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Laurel

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Alle erstellten Inhalte von Laurel

  1. Hallo Claudio Unbedingt den Monte Bondone mitnehmen!!!!Du fährst von Malcesine nach Arco dann nach Dro von dort den direkten Weg nach Trento.Auf gar keinen Fall die ausgewiesenen Schildern vor Trento zum Bondone fahren!!!! Du musst in Trento reinfahren die erste Ausfahrt.Rein in Trento nach ein Paar hundert Metern und einer Ampel(glaub ich)kommt auf der rechten Seite eine Kleine Tankstelle dort Kannst du kurz oder lange Pausieren um Kraft und Luft zu holen(die brauchst du).dort drehst du und fährst die gleiche Strecke zurück nach 1 oder zwei km geht es dann links den Bondone hoch,das ist die originale Bergrennstrecke!!!Was dann folgt ist Kurve an Kurve und Kurve die einziegen Geraden haben sie dort glaub ich nur gebaut um die Kurven zu verbinden.Viel Spass wünsch ich Dir ,,ich hatte ihn!! Gruss Laurel
  2. Hallo Basstler Das mann beim Hangoff vom Tank wegrutscht ist eigentlich richtig,nur so hat mann genug Freiraum und Spielraum.Eine Faustregel besagt eine Faustbreite die E..r weg vom Tank.Ansonsten Rechten Arm lang und den linken angewinkelt den Kopf am kleinen Windschild links vorbei Oberkörper und Kopf eine Linie die Augen dahin wo du hin willst.Ich hoffe es hilft ein wenig als Ferndiagnose . Gruß Laurel
  3. Viel Spaß mit deiner evo ,mir ging es genau so.Urlaub gemacht im Erzgebirge und für einen Tag eine evo ausgeliehen,das war's.Zurück in der Heimat und sofort zum Händler und ohne Probefahrt eine gekauft und das gleich noch die Annywersery zum Preis von der normalen,, besser geht nicht!!!Meine Frau hat sie übrigens auf ,,Bella Bolla,, getauft. Gruß Laurel
  4. [email=http://www.deget.de/felgen.htm]http://www.deget.de/felgen.htm[/email] Laurel
  5. Hallo Marcii Schau doch mal bei Deget vorbei ,die Jungs haben richtig Ahnung .Und ein 200 mit 60iger mantelhöhe sollte die Handlichkeit wieder hergestellt sein Gruß Laurel
  6. Schau dir doch mal dieses Teil an Von motogadget,und wenn du schon dabei bist das Blinkrelay von denen auch gleich.Zu 80% liegt der Spannungsverlust an diesen alten Relays. http://motogadget.com/de/elektrik/klein-relais-m-relay/m-relay-std-12v-20a.html Stöber mal bei motogadget ein wenig tolle sachen haben die.ich finde das Blinkrelay ganz super,kann es aber leider nicht verbauen:concern: ein Freund von mir hat es in seiner Simson verbaut die ja bekannt dafür waren kein oder sehr wenig strom für die Blinker bereitzustellen und danach wurde es Licht!!! Gruß Laurel
  7. Na dann ich auch mal mit meiner Liebsten,von der Ostsee Prost gesagt Laurel
  8. Dann stellt sich mir aber die Frage ,,warum macht jeder Reifenhersteller diesen riesigen Kostenaufwand und Arbeit um eine Freigabe für jedes bike zu erstellen,,? Wenn es nicht notwendig ist eine mitzuführen wäre es ja reine Zeit und vor allen Dingen Geldverschwendung,was sich ja eigentlich keiner erlauben kann.
  9. Quelle Biker Journal 03.10.2007 Gruß Laurel Und was sagt ihr zu diesem Artikel?
  10. Ob der Beamte dies vor Ort nachvollziehen kann steht auf einem anderen Blatt Papier.
  11. Es gehört hier zwar nicht her aber ich werde mal trotzdem antworten. Auch ich war letztes Jahr noch der Meinung mann braucht keine Freigabe mehr,das ist aber ein Irrtum! Auch wenn der Fahrzeughersteller keine Reifenbindung mehr vorgibt heißt das nicht das der Halter keine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller mit führen muss.Der Gestzgeber in D verlangt dies immer noch!Laut Stvo ist das nicht mitführen eine Ordnungswiedrigkeit mit 3 Punkten und 50 Euro und das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
  12. Hallo rocroc Vielleicht hab ich ja auch so ein sch.... Reifen abbekommen.Ich fahre ihm noch eine Weile mal sehen ich werde dann berichten Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
  13. Ich hab das jetzt auch,ab 4 Striche geht es los.Mit dem ersten Satz Zahnriemen war das nicht.In 3000km steht der nächste Riemenwechsel an.Horchen wir dann nochmal. Laurel
  14. Ich hätte auch bei Brigstone bleiben sollen,mit dem Reifen war ich hochzufrieden.Habe nur gewechselt weil Brigstone letztes Jahr immer noch keine Freigabe hatte für die Monster hatte.Ich war gerade bei BS auf der Seite und siehe da Freigaben da für die Monster, S21 und S20 evo,hätte ich das nur vorher gesehen:new_shocked: Gruß Laurel
  15. Ich fahre das original Fahrwerk,komme damit sehr gut zurecht,sogar auf der Rennstrecke.Übrigens vorne 2,2bar und hinten 2,4 bar für den M7RR Laurel
  16. Na dann ein Hallo von mir,und wie lange fährst du schon Monster oder Ducati? Laurel
  17. Dieses Jahr hab ich mich für den M7RR entschieden,nach rund 14000 km mit dem S20 evo .Zu 100% bin ich noch nicht zufrieden mit dem Reifen.Ich fahre vom Fahrwerk her das gleiche Setup wie mit den S20,Luftdruck wie Metzeller vorgibt.Mein vorläufiges Fazit:Unruhig,weniger Eigendämpfung wenn man die Kurven langsamer fährt kann ich die Linie nicht halten.Ein minimaler Lenkimpuls setztd er Vorderreifen sofort um,dadurch entsteht für mein Gefühl ein sehr spitzes Fahrverhalten der Monster1100evo,was sich auch bei Höchstgeschwindigkeit bemerkbar macht durch eine kleine Unruhe im Fahrwerk. Am Setup werde ich wohl mal ran müssen,Luftdruck vielleicht auch mal verringern. Wer hat sich auch für den M7RR entschieden,und wie ist euer Fazit? Über euer Feedback würde ich mich sehr freuen. Gruß Laurel Edit: Da fällt mir gerade ein,den S20 bin ich auch mit weniger Luftruck gefahren als Brigstone angibt.Vielleicht schon die Lösung?
  18. Hallo Gemeinde Hir ein Zitat von der Rennleitung110 Quelle: Facebook Rennleitung#110 2. Dezember 2015 · Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse im Ausland. Meist im Bezug auf die Führerscheinklasse A2 für Motorräder bis 48 PS. In Deutschland gilt, anders wie in anderen EU-Ländern diese Fahrerlaubnisklasse auch für Motorräder, die ungedrosselt eine Leistung von mehr als 96 PS haben. Deutschland bildet hier eine Ausnahme von der europäischen Führerscheinrichtline. Artikel 4 der dritten EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) handelt von "Klassen, Begriffsbestimmungen und Mindestalter". Hier heißt es in der Beschreibung zur Führerscheinklasse A2 in Absatz 3b: "Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sind." Damit ist es nach dieser Richtlinie Inhabern des A2 untersagt, leistungsstarke Motorräder zu fahren, welche lediglich durch Drosselung für die Führerscheinklasse A2 "passend" gemacht wurden. Deutschland hat diese Richtlinie nicht verbindlich übernommen, so ist es beispielsweise in Deutschland zulässig eine 600er Supersport-Maschine mit 120 PS auf 48 PS drosseln, während es in anderen EU-Ländern unzulässig ist. Problemlos kann man jedoch Mittelklassemotorräder bis 96 PS auf 48 PS drosseln. So bietet z.B. Kawasaki extra die Z800 in einer "e"-Version an. Nun kann es im grenznahen Bereich oder aber auf einer Urlaubstour vorkommen, dass man beispielsweise in Österreich unterwegs sein will. Gerade die Alpenregion ist natürlich ein beliebtes Ziel für Motorradfahrer. Bewegt also der Inhaber der Führerscheinklasse A2 seine gedrosselte R6 beispielsweise ILLEGAL in Österreich? - Leider: JA. Bei strenger Auslegung - und diese herrscht wohl in Österreich, aber auch in Italien, vor - darf auch ein deutscher Führerscheininhaber nicht in Österreich ein solches Motorrad fahren, welches nach der Richtlinie nicht dieser Einstufung unterliegt, so eine förmliche Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BVIT) in Österreich. Wir haben nicht in allen EU-Ländern angefragt, aber wir gehen davon aus, dass eine solche Regelung im Ernstfall auch in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden zu erwarten wäre. INTERESSANT FÜR 125er-FAHRER: Es soll schon zu Fällen gekommen sein, in denen Inhabern der deutschen Klasse A1, welche das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, das Fahren mit ihrer 125er in Österreich untersagt worden sein soll. Laut EU- Regelung (Art. 6 Abs. 3 der EU- Richtlinie 91/439/EWG) können die Mitgliedstaaten die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet ablehnen. Die Führerscheinklasse ist hierbei egal, es geht nur um das Mindestalter von 18 Jahren. Das bedeutet, ein deutscher Jugendlicher fährt mit seiner 125er nach Österreich, wird hier aber aufgehalten, da Österreich ausländische Fahrerlaubnisse erst ab dem 18 Lebensjahr anerkennt werden. Nach Artikel 4 Abs. 6 der neuen Richtlinie 2006/126/EG k ö n n e n Mitgliedstaaten die Gültigkeit in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, wenn diese EU- Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde und dieses nationale Recht das auch vorsieht. Deutschland hat das umgesetzt in § 29 Abs. 3 Nr. 1 a FeV (keine Anerkennung von Nicht-EU/EWR- Führerscheinen aufgrund fehlendem nationalen Mindestalter nach § 10 FeV). Im Umkehrschluss bedeutet das, dass EU/EWR- FEs auch bei Nichterreichen des Mindestalters anerkannt werden –müssen-, sofern der FE- Inhaber das Kfz nur vorübergehend (als Tourist oder Pendler) benutzt . Österreich hat scheinbar diese Möglichkeit aus der Richtlinie 2006/126/EG aber nicht, oder noch nicht, in nationales österreichisches Recht umgesetzt. --- Wir geben hier lediglich den rechtlichen Stand unserer Recherchen wieder. Das bedeutet nicht, dass es zwingend zu Problemen im EU-Ausland kommen muss. Wo kein Kläger, da kein Richter und wenn ihr nie in eine Kontrolle im Ausland kommt oder es der Offizielle im Nachbarland nicht ganz genau nimmt, könnt ihr sowohl mit der 125er als auch mit einer großen, gedrosselten A2-Maschine unterwegs sein. Wir können Euch an dieser Stelle nur den Rat geben, es nicht darauf ankommen zu lassen. - - - UPDATE: (Quelle ADAC) Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der Richtlinie bewusst auf diese Einschränkung verzichtet. Gegen Deutschland wurde daher wegen des Klassenumfangs ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hierauf reagiert der Entwurf der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung und sieht die Anpassung des Gesetzes an den Wortlaut der Richtlinie vor. Konsequenz der geplanten Änderung Sollte an dem Gesetzesentwurf in dieser Form festgehalten werden, dann darf jeder, der die Klasse A2 nach dem 18. Januar 2013 in Deutschland erworben hat, mit dem Datum des Inkrafttretens der Änderungsverordnung (steht noch nicht fest), nur noch „auf A2-Niveau“ gedrosselte Motorräder fahren, die in der offenen Version maximal 70 kW Motorleistung haben. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2, die im Vertrauen auf die erworbene Fahrberechtigung ein solches Motorrad gekauft haben, das ohne Drosselung mehr als 70 kW aufweist, wären faktisch zum Verkauf des so nicht mehr nutzbaren Fahrzeugs gezwungen. Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, würde dann zukünftig in Deutschland ein Fahren ohne Fahrerlaubnis darstellen. Wichtiger Hinweis für das Ausland Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen. Gruß Laurel
  19. Hallo Heike Ich denke mal schon das der Inhalt der gleiche sein wird.Bei der Zweirad Akademie war ich schon öfter,macht Spaß bei denen zu fahren und Mann Frau lernt nie aus!!Das ist eine dufte Truppe,besonders der Ole cooler Typ.Heidbergring war ich auch oft .Wünsche dir viel Spaß dabei. Gruß Laurel
  20. Hi Rocky Dann ist das auto also dein Hobby:dontknow:? Deine Antwort habe ich besser verstanden als dein Einführungstest.Das ein Reifen erst mit optimal eingestelltem Fahrwerk sein Potential erreicht sollte wohl jedem klar sein.Straft mich jetzt lügen aber ich hatte noch keinen Rutscher mit dem Möp.Eine Ausnahme gebe ich zu,auf nasser Straße in der Kurve auf die berüchtigten Bitumenstreifen gekokommen,die ja ein reibwert wie Glatteis haben wenn sie nass sind!!!Ich glaub mein Herz hat in diesem Augenblick aufgehört zu schlagen:angel:. In diesem Sinne allen hier eine unfallfreie und ohne Rutscher Saison Gruß Laurel
  21. Hallo coffee Das mit dem Reifenwerk ist ein schönes Erlebnis,bestimmt sehr interresant!Bei welchem Reifenhersteller darfst du denn hinter den Kulissen kieken? Gruß Laurel
  22. Hallo heike Schau doch mal bei denen hier vorbei http://www.zweirad-akademie.de/index.php?page=3 kann mann Frau auch sehr empfehlen! Gruß Laurel
  23. Hallo Rocky Nimm es mir das jetzt bitte nicht krumm,aber was mich doch ein wenig stutzig macht in deinem text,ab wann gibt es die 1200er? 2014? und da hast du 5 verschiedene Reifentypen gefahren?Ein richtig eingefahrener Reifen kann bei uns Hobbypiloten bei richtiger handhabung eigentlich nicht rutschen!?wenn mann den Reifen einfahren möchte braucht es schon ca 300km. soweit möchte ich es erstmal belassen. Gruß Laurel
  24. Nach 2 jahren S20evo hab ich mich dies Jahr für den M7RR entschieden,schauen wir mal wie der so ist
  25. Laurel

    ABS bei Regen

    Hallo Chris Der Nachteil eines zu scharf eingestelltem ABS bewirkt das dein Hinterrad zu stark ansteigt,das ABS aber trotzdem arbeitet ohne Angst zu haben das dir das Vorderrad blockiert. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Licht ins dunkel bringen:cool:.Bremsweg bei zu hoher Stufe eingesellt ist gleichzusetzen mit längerem Bremsweg wiederum.Mittelmaß finden für die Landstraße. Gruß Laurel
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