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Reifenfabrikatsbindung aktuell 2024


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Moin,

in diesem Jahr kommt die Gesetzesänderung in Kraft.

Es gelten dann keine Freigaben mehr der Reifenfabrikate - sondern man muss beim TÜV die Reifen abnehmen lassen.

Ich wollte es auch nicht glaube, aber es stimmt leider.

Früher konnte man die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen, gibt es noch jemanden, der es macht????

Im Netz sind zu den Abnahmen unmögliche Szenarien aufgeführt.

Einer war bei DEKRA, der Prüfer sagte, er muss/will auf die BAB und Höchstgeschwindigkeit fahren...

Kosten soll es einige Hundert Euro...

das kann es doch alles nicht sein?

Wenn in Eurer Zulassungsbescheinigung unter #33 keine Einträge für Reifen drin stehen, ist alles ok.

Aber bei meiner S2R steht: gem Betriebserlaubnis beachten...

Was da überhaupt eingetragen ist: keine Ahnung.

Gruß

Holger

Edited by holger333
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Die Reifenbindung ist meines Wissens nach Gesetzwidrig weil wettbewerbsverzerrend.

Stimmen müssen Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex.

Die Fabrikatsbindung ist schon deswegen Käse weil 99,98% aller alten Profile gar nicht mehr lieferbar sind.

Davon ab, wer will so alte und ausgehärtete Pellen noch fahren?

In der Reifenentwicklung hat sich die letzten 15 - 20 Jahre so einiges getan.

Die Freigabe vom Reifenhersteller holen und gut ist, mehr hab ich nicht dabei.

Wobei ich TÜV und Dekra seit langem meide und lieber zu anderen Prüforganisationen (KÜS, GTÜ) fahre.

Probleme bzgl. Reifen hatte ich die letzten 25 Jahre nie, weder bei Kontrollen der Rennleitung noch bei der HU.

 

 

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Moin,

nein, leider ist Deine Aussage NICHT mehr gültig... und genau DAS ist das Problem... nur Kopf in den Sand stecken....hilft nicht weiter,

die nächste Polizeikontrolle oder TÜV Abnahme und AUS ist es...

Schlussfolgerung:

Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender
Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z. B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer Änderung nach § 19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis
im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden

  1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
  2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.

Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.

(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

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Danke für Deine Infos, meine aktuelle Recherche ergibt:

Solange das Mopped 'ne EU-Typgenehmigung hat ändert sich gar nix.

Grösse, Traglast und Geschwindigkeitsindex laut COC - Papier müssen mit den am Mopped montierten Reifen übereinstimmen.

Quelle:

https://motorcycles.news/reifenfreigaben-zaehlen-nicht-mehr-aber/

Hat das Mopped keine EU - Typgenehmigung oder will man eine andere davon abweichende Reifengrösse fahren (früher durch die Freigabe vom Reifenhersteller gedeckt) trifft das zu was Du geschrieben hast.

Es ist auf jeden Fall reine Schikane und Geldschinderei für nix vom TÜV/Dekra (die haben das forciert) unter dem Deckmäntelchen erhöhte Sicherheit (und die unfähige Politik hat das abgenickt).

Da hilft nur konseuquent mit allen Fahrzeugen die man hat nicht mehr zu denen zu fahren sondern zu anderen Prüfanstalten.

Da zahlt man zwar auch aber boykottiert TÜV/Dekra.

 

Edited by MadMax77
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So ein Mist. Meine Monster betrifft das zwar nicht, aber meine Sportster. Da ist die Reifenmarke eingetragen und es sind andere drauf.
Klasse, echt. Die bin ich wenig gefahren, die Reifen sind noch super gut.

 

Aber grossen Dank für die Info.

 

Edited by Thomas Rossi
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Posted (edited)

Moin,

Aber bei meiner S2R steht: gem.Betriebserlaubnis beachten... (unter #33 )

Was da überhaupt eingetragen ist: keine Ahnung, woher bekomme ich diese Informationen?

Gruß

Holger

Edited by holger333
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@holger333

Mach Dich nicht verrückt.

Dieser Satz "Reifenbindung bla blubb laber sülz" steht bei vielen Mororrädern deshalb drin weil der von vielen Zulassungsstellen damals automatisch im Schein eingefügt wurde.

Rein rechtlich jedoch ohne Belang.

Oder steht da bei Dir im COC - Papier explizit ein Reifenmodell drin?

Kann ich mir nicht vorstellen zumal die S 2 R schon unter die EG - Typgenehmigung fällt.

Da müssen nur Traglast, Geschwindigkeitsindex und Grösse stimmen.

Nachtrag: Hab eben in mein Archiv geschaut, das letzte Mopped wo das bei mir noch drin stand war meine 6er Hornet (2005).

Das waren allerdings nur Reifenempfehlungen von Honda (BT 56), die waren jedoch schon nicht mehr lieferbar als ich die Werksbereifung abgefahren hatte.

Bei der 2013er Suzi und der 2017er Kawa stehn nur noch Reifengrössen drin, das selbe gilt für meine 2018er Monster.

 

IMG_5007.jpeg

IMG_5009.jpeg

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Edited by MadMax77
Nachtrag
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vor 4 Stunden schrieb Thomas Rossi:

So ein Mist. Meine Monster betrifft das zwar nicht, aber meine Sportster. Da ist die Reifenmarke eingetragen und es sind andere drauf.
Klasse, echt. Die bin ich wenig gefahren, die Reifen sind noch super gut.

Ich würd mit den Reifen die jetzt drauf sind zur Prüfstelle fahren, reden und fragen was Du vor der HU tun kannst.

Evtl. hast Du 'nen verständnisvollen Inschenör der das so akzeptiert 🙈 oder er trägt Dir das ein.

Nach meiner Erfahrung sind die oft sehr kooperativ und hilfsbereit wenn man die in seine Planungen und Ideen einbezieht, gemeinsam eine Lösung findet und die dann so umsetzt.

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Das ganze betrifft ja nur Motorräder mit anderen Reifengrößen als eingetragen oder welche, die keine EU Zulassung haben. Meine 750 SS ist so eine.

Auf der fahre ich gerade Michelin Pilot Power 2CT in der originalen Größe. Ein Reifen ist legal drauf, da DOT XX19 und einer ist DOT XX20 und somit unzulässig. Leider habe ich 2020 keinen Hinterradreifen mit DOT XX19 mehr bekommen. Das Thema existiert ja bereits seit 2020. Anscheinend ist der DOT XX19 ab 01.01.2025 auch nicht mehr erlaubt. Was ein Schwachsinn! 🤢 Auf EU-Zulassungen darf ich jetzt wild mischen, solange die Größe passt und auf deutschen Zulassungen darf ich nicht mehr Reifen fahren, die der eingetragenen Größe entsprechen und für die es sogar Herstellerfreigaben gibt? Da kann man sich nur fragen, welche Bürokraten sich das wieder überlegt haben. Weitere Kommentare erspare ich mir, da mein letzter ins "Politische" gehender Beitrag hier gelöscht wurde bzw. "auf unsichtbar" gestellt wurde.

Den TÜV hat der 20er Hinterradreifen bisher noch nie interessiert. Ich werde da gar nichts machen und einfach weiterfahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein normal denkender Polizist dehalb das Mopped stilllegen wird. Mein TÜV-Prüfer geht in der nächsten Zeit auch nicht in Rente.

Edited by P-H
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Moin,

ja, mit Deinem Beispiel zeigst auch Du auf, in welcher beschissenen Lage wir sind.

Es ght bei meiner Fragestellung auch ausschließlich um die serienmäßigen Größen ohne Änderungswillen.

 

Nur werden wir gezwungen, bei anderen Rreifen, als die damals hinterlegt hatten,

diese jeweils beim TÜB anbnehmen lassen müssten und diese dann anschließend beim V-Amt in die Papiere zu ändern.

Diese Laufereien/ Fahrerreien plus Zeit und Kosten... eine Willkür.

 

Zudem hast Du dann mal diesen Akt und Kosten durch, gibt es diese neu eingetragenen Reifen vielleicht in 2 Jahren nicht mehr und beim nächsten

Reifensatz sollst Du alles nochmal machen und bezahlen....

 

Nur Kopf in den Sand und weiterfahren bedeutet:

.Verlust der Betriebserlaubnis

.mögliche Stilllegung bei einer Polizeikontrolle

.Verlust vom Versicherungsschutz

und Punkte und Geldbuße

 

Man kann nur hoffen, das dieses Thema endlich richtig aufschlägt

bei TÜV und Co., bei Polizei und hoffentlich beim BVDM ?

Es muss doch eine Änderung von diesem Gesetz kommen....

Gruß

Holger

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Verlust der BE gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO

Zitat

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

...

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ...

Da sehe ich den Versicherungsschutz nicht gefährdet und mir soll mal einer erklären, wie ich über Nacht bzw. mit dem Jahreswechsel zu einer Gefärdung von Verkehrsteilnehmern werden soll.

Wenn man das so auslegt, wie es beschrieben ist, dann müssen nicht nur die nach deutschem Recht zugelassenen Fahrzeuge zukünftig alle Reifen eintragen lassen, sondern auch veränderte Fahrzeuge. Habe ich beispielsweise schöne "Schutzbleche" aus Carbon vorne und hinten montiert, dann frage ich mich, ob diese dann auch auf "Freigängigkeit" überprüft werden müssen. Was ist mit EU-Zulassungen, die einige Eintragungen nach § 20 oder 21 StVZO haben, besonders im Bereich Fahrwerk? Die Diskussion hatte ich schon vor einigen Jahren mit einem TÜV Prüfer nach der x-ten Eintragung an meinem "Streetfighter" mit EU-Zulassung. Der fragte, ist das noch eine EU-Zulassung oder eine deutsche nach StVZO? Da hat er mir übrigens die Reifenbindung ausgetragen und es stand im Schein "Reifen vorne und hinten nur von einem Hersteller". Vielleicht frage ich irgendwann mal nach, ob ich so eine Eintragung auch bei der 750SS bekomme.

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  •  29.06.2020
  •  
  •  Olaf Biethan

4970_reifen1.jpg?m=1607077868

 

Reifeneintragung: Reibach ohne Sicherheitsnutzen

In den letzten Jahrzehnten ist das fahren und beherrschen eines Motorrads deutlich sicherer geworden. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen sind die Fahrwerke immer besser geworden. Die Zeit der pendelnden Großtourer oder der „Gummikühe“ ist eindeutig vorbei. Zum anderen haben Reifen heute eine Haftung und Stabilität die noch in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts Rennreifen gut zu Gesicht gestanden hätten.

Die Fahrwerke älterer Motorräder kann man nur aufwendig verbessern. Mit modernen Reifen können ältere Motorräder aber gut und sicherer bewegt werden. Wenig Aufwand und Kosten hatten die Besitzer älterer Motorräder, wenn sie den Freigaben von Reifenherstellern vertraut haben. Die Hersteller montierten die neuen Reifenmodelle und Konstruktionen auf das jeweilige Motorradmodell und testeten sie intensiv in allen Fahrsituationen. Die Fahrtests wurden dabei von erfahrenen Profifahrern durchgeführt. Teilweise auf abgesperrten Strecken im Grenzbereich. Nicht jedes Motorrad bekam eine Freigabe, aber wenn der Reifenhersteller sicher war, dass ein Reifen für ein Motorradmodell geeignet und sicher ist, erteilte er eine Reifenfreigabe für den Reifen auf dem Motorradmodell. Der Motorradfahrer konnte sicher sein, dass der freigegebene Reifen gut funktioniert. Die Reifenfreigabe war bei Kontrollen und der HU der Beleg für die Eignung des Reifens.

Änderung ohne Experten einzubeziehen

Dieser sicheren Praxis hat das Bundesverkehrsministerium im August 2019 ohne Not einen Riegel vorgeschoben. Ab 2020 müssen alle Reifen, die von der eingetragenen Reifengröße abweichen, einzeln bei den Prüfstellen vorgeführt und abgenommen werden. Diese bisherigen Freigaben gelten nicht mehr für Reifen die ab 2020 produziert werden. Jedes Motorrad mit Reifen in abweichender Reifenbezeichnung muss nun einzeln bei den Prüfstellen (TÜV, Dekra, etc.) vorgeführt und der Reifen für jedes Motorrad eingetragen werden. Statt Profis auf abgesperrter Strecke „testet“ nun ein mehr oder minder fahrtechnisch qualifizierter Prüfer die Eignung des Reifens in einem kurzen Fahrversuch im öffentlichen Verkehr. Diese Neuregelung wurde ohne Not (z.B. Unfälle durch freigegebene Reifen) von der Bund-Länder Kommission - ohne die Hinzuziehung von Experten und Fachleuten - beschlossen und vom BMVI verkündet. Die einzigen Profiteure sind die Prüfstellen wie TÜV, Dekra und Co, die nun mehr Umsatz machen dürfen. Eine Verbesserung der Unfallstatistik wird nicht erwartet!

Doch der Reihe nach. Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass jeder der eine andere Reifengröße fahren möchte als die welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss. Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen, wie eingangs beschrieben, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.

Fahrzeugschein.jpg?m=1607078117&

Viele Fahrer von Youngtimern betroffen

Eine andere „Reifengröße“ ist es aber schon, wenn die Bezeichnung in den Papieren von der Bezeichnung der montierten Reifen abweicht. In früheren Jahren wurden die Reifen in Zollgrößen angegeben, z.B. 4.00-18 64 H. Es folgte eine Angabe nach ECE R75. Die Bezeichnung nach dieser Norm wurde aber 1998 geändert. So wurde dann z.B. aus einem 140/90 VB 15 ab 1998 ein 140/90 B 15 70 V. Moderne Reifen werden zudem häufig nicht mehr in den alten Reifengrößen bzw. -bezeichnungen angeboten. Zumindest für häufig genutzte Motorräder gibt es bisher die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller. Wer davon betroffen ist? Zumindest sehr viele Fahrer von älteren Motorrädern. Exemplarisch als größere Gruppe seien hier die Nutzer von Zweiventiler BMWs erwähnt. Viele der Fahrer nutzen auf ihrer R80 oder R100 abweichende Reifenbezeichnungen mit Freigabe der Reifenhersteller.

Im Herbst 2019 kritisierten die betroffenen Verbände BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur Handwerk), WDK (Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie) und IVM (Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.) in einem offenen Brief an das BMVI die veröffentliche Regelung und baten um Stellungnahme. Der BVDM berichtete und bezog ebenfalls Stellung in einem Blogeintrag im November 2019. Und was passierte? Nichts! Auch die Reaktion oder gar der Aufschrei der betroffenen Motorradfahrer ist bisher sehr verhalten. Haben die meisten es noch nicht mitbekommen? Werden sie erst wach, wenn sie der Prüfer bei der nächsten HU auffordert, die montierten Reifen (trotz vorliegender Freigabe) kostenpflichtig eintragen zu lassen?

Verbände hatten sich kritisch zu geplanten Änderungen geäußert

Grundsätzlich müssen bei Änderungen von gesetzlichen Regeln betroffene Verbände und Organisationen vorab informiert und um Stellungnahme gebeten werden. Meistens denkt der Gesetzgeber daran, den BVDM bei Verordnungen, die Motorradfahrer betreffen, zu informieren. Es wird aber auch schon mal vergessen, wie bei der Winterreifen-Verordnung. Die Neuregelung wurde allerdings im Verkehrsblatt veröffentlich. Im Gegensatz zu Texten von Gesetzen und Verordnungen sind die Regelungen des BMVI nicht öffentlich zugänglich und müssen kostenpflichtig gekauft werden. Die nächste Frage war, auf welchen Fakten, gerade zur Verkehrssicherheit, diese Regelung basiert. Offensichtlich auf keinen Fakten!

Schon im April 2019 hatte sich der WDK  zu der geplanten Regelung kritisch geäußert. Da ich zu der dort beschriebenen „166. BLFA-TK“ nichts gefunden habe, habe ich einfach mal nachgefragt. Überraschend schnell hat das Referat StV 22 - Kraftfahrzeugtechnik (Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien) des BMVI geantwortet. Nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/a/184511
Ebenso schnell auf meine Nachfrage zum „Sicherheitsgewinn“ der Regelung und in welchen Bundesländern es abweichende Regelungen gab: https://fragdenstaat.de/#nachricht-479273

„Bund und Länder haben gemeinsam über die Beurteilung von abweichenden Reifenkombinationen an Krafträdern beraten und sich diesbezüglich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt“ und „Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Klarstellung.“
Auf Nachfrage wieviele Unfälle durch die Regelung vermieden werden könnten, kam dann als Antwort: „Die hier vorliegenden Unfallstatistiken enthalten keine Angaben, welche Bereifungen in den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge aufgeführt sind. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und damit auch der Vermeidung von Unfällen“.

Statt Erleichterung hohe Hürden und höhere Kosten

Aus der Stellungnahme des BMVI zu der Regelung geht hervor, dass man Erleichterung schaffen wollte für die Nutzer von EU-typgeprüften Motorrädern, mit einer nur in Deutschland angewendeten Reifenfabrikatsbindung. Da Bund und Länder offensichtlich keine Fachleute befragen müssen, wurde die Regelung so getroffen, dass nun Besitzer von älteren Motorrädern der Zugang zu modernen und sicheren Reifen deutlich erschwert, verteuert und in Einzelfällen unmöglich gemacht wird. Das wohlgemerkt, ohne dass dafür die Sicherheit verbessert wird. Das Unfallgeschehen gibt dies nicht her. Man könnte natürlich auch vermuten, dass hinter den Kulissen die Lobby einer deutschen Prüforganisation gut arbeitet und sich neue Umsätze generiert hat. Auch das war schon zu lesen.

Wie kann man gegen so eine unsinnige und für die Nutzer älterer Motorräder kostenintensive Regelung vorgehen? Letztendlich müssen wohl betroffene Motorradfahrer klagen, die seit Jahren einen Reifen mit Freigabe nutzen und ihn nun mit hohen Kosten eintragen lassen müssen.

Die Forderung muss sein:

  • Alle bisherigen Freigaben der Reifenhersteller müssen gültig bleiben.
  • Es muss den Reifenherstellern auch weiterhin möglich sein, Freigaben zu erteilen
  • Gleichwertige metrische Größen zu den eingetragenen zölligen Größen dürfen ohne weitere Eintragungen montiert werden
  • Die Herstellerbindung in den Fahrzeugpapieren entfällt (wie in anderen EU Ländern).
  • Wurde der Reifen eines Herstellers in einer definierten Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Reifengröße automatisch auch für Reifen anderer Hersteller.

Und als optimale Lösung, um nicht ständig die gleiche Arbeit zu bezahlen:

  • Wurde eine Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und wurde dies in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Größe automatisch auf allen baugleichen Fahrzeugen als genehmigt und darf ohne weiteres montiert werden. Eine entsprechende Liste wird öffentlich einsehbar beim KBA geführt.

Oder kurz und knapp: Sofortige Rücknahme dieser die Sicherheit gefährdenden Regelung!

 

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vor 1 Stunde schrieb holger333:

Man kann nur hoffen, das dieses Thema endlich richtig aufschlägt

bei TÜV und Co., bei Polizei und hoffentlich beim BVDM ?

Es muss doch eine Änderung von diesem Gesetz kommen....

Warum soll der TÜV ein Interesse dran haben das zu ändern?

Es ist eine wunderbare Geldquelle mit Null Aufwand für den Dampfkesselverein, die nehmen die Reifenfreigabe vom Hersteller und nutzen aufgrund dessen ihren "Ermessensspielraum" um die Pelle einzutragen.

Die sägen nicht am Ast auf dem sie sitzen und die Politik hat auch keinen Willen das zu ändern.

Die kassieren über Steuern bei jeder Eintragung mit und als Wähler sind "die paar Moppedfahrer" nicht relevant.

Und die Polizei (und damit wieder der Staat) kassieren Bußgelder wenn es nicht eingetragen ist.

Große Demonstrationen gegen solchen Unfug seh ich in 🇩🇪 nicht.

Da sind die Franzosen, Italiener oder Griechen viel weiter was das Thema angeht.

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  • 4 weeks later...

Moin,

dieses Thema in vielen Foren zu aktualisieren und anzuregen und auch zahlreiche Kontakte zu Motorradpresse und Reifenhersteller

sowie die positiven Aktivitäten vom BVDM

hat nun doch eine erfreuliche Neubearbeitung der Gesetzesvorlage gebracht.

HIER

die aktuelle Info vom BVDM:

 

 
BVDM Newsletter November 2024
 

Liebe Mitglieder des BVDM, liebe Motorradfahrer,

Neues aus der Motorradszene!

Lösung für Reifenproblematik in Sicht
Wie in unserem letzten Newsletter berichtet, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern eine Regelung geschaffen, die eine extreme Benachteiligung von Motorrädern älterer Baujahre nach sich zieht.
Motorräder ohne EU-Typgenehmigung (mit altem Fahrzeugbrief), dürfen nur noch mit eingetragenen Reifen (Fabrikat, Größe und Modell) gefahren werden. (Fall 2 hier)
Das Fazit: Reifenfreigaben der Hersteller, in den letzten mehr als 20 Jahren ausreichend für eine sichere Fahrt, reichen nun nicht mehr aus.
Tatsächlich sehen das die Verbände, wie auch der ADAC, äußerst kritisch. Problematisch ist auch die nicht einheitliche Handhabung der Prüfstellen. Es scheint hier sehr viel Unsicherheit zu geben.
Der BVDM hat in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Oliver Luksic, das Problem erörtert. Nach dem Gespräch ist Michael Lenzen, Vorsitzender des BVDM, zuversichtlich, dass es im Frühjahr 2025 eine Lösung des Problems geben wird. Wie diese aussehen wird, wird der BVDM sobald wie möglich veröffentlichen. Aktuell haben die beiden Parteien Stillschweigen vereinbart, da die Lösung noch den Ländern vorgestellt werden muss.
zum Artikel

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Lösung für Reifenproblematik in Sicht

 

Markus Kiwitter (l.) und Michael Lenzen überreichen Oliver Luksic (M.) ein Statement des BVDM.

 

Verärgerung bei vielen Motorradfahrer über unsinnige Regelung groß

Das Thema Rad/Reifenkombination bei Motorrädern ohne EU-Zulassung sorgt seit geraumer Zeit für viele Probleme bei Fahrern von Motorrädern, die vor dem Jahr 2000 zugelassen wurden. Die Problematik wurde vom BVDM 2019, als die neuen Regeln im Verkehrsblatt 15/2019 veröffentlicht wurden, direkt angesprochen. Wir haben dazu 2020 in einem Artikel auf unserer Homepage ausführlich Stellung genommen und auch um entsprechende Informationen und Hintergründe gebeten, die wir aber nie erhalten haben.

Das jetzige Verfahren ist weder nachvollziehbar, noch praktikabel und schon gar nicht akzeptabel. Die Prüforganisationen handeln sehr unterschiedlich und sind teilweise überfordert, Einzelabnahmen sind unverhältnismäßig und teuer. Die Probleme mit der Eintragung moderner Reifen, die ein Sicherheitsgewinn sind, wurden von Motorradfahrern, Verbänden und Zeitschriften immer  dargestellt, aber eine Lösung war nicht in Sicht. Das sieht jetzt anders aus.

BVDM schildert die Problematik der 2019 beschlossenen Regelung

Der BVDM hatte den für Straßenverkehr zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär um ein Gespräch in Sachen Rad/Reifenkombination sowie weiterer Motorradthemen gebeten. Am Dienstag, 29. Oktober, fand dieses Gespräch in den Räumen von Oliver Luksic in Saarbrücken statt. Für den BVDM nahmen Markus Kiwitter, Ansprechpartner für das Saarland und Vorsitzender Michael Lenzen teil.

Sie schilderten die Problematik und kritisierten auch die Kommunikation im Rahmen der Veröffentlichung im Verkehrsblatt 15/2019. Wichtig war ihnen aber vor allem schnellstmöglich eine sinnvolle, transparente und praktikable Lösung zu finden. Über Inhalte dieser Lösung vereinbarten beide Seiten Stillschweigen, bis sie den Ländern, die für die Prüforganisationen zuständig sind, vorgestellt und die praktische Umsetzung mit den Organisationen geklärt ist.

BVDM rechnet mit einer Lösung im Frühjahr 2025

Nach dem guten Gespräch geht BVDM-Vorsitzender Michael Lenzen jetzt davon aus, dass es zum Start der Motorradsaison im März 2025 eine vernünftige Lösung geben wird. Der BVDM wird so bald wie möglich darüber berichten.

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  • 2 weeks later...

Natürlich ist das genau wie die AU, nur eine Beutelschneiderei, zur Gewinnmaximierung der Prüforganisationen. Andererseits, wer macht bei seinem 25 Jahre alten Schätzchen ständig andere Reifen drauf? In der Regel hat man "seinen" Reifen gefunden.

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