Kap.1, eine Reifenfabrikats- und Reifentypenbindung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gar nicht vorgesehen ist, sondern nur Angaben zu Reifenmaßen, Belastungskennziffer und Geschwindigkeitsindex erfolgen müssen. Alle anderen Angaben (Hersteller, Typ) sind ausgeschlossen, da sie gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Deshalb gibt es bei vielen Motorradherstellern und deren neueren Motorrädern auch keine Reifenbindung mehr. Da aber viele ältere Fahrzeuge auch auf Basis der 97/24/EG homologiert sind (im Prinzipp schon ab 1997), gelten hier prinzipell die gleichen Regeln. Es spielt also keine Rolle, ob im Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungbescheinigung Teil 1 und 2 eine Reifenbindung vermerkt ist oder nicht. Ob die BE auf Basis europäischem Rechts erteilt wurde erkennt ihr am Eintrag unter Punkt 1 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) bzw. Punkt 14 (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Steht hier 97/24 über 175ccm......, 2002/51...oder 2003/77 besitzt das Moped eine europ. BE. Ab einer Erstzulassung November 2000 gilt auch europisches Zulassungsrecht, selbst dann, wenn die v.g. Eintragungen fehlen (geregelt im Bundesverkehrsblatt). Damit können TÜV und Polizei die Reifenbindung auch nicht mehr bemängeln.

Zitat aus 97/24/EG Kap.1 letzte Seite (Ich spare mir hier einen Link, da das Originaldokument um 500 Seiten besitzt):
 

Zusätzliche Angaben

 

1. Ein vom Fahrzeughersteller aufgestelltes Verzeichnis aller relevanten Versionen und Varianten (sofern vorhanden) des Fahrzeugtyps und der dafür jeweils zu benutzenden Reifen ist beigefügt. Die Beschreibung der Reifen umfaßt ausschließlich folgende Angaben (sind an das Fahrzeug Reifen verschiedener Größe montiert, ist jede Achse einzeln aufzuführen):

 

- die Reifengrößenbezeichnung,

 

- die Verwendungsart,

 

- Kennbuchstabe der niedrigsten Geschwindigkeitskategorie, die mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vereinbar ist,

 

- niedrigste Tragfähigkeitskennzahl, die mit der Höchstachslast vereinbar ist.

 

 

 

Quelle: https://www.svrider.de/index.php?seite=knowledgebase&artikel=247

 

Bearbeitet von MadMax77
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vor 5 Stunden schrieb MadMax77:

Vielen Bikern ist leider nicht bekannt, dass in den Homologationsrichtlinen 97/24/EG Kap.1, eine Reifenfabrikats- und Reifentypenbindung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gar nicht vorgesehen ist, sondern nur Angaben zu Reifenmaßen, Belastungskennziffer und Geschwindigkeitsindex erfolgen müssen.

Tja... Bringt mir wahrscheinlich nur nichts, wenn mein Möp nicht nach dieser Richtlinie zugelassen wurde. Das Problem taucht ja allgemein nur bei Motorrädern ohne EG-Homologation auf. Die entsprechende Reifenbindung ist dort entsprechend in der ABE vermerkt.

Innerhalb der Zulassung ist dann bei mir lediglich ein Verweis auf „Reifenbindung gem. ABE beachten“.

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vor 16 Stunden schrieb Cookie Monster:

Tja... Bringt mir wahrscheinlich nur nichts, wenn mein Möp nicht nach dieser Richtlinie zugelassen wurde. Das Problem taucht ja allgemein nur bei Motorrädern ohne EG-Homologation auf. Die entsprechende Reifenbindung ist dort entsprechend in der ABE vermerkt.

Innerhalb der Zulassung ist dann bei mir lediglich ein Verweis auf „Reifenbindung gem. ABE beachten“.

Suche dir einfach einen Graukittel, der das macht, bzw. frage mal bei eintsprechenden Schrauber/Tuning-Werkstätten herum. Die haben da oft gute Beziehungen.
Ist ein spezieller Reifentyp vorgegeben? Der dürfte dann doch lange nicht mehr erhältlich sein.
Oder handelt es sich um eine Reifenfabrikatsbindung, z.B. nur Bridgestone in Größe XXX?
Schwierig wird es nur bei von im Fahrzeugschein/COC abweichenden Größen.

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In der ABE sind schon recht spezifische Produkte genannt, die wie du schon richtig bemerkt hast nicht mehr auf dem Markt sind. ?

Das mit der Abweichenden Größe ist dann das zweite Thema was ich auch noch habe. ? Aber die Austragung der Reifenfreigabe wäre für mich erst einmal der erste „wichtige“ Schritt. 

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