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ABE für Evotech Kennzeichenhalterung Monster 1100 EVO Bj. 2011


joe strummer
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hallo

bräuchte dringend eine ABE für die kennzeichenhalterung von evotech für meine monster. gibt es die überhaupt für mein bike? notfalls würde auch eine abe für ein anderes monstermodel von evotech helfen.

recht herzlichen dank im voraus.

IMG_0476.JPG

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vor 2 Minuten schrieb zimbo172:

@joe strummerEine Kennzeichenhalterung braucht keine ABE

danke für die rasche rückmeldung, aber das sieht kärntner landesregierung mit ihrem prüfzug anders. hatte gestern das "vergnügen"

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7 minutes ago, joe strummer said:

danke für die rasche rückmeldung, aber das sieht kärntner landesregierung mit ihrem prüfzug anders. hatte gestern das "vergnügen"

Das ist absoluter Unsinn. Es ist nicht reglementiert wie eine Kennzeichenhalterung auszusehen hat. Da einzige was vorgeschrieben ist sind Abstände von Blinkern, Lichtern, Rückstrahler, Beleuchtung des Kennzeichens und der Winkel des Kennzeichens. vllt such ich später mal den text dazu raus

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vielleicht sollte ich noch erwähnen (deshalb habe ich auch das bild eingefügt) das es sich hier um das kurze heck handelt. die maße (abstände blinker) und der winkel sind korrekt. ps. österreich

Bearbeitet von joe strummer
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vor 54 Minuten schrieb zimbo172:

Das ist absoluter Unsinn. Es ist nicht reglementiert wie eine Kennzeichenhalterung auszusehen hat. Da einzige was vorgeschrieben ist sind Abstände von Blinkern, Lichtern, Rückstrahler, Beleuchtung des Kennzeichens und der Winkel des Kennzeichens. vllt such ich später mal den text dazu raus

Ausnahme sind seitliche Kennzeichen: hier wird ein Gutachten benötigt oder bei Eigenbau eine Abnahme nach §21STVZO.

Sind die Paragraphen in Österreich so viel anders als in Deutschland? Zumal deine Monster sicherlich eine EU Zulassung hat. Was sagt euer TÜV dazu?

Was sind die Konsequenzen, wenn du keine ABE auftreiben kannst?

Ergänzung:

In Österreich legt die KFG 1967 § 49 Abs. 6 die allgemeine Bestimmungen hinsichtlich der Anbringung von Kenn­zeichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern fest: "...Es muss in jedem Fall auch die Umrandung der Kennzeichentafel vollständig sichtbar sein. Bei Befestigung der Kennzeichentafel mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig (bis zu einer Fläche von zirka 10 cm²) verdeckt werden...."

Was immer das bedeutet...

Bearbeitet von DucEdo
Ergänzung
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@joe strummer: Erstmal einen schönen Gruß nach Knittelfeld (bin auch gebürtiger Steirer)😄

Für Kärnten gelten übrigens auch vom Bund erlassene Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise die "Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967".

Diese nennt im § 22a die Bestimmungen zu "Änderungen an einzelnen Fahrzeugen". Dort wiederum wird auf den § 2 für die genehmigungspflichtigen Teile verwiesen. Da dort der Kennzeichenhalter nicht explizit aufgeführt ist fällt dieser NICHT darunter (siehe hiezu auch die auf der Evotech-Seite veröffentlichte Liste: Evotechparts.com ).

So wie weiter oben erwähnt, gilt auch in Ö (wenngleich auch einige Beamte dies nicht wahr haben wollen) bezüglich der Anbringung von KFZ-Kennzeichen die entsprechende EU/EWG Verordnung.

Für Motorräder wäre dies die Richtlinie 93/94EWG: Richtlinie 93/94 EWG

Unglaublich, dass selbst ein Prüfzug raus geschickt wird, ohne über das dazu notwendige Wissen zu verfügen...🤨

Bearbeitet von eurojet200
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14 minutes ago, eurojet200 said:

Für Motorräder wäre dies die Richtlinie 93/94EWG: Richtlinie 93/94 EWG

Ich ergänze das nochmal kurz mit 2009/62/EG (click), da diese die Richtlinie 93/94EWG abgesetzt/kodifiziert hat/wurde. Steht dort aber auch nochmal drinnen ^^

Bearbeitet von zimbo172
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vor 12 Minuten schrieb eurojet200:

@joe strummer: Erstmal einen schönen Gruß nach Knittelfeld (bin auch gebürtiger Steirer)😄

Für Kärnten gelten übrigens auch vom Bund erlassene Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise die "Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967".

Diese nennt im § 22a die Bestimmungen zu "Änderungen an einzelnen Fahrzeugen". Dort wiederum wird auf den § 2 für die genehmigungspflichtigen Teile verwiesen. Da dort der Kennzeichenhalter nicht explizit aufgeführt ist fällt dieser NICHT darunter (siehe hiezu auch die auf der Evotech-Seite veröffentlichte Liste: Evotechparts.com ).

So wie weiter oben erwähnt, gilt auch in Ö (wenngleich auch einige Beamte dies nicht wahr haben wollen) bezüglich der Anbringung von KFZ-Kennzeichen die entsprechende EU/EWG Verordnung.

Für Motorräder wäre dies die Richtlinie 93/94EWG: Richtlinie 93/94 EWG

Unglaublich, dass selbst ein Prüfzug raus geschickt wird, ohne über das dazu notwendige Wissen zu verfügen...🤨

danke

das hilft mir vorerst wirklich weiter. werde den zuständigen herren einmal damit konfrontieren

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