Verbindlich bestätigen kann dir das keiner, Kontrollieren kann es aber auch keiner - außer bei einer Abgasuntersuchung. Wie sollte dir jemand etwas bestätigen das nie überprüft wurde. Der Zubehörschalldämpfer als solches ist zulässig, für das einhalten der weiteren Grenzwerte ist der Halter verantwortlich. Eine Möglichkeit das zu prüfen wäre eine Abgasuntersuchung nach 47a StVZO. Du kannst natürlich auf eigenen Wunsch eine einzelne AU bei einer Überwachungsorganisation deiner Wahl durchführen
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