Hallo zusammen,
nach einem eher komischen Zusammentreffen mit einem Herrn von der zweirädrigen Rennleitung im letzten Herbst habe ich mich entschieden, den Sidearm für meine 1100 Evo zu besorgen. Wer die ganze Geschichte lesen will kann das gerne am Ende des Posts tun.
Da ich keine Montageanleitungen im Netz finde stelle ich mir grade die Frage, ob das Ding mit den notwendigen Steckverbindungen für die Kennzeichenbeleuchtung vormontiert kommt (Plug n Play quasi). Falls nein würde ich eher eine Werkstatt zu Rate ziehen, bin elektrisch und was Kabel angeht unerfahren und habe auch keine Lust den Tank abzubauen um an die Batterie zu kommen. Wenn ich richtig geschaut habe müsste das eine weiße Verbindung mit zwei Kabeln (rot und schwarz) sein. Kann mir da jemand was dazu sagen?
Dann würde mich noch interessieren, ob unter dem Heck einigermaßen Platz für die restlichen Kabel verbleibt. Ich habe für die Blinker hinten nämlich noch ordentlich Kabellänge und zwei Widerstände vom Vorbesitzer geerbt.
Vielleicht kann mir hier ja jemand ein paar Takte dazu sagen. Vielen Dank im Voraus.
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Vorgeschichte:
Eines lauen Herbstabends gegen 22 Uhr auf dem Heimweg von der Arbeit hielt ein Motorradpolizist neben mir an der roten Ampel und es entwickelte sich folgender Dialog. Er fing an:
“Ihr Kennzeichen gefällt mir gar nicht.“
“Das tut mir leid, was ist denn das Problem?“
“Der Winkel stimmt nicht. Das sind keine 30 Grad“
“Ich wusste nicht, dass der 30 Grad haben muss. Ich habe das Motorrad so beim Händler mit frischem TÜV gekauft und bin daher davon ausgegangen, dass das alles seine Richtigkeit hat. Ich habe den Winkel nie gemessen, keine Ahnung wieviel das wirklich sind.“
“Sie wissen schon, dass Sie mit einem Fuß im Knast stehen, oder? Das ist Kennzeichenmißbrauch, das steht im Strafgesetzbuch.“
“Nein auch das weiß ich nicht, ich hatte noch nie mit dem Strafgesetztbuch zu tun. Aber ich kann gerne mal nachlesen.“
“Na gut, dann fahren Sie jetzt bitte heim und messen nach. Wenn ich Sie nochmal mit mehr als 30 Grad erwische wissen Sie was passiert“
Sprach`s und fuhr mir noch 10 Minuten hinterher. Musste mich doch sehr wundern da ich selbst öffentliches Recht studiert habe und mir das alles ziemlich komisch vorkam. Ende vom Lied: ja es gibt eine Vorschrift im Straßenverkehrsgesetz (nicht im Strafgesetzbuch!), ja der Winkel darf max. 30 Grad sein. Aber es muss eine rechtswidrige Absicht vorliegen, was laut Rechtsprechung bei 60 Grad aufwärts angenommen wird. Bei mir waren es 42 Grad. Hatte mir den Sidearm schon wegen der Optik überlegt, nun habe ich einen Grund mehr das Geld auszugeben.