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Neue Bestimmungen Eintragung nur ABE nicht mehr gültig


Kefir82

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Habe heute meine Monster bei Ducati von der Wartung und HU abgeholt und schaute nicht schlecht als ich für eine Änderungsabnahme bezahlen musste.

Hatte eine ABE für Lenker und die Hebel, laut Aussage vom DEKRA Ing. müssen solche Teile seit neusten trotz ABE auf die richtige Montage geprüft und eingetragen werden.

Kann es immer noch nicht glauben!!??

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Habe heute meine Monster bei Ducati von der Wartung und HU abgeholt und schaute nicht schlecht als ich für eine Änderungsabnahme bezahlen musste.

Hatte eine ABE für Lenker und die Hebel, laut Aussage vom DEKRA Ing. müssen solche Teile seit neusten trotz ABE auf die richtige Montage geprüft und eingetragen werden.

Kann es immer noch nicht glauben!!??

Gut, dass der Vorbesitzer meiner Duc alles schon hat Abnehmen lassen und ich es "nur" noch in die Papiere eintragen lassen muss.

Wäre mich teuer gekommen bei Lenker, Hebel, Fußrastenanlage, Behälter ... :-(.

Grüße

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Habe heute meine Monster bei Ducati von der Wartung und HU abgeholt und schaute nicht schlecht als ich für eine Änderungsabnahme bezahlen musste.

Hatte eine ABE für Lenker und die Hebel, laut Aussage vom DEKRA Ing. müssen solche Teile seit neusten trotz ABE auf die richtige Montage geprüft und eingetragen werden.

Kann es immer noch nicht glauben!!??

Also DAS ist schlichtweg FALSCH (sorry).

Da ich das auch nicht glauben konnte, habe ich gleich mal zwei mir gut bekannte TÜV-Prüfer vom TÜV-Süd angerufen (machen auch einzelabnahmen und dergleichen), sowie meinen selbständigen KFZler (der auch TÜV abnahme im Haus hat).

Alle 3 haben mir unabhängig voneinander das bestätigt, was ich kenne/vermutet habe:

Eine abe muss nicht eingetragen werden. Punkt.

Eine abe muss nur dann eingetragen werden, wenn du zb zubehörfelgen auf einem zubehörfahrwerk hast, nicht aber wenn du zb zubehörfelgen auf einem serienfahrwerk fährst. Hebel, Fußrasten und dergleichen mit abe müssen NICHT eingetragen werden.

Anders ist das natürlich bei einem teilegutachten.

Einer von den Prüfern hat gelacht und meinte: "Chris, es gibt ja immernoch nen Unterschied zwischen abe und Teile-/tragfestigkeitsgutachten...aber das weißt du ja".

Und genau so kenne ich das auch. Habe gerade mal meine Aktualisierung der beckschen textsammlung durchwühlt und auch nix gefunden.

Entweder hat also der Prüfer keine Ahnung, oder der lenker und die Griffe hatten nur ein teilegutachten. Wenn dem nicht so wäre, würde ich da umgehend wieder hinfahren und fragen wo in der StVZO das bitte steht.

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Hallo zusammen,

wie von Chris beschrieben besteht Unterschied zwischen ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) und Teilegutachten.

ABE muss nicht eingetragen werden.

..aus Erfahrung: es gibt TÜV/DEKRA Prüfer, die sich auskennen und andere...

z.B. hat bei der letzten Vorführung von meiner Hercules K50 der "andere" doch allen ernstes den Anlasser gesucht und ständig gehupt...:-)

Gruß Uli

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Auspuff und Carbon Schutzblech wurden nicht eingetragen da diese nicht direkt sicherheitsrelevante Teile sind.....Lenker könnte man ja z.b. auch falsch rum anbauen.....so haben sie mir das bei BeFaster erklärt.

Werde Morgen mal bei der Dekra anrufen und mich schlau machen....wie gesagt soll irgendwie neu sein!!

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Hallo Kevin!

Das ist mir neu, das das neu ist :-)

Da hat jemand warum auch immer gutes Geld verdient.

Ob die die ABE vergessen haben vorzuzeigen?

Wie auch immer, kannst dich ärgern oder das Ganze auf den Punkt bringen!

Berichte mal, bin echt neugierig.

Viel Erfolg

Gusto

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Ne ABEs lagen alle vor.....wenn der Prüfer wirklich hätte Kohle machen wollen Frage ich mich warum hat er nicht noch das Schutzblech mit ABE eingetragen....bin mir jetzt echt nicht sicher ob es was neues gibt oder nicht.

Fahre Morgen zur Hauptniederlassung der DEKRA nach Hannover und werde mich direkt erkundigen, sollte mich der Prüfer verarscht haben möchte ich nicht in seiner Haut stecken!!!!!

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Nur so mal

Lenker, Hebel und Griffe.

Nach §§ 30, 61 StVZO.

Zubehörlenker oder Bremshebel müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.

Diese müssen evtl. eingetragen werden – unterschiede Teilegutachten oder ABE beachten.

Ein Bauteil mit einer ABE hat immer eine KBA-Nummer, z. B. KBA 44347.

Gusto

Klick mich: Mit dem Bike sicher unterwegs.

Expertentipps zur Zulässigkeit.

Edited by espresso
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Mach das mal weil ich glaube da lief was absichtlich schief . Weil ich war letztens beim TÜV zwecks erfragung wegen einen stummeln da ein Teilegutachten beiliegt aber von der M1100 aber Prüfer sagte wäre kein Problem . Er sagte selbst wäre eine ABE dabei wäre die Sache hinfällig .

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Also Leute wir liegen in meinem Fall leider falsch und der Prüfer hat Recht.

Bin gerade bei der Hauptniederlassung der Dekra in Hannover raus und wurde in einem freundlichen Gespräch aufgeklärt.

In der ABE vom LSL Lenker steht unter 2 Verwendungsbereich:

....aufgeführte Kraftradtypen bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig.

Genau da liegt der Hund begraben da ich die anderen Hebel verbaut habe und diese zur Einheit vom Lenker gehören muss alles neu begutachtet werden und eine Eintragung erfolgen.

Also auch für alle die geänderte Riser in Verbindung mit einem ABE Lenker haben würde diese ABE erlöschen!!!!

Edited by Kefir82
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