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Monster 1200 Euro4 Auspuff Thread ab MJ 2017


Smacks
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 EDa sich die Euro4 Anlagen ja wohl deutlich von den Euro3 Unterscheiden dachte ich mir es were an der Zeit dazu mal einen neuen Fred ins Leben zu rufen.

 

Das einzige was es bisher legales gibt ist der Remus für die M1200R

 

Habe mich gestern einmal auf der Messe in Dortmund umgehört und in den vergangen Tagen mit diversen Herstellern Mailkontakt gehabt.

 

Von deutschen Remus Vertrieb wurde mir mitgeteilt das wohl im Mai/Juni etwas für die 2017er M1200 S kommen wird.

 

Der Akropvic Mensch auf der Messe meinte: Für 2017 haben wir noch so viele offene Euro4 Projekte und für M1200 sei bisher nichts geplant!

 

Bei Ducati ist nichts bekannt bzw die verraten nicht ob es eine legale Termin Variante geben wird.

Im aktuellen Zubehörkatalog ist ja auch nur die Racing Variante abgebildet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Smacks
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  • 2 Wochen später...

Grad bei Facebook / Ebay gesehen

bei QD steht der Anlage nur für die R - bei ebay stehts für alle Monster 2017er Modelle (N/S/R) - mag ich kaum glauben

http://www.qdexhaust.it/en/catalogo/ducati-en/ducati-monster-1200r-twin-carbon/

http://www.ebay.fr/itm/SILENCIEUX-QD-EXHAUST-CARBONE-DUCATI-MONSTER-1200-R-S-2017-REF-ADUC0460001-/122399323956?hash=item1c7f917734

 

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Sorry aber der Titel ist leicht irreführend da es zum einen bereits ein passenden Tred für die 1200 R gibt

und zum anderen bezüglich des ESD von 2016/2017 bei der 1200 R kein Unterschied besteht.

Daher sollte der Titel auf die Monster 1200 MY 2017 reduziert werden.

Bearbeitet von Stealth
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Am 16.3.2017 um 22:29 schrieb Stealth:

Sorry aber der Titel ist leicht irreführend da es zum einen bereits ein passenden Tred für die 1200 R gibt

und zum anderen bezüglich des ESD von 2016/2017 bei der 1200 R kein Unterschied besteht.

Daher sollte der Titel auf die Monster 1200 MY 2017 reduziert werden.

Hallo Stealth, Du hast vollkommen recht. Ich habe es angepasst.

 

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War die 1200S vor 2017 noch EURO3?

Also sind auch die zugelassenen Auspuffe lauter als die von der EURO4.

Nehmen wir an, man bestellt einen Akrapovic für 1200S 2016, baut die Beifahrerfußrasten ab und dafür ein Blech dran, welches den Auspuff hält.

Ist zwar ein wenig am Thema vorbei, aber wäre doch machbar ;) Für die Bleche hätte ich einen super Konstrukteur.

Sorry für OT

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Legal, illegal, scheissegal !?

Nachdem ich das ganze Netz durchstöbert habe und viele Absagen von Teilehändlern erhalten habe .... ist es wie folgt, dass aktuell niemand sagen kann, wann genau etwas passendes für die MY17 kommt.

Die Versuchung naht, nen Schalldämpfer der R mit e-Prüfzeichen kaufen und zu montieren.

Da erst in 2 Jahren TÜV und zwischenzeitlich etwas lieferbar sein sollte, meine Frage:

Merkt das ein Cop bei der allg. Verkehrskontrolle ?! Das E-Zeichen ist ja drauf, oder ?!!?

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk

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vor 9 Stunden schrieb jonnyduck:

Legal, illegal, scheissegal !?

Nachdem ich das ganze Netz durchstöbert habe und viele Absagen von Teilehändlern erhalten habe .... ist es wie folgt, dass aktuell niemand sagen kann, wann genau etwas passendes für die MY17 kommt.

Die Versuchung naht, nen Schalldämpfer der R mit e-Prüfzeichen kaufen und zu montieren.

Da erst in 2 Jahren TÜV und zwischenzeitlich etwas lieferbar sein sollte, meine Frage:

Merkt das ein Cop bei der allg. Verkehrskontrolle ?! Das E-Zeichen ist ja drauf, oder ?!!?

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habe das gleiche Problem :( Nur ist mir selbst der erhältliche 1200R Auspuff nicht passend.

Wenn ich in die 1,5cm fette Austrittsöffnung im Auspuff schaue, bekomme ich Tränen.

Darum wäre der Plan für mein! Motorrad dieser Auspuff:

http://www.akrapovic-shop.de/akrapovicauspuff0/bmw001/monster-1200-1200s/slip-on-line.html

Aber in schwarz: https://www.google.de/aclk?sa=l&ai=DChcSEwiwpfryjP_SAhVite0KHa9yB4kYABAJGgJkZw&sig=AOD64_1ZU8zjxNLYns7PMeqdogrt-Ts6Ww&ctype=5&q=&ved=0ahUKEwjzj_byjP_SAhVJlxQKHUklBxcQvhcIIg&adurl=

Mit Kat und gerne DB Killer drin, aber nach EURO3 zugelassen.

Da die Aufhängung wohl nicht passen wird, werde ich das Blech konstruieren lassen. Ähnlich wie dieses:

https://www.italobike-performance.de/Evotech-Performance/Ducati/Monster-1200-S-R/Evotech-Auspuffhalter-Ducati-Monster-1200-R::1916.html

Dafür müssen halt die Beifahrerfußrasten ab.

 

Falls! jemand Interesse an so einem Blech hat, bitte melden, lasse dann paar mehr lasern. Will hier kein Geschäft daraus machen, nur damit es nicht falsch verstanden wird.

 

Viele Grüße

Bearbeitet von ASD
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  • 2 Wochen später...
Am 29.3.2017 um 18:49 schrieb Hermann:

Ja dann verlierst du die BetriebsErlaubnis  von dem Moped.ganz einfach

Wird wahrscheinlich kaum jemanden interessieren meine illegale Lösung, wollte es aber nicht offen lassen.

Im Anhang sind die Bilder. Vom Sound ist das eine gigantische Änderung zur Serie. Das Blech wird bald gemacht, dann ist die Halterung vernünftig.

Kostenpunkt etwa 1000 euro inkl. Kat.

Ist eine Version für 2014 Model 1200S. Abe ist dabei. Falls ich damit Probleme bekommen sollte, kaufen ich mir einfach ein neues-altes Fahrgestell (Gitterrohrrahmen vorne) mit Papieren und mach da ein 2014-er Modell draus. Aber auf den Sound werde ich nicht verzichten. Einfach so auf Euro 3 kann man die Möhre nicht zurück stufen.

 

Viele Grüße

Alex

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@ASD, sollte es mit diesem 'Umbau' zu einem Unfall kommen und das Moped würde begutachtet (Unfall mit Schwerverletzten etc.) zahlt

die Versicherung NICHT, da die BE erloschen ist. Auf gut deutsch 'Du zahlst evtl. ein Leben lang!!! Da sollte jeder mal in sich gehen,

in diesem Sinne,

Gruß Dirk ;)

 

Bearbeitet von Monster12
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Hallo Dirk,

vielen Dank für deinen Hinweis, mal endlich was Neues :D

Das ist ein sehr weit verbreiteter Gerücht. Auch wenn ich gleich komplett gesteinigt werde und tausend Links dagegen sprechen:

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Unfall durch Auspuff verursacht worden ist. Bzw. es muss nachgewiesen werden, dass der Unfall ohne diesen Umbau vermieden werden konnte.

Paar Beispiele: Frontaler Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr. Das Motorrad hatte statt eine Glühbirne einen Xenon kit drin

Oder falsche Reifengröße und aus der Kurve geflogen, paar Passanten mit genommen. Mit einem richtigen Reifen wäre das vielleicht! nicht passiert. Aber das nimmt sehr stark den Einfluss drauf.

Und jetzt der Auspuff. Ok, er ist lauter als Serie. Er ist aber für das Modelljahr 2014 zugelassen mit selben Hubraum. Was kann ein lauterer Auspuff anrichten, was zum Unfall führt, welcher mit einem Serienauspuff evtl. vermieden werden konnte.

Dann muss noch geschaut werden, wie laut war das wirklich. Denn hätte man ein etwas älteres Motorrad wäre das vollkommen legal.

Das ist wie ein Auto mit nicht eingetragenen Rädern. Betriebserlaubnis ist zwar (wie man das sagt) erloschen, aber wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt und in die Seite rein fährt, dann sind die Räder egal, und haben mit den Fall hier nichts zu tun. Anders, wenn der PKW mit nicht eingetragenen Rädern selbst jemandem reinfährt. Dann geht das los: Was wäre wenn, usw.

Wenn hier 50% die Auspuffklappe außer Betrieb nehmen, zahlt die Versicherung auch nicht, wenn die das finden? Oh doch!

Wollen jetzt 98% nicht wahr haben, aber so ist das.

 

Gruß Alex

Bearbeitet von ASD
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Hi Alex,

da ist ein kleiner Denkfehler drinn (sorry), es geht nicht darum, ob durch irgendein nicht zulassungskonformes Teil eine Ursache für den Unfall zu sehen ist, sondern

das egal warum und wie, die Betrfiebserlaubnis durch ein nicht zulassungsfähiges bzw. nicht für dieses Fahrzeug homologiertes Teil erloschen ist (es reicht der Ein- bzw. Anbau)

Muss ergo nicht für den Unfall ursächlich sein.

Ist wirklich so. ABER jeder ist seines Glückes Schmied,

UND es ist KEIN Gerücht!

Gruß Dirk

Bearbeitet von Monster12
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OLG Jena v. 21.01.2009:
Zwar erlischt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO die Betriebserlaubnis eines Krades durch den Einbau eines Racingschalldämpfers wegen Verschlechterung des Geräuschverhaltens, jedoch verliert es dadurch nicht seine Zulassung. Betriebserlaubnis und Zulassung sind nicht dergestalt miteinander verknüpft, dass beide miteinander stehen und fallen. Die Zulassung muss durch Verwaltungsakt ausdrücklich widerrufen werden. Das Benutzen des Krades unter Geräuschbelästigung wird mit einem Verwarnungsgeld von 25,00 € angemessen geahndet.



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Oder sogar das hier:

VGH Mannheim v. 31.05.2011:
Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Fassung genügt weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird; dies setzt zwar nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung, aber jedenfalls eine Gefährdungserwartung voraus. Dies ist bei Carbonrädern an importierten Motorrädern nicht der Fall.



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vor 1 Minute schrieb Monster12:

Hi Alex,

das egal warum und wie, die Betrfiebserlaubnis durch ein nicht zulassungsfähiges bzw. nicht für dieses Fahrzeug homologiertes Teil erloschen ist (es reicht der Ein- bzw, Anbau)!

Gruß Dirk

BE erloschen, gar keine Frage. Kostet Punkte und Bußgeld. 

Allerdings ist alleine das kein Grund für die Versicherung nicht zu zahlen. 

Es wird dir keine Versicherung schriftlich geben, aber glaub mir ;)

 

Außerdem ist nur das Fahrgeräusch wichtig, bzw danach wird das Model zugelassen. Das Standgeräusch wird immer mit gemessen, damit Polizei eine schnelle Kontrolle durchführen kann. 

Der Ablauf dieser Messung ist auch ganz klar definiert. Habe vor einer Zeit ein Video bei youtube vorgeschlagen bekommen, wie die Polizisten am Straßenrand die Standgeräusche messen. Er steht mit seinem Gerät da, und sein Kollege gibt Gas. Und das ist die Messung. Komplett falsch war das. 

Ich kann mal heute Abend aus Spaß im Industriegerät die Messung durchführen. Habe sogar geeichtes Gerät da.

Bin gespannt was dabei raus kommt. Denn die Auspuffklappe schließt bei der Messdrehzahl und das hört man mehr als deutlich.

Ich denke da wird nichts außergewöhnliches sein. 5dB war glaube ich sogar die Toleranz, die man abziehen darf. und 5 dB ist sehr sehr viel.

Wie bereits geschrieben, bei richtiger! Durchführung sehe ich da gute Chancen. 

Und es wird kein Polizist bei mir frei Schnauze die Messung machen. Wenn schon, dann gerne, aber bitte richtig und nach Bilderbuch. Und nicht einfach dumm am Kabel ziehen und die dB sammeln.

 

Gruß Alex

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