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Monster 1200 R Remus


totoro

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Hi,

danke für euer Feedback. :angel:.

Na dann wollen wir doch mal schauen ob Remus die BE im Download hat. :D

Hoffe die Angaben sind das, was die Kollegen da als Typ Bezeichnung erwarten.

Gruß

Holger

 

Bearbeitet von hanoiman
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Ok, da kommt man dann so doch nicht weiter .

Falls nicht bekannt hier mal der Link:

https://www.remusshop.de/index.php?cat=gutachten

Finde das schon erstaunlich, dass den Töpfen kein entsprechendes Gutachten beiliegt.

Das würde ich schon erwarten oder wurde ein Nachreichen angekündigt.

Sollen die E Nummern alleine einer Prüfung der Rennleitung standhalten??:$

Gruß

Holger

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Holger fragte: "Sollen die E Nummern alleine einer Prüfung der Rennleitung standhalten?"

Ja, mit Einführung der E Prüfzeichen kann die Mitlieferung eine ABE an den Kunden entfallen, siehe hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Homologation

http://www.racing-planet.de/auspuffanlage-mit-pruefzeichen-kbi-6-1.html?xkbPath=2_5

(Bei BOS gabs damals bei Einführung von E Prüfnormen eine Scheckkarte mit, auf der Stand, das für diesen Auspuff keine ABE oder Eintragung in den Schein mehr erforderlich ist. Die konnte man zusätzlich (manchem noch) unwissenden Sherrifs vorzeigen. Heute sind die Normen Standard und bekannt, und weiters gibt es hier noch eine Ausführung zu dem Thema)

Hier der Link zu den 3 Soundfiles auf der Remus-HP: Serie, Straße, und Race:

https://www.remus.eu/hypercone-slip-on-muffler-with-connecting-tube-only-incl-plug-in-catalytic-converter-street-legal-stainless-steel-black-65-mm-eec.html

 

Danke  an DucMonsterR und Ralf74 für alle Infos und Soundvideos.

Gruß Uwe

 

 

Bearbeitet von VauZwei
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Holger fragte: "Sollen die E Nummern alleine einer Prüfung der Rennleitung standhalten?"
Ja, mit Einführung der E Prüfzeichen kann die Mitlieferung eine ABE an den Kunden entfallen, siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Homologation
http://www.racing-planet.de/auspuffanlage-mit-pruefzeichen-kbi-6-1.html?xkbPath=2_5
(Bei BOS gabs damals bei Einführung von E Prüfnormen eine Scheckkarte mit, auf der Stand, das für diesen Auspuff keine ABE oder Eintragung in den Schein mehr erforderlich ist. Die konnte man zusätzlich (manchem noch) unwissenden Sherrifs vorzeigen. Heute sind die Normen Standard und bekannt, und weiters gibt es hier noch eine Ausführung zu dem Thema)
Hier der Link zu den 3 Soundfiles auf der Remus-HP: Serie, Straße, und Race:
https://www.remus.eu/hypercone-slip-on-muffler-with-connecting-tube-only-incl-plug-in-catalytic-converter-street-legal-stainless-steel-black-65-mm-eec.html
 
Danke  an DucMonsterR und Ralf74 für alle Infos und Soundvideos.
Gruß Uwe
 
 

Gerne kein Thema :)

Aber ich muss dir aus Erfahrung sagen, dass die E-Nummer nicht ausreicht. Bin mit meiner S4RS dieses Jahr in ne Kontrolle mit technischen Prüfdienst geraten [emoji19] montiert hatte ich die QD Exbox... alles mit E-Nummer und Zulassung. Wollten unbedingt die Zulassungspapiere für den Auspuff die ich nicht mit hatte... mir is dann noch eingefallen, dass ich mich bei QD registrieren musst und diese dann per Mail erhalten hatte und somit am Handy verfügbar hatte. Nach einer geschätzten 30minütigen Diskussion haben sie das dann am Handy akzeptiert (wird nur in Papierformat akzeptiert im Normalfall). Ansonsten hätte ich mit meinem Bike zum Vorfahren gemusst (in D TÜV) [emoji85]


Lg
DucMonsterR
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Wenn´s  dann wieder mal nach Gusto und Tagesform des Sheriffs geht , packen wir sicherheitshalber mal wieder wie früher alle Papiere  in Folie untern Sattel, anstelle Reifenflickwerkzeug :D

PS: Für D wurde auf Anfragen beim KBA auf diese Fragestellung folgendes geantwortet:

http://www.maxrev.de/auspuff-mit-e-zeichen-aber-ohne-papiere-was-bei-kontrolle-t28798,start,10.htm#1803467

 

 

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vor 6 Stunden schrieb hanoiman:

Ok, da kommt man dann so doch nicht weiter .

Falls nicht bekannt hier mal der Link:

https://www.remusshop.de/index.php?cat=gutachten

Finde das schon erstaunlich, dass den Töpfen kein entsprechendes Gutachten beiliegt.

Das würde ich schon erwarten oder wurde ein Nachreichen angekündigt.

Sollen die E Nummern alleine einer Prüfung der Rennleitung standhalten??:$

Gruß

Holger

Hallo hanoiman, 

Was ist das für ne Abzockerseite ???? 30 Euronen für ein Gutachten????

Die Welt ist einfach schlecht???

Wünsche Dir und dem ganzen Forum trotzdem einen guten Rutsch und allen einen Handbreit Asphalt unterm Reifen…………✌️✌️✌️

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Moinsen Männers :) ,

mir geht es ja nicht darum Papiere mitzuführen.

Ich will nur sicher gehen, dass die Anlage tatsächlich homologiert ist.

D.h. bei einer Kontrolle kann die Rennleitung verifizieren, dass die entsprechende Anlage tatsächlich so mit Kat etc. für das Fahrzeug nach entsprechenden Vorschriften genehmigt ist.

Du kannst dir ja schließlich alles was e9 und e5 hat an dein Moped schrauben.

Heißt ja noch lange nicht, dass diese Anlage dann auch an deinem Fahrzeugtyp zugelassen ist.

:Schlecht:

Es gab mal Zeiten, da wurde ein Motorrad wegen eines offenen Kupplungsdeckels nicht gleich aus dem Verkehr gezogen, weil es dadurch nicht mehr dem Zustand entsprach, wie die Kiste homologiert wurde.

( Nur exemplarisch, das gilt in manchen Regionen in DE für alles was geändert wird )

Ich könnte ko.... wegen solcher Kleinlichkeit, :mecker: wo bleibt da noch die Verhältnismäßigkeit.

Sorry Leuts, musste ich mal los werden.

 

Holger

Bearbeitet von hanoiman
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Hallo,

hier die offizielle Antwort von PHOENIX:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Was Sie da suchen ist lediglich eine Information zu einer EG BE ohne jede rechtliche Bedeutung. Der einzige urkundliche Nachweis, der dem Nutzer einer EG zugelassenen Auspuffanlage zur Verfügung steht ist die am Schalldämpfer angebrachte „E“ Kennzeichnung. Soviel zur rechtlichen Lage.

 Wir wissen natürlich, dass sich viele Motorradfahrer wohler fühlen, wenn Sie etwas schriftliches in der Tasche haben. Deswegen stellen wir diese Informationen im Servicebereich zum Download zur Verfügung. Wir bekommen diese Infos von REMUS von Zeit zu Zeit in Paketen gesendet und fügen sie dann auf der Webseite ein. Momentan sind Werksferien bei REMUS in Österreich. Ich rechne damit, dass wir im Januar ein neues Paket gesendet bekommen und werden den Download dann sofort damit bestücken.

Bis dahin Danke für Ihre Geduld

 

Grüße

Gerhard

 

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Ich bin ja kein Rechtsgelehrter, aber diese Aussage halte ich für falsch. Ohne Nachweismöglichkeit, dass dieser Auspuff für mein Motorrad eine Genehmigung hat nutzt die Kennzeichnung gar nichts. Im Umkehrschluss könnte ich jede Tüte mit Kennzeichnung anbauen. Ich sehe schon das Grinsen der Rennleitung, wenn die das Motorrad stilllegen. [emoji49]

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Nun ja, wenn die Polizei mit eben dieser Prüfnummer, welche  auf dem Auspuff vermerkt ist, beim TÜV oder KBA Amt, anrufen, dann sind das weder die Koordinaten zum nächsten McDrive,
noch wird den Herren in Grün dann nur das Modell des Auspuffes genannt.


Dort wird dann auch hinterlegt sein, dass der Auspuff auf dein Motorradmodell geprüft wurde. Anders kann ich mir das nicht vorstellen und würde auch keinen Sinn machen.

Ob der Polizist dann noch darüber hinaus ein Dokument von dir fordert und ob das rechtmäßig ist und du dazu verpflichtet bist dieses mitzuführen, über diesen Gesetzestext kann ich nichts sagen.

 

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Ist mit Sicherheit so, trotzdem sollte ich als Käufer auch die Möglichkeit haben mich zu vergewissern, dass das Ding wirklich zugelassen ist. Ein PDF zu erstellen ist ja nun wirklich kein Ding, wenn die Zulassung existiert. Denke sogar, dass ich das Recht dazu habe das von Remus zu verlangen.

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Danke Jungs, auch meine Sicht der Dinge.

Ich will kein Papier mit mir rumschleppen, man sollte nur die Gewissheit haben, dass das alles i.O. ist.

Wenn ich mir die Soundkullisse des Remustopf anhöre ( welche mich hochgradig erfreut :buttrock:)

und dann die original Tröte im Gegenzug, finde ich das schon heftig.

Da will ich dann nicht mit Herzklopfen und Schweißhänden fahren, sondern entspannt den Gashahn aufziehen und unterm Helm :4: dürfen.

 

Gruß

Holger

 

 

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Der Remus ist laut Hersteller EEC-Geprüft, auf Deutsch bedeutete das er hat nach den Auflagen der Prüforganisation eine EG-Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis.
Jetzt kommt der Kasus Knaktus. Wenn eben in dieser Betriebserlaubnis Auflagen oder Beschränkungen dahingehend formuliert sind, dass man diese EG-Betriebserlaubnis mitzuführen hat, ja dann muss man diese mitführen.
Genrell gibt es aber kein Gesetz, welches einen Fahrzeugführer verpflichtet diese EG-Betriebserlaubnis mitzuführen.
Ist natürlich witzig, wenn man dieses Dokument noch nicht einmal in den Händen hat und nicht weiß was da genau drin steht.
Hier kann man es nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

 

Zitat

Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Satz 1, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.

Quelle: Wikipedia

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Macht Euch da nicht verrückt, die 'E-Nummer' sagt alles aus. Natürlich kann man den Topf auch an ein anderes Moped schrauben. Dieses läßt sich dann jedoch über eine KBA-Abfrage (Rennleitung)  klären. :ph34r:

Bearbeitet von Monster12
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Und bei der Abfrage kommt dann raus "Oh, wir waren beim Vertieb wohl etwas voreilig, kann ja mal passieren."
Ich will den Teufel ja nicht an die Wand malen und schon gar nicht Remus was unterstellen, aber da war noch was mit Pferden und Apotheken ...
Bin ja selbst scharf auf die Tüte, aber nach neuer Norm erscheint die mir auch grenzwertig. Hier im Norden habe ich wahrscheinlich kein Problem aber beruhigen würde so ein Zulassungswisch schon.

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