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Reifenfreigaben 821er


JochenK
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  • 2 Wochen später...
  • 2 Monate später...
Am 12.9.2018 um 19:53 schrieb JochenK:

Vor 2 Wochen meinen PiPo 2ct 190/55 hinten nach  8000km gewechselt. 

Fahre den selben Reifen. Allerdings hat meiner hinten nur rund 5.000 km gehalten. Trotzdem immer noch ein TOP Reifen, obwohl er bereits seit 13 Jahren!!! auf dem Markt ist. Dazu habe ich erst kürzlich folgenden Artikel gelesen:

https://www.motorradonline.de/motorradreifen-und-raeder/michelin-reifen-generationenvergleich-pilot-power-2ct-road-5-power-rs.1016188.html

Sehr interessant. 

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  • 2 Wochen später...

also ein pipo hat bei mir nie länger als 3000 gehalten. im nassen war er schei..e und ab 50% verschleiss hat er andauernd geschmiert. ging nicht nur mir so. pipo ist - na ja....
es gibt haufenweisse bessere pellen für mopeds als michelin, und auf das gewäsch von "motorrad" und "motorrad-online" sollte man wirklich nicht viel geben.

Bearbeitet von äxl56
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  • 1 Jahr später...

Moin,

hat hier jetzt schon mal jemand den Angel GT (2) mit der 190 Breite auf den Rand gesetzt? Oder schleift da das Mopped auch zuerst?

Bin eigentlich ein Freund von längeren Laufleistungen, aber Angstrand muss ja auch nicht sein. Vielleicht bekomme ich Rabatt, wenn ich den Reifen nicht ganz benutze? ?

 

Highlane

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  • 2 Monate später...
vor 5 Minuten schrieb JochenK:

 

Hallo zusammen,

Aus reiner Neugier.

gibt es jetzt eigentlich irgenwelche Neuigkeiten, bezüglich der Freigaben auf 180/60? 

Oder fahrt ihr alle den 190/55.

Gruss Jochen

 

Die 821er kommt ab Werk mit nem 180/60er. Warum brauchst du dafür eine Freigabe?

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Am ‎25‎.‎06‎.‎2020 um 11:00 schrieb Highlane:

Moin,

hat hier jetzt schon mal jemand den Angel GT (2) mit der 190 Breite auf den Rand gesetzt? Oder schleift da das Mopped auch zuerst?

Bin eigentlich ein Freund von längeren Laufleistungen, aber Angstrand muss ja auch nicht sein. Vielleicht bekomme ich Rabatt, wenn ich den Reifen nicht ganz benutze? ?

Habe gerade am WE den Angststreifen vom Angel GT 2 etwas verringert - hier im Norden gibt es ja leider nicht so viele Möglichkeiten. :-)

War im Harz und in den Kurven teilweise zügig unterwegs. Habe an meiner 821 etwas tiefere Fußrasten, damit ich meine 45/46er Füße überhaupt einigermaßen drauf bekomme. Trotz dessen, dass ich den Fuß so weit es ging nach hinten und mit der Ferse leicht nach außen gedreht auf die Raste gestellt habe - bis es wegen der Soziusausleger nicht weiter ging - habe ich mir sowohl rechts als auch links desöfteren die Stiefelaußenseiten am Asphalt angeschrubbelt. Trotz dessen war ich immer noch nicht an der Reifenkante - hinten gerade mal bis zum oberen Rand des "ANGEL GT II"-Schriftzugs. Am Vorderreifen ist auch noch ein kleiner Streifen bis zum Rand übrig.

Mit den original-Rasten und kleineren Füßen (o. ohne Soziusausleger) kommt man sicher noch tiefer runter - vielleicht kommt man ja dann bis zum Rand. 

DSC_0677.JPG

DSC_0679.JPG

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  • 8 Monate später...

So, liebe Trauergemeinde. Ich muss das Fass jetzt tatsächlich noch einmal aufmachen. Ich fahre die 821, im Fahrzeugschein stehen die 180/60. Ich hätte gerne die Angel GTII die Pirelli in 190/55 anbietet. Von Pirelli gibt es auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. So weit so gut. An dem Punkt müsste folgendes greifen, weil "Geänderte Reifengröße":

Zitat

Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Heißt das, dass ich dann mit den Schlappen drauf zum TÜV fahren muss und die mir den Reifen absegnen und ich das dann in den Fahrzeugschein eintragen lasse? Was passiert wenn der TÜV-Prüfer das nicht absegnet?

Bearbeitet von randomluck
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Ruf ihn einfach vorher an, dann musste bestimmt ne Freigabe vorlegen (was kein Problem sein dürfte) und er sagt dir schon ja oder nein 😃

 

Wohl aber eher ja.... 

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vor 12 Minuten schrieb ipoxiatic:

Ruf ihn einfach vorher an, dann musste bestimmt ne Freigabe vorlegen (was kein Problem sein dürfte) und er sagt dir schon ja oder nein 😃

 

Wohl aber eher ja.... 

Ist mein erster Reifenwechsel, deshalb alles etwas undurchsichtig für mich. Ich rufe also einfach bei einem der TÜV Nord Partner an und erkundige mich nach der Lage, lasse das Gummi wechseln und er gibt mir das Ding nach vorheriger Info frei.

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https://www.mopedreifen.de/download/freigabe/3156-H-032021.pdf

Früher konntest du den Reifen mit ner Freigabe fahren, jetzt muss er eingetragen werden. Dazu brauchst du das Dokument aus dem Anhang, gehst damit zum TüV, fragst ihn ob er dir die Rad Reifen Kombination einträgt. Am besten die alternativen Reifengrößen. Das kann er eigentlich auch ohne, dass der betreffende Reifen montiert ist. Er muss aber dein Fahrzeug begutachten und feststellen, dass das bauartbedingt passt. Dies zu bescheinigen ist natürlich einfach, weil es schon jemand gemacht hat, nämlich der Hersteller des Reifens.  Sehe will er dein Krad trotzdem, frag nicht warum. 

Am besten du nimmst noch ein paar andere Freigaben dieser Art mit ;)  Dann ist die wahrschienlichkeit größer, dass er wirklich die Reifengröße, hier 190/55, eintgärt und nicht ein explizites Modell.

 

Alles kein Hexenwerk und hast dann für immer Ruhe!

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vor 8 Stunden schrieb ipoxiatic:

https://www.mopedreifen.de/download/freigabe/3156-H-032021.pdf

Früher konntest du den Reifen mit ner Freigabe fahren, jetzt muss er eingetragen werden. Dazu brauchst du das Dokument aus dem Anhang, gehst damit zum TüV, fragst ihn ob er dir die Rad Reifen Kombination einträgt. Am besten die alternativen Reifengrößen. Das kann er eigentlich auch ohne, dass der betreffende Reifen montiert ist. Er muss aber dein Fahrzeug begutachten und feststellen, dass das bauartbedingt passt. Dies zu bescheinigen ist natürlich einfach, weil es schon jemand gemacht hat, nämlich der Hersteller des Reifens.  Sehe will er dein Krad trotzdem, frag nicht warum. 

Am besten du nimmst noch ein paar andere Freigaben dieser Art mit ;)  Dann ist die wahrschienlichkeit größer, dass er wirklich die Reifengröße, hier 190/55, eintgärt und nicht ein explizites Modell.

 

Alles kein Hexenwerk und hast dann für immer Ruhe!

Danke für die klare "Anleitung"! Wird das beim TÜV vor Ort eingetragen oder stellt der TÜV ein Dokument aus mit dem ich dann zum Landesbetrieb Verkehr muss?

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