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    • Hätte ich nicht den ehem. Händlerhintergrund, würde ich nichts schreiben. Aber jetzt muss ich doch "a weng gescheid daher redn"  Ich nehm´s mir jetzt einfach mal raus.  Warum denn "anscheinend"? Was der Renus "René" im Innersten denkt oder ihn beschäftigt, ist im Grunde zweitrangig. Fakt ist doch, dass Sie als Verkäufer zunächst in der Annonce den reparierten Schaden in keiner Zeile erwähnten. Und das ist - wie immer man es nennen will - Irreführung, Betrug oder das Vortäuschen falscher Tatsachen durch Weglassen von maßgeblich über einen Kauf oder Nichtkauf entscheidenden Informationen. Sie haben diese Info nun im Verkaufstext ergänzt und sind für den Moment mit beiden beinen Beinen wieder mehr auf der sichereren Seite als vorher. Eigentlich sollten Sie Renus "René" dankbar dafür sein, dass der Missstand angesprochen wurde und Sie darauf reagieren und und den Text ergänzen konnten.  Ganz fein raus wären Sie, wenn Sie ein markantes Unfall-Bild mit in die Bilderstrecke des Inserats einbauen würden. Doch dann würde sich niemand für das Motorrad interessieren oder Ihnen einen für Sie uninteressanten und nicht lohnenden Preis nennen. Es hat einen Grund, warum Versicherer solche Havarien als Totalschaden bezeichnen und aus dem Verkehr ziehen wollen und eigentlich dauerhaft müssten. Doch solange nach einem Totalschaden nicht der FZ-Brief vernichtet und die Seriennummer am Rahmen/Motor des Fahrzeugs mechanisch unleserlich gemacht wird, braucht die Welt weiterhin Leute mit wachsamen Augen analog zu Remus "René".  Mit ausschließlich gut gemeinten Grüßen.   
    • Ist ja nun auch alles erschöpfend zu der Kiste gesagt und gezeigt – nur noch nicht von jedem... Über den Zustand der Instandsetzung kann hier niemand etwas sagen, weil keiner den Ofen jetzt gesehen hat, auf den Fotos des Inserats steht er aber erstmal gut da. Insofern erübrigt sich jede Vorverurteilung und eigentlich auch die Diskussion, ob man bei einem Verkaufsangebot einen reparierten Total- oder Unfallschaden initial mit angeben sollte. Was bei Kfz Totalschäden für einen Käufer aber wesentlich essentieller ist - und dazu fehlt eine Aussage in den Verkaufsangeboten: Ein über eine Versicherung als Totalschaden abgerechnetes Fahrzeug wird automatisch in die HIS Datenbank eingetragen, damit andere Versicherungen informiert sind und spätere erneute Versicherungsfälle zu diesem Fahrzeug entsprechend handhaben können, Stichwort z.B. Versicherungsbetrug durch wiederholte Abrechnung (nicht instandgesetzter) Totalschäden. Auch werden Versicherungsansprüche grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können, wenn das Fahrzeug dort gemeldet ist, ein Totalschaden ist halt ein Totalschaden und fährt nicht mehr durch die Gegend. Man kann diesen Eintrag in die HIS Datenbank auch wieder löschen lassen, indem man glaubhaft nachweist, dass das Fahrzeug sach- und fachgerecht repariert wurde, ein Anspruch auf die Löschung besteht nicht! Regelhaft werden Eintragungen in der Datenbank nach vier Jahren gelöscht, in Einzelfällen auch erst nach 10 Jahren. Die Löschung per Antrag ist kein Selbstgänger und auch mit Aufwand verbunden, aber ohne diese Löschung wird ein Käufer aus den genannten Gründen immer einen Klotz am Bein haben, er fährt halt immer mit einem Totalschaden durch die Gegend…und man stellt sich dann besser nicht vor was passieren kann, wenn der neue Besitzer einen (Unfall)schaden an einem anderen Fahrzeug schuldhaft verursacht und der Gegner dann Ansprüche stellt, die über die Versicherung reguliert werden sollen… Deshalb die Frage an den Verkäufer: ist das Fahrzeug nach der Instandsetzung aus der HIS Datenbank wieder gelöscht worden? Info HIS Datenbank.pdf
    • Hier noch mal für die Community eine Information zum wirtschaftlichen Totalschaden: Bei einem Versicherungsschaden hat der Geschädigte Anspruch auf Reparatur des Motorrads mit Neuteilen! Übersteigt die Reparatur mit Neuteilen! den Wiederbeschaffungswert so lehnt die Versicherung die Reparatur ab und wickelt zum Restwertgebot ab, sprich, Restwert minus Händlerangebot aus den jeweiligen Portalen ist Wiederbeschaffungswert. Beispiel: Maschine ist 20.000€ wert, Schadenshöhe 35.000€ lt. Gutachten, Restwertangebot des Aufkäufers 11.000€, erhält der Eigentümer 11.000€ vom Aufkäufer, 9.000€ von der Versicherung. Der 35.000€ Schaden sagt jetzt aber nicht aus, dass wirklich 35.000€ an Reparaturkosten anfallen. So wird bei so einer Schadenshöhe, wenn ein Kratzer am Motorblock ist, der Motor als Schaden aufgeführt, ebenso ist es mit einem Rahmen, der einen Kratzer oder Beschädigung hat: Im Kaskorecht wird er neu bewertet. Beides lässt sich unter Umständen mit einer kleinen Beilackierung beheben. Wichtig ist immer, dass z.B. der Rahmen maßhaltig ist. Ist das gegeben, spricht nichts für einen Rahmentausch zu diesen hohen Kosten. Beim Motor ist es ähnlich. Genauso können Verkleidungsteile, anstatt sie neu zu kaufen, lackiert werden. Hier ergibt sich oft dann ein Ergebnis, dass das Motorrad oft mit z.B. 3000€ fachgerecht repariert ist. Die hohen Schadenshöhen kommen auch deshalb oft zu Stande, weil bei Fachhändlern 140€ Stundenlohn berechnet werden. Rechnet man alles zusammen, so ergibt sich schnell so eine hohe Summe obwohl dass Motorrad für einen Bruchteil top repariert werden kann. Wird anschließend so ein Motorrad veräußert, ist es sowieso logisch, dass es verkehrssicher sein muss und die Reparatur nach Möglichkeit nicht sichtbar ist sodas es sich von einem unfallfreien Gebrauchtfahrzeug nicht unterscheidet. Jetzt muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, ob er dem Händler, der das Motorrad repariert hat, vertraut und sich deutlich Geld sparen möchte im Vergleich zu einer unfallfreien Gebrauchtmaschine oder ob er so ängstlich ist, dass er kein repariertes Unfallmotorrad in Betracht zieht. Dann muss er natürlich deutlich mehr Geld für eine vergleichbare Maschine ausgeben. Beides geht nicht: Sehr günstig und unfallfrei. Das wäre ungefähr so, als wenn Weihnachten und Ostern zusammenfallen. Wer ein unfallfreies Motorrad mit wenig Kilometern möchte, sollte einfach akzeptieren, dass diese Maschinen halt teuer sind. Deshalb zahlt man auch bei dem Vertragshändlern den entsprechenden Preis. 
    • Hallo, hier nochmal der Händler, der die Maschine eingestellt hat. Ich habe mich mit dem ehemaligen Eigentümer "renus" telefonisch in Verbindung gesetzt. Anscheinend hat er ein persönliches Problem damit, dass wir die Monster fachgerecht repariert haben. Wir haben die Maschine sauber mit ihm abgewickelt, von der Versicherung ist die Maschine auch bestens reguliert worden. Warum er hier eine Riesenenergie aufwendet, um die Maschine schlecht zu machen, obwohl er sie garnicht im reparierten Zustand gesehen hat, bleibt mir ein Rätsel. Vielleicht schreibt er ja nochmal 50mal zu der Maschine, manche Leute haben halt nichts anderes zu tun. Die Maschine kostet aktuell 15.500€, Ducati Performance Spiegel sind auch noch dabei. Jeder, der sich die Maschine mal anschauen möchte, wird sehen, wie schön sie aussieht.  Beim Verkauf der Maschine bzw. bei Interesse wird grundsätzlich von mir über den Unfallschaden aufgeklärt, wenn es Gutachtenbilder gibt, sind die selbstverständlich beim Verkauf dabei. Die Maschine wurde sowohl bei mobile als auch bei Kleinanzeigen nicht als unfallfrei angeboten!!! Potentielle Kunden werden vorab telefonisch bei Interesse von mir informiert und bei wirklichem Kaufinteresse gibt's alles, was ich zur Maschine hab, dazu. Ich glaube nicht, dass in naher Zukunft eine Monster 1200 25 Anniversario zum Preis von 15.500€ zu haben ist.  So "renus", jetzt darfst du wieder loslegen. 
    • können sie nicht und tun sie nicht.
    • Wenn das denn dann so ist Gerd. Ältere Honda: max 15.5 Volt. Und die werden unter Umständen auch erreicht. "MOSFET" Regler gibt's auch ü15 Volt.
    • jeder Aufkleber leider nicht, Markenaufkleber wie 3M und andere können das Überlackieren garantieren, bei anderen kann es problematisch sein. Am besten mit einem Teil das doppelt ist mit Klarlack probieren. lg Harry
    • ich kenne eigentlich nur wirtschaftliche Totalschaden. Das heißt eine ordentliche Reperatur zu Werkstattpreisen ist nicht mehr rentabel weil der Restwert des Bike nicht den Wert der Reperatur erreicht. Das heißt jedoch dass Händler oder Betriebe die ihre Arbeitszeit selbst bewerten einen anderen Ansatz haben. Somit rechnet sich dann auch die Reperatur und der damit verbundene Verkaufspreis. Das ändert jedoch nichs an der Rechtlichen Situation dass das Motorrad als Unfallmotorrad gekennzeichnet werden muss. Das jedoch ist ausreichend. (kleines Beispiel, ein Motorrad hat einen Motorschaden und ist ca 13 Jahre alt, das selbe Modell hat einen Unfall und Gabel und Rahmen sind schwer beschädigt, dann kann eine Zertifizierte Werkstätte aus den 2 eine neue machen obwohl beide ein wirtschaftlicher Totalschaden sind.) lg Harry
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