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Bridgestone S21 auf Monster 1200S


rocroc
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Heute den Reifen eingefahren und insgesamt 250km unterwegs gewesen.

Bin zufrieden wobei ich sagen muss das mir auch beim CRA 3 nichts gefehlt hat und ich den Unterschied bisher marginal finde.

Die Feuerprobe gibts am kommenden Wochenende im Taunus.

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  • 3 Monate später...

Und zum Saisonstart nochmal den S21 bestellt. Ich hoffe mal das er bis Ende Mai zum Training in Mettet hält und dann würde ich ggf. mal den Nachfolger probieren. Den Satz S21 gibts aber aktuell nochmal reduziert von 215 auf 200€. Das finde ich echt gut für so einen coolen Reifen. Rosso 3 kommt etwa 50€ mehr CRA3 etwa 65€ ...

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Ich habe gerade einen Satz S 22 bestellt. Sobald ich in die Testphase eintrete, eröffne ich einen S22-Thread. Bin sehr gespannt. Der technische Hintergrund klingt interessant und ein erster Test liegt vor, wenn auch nicht besonders aussagekräftig. Momentan kurve ich mit Tochter und ihrer BF auf weissem Puder in Serfaus. Haftung meines Race-Slalom-Carvers 1A :-).

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Am 29.1.2019 um 23:44 schrieb Basstler:

Und zum Saisonstart nochmal den S21 bestellt. Ich hoffe mal das er bis Ende Mai zum Training in Mettet hält und dann würde ich ggf. mal den Nachfolger probieren. Den Satz S21 gibts aber aktuell nochmal reduziert von 215 auf 200€. Das finde ich echt gut für so einen coolen Reifen. Rosso 3 kommt etwa 50€ mehr CRA3 etwa 65€ ...

Wo gibt’s denn den Satz für 200 €?

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Ah Danke ;) 

Habe jetzt auch andere Angebote gefunden in dem Preisbereich. Leider bisher keinen Montagepartner. Ich frage Montag mal meinen Reifenfritzen mal was er mir für einen Preis machen mit bzw ohne Reifen machen kann. Also wenn ich extern besorge. 

Wollte eigentlich den CRA3 und der reicht auch mehr als aus für mein Fahrkönnen. Der S21 würde sich eher langweilen, aber bei dem Preisunterschied...

Bearbeitet von Daniel1
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vor 18 Stunden schrieb Tobi964:

Hallo,

gibt es von BS keine Freigaben für die 1200er Monster ab 2017, oder bin ich einfach zu blöd zum suchen?

Doch gibt es.
http://bridgestone-freigaben.motorrad-daten.de/index.php?mode=shop_start&catID=mc&searchmode=

https://www.bridgestone.de/motorrad-reifen/tyre-catalog/

Für den S22 gibts (noch) keine Freigabe, egal auf welcher Seite, aber für  T31, T30 Evo, S21, S20 Evo, RS 10, A41 und BT016 gibt es Freigaben.

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vor 8 Minuten schrieb Tobi964:

Hmm, das hatte ich auch gefunden, ist aber leider nur für die M6, die MA02 ab 2017 steht da nicht drin. ?

Bei oberen Link ist die dabei. Vielleicht hat Bridgestone auch die DB mal wieder zerschossen. Ich würde einfach direkt anschreiben. Bisher hat mir noch jeder Hersteller das Dokument per Mail gesendet. 

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vor 1 Stunde schrieb Tobi964:

...sonst muss ich für den TÜV Termin was anderes aufziehen...

Sorry, aber das ist Schwachsinn. 
Du benötigst keine Freigabe eines x-beliebigen Reifenherstellers, sofern die Maße und der Reifenindex stammen. Nichts anderes ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Für den TÜV schon einmal gar nicht (bevor hier wieder jemand aus der Ecke springt).

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vor 4 Minuten schrieb Tobi964:

der freundliche Herr.

Dann ist der freundliche Herr aber falsch informiert.
Fahre woanders hin und gut. Die Diskussion bringt leider wenig.

https://www.adac.de/_mmm/pdf/reifenfreigaben_motorrad_794kb_29840.pdf

Bearbeitet von zillo
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In der Schweiz kennen wir das Problem ja nicht, aber nur so aus Interesse: Ist im Fahrzeugschein der Monster 1200S überhaupt explizit ein bestimmtes Reifenfabrikat vorgegeben?

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vor 3 Minuten schrieb rocroc:

In der Schweiz kennen wir das Problem ja nicht, aber nur so aus Interesse: Ist im Fahrzeugschein der Monster 1200S überhaupt explizit ein bestimmtes Reifenfabrikat vorgegeben?

Nein, ist nicht.
Früher gab es mal Reifenfabrikatsbindungen in den Papieren, das ist aber lange vorbei. Bei einem geneigten Prüfer kann man selbst diese mittlerweile aus den Papieren austragen lassen.
Ich würde den Herrn mal fragen, welchem Gesetzestext, bzw. § der StVzO er dies entnimmt.
Könnte interessant werden, da es sich lediglich um eine Empfehlung handelt.

https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/

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Danke Kai. Ich kenne nur das hier von einem deutschen Kollegen, mit dem ich letzthin darüber diskutiert habe:

Reifenfreigabe

Auch da ist zumindest vermerkt, dass - sollte im Feld 22 kein Reifenfabrikat vorgeschrieben sein - jeder Reifen im richtigen Format konform ist. Ich bin einfach erstaunt, wie viel Unsicherheit da vielerorts zu herrschen scheint.

Würde mich mein MFK-Prüfer in der Schweiz wegen mangelndem Know-how nach Hause schicken, dürfte er mir die Ausgaben für den unnötigen zweiten Termin decken. 

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vor einer Stunde schrieb Monster12:

Anders herum könnte man hier die Experten fragen, warum gibt es denn dann von den Reifenherstellern Freigaben für bestimmte Modelle ? ?

Ist eigentlich sehr einfach beantwortet:

Wir haben in Deutschland keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, weswegen Reifen getestet werden müssen. Es geht hierbei eigentlich nur um die Belastung unter Geschwindigkeit und Beladung. Tatsächlich wäre das kein Problem hätten wir eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Die Reifenfreigaben werden erteilt von den Reifenherstellern oder den Motorradherstellern. Es gibt Motorradhersteller, die selbst diese Freigaben erfahren wollen, was die Reifenhersteller dann natürlich hin nehmen. Wenn ein Motorradhersteller dann für einen Reifenhersteller keine Freigabe liefert ist das so und der Reifenhersteller kann nichts dagegen tun.

Bearbeitet von Tibe
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vor 2 Stunden schrieb Monster12:

Es muss eine Freigabe durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller vorliegen, dann ist alles gut ?

Ja das ist die konservative Herangehensweise, aber es kann auch alles gut sein wenn keine Freigabe vorliegt. Der Post von @zillo enthält ja alle Infos.

Pragmatisch gesehen gibts sowohl für die M6 als auch für die R eine S21 Freigabe und Bridgestone hat vermutlich nur bisher den Aufwand gescheut sich noch eine Bj. 2017 zu besorgen. Ab März kommen ja die S22 Freigaben, vielleicht gibts dann auch nen Zettel für die Bürokratie.

 

 

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vor 7 Stunden schrieb Tibe:

Wir haben in Deutschland keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, weswegen Reifen getestet werden müssen.

Das ist die Argumentation, die anscheinend auch vom Gesetzgeber in Deutschland ins Feld geführt wird, aber... die Reifen sind mit Sicherheit bei diesen Belastungen von den Reifenherstellern getestet worden und müssen nicht extra in Deutschland nochmals getestet werden. Der Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex wird kaum auf Basis hypothetischer Vergleiche entstanden sein. Unabhängig von der Strassenverkehrsgesetzgebung würde ein Unfall durch einen - sagen wir einmal - geplatzten Reifen bei überhöhter Geschwindigkeit, die sich aber innerhalb des Index des Reifens bewegt, aus meiner Sicht Schadenersatzforderungen zulassen (wenn das dann überhaupt als Unfallursache ermittelt werden könnte). Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug zugelassen und nicht  in irgendeiner Form durch irgendeine Manipulation die Betriebserlaubnis verloren hat, die Tragfähigkeit des Reifens eingehalten und eine allenfalls vom Motorradhersteller für dieses Modell vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde.

Zudem sind die deutschen Autobahnen auch für alle Nationen, die keine Reifenfreigaben kennen, freigegeben. Der Hersteller käme also bei allen Unfällen zur Kasse, die sich innerhalb des erlaubten Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex des Reifen bewegen und auf einen Reifen zurückzuführen sind, die der Belastung nicht standgehalten haben. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, den Reifen als Übeltäter zu entlarven, nicht gross sein mag, reichen schon wenige Fälle, um einen Hersteller (zumindest in den USA) ins Trudeln zu bringen. Dort ist übrigens der Hersteller auch bei einem Verstoss gegen die Strassenverkehrsgesetze haftbar, wenn der Reifen das hätte aushalten müssen und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht erloschen ist.

Das Testen und eine Freigabe würde für mich nur bei Modellen Sinn machen, die ausserhalb eines Index liegen und/oder für die ein ganz bestimmter Reifen  aus nachvollziehbaren Gründen speziell "gebacken" wurde. Was bei besonders schweren oder extrem leistungsfähigen Bikes (z.B. Turbomotoren --> Kawasaki) durchaus ein Thema sein dürfte.

vor 3 Stunden schrieb Monster12:

Es muss eine Freigabe durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller vorliegen, dann ist alles gut

Ein "Muss" ist es nicht, wie die Ausführungen unter Kais Link zeigen. Aber du hast natürlich insofern recht, dass eine Freigabe keine Fragen mehr offen lässt.

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Am 9.2.2019 um 18:46 schrieb rocroc:

Auch da ist zumindest vermerkt, dass - sollte im Feld 22 kein Reifenfabrikat vorgeschrieben sein - jeder Reifen im richtigen Format konform ist. Ich bin einfach erstaunt, wie viel Unsicherheit da vielerorts zu herrschen scheint.

Korrekt, aber die Mär mit den Reifenfreigaben hält sich überall immer noch sehr, sehr hartnäckig. 
Selbst bei meiner Honda von 1985 ist keine Reifen-(fabrikats)Bindung eingetragen. Die fahre ich auch vorne und hinten mit Reifen unterschiedlicher Hersteller und Profile. Auch das ist achsweise zulässig. 

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Am ‎10‎.‎02‎.‎2019 um 10:26 schrieb rocroc:

Das ist die Argumentation, die anscheinend auch vom Gesetzgeber in Deutschland ins Feld geführt wird, aber... die Reifen sind mit Sicherheit bei diesen Belastungen von den Reifenherstellern getestet worden und müssen nicht extra in Deutschland nochmals getestet werden. Der Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex wird kaum auf Basis hypothetischer Vergleiche entstanden sein. Unabhängig von der Strassenverkehrsgesetzgebung würde ein Unfall durch einen - sagen wir einmal - geplatzten Reifen bei überhöhter Geschwindigkeit, die sich aber innerhalb des Index des Reifens bewegt, aus meiner Sicht Schadenersatzforderungen zulassen (wenn das dann überhaupt als Unfallursache ermittelt werden könnte). Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug zugelassen und nicht  in irgendeiner Form durch irgendeine Manipulation die Betriebserlaubnis verloren hat, die Tragfähigkeit des Reifens eingehalten und eine allenfalls vom Motorradhersteller für dieses Modell vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde.

Zudem sind die deutschen Autobahnen auch für alle Nationen, die keine Reifenfreigaben kennen, freigegeben. Der Hersteller käme also bei allen Unfällen zur Kasse, die sich innerhalb des erlaubten Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex des Reifen bewegen und auf einen Reifen zurückzuführen sind, die der Belastung nicht standgehalten haben. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, den Reifen als Übeltäter zu entlarven, nicht gross sein mag, reichen schon wenige Fälle, um einen Hersteller (zumindest in den USA) ins Trudeln zu bringen. Dort ist übrigens der Hersteller auch bei einem Verstoss gegen die Strassenverkehrsgesetze haftbar, wenn der Reifen das hätte aushalten müssen und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht erloschen ist.

Das Testen und eine Freigabe würde für mich nur bei Modellen Sinn machen, die ausserhalb eines Index liegen und/oder für die ein ganz bestimmter Reifen  aus nachvollziehbaren Gründen speziell "gebacken" wurde. Was bei besonders schweren oder extrem leistungsfähigen Bikes (z.B. Turbomotoren --> Kawasaki) durchaus ein Thema sein dürfte.

Ein "Muss" ist es nicht, wie die Ausführungen unter Kais Link zeigen. Aber du hast natürlich insofern recht, dass eine Freigabe keine Fragen mehr offen lässt.

Das kann ich bestätigen mit den Tests. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an den Rückruf des CSA 2 Vorderreifen. Hintergrund war, so mein Freundlicher, dass beim Belastungstest im Werk sich ein Stück von der Lauffläche gelöst hatte. Auf Nachfrage meinte er, dass mit dem Austausch keine Eile geboten sei und ich beruhigt weiterfahren könne.

Ein Motorrad wird beim Test im Werk mit rund 300kg bestückt und auf einer Rollenanlage mit Hochgeschwindigkeit über Stunden "gefahren".

Mein Freundlicher meinte, "das ist ungefähr so: Du fährst mit Freundin hinten drauf und relativ viel Gepäck 3 Stunden lang nur auf dem Vorderrad durch die Eifel. Dann - könnte - sich vielleicht ein Stück Lauffläche lösen". Das ist bei Conti genau einmal vorgekommen, bei etlichen Test dieser Art. Da die aber immer auf Nummer Sicher gehen, haben die sich für den Rückruf entschieden und den CSA 3 Vorderrad Evo rausgebracht. Mein Freundlicher war selber im Werk und hat sich das angeschaut (ist Conti-Partner). Also eines ist sicher: da wird penibelst genau hingesehen und getestet.

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