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Auspuff Fotos von hinten


Darkhunter

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mal ehrlich jörg, obwohl du dir wohl aufn schlips getreten fühlst: auf diesen schlechten handy-fotos sind die blinker einfach nicht zu erkennen, wenn dann nur zu erahnen.

sogar auf dem letzten bild , sind die blinker nicht wirklich als blinker zu erkennen. mach doch mal 2-3 gute fotos, bei tag und mit guter auflösung. dann haben wir alle was davon ;)

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mal ehrlich jörg, obwohl du dir wohl aufn schlips getreten fühlst...

Fühle ich nicht. Würde ich wollen das sie jeder immer gleich sieht, hätt ich sicher die Originalen dran gelassen. :cool:

Bin am WE bei einem Freund in Garmisch, werde dort, zwischen ein zwei schönen Touren, sicherlich mal die Möglichkeit finden ein paar bessere Fotos zu machen.

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guter Plan, evtl. klaue ich dir dann die Idee mit fast unsichtbaren Blinkern ;)

Vergiss aber nicht das es da auch einen Mindestabstand gibt...:confused:

Ich glaube das die zu eng sitzen...

Bearbeitet von Monsterdriver1000
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War gerade ein paar Tage da, ok mehr in Österreich und Italien, aber auch in Bayern, hab nicht einen vom Trachtenverein gesehen. Hab sie auch nur verbaut, weil die Lenkerenden absolut gut von hinten zu sehen sind. Also nur in dieser Kombi zu empfehlen.

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Wie auch immer...

der Rückstrahler ist eben Gesetz und auch wenn man ihn 100 mal nicht braucht,

ich möchte wegen solch einen Furz keinen Euro bezahlen,

darum habe ich auch einen montiert, stört mich auch nicht..

Gruß Manfred

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§53 (4) StVZO (D) Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

...

(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

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sogar mittig muss er angebracht sein, sagt der fränkische Sachverständige.

Haste recht, wegen so einem "Furz" auch nur einen Cent zu zahlen ist es nicht Wert.

das Hobby Ducati ist schon teuer genug, um noch irgendwo sonst was abzudrücken.

Mich stört das Teil auch nicht, zumal noch Original. :D

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Ja,

ich bin da immer hin und her gerissen.

Auf der einen Seite, wie Du schon schreibst, gibt es einen freien Blick auf's Hinterrad,

auf der anderen Seite schaut das Teil auch nicht wirklich schöner aus als die "Standardwarze"...

Grüsse.

Sven

so sehe ich das auch aber keine Frage es ist echt eine Lösung die Monster Sau geil und schlank zu gestalten.....:cool:

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