Zum Inhalt springen

Weiterfahrt verweigert wg. offenem Kuppl. Deckel


 Teilen

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb Monster12:

Über das Standgeräusch der SF V4 zerreisst sich ja immer wieder die gesamte Fachpresse das Maul! Fakt ist jedoch, dass diese genau so homologiert wurde/ist! Demnach ist das ALLES auch so zulässig! Und nein, ich brauche keine Ohrenstöpfsel auf diesem Gerät.

Gruß Dirk

Bist wohl schon schwerhörig!? 😜

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb Wolle68:

Ja klar die offene Kupplung wird zum Krachmacher, was ein Blödsinn. Du hast schon mal eine offene Kupplung gehört? Ja?

Nun ich mit meinen 48 Jahren habe natürlich schon einige offene Kupplungen gesehen und gehört. Aber vermutlich liegt es an meinen 48 Jahren da ist man evtl. empfindlicher und in 20 Jahren höre ich ja so oder so nichts mehr.

Aber zum Thema zu bleiben, wenn die offene Kupplung nicht erlaubt ist, dann ist das halt so. Und wenn das gesetzt besagt das eine weiterfahrt nicht möglich ist, dann ist das eben auch so. Ob das nun vernünftig ist oder Blödsinn ist, können wir noch lange diskutieren. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Stunden schrieb Matt73:

Stilllegung vor Ort kann wirklich passieren. Ist einen Freund von mir letztes Jahr auf unserer DOC Tour genauso im Taunus passiert. Selbst den Austausch vor Ort haben sie nicht zugelassen. Er konnte seine Monster mit dm Bulli abholen und musste sie sogar wieder neu nach TÜV Vorführung zulassen, da sie sie komplett stilllegt haben

Stilllegen kann nur die Behörde die das Fzg. in Betrieb genommen hat und das ist die Zulassungsstelle und nicht die Rennleitung. Der Trachtenverein kann aber beschlagnahmen , ist jedoch was ganz Anderes als stilllegen. Der Streckenposten der mir die Plakette abkratzt bekommt Post von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb monstersiggi:

Stilllegen kann nur die Behörde die das Fzg. in Betrieb genommen hat und das ist die Zulassungsstelle und nicht die Rennleitung. Der Trachtenverein kann aber beschlagnahmen , ist jedoch was ganz Anderes als stilllegen. Der Streckenposten der mir die Plakette abkratzt bekommt Post von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht

Na ja mit Stillegen war vermutlich die Verweigerung der Weiterfahrt gemeint. Abkratzen darf der Trachtenverein weder die TÜV noch die Zulassungsplakette, aber es kann angeordnet werden das die "Instandsetzung" durch einen Fachbetrieb durchgeführt, b.z.w. bestätigt werden muss. Das kann natürlich auch TÜV und Dekra bestätigen nachdem man das selbst erledigt hat. Aber auch die Vorführung auf einer Dienststelle kann ausreichend sein. Das liegt im ermessen des Beamten.

Es kommt aber auch immer häufiger vor das bei Zweiradkontrollen DEKRA oder TÜV anwesend sind. Da ist die (TÜV) Plakette dann ggf. noch an Ort und Stelle weg (die Prüforganisation darf das ) und Diskussionen "Das hat der TÜV so abgenommen", sind im Keim erstickt. Der Trachtenverein Blau weis ist ja Lernfähig. 

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Wenn z.b. der Versicherungsschutz nicht vorliegt wird das Landratsamt die Außerbetriebnahme anordnen. Dann dürfen die Büttel auch abkratzen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Begründung lautet, dass sie mehr Geräusch erzeugte, als unbedingt notwendig, ist dem Betroffenen nur zu raten, den Bescheid anzufechten. Es ist einhellige Ansicht, dass zur Erfüllung von § 19 II Nr. 3 StVZO der gesetzlich zulässige Wert überschritten werden muss und nicht jegliche Geräuschverschlechterung die Norm erfüllt. Es ist also gar nicht maßgeblich, ob die Maschine einfach nur "lauter" ist, sie müsste im FAHRgeräusch die für sie geltende Norm reißen.

Leider hält sich hartnäckig das Gerücht, dass "offene Kupplungsdeckel" nicht gehen. Wie wir in einem anderen Thread bereits festgestellt hatten, wurde die Benelli TNT R 160 mit einem sog. offenen Kupplungsdeckel homologiert, d.h. das KBA hat als oberste Bundesbehörde offensichtlich entschieden, dass so etwas gefahren werden darf. Hier gilt es nun dafür zu sorgen, dass man seinen Deckel eingetragen bekommt, was der Betroffene sicherlich nicht getan hat.

Notiz am Rande: Ich habe so eine Eintragung - ja, viele Prüfer haben mir schon gesagt, dass sei am Rande des Machbaren. Aber eben nicht über den Rand hinaus - und das ist letztlich das Entscheidende.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Ber73:

Wenn die Begründung lautet, dass sie mehr Geräusch erzeugte, als unbedingt notwendig, ist dem Betroffenen nur zu raten, den Bescheid anzufechten. Es ist einhellige Ansicht, dass zur Erfüllung von § 19 II Nr. 3 StVZO der gesetzlich zulässige Wert überschritten werden muss und nicht jegliche Geräuschverschlechterung die Norm erfüllt. Es ist also gar nicht maßgeblich, ob die Maschine einfach nur "lauter" ist, sie müsste im FAHRgeräusch die für sie geltende Norm reißen.

Leider hält sich hartnäckig das Gerücht, dass "offene Kupplungsdeckel" nicht gehen. Wie wir in einem anderen Thread bereits festgestellt hatten, wurde die Benelli TNT R 160 mit einem sog. offenen Kupplungsdeckel homologiert, d.h. das KBA hat als oberste Bundesbehörde offensichtlich entschieden, dass so etwas gefahren werden darf. Hier gilt es nun dafür zu sorgen, dass man seinen Deckel eingetragen bekommt, was der Betroffene sicherlich nicht getan hat.

Notiz am Rande: Ich habe so eine Eintragung - ja, viele Prüfer haben mir schon gesagt, dass sei am Rande des Machbaren. Aber eben nicht über den Rand hinaus - und das ist letztlich das Entscheidende.

Und die TNT veranstaltet mal ein richtiges Geschrei. Wenn man neben einer steht muss man auf den DZM schauen um zu sehen ob die Eigene noch läuft, auch mit offener Kupplung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb william.73:

Hat die Panigale Superlegera nicht einen offenen Kupplungsdeckel? Oder täusche ich mich da?

Die ist doch Strassenzugelassen?

 

Ja klar hat die einen offenen Deckel. Auf den Werbebildchen, homoligiert ist die damit nicht. Der geschlossene Deckel wird aber mitgeliefert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb william.73:

Hat die Panigale Superlegera nicht einen offenen Kupplungsdeckel? Oder täusche ich mich da?

Die ist doch Strassenzugelassen?

 

Wie Wolle68 schon richtig sagte: Die Pani ist damit nicht homologiert. Ducati schreibt auch auf der Webseite, wenn man sich ne Maschine zusammenstellt, extra dran, dass die offenen Deckel "racing only" sind. Ich kenne außer der oben angesprochenen Benelli keine Maschine, die mit einem offenen Deckel homologiert wurde. Aber wichtig ist eben, dass es dieses Beispiel gibt und damit klar ist, dass ein solcher Deckel prinzipiell fahrbar ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Ber73:

Wie Wolle68 schon richtig sagte: Die Pani ist damit nicht homologiert. Ducati schreibt auch auf der Webseite, wenn man sich ne Maschine zusammenstellt, extra dran, dass die offenen Deckel "racing only" sind. Ich kenne außer der oben angesprochenen Benelli keine Maschine, die mit einem offenen Deckel homologiert wurde. Aber wichtig ist eben, dass es dieses Beispiel gibt und damit klar ist, dass ein solcher Deckel prinzipiell fahrbar ist.

OK danke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb Ber73:

Wie Wolle68 schon richtig sagte: Die Pani ist damit nicht homologiert. Ducati schreibt auch auf der Webseite, wenn man sich ne Maschine zusammenstellt, extra dran, dass die offenen Deckel "racing only" sind. Ich kenne außer der oben angesprochenen Benelli keine Maschine, die mit einem offenen Deckel homologiert wurde. Aber wichtig ist eben, dass es dieses Beispiel gibt und damit klar ist, dass ein solcher Deckel prinzipiell fahrbar ist.

Ich meine ein paar Bimotas sind auch mit offenem Deckel homologiert, da gibt es aber wiederum verschiedene Fotos. Die meisten Fotos sind jedoch mit offenem Deckel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb monstersiggi:

Ich meine ein paar Bimotas sind auch mit offenem Deckel homologiert, da gibt es aber wiederum verschiedene Fotos. Die meisten Fotos sind jedoch mit offenem Deckel.

Soweit ich das nachverfolgen konnte, gibt es keine Bimota mit homologiertem offenen Deckel. Ist aber auch nicht ganz so wichtig, da die neuere Binelli der jüngere und damit bessere Nachweis ist, dass so ein Deckel zumindest zum Zeitpunkt der Homologation der Binelli erlaubt war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin 

Könnt gern über „schwierige“ Themen diskutieren. Aber bitte schaut mal auf eure Wortwahl und euren Ausdruck. 
Es gibt hier im Forum die Vorschau Funktion. Dort kann man sich vor dem Abschicken eines Beitrags, eben diesen noch einmal durchlesen und sich vielleicht selbst ein Bild machen, wie das Geschriebene auf andere wirken könnte. 
 

VG

Mathias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schade das hier Meinungen einfach gelöscht werden da als nicht PC angesehen. Manche Dinge muss man beim Namen nennen. Ist ja nicht der Bundestag hier und ich bin kein Diplomat. So what? vielleicht Doch nicht das richtige Forum für mich. Das was ich geschrieben habe war genau so gemeint und sollte auch so wirken Herr Moderator!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 1.6.2021 um 16:36 schrieb P-H:

"Mehr Lärm als nötig erzeugt",

Wie soll das gehen? Im Stand und bei Standgas marginal lauter, ansonsten ist kein Unterschied zu hören. Und wenn man 5db mehr haben darf bei einer Kontrolle, kann da nichts passieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

"Mehr Lärm als nötig erzeugt"

vor 1 Stunde schrieb Sunny:

Wie soll das gehen? Im Stand und bei Standgas marginal lauter, ansonsten ist kein Unterschied zu hören. Und wenn man 5db mehr haben darf bei einer Kontrolle, kann da nichts passieren.

Das steht so in der Pressemitteilung. Ich hatte das über ein Internetportal so gelesen. Das steht aber auch so in der Pressemitteilung der Polizei. Da wird's wohl genau so einen Tatbestand geben, der genau die beschriebene Vorgehensweise rechtfertigt. Weitere Kommentare darüber erspare ich mir...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Sunny:

Wie soll das gehen? Im Stand und bei Standgas marginal lauter, ansonsten ist kein Unterschied zu hören. Und wenn man 5db mehr haben darf bei einer Kontrolle, kann da nichts passieren.

warst du bei?  Hast du irgendeinen Hinweis von vor Ort oder nur unmassgebliche Mutmassungen.

 

Wie das geht, nunja, wenn man noch nicht so lange Ducati fährt und nur neue Ölbadmodelle kennt, dann kennt man den Klang einer ausgeschlagenen Stahlkorbkupplung mit Stahlbelägen nicht..

 

 

So als meine Vermutung.. und nur um mich in die Reihe der Vermutenden einzureihen, die nix wissen, aber vermuten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich VERMUTE (!!!!), dass meist das EINE das Andere ergibt. Wie oft hab ich schon Gedacht, was nen "*****" ... dann sucht man halt was und findet auch was 👻

Wenn es meine Aufgabe wäre Verkehrskontrollen durchzuführen würde ich das ebenfalls ein wenig mit Augenmaß machen. Ich versteh dieses Klein Klein immer nicht. Das ein offener Kupplungsdeckel an ner normale Monster nicht erlaubt ist, ist jedem klar. Genauso wie jedem klar ist, dass man Innerorts 50 km/h und nicht 55 km/h fahren darf. 

Alles dazwischen ist persönliches Risikomanagement und Verantwortungsbewusstsein für sich selbst und seine Mitmenschen. Es bringt einfach nichts über Details zu diskutieren. Am Ende ist es immer der Gesamteindruck.

  • Like 3
  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Indem Sie unsere Webseite nutzen, bestätigen Sie die Annahme unserer Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung wird erklärt, wie wir personalisierte Daten und Cookies für personalisierte Werbeanzeigen nutzen. Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.. Lesen Sie auch Google’s Privacy & Terms.