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Original RAL Rahmen 1994 Pullver oder Nasslack ???


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(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 – darf das Schild angebracht sein.

(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.

(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug- Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.

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Hm, ich würde hier trotzdem mal mit nem TÜVer sprechen, was die Eintragungen kosten und noch die Zulassungsstelle, was das eintragen des Hinweises kostet.

Ich vermute fast, das die Zulassungstelle weniger nimmt.

Ich würde die Rahmennummer neu einschlagen und die alte "durchstreichen" wie oben beschrieben.

Weil wenn Du die ganzen Eintragungen machen lässt, musst ja auch noch das "neue" Fahrzeug ummelden! Verstehst?!

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werd mal die Tage zum TÜV.....ab da es hier derzeit schüttet, wird das heute nix! Hab ja keine Dose!

Nur was mich dan "stört" ist das ich mit einem " 600er" Rahmen fahre ...zwecks verkauf etc. :/ wobei ich denke ....das ich die nicht abgeben werde, aber man weiß ja nie was wirtschaftlich mal passiert.

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Warum sollte Dich das stören? Die Rahmen der 600-750-900 sind gleich, wenn es Bügelmonster sind. Da musst Dir keine Platte machen!

Das einzige was Du machen solltest, falls Du sie wirklich mal veräußern willst, Fotos vom alten Rahmen machen, damit Du das später auch Bildlich erklären kannst, warum der Rahmen getauscht wurde!

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Warum sollte Dich das stören? Die Rahmen der 600-750-900 sind gleich, wenn es Bügelmonster sind. Da musst Dir keine Platte machen!

Das einzige was Du machen solltest, falls Du sie wirklich mal veräußern willst, Fotos vom alten Rahmen machen, damit Du das später auch Bildlich erklären kannst, warum der Rahmen getauscht wurde!

jo denke ich auch mache mich mal nächste Woche schlau, was es alles kostet etc. Muss ich nur noch den Farbton für den Rahmen finden.

Den JETZT hab ich einen originalen Rahmen hier liegen , der nur gekürzt werden muss und dan Super da steht.

gruss

Harry

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Das ist aber Lack und kein Pulver.

Das beste ist mal zu nem Pulverer zu eiern und sich mal kundig machen was es für möglichkeiten gibt. Meist haben die auch Sonderfarben, die in den Standartkatalogen nicht mit aufgeführt sind.

Hab n guten hier ...muss ich hin, kann man zu not selber die Farben ( das Pulver)selber mitbringen , der macht alles ausser die verbotenen Neon Farben!!

. Tüv mache ich auch nächste Woche, wen es Beruflich klappt.

gruss

Harry

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Ach so, ja gut! Aber den Sackgang hast Du so oder so.

Du machst das schon! ;)

was man nicht alles macht für schöne Klassiker ;) ken das alles zu gut von dem W111 Coupe von meinem opa ! für das coupe würd ich sogar meine Duc abgeben :cool:

hab da wohl zum glück n bekannten beim Tüv....sollte dan alles was einfacher werden.. erfahre ich Mo/Di , heute Arbeiten die ja nicht mehr :D

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  • 2 weeks later...

kleines update ;)

war heute mal beim Pullverer und Tüv......Pullvern ca. 150-170euro inkl. Strahlen, Rostschutz etc. ! Für den Rahmenbrauch ich erstmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Duc. E-mail ist raus ! wen ich die habe ab zum STVA dort wird der Rahmen dann überprüft , dann darf ich zum Tüv die alte Nummer x´en lassen und die neue Einschlagen. und der alte Rahmen wird entwertet!

Alos hoffe ich das Duc recht "schnell" ist :D den langsam aber sicher wird´s früh Dunkel draussen und mir persönlich zu Kalt!

gruss

Harry

p.s.: genießt die letzten Moped tage des Jahres :) bin mal raus Super Plus verbrennen :D

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