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Was braucht ein "mofa" damit man auf der straße fahren darf?


BikerBro02
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Servus Leute. 

Heut mal was anderes. Ich komme in den Besitz einer Honda Monkey mit 49ccm. Das bedeutet ja ich kann das mit dem Mofa schein und Mofa zulassung fahren.

Allerdings ist das Teil schon sehr alt, und hat deswegen auch nur das nötigste was man zum  fahren braucht.

Meine Frage wäre, was brauche ich denn alles PFLICHT, um damit auf der straße fahren zu dürfen?

Lichter? Vorne, hinten, Bremslicht?

Rückstrahler? wie viele? wo?

Abgasmessungen????

 

Außerdem gibt es zu dem Monkey keinerlei Papiere die ich besitze. Macht das bei dem Anmelden einen Unterschied oder kommt es nur darauf an wie viel ccm das Teil hat?

Kenn mich bei dem Thema leider gar nicht aus, deswegen wäre Hilfe echt super. 

Danke schonmal im voraus.

 

Bearbeitet von BikerBro02
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Einfach ein Versicherungskennzeichen beim Versicherer beantragen und los ;) 

Wenn deine Papiere weg sind, dann siehe hier: 

https://www.bussgeldkatalog.de/betriebserlaubnis-verloren/

Ansonsten wie du schriebst: 

Lich vorne und hinten, Blinker, Hupe, Kennzeichenbleuchtung 

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Eine Honda Monkey ist kein Mofa, sondern Moped/Mokick.
Bis 49ccm muss doc nichts anmelden, sondern nur versichern, dafür benötigst du aber eine Betriebserlaubnis.
Ansonsten braucht das Fahrzeug alles, was ein Motorrad auch benötigt.

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Gerade eben schrieb zillo:

Eine Honda Monkey ist kein Mofa, sondern Moped/Mokick.
Bis 49ccm muss doc nichts anmelden, sondern nur versichern, dafür benötigst du aber eine Betriebserlaubnis.
Ansonsten braucht das Fahrzeug alles, was ein Motorrad auch benötigt.

Das heißt ich brauche blinker, spiegel, lcihter, rückstrahler, hupe/klingel usw auch alles?

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Gerade eben schrieb zillo:

Natürlich, du bewegst dich damit im öffentlichen Straßenverkehr.

Naja mofas dürfen ja auch ohne spiegel blinker oder bremslichter fahren. 

kann ja sein dass das hier da es unter 50ccm hat auch der fall ist.

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Naja aber deine Monkey ist ja kein "mofa" ;)  Du musst dir ja eh dein ABE wiederbeschaffen. Link hab ich dir gepostet wo drin steht wie es geht. 

Wenn du vorher fahren willst, schraubste alles dran, was deine Monster auch hat und riskierst 10 EURO Bußgeld für das fahren ohne ABE 😁

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Kommt halt schond drauf an mit was es damals zugelassen wurde (von wann ist sie denn?) Weiß das nicht müsste auch nachsehen. Aber teilweise hatten die keine Blinker und Spiegel (oder nur einen). Bei 50 ccm würde ich aber auch immer von Kleinkraftrad ausgehen (heute 45 km/h früher ggf. auch schneller), und nicht von Mofa. Kannst DU ab 19 aber alles ohne Mopedführerschein fahren, aber nicht mit AM oder möglicherweise auch ab 18 dann (!?).

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vor 5 Minuten schrieb Wolluminator:

Kommt halt schond drauf an mit was es damals zugelassen wurde (von wann ist sie denn?) Weiß das nicht müsste auch nachsehen. Aber teilweise hatten die keine Blinker und Spiegel (oder nur einen). Bei 50 ccm würde ich aber auch immer von Kleinkraftrad ausgehen (heute 45 km/h früher ggf. auch schneller), und nicht von Mofa. Kannst DU ab 19 aber alles ohne Mopedführerschein fahren, aber nicht mit AM oder möglicherweise auch ab 18 dann (!?).

hab zwar keine Papiere mehr dafür weis aber sicher, dass es Baujahr 1980 ist und Erstzulassung 2001. weis allerdings auch wieder nicht als was es damals zugelassen wurde.

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Gerade eben schrieb Wolluminator:

Hier müsste das quasi alles stehen, sonst mal genau danach suchen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad

 

Mich würde die Zulassung nach 2000 irritieren....

was irritiert an der 2001er zulassung?

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Noch einmal: Ein Kleinkraftrad hat und benötigt keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen (Haftpflicht).
Maßgeblich ist dabei die Betriebserlaubnis und von einen Spiegel links, Blinker, Abblend-/Fernlicht und Bremslicht kannst die schon einmal ausgehen.
Ansonsten frage (d)einen Sachverständigen.

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vor 32 Minuten schrieb zillo:

Noch einmal: Ein Kleinkraftrad hat und benötigt keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen (Haftpflicht).
Maßgeblich ist dabei die Betriebserlaubnis und von einen Spiegel links, Blinker, Abblend-/Fernlicht und Bremslicht kannst die schon einmal ausgehen.
Ansonsten frage (d)einen Sachverständigen.

habs auch schon versucht.... driftet immer wieder ab.... XD

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Fernlicht wohl eher nicht!?

Hatte aber dennoch mehrfach gelesen, dass die Sachen, die bei der Zulassung also der Erteilung der Betriebserlaubnis angebaut werden auch nicht abgebaut werden dürfen, auch wenn sie nicht notwendig sind:

https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/kleinkraftrad/

Wie Blinker bspw.

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Die Betriebserlaubnis ist nur ein Wisch des Herstellers und nichts vom Amt besiegeltes. Ansonsten gibts da nichts was auf der Zulassungsstelle abgesegnet werden muss. Aber die BE musst Du halt haben, um nachzuweisen, dass der Hersteller irgendwann mal eine Zulassung für den Ofen bekommen hat. Fürs Versicherungskennzeichen ist nichts weiter nötig. Soweit ich mich erinnere noch nicht mal die BE. Fahren darfst Du eh nur wenn Du die hast und das Moped straßenverkehrstauglich ist. Mit dem ganzen Klimbim den Zillo aufgeführt hat. Und ich bin mir halbwegs sicher, dass auch Hupe und Fernlicht von Nöten sind. War bei meiner Simson S51 auch so. Und das müsste die gleiche Liga sein ...

Die Monkey hat ne große Fangemeinde. Klick Dich mal durchs Netz. Gibt bestimmt ein Monkeycafe ;) o.ä.

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vor 22 Stunden schrieb BikerBro02:

Naja mofas dürfen ja auch ohne spiegel blinker oder bremslichter fahren. 

Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor und Führerscheinfrei. Früher durften Mofas auch innerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Das ist mittlerweile nicht mehr erlaubt.
Ein Kleinkraftrad muss immer die Straße benutzen und es ist dazu mindestens eine Fahrerlaubnis "AM" erforderlich.
Bis max. 50 km/h genügt ein linker Seitenspiegel, Fahrtrichtungsanzeiger hängen mit der Erteilung der BE zusammen (ab 1961?), ab EU Zulassung hat sich wieder einiges geändert.
Das Ganze lässt sich easy googeln, oder erfragen.
Zudem macht es Sinn, wie schon angedeutet, sich mal in der DAX ST 50 und Monkey Z 50 Szene umzuschauen. da gibt es sicher viel Material.
https://www.google.com/search?q=honda+monkey+betriebserlaubnis&tbm=isch&hl=de&bih=939&biw=1676&client=safari&sa=X&ved=2ahUKEwicosvyraHzAhXSwQIHHYiLCvwQ3VZ6BAgBEBI

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Am 28.9.2021 um 11:32 schrieb zillo:

Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor und Führerscheinfrei. Früher durften Mofas auch innerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Das ist mittlerweile nicht mehr erlaubt.
Ein Kleinkraftrad muss immer die Straße benutzen und es ist dazu mindestens eine Fahrerlaubnis "AM" erforderlich.
Bis max. 50 km/h genügt ein linker Seitenspiegel, Fahrtrichtungsanzeiger hängen mit der Erteilung der BE zusammen (ab 1961?), ab EU Zulassung hat sich wieder einiges geändert.
Das Ganze lässt sich easy googeln, oder erfragen.
Zudem macht es Sinn, wie schon angedeutet, sich mal in der DAX ST 50 und Monkey Z 50 Szene umzuschauen. da gibt es sicher viel Material.
https://www.google.com/search?q=honda+monkey+betriebserlaubnis&tbm=isch&hl=de&bih=939&biw=1676&client=safari&sa=X&ved=2ahUKEwicosvyraHzAhXSwQIHHYiLCvwQ3VZ6BAgBEBI

Das lass ich nicht ganz so stehen, für ein Mofa brauchst du, sofern du noch überhaupt keinen Führerschein besitzt, einen Mofa Führerschein bzw eine Fahrerlaubnis und die darfst du erst ab 15 machen, weiß ich daher, weil ich damals stolz wie bolle mit 15 meine Fahrerlaubnisprüfung gemacht habe und mich mit meiner Zündapp Bergsteiger wie King Lui auf der Route 66 gefühlt habe 😜😂

Tatsächlich waren dafür genauso Theorie Unterricht, Praxis Unterricht und selbige Prüfungen nötig um die Fahrerlaubnis zu erhalten. 

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vor 4 Stunden schrieb AndRu:

Das lass ich nicht ganz so stehen, für ein Mofa brauchst du, sofern du noch überhaupt keinen Führerschein besitzt, einen Mofa Führerschein bzw eine Fahrerlaubnis und die darfst du erst ab 15 machen, weiß ich daher, weil ich damals stolz wie bolle mit 15 meine Fahrerlaubnisprüfung gemacht habe und mich mit meiner Zündapp Bergsteiger wie King Lui auf der Route 66 gefühlt habe 😜😂

Tatsächlich waren dafür genauso Theorie Unterricht, Praxis Unterricht und selbige Prüfungen nötig um die Fahrerlaubnis zu erhalten. 

Nicht unbedingt wenn du vor einem bestimmten Datum geboren bist brauchst du keine prufbescheinigung 

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vor 4 Stunden schrieb Hermann1:

Nicht unbedingt wenn du vor einem bestimmten Datum geboren bist brauchst du keine prufbescheinigung 

Alle vor dem 01.04.1965 Geborenen benötigen zum fahren eins Mofas lediglich den Nachweis der Vollendung des 15ten Lebensjahres - das hieß bei uns damals, dass ungefähr die Hälfte der Klasse Fahrschule und eine Prüfung benötigt hat... während die andere Hälfte einfach fahren durfte😁

Bearbeitet von LouisCypher
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vor 2 Stunden schrieb LouisCypher:

Alle vor dem 01.04.1965 Geborenen benötigen zum fahren eins Mofas lediglich den Nachweis der Vollendung des 15ten Lebensjahres - das hieß bei uns damals, dass ungefähr die Hälfte der Klasse Fahrschule und eine Prüfung benötigt hat... während die andere Hälfte einfach fahren durfte😁

Genau war bei mir so ..ich fuhr damals für ein Jahr ne Kreidler Flory ...mit Kl 4 Zylinder.....dann ne Florett 

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Am 2.10.2021 um 04:29 schrieb AndRu:

Das lass ich nicht ganz so stehen, für ein Mofa brauchst du, sofern du noch überhaupt keinen Führerschein besitzt, einen Mofa Führerschein bzw eine Fahrerlaubnis und die darfst du erst ab 15 machen, weiß ich daher, weil ich damals stolz wie bolle mit 15 meine Fahrerlaubnisprüfung gemacht habe und mich mit meiner Zündapp Bergsteiger wie King Lui auf der Route 66 gefühlt habe 😜😂

Tatsächlich waren dafür genauso Theorie Unterricht, Praxis Unterricht und selbige Prüfungen nötig um die Fahrerlaubnis zu erhalten. 

Musste ich damals auch, ich bin aber davon ausgegangen, dass der TE bereits einen Führerschein besitzt.
Außerdem schrieb ich Führerschein und beim von dir angesprochenen Dokument handelt es sich lediglich um eine "Prüfbescheinigung".
Alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen keine derartige Prüfbescheinigung,

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Wenn Du nicht weißt (woher auch), was in der originalen BE steht, kannst Du auch nicht wissen, ob die Monkey als Mofa mit 25 kmh oder KKR mit 45/50 kmh eingeordnet ist. Da hilft nur der umständliche Weg über den Importeur oder dessen Nachfolger respektive eine Vollabnahme bei TÜV oder Dekra. Und das kostet. Lohnt sich das?

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