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Euro 3 / Rastenanlage starr erlaubt?


Joe
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Moin, 

ich bin aktuell auf der Suche nach einer einstellbaren Rastenanlage und habe im Netz gelesen, dass bei Euro 3 Bikes eine Rastenanlage mit Starren Fußrasten noch StVO-konform ist. Bei Euro 4 nicht mehr. 
 

Ist dem so und wo steht das schwarz auf weiß?

Danke

Jörg
 

 

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Warum sollte das bei Euro 4 nicht gehen ? Ich habe die verstellbare Anlage von Rizoma an meiner 797 verbaut , war ein Gutachten mit bei musste man beim TÜV nur eintragen lassen , ging ohne Probleme . Denke mal das man halt etwas kaufen sollte das eine ABE oder ein Mustergutachten hat . 

bernd

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Bearbeitet von Yellow
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Bei Euro 3 geht eine starre Rastenanlage auf jeden Fall, weil bereits die Serienraste der S4RS starr ist. Die Zubehörrastenanlagen von Gilles Tooling oder Rizoma (nicht mehr erhältlich) sind ebenfalls starr und verfügen beide über eine ABE (hatte erst die eine eingetragen und nun die andere).

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Ja gut, mit Eintragung sieht das bestimmt so aus, aber ohne Eintragung einfach mit ABE?

Das steht in der Beschreibung des Shop dazu: Alles mit ABE / Kein Eintrag beim TÜV erforderlich (Wichtig: Nur Euro 4 Fahrzeuge benötigen klappbare Rasten für eine Straßenzulassung)

Ist eine Lighttec Rastenanlage. 

Grüße

Jörg

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vor 17 Stunden schrieb Ber73:

Bei Euro 3 geht eine starre Rastenanlage auf jeden Fall, weil bereits die Serienraste der S4RS starr ist.

Ich bin mir zu 99% sicher dass die OEM Rasten an meiner S4RS klappbar sind.

Edit: Sie sind klappbar. 

 

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Bearbeitet von nilo
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vor 19 Stunden schrieb Joe:

Ja gut, mit Eintragung sieht das bestimmt so aus, aber ohne Eintragung einfach mit ABE?

Das steht in der Beschreibung des Shop dazu: Alles mit ABE / Kein Eintrag beim TÜV erforderlich (Wichtig: Nur Euro 4 Fahrzeuge benötigen klappbare Rasten für eine Straßenzulassung)

Ist eine Lighttec Rastenanlage. 

Grüße

Jörg

Hallo Jörg,
die Lightech kommen mit ABE und müssen daher auch nicht eingetragen werden.
Ob man die ABE nun immer mitschleppen will? Ich mache es eher nicht (habe nur eine Kopie als PDF auf dem Handy), es ist auch eine KBA Nummer auf der Rastenanlage vorhanden.
Schlimmstenfalls später vorführen, aber normalerweise kräht kein Hahn danach und nach der KBA Nummer googeln sollte auch ein Ordnungshüter hinbekommen.

Bis einschl. EURO 3 dürfen starre Rasten verbaut sein, auch wenn original in der Regel klappbare vorhanden sind.
Ab EURO 4 sind klappbare Rasten vorgeschrieben.

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vor 18 Stunden schrieb Joe:

Ach Zillo, du Fleisch gewordenes Motorrad-Kompendium! ? Dank dir. 

Danke - wahrscheinlich habe ich manchmal einfach zu viel Zeit...
Es ist aber so, dass ich tatsächlich noch in keinem Text aus einer EG-Genehmigung etc. wirklich etwas bzgl. Pflicht klappbarer Rasten bei Euro 4 gefunden habe:
Es wird aber so sein, da überall geschrieben und es keine Euro 4  typgenehmigten starren Fußrastenanlagen gibt.

Bei meiner Aprilia verhindert der Fußbremsschalter die Zulassung der Lightech, weil der 2017 geändert wurde und nun nicht mehr an die Anlage passt. Ein Auswechseln gegen einen Bremsdruckschalter ist auch nicht möglich, weil der originale Schalter drei-, statt zweipolig ist. Da hängt nämlich die Cruise- und Launch-Control (zum Ausschalten mit der Bremse) mit dran. Nervig! ?
Einen 3-poligen hydraulischen Bremslichtschalter habe ich noch nie gesehen/gefunden.
Somit entweder einen Halter selber bauen und per Einzelabnahme die Anlage eintragen lassen, oder ohne Bremslichtschalter hinten fahren... ?

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