Nicht erforderlich! §21a StVZO regelt ganz klar und eindeutig das Internationale Prüfzeichen anzuerkennen sind, ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Polizeikontrollen. Die Beamten vor Ort sind auch nur Menschen und freuen sich natürlich wenn Sie auf nem Zettel lesen das alles seine Richtigkeit hat. Erforderlich ist das aber nicht. Die Zulässigkeit ist hinzunehmen wenn kein Gegenteiliger Verdacht aufkommt, z.B. durch zu hohe Geräuschkulisse nach Manipulation
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