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Rechtsfrage


Nico89
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Hi zusammen, bin heute früh an einen etwas über eifrigen blauen Herren gestoßen der mit seinem Smartphone einen angeblichen Kennzeichen Winkel von 50 grad gemessen hat. Nun meine Frage darf der freundliche Herr anhand dessen eine Zahl in den Raum messen? Und meine zweite und wichtigere Frage wäre gibt es einen Stichtag ab dem die 30 Grad Regelung greift? Mein kennzeichenhalter ist im Schein und Brief eingetragen da er ein Eigenbau der damaligen Werkstatt war und seit 16 Jahren gab es damit nie Ärger..... 

 

Mfg Nico 

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vor 9 Minuten schrieb Nico89:

Hi zusammen, bin heute früh an einen etwas über eifrigen blauen Herren gestoßen der mit seinem Smartphone einen angeblichen Kennzeichen Winkel von 50 grad gemessen hat. Nun meine Frage darf der freundliche Herr anhand dessen eine Zahl in den Raum messen? Und meine zweite und wichtigere Frage wäre gibt es einen Stichtag ab dem die 30 Grad Regelung greift? Mein kennzeichenhalter ist im Schein und Brief eingetragen da er ein Eigenbau der damaligen Werkstatt war und seit 16 Jahren gab es damit nie Ärger..... 

 

Mfg Nico 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Smartphone App eine rechtsverbindliche Aussage treffen kann / darf, das sollte schon anders festgestellt werden.... Bin aber kein Jurist. 

Gruß Sven 

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Moin Nico,

Die Richtlinie wurde 13. Juli 2009 vom europäischen Parlaments erlassen. Zitat:

NEIGUNG 3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen 
3.1.1. muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; 
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; 
3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt. 

Aussage meines Anwaltes: Das Smartphone kann nicht als Beweismittel genutzt werden, mit der Begründung: Jedes Smartphone ist unterschiedlich kalibriert oder der interne Sensor könnte defekt sein. Hierfür muss ein Winkelmesser genutzt werden mit der Berücksichtigung der Richtlinie von 2009. 

Des Weiteren ist es eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 10,00€. Zum Teils liesst man von Strafen von 1000-2000 Euro in der ersten Instanz (Gericht).

 

Grüße Erik

 

EG Richtlinie.pdf

Bearbeitet von Erikhh89
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vor 48 Minuten schrieb Yellow:

Wie viel wollte der übereifrige Streckenposten denn dafür haben ?

10 euro und in 2 wochen vorfahren, das Problem an der Geschichte ist dass mein Kennzeichenhalter komplett aus einem Stück als Eigenbau vom damaligen Händler so eingetragen ist und sich seit 2003 niemand daran aufgeregt hat und auch nix geändert wurde.

War sogar gestern bei der HU und alles kein problem.

Der Kennzeichenhalter ist ja sogar eingetragen wie er ist!!

Aussage des Polizisten war nur TÜV ist egal, er hat hier das letzte Wort.

Allein die Frechheit hier sein Smartphone mit einer nicht geeichten App aufzulegen..... da lang ich mir doch an kopf!

 

Daher die Frage wenn das gesetz denn erst seit 2009 besteht und die Eintragung von 2003 ist, dann ist doch der ganze Mängelbescheid unwirksam oder?

 

LG Nico

Bearbeitet von Nico89
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Bin auch nur Laie. Deshalb kann ich keine verbindliche Aussage dazu machen. Was ich aber dazu im Netz mal gelesen habe ist, das Kennzeichenhalter wohl nicht eintragungspflichtig sind. Gesetzlich vorgegeben sind Kennzeichenwinkel  Kennzeichenbeleuchtung, der Mindestabstand der Blinker und noch 1, 2 andere Details. Meines Erachtens spielt es daher keine Rolle ob dein KZH eingetragen ist oder nicht. Das Kennzeichen muss da halt nur irgendwie gemäß den gesetzlichen Vorgaben dran befestestigt sein. Die Winkelmessung mit dem Handy ist zwar lächerlich aber Kalibrierung hin oder her, eine Ungenauigkeit von 20 Grad wird es wohl kaum messen. Ich denke das reicht dem Polizisten den Winkel zu beanstanden. Ist ja ähnlich wie die Db Problematik bzw Messung  bei den Auspuffanlagen. 

Just my 2 Cent 

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Ab 2009 ist klar da gilt die EU Richtlinie, welche Aussage die davor gültige Straßenverkehrzulassungs Ordnung getroffen hat kann ich dir nicht sagen . Denn ganz egal war der Kennzeichenwinkel glaube ich zu dem Zeitpunkt deines Umbaus bestimmt auch nicht , da wird es bestimmt auch schon Bestimmungen gegeben haben . Die Messung mit dem Handy hat bestimmt keine Gerichtsverwertbare Aussage aber für die Bestätigung eines Anfangverdachts und eine Mängelkarte kann das unter Umständen reichen das du die Wieder bei einem Sachverständigen vorführen musst . Wissen tu ich das aber alles nicht , Musst du dir von einem Rechts / Kfz Sachverständigen Rat holen ob sich das lohnt dagegen vorzugehen . 

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Naja man liest ja üblere Geschichten darüber, sich einfach eins lachen über dieses dumme Getue mit seinem Handy. Verstellbaren Halter holen und fertig wird die beste Lösung sein.... Schade das einige Herren in Blau anscheinend ein Problem mit jeder Kleinigkeit haben da sie so einfach nix gefunden haben an der Maschine.... 

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Ende gut alles gut, hab etwas rum gebogen bin hingefahren zu den blauen und was eine Überraschung es gibt auch noch freundliche dieser Gattung! Die freundlich Dame meinte das der besagte Kollege bekannt für solche Geschichten ist. Ich sei die woche schon der vierte war der wegen sowas vorfahren musste. Sie hat nachgemessen sind noch 35grad aber sie hat ein Auge zugedrückt und meinte Messtoleranz. Daraufhin meinte sie schönes Wochenende und gute Fahrt? 

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Moinsen,

grundsätzlich mal interessiert es die Rennleitung nicht ob der KZH eingetragen ist. Muss er auch nicht. Gültiges Recht -->  nicht mehtr als 30Grad. ?

Bezüglich deines Rennleiters, er misst 50 Grad und gibt dir eine Ordnungswidrigkeit für 10€ :new_silly:

Sehr kulant . :bag:

Ich gehe mal davon aus, dass er weiß, dass seine Messung vor dem Kadi nicht stand hält.

Bei 10€ hätte ich nicht mal die Zeit für einen neuen Thread investiert.

Aber gut zu sehen/hören, dass unsere Rennleitung differenziert.

Holger

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  • 3 Wochen später...

dass was keiner der Blaubären misst ist die Ausgangslage des Motorrades. Nur weil er meint gerade zu stehen, steht er noch lange nicht gerade. Allein daraus resultiert eine Messtoleranz. Die kann zu keinem weiteren führen als maximal eine Mängelkarte. Vor Gericht haben nur Messungen auf einer geeichten Platte Relevanz oder entsprechend Dokumentierte Abweichung...

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Das stimmt wohl oder übel, da ich jetzt rein zufällig noch nen alten Schulkumpel getroffen hab der auf der selben wache hier bei uns ist hab ich mitbekommen das der besagte Sheriff richtig Stress bekommen hat mit seinem vorgesetzten ??  Er hat diese Verhaltensweise nämlich auch bei db Messungen mit seinem Handy an den Tag gelegt und ein Biker hat sich dieses arrogante verhalten leider gar nicht gefallen lassen und ist in Begleitung der Polizei zum TÜV gefahren für eine db messung und siehe da war der Wert auf einmal niedriger.... Schöne Blamage für die blauen Schlaumeier ???

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