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ABE TÜV DEKRA Polizei und was sonst noch


UXO
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Evotech hat mal was  Interessantes zusammengestellt :

 

Eintragungspflichtig


Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die
Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht
zwingend.


Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/
Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/
Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/
Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/
Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder
Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur
in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/
Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei
Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/
Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/
Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/
Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe

 


Eintragungsfrei


Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder
Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel
/Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-
protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung
entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche
/Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei
unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser
/Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank
(unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer
(darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
/Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kennzeichenhalter (Winkel des Kennzeichens/Blinkerabstand muss den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen)

 


Alles ohne Gewähr

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vor 38 Minuten schrieb Maggo:

Cool. Danke. :) 

Thema Übersetzung: kennt jemand die maximal zulässige Änderung? 

Da gibt es unterschiedliche Angaben:

- Verhältnis unter 8% Änderung: Die einen sagen eintragungsfrei. Die anderen unterscheiden je nachdem, ob die Übersetzung kürzer oder länger wird. Bei kürzerer Übersetzung kein Abgasgutachten und keins wegen veränderter Höchstgeschwindigkeit, wohl aber eines, dass das Fahrgeräusch noch passt. Bei längerer Übersetzung dann keins fürs Fahrgeräusch, dafür aber für die veränderte Höchstgeschwindigkeit.

- Verältnis über 8% Änderung: generell eintragungspflichtig.

Oben fehlt noch, dass Carbonteile generell einer ABE bdürfen, sofern sie in Bodenkontakt kommen könnten. Zündschlossabdeckung und Staufach unter der Sitzbank brauchen also keine Eintragung, quasi alles andere schon.

@Wolle68: Das Fenster brauchts, das stimmt. Aber es geht auch um den Drucknachweis, der durch die ABE erbracht wird.

@buxxdehude: Kann ich mir überhaupt nur vorstellen, wenn das Zubehörteil selbst eintragungspflichtig wäre, wie der von Dir beispielhaft genannte Lenker. Aber auch so macht die Regelung eigentlich kaum Sinn. Wo hastn das her?

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vor 8 Minuten schrieb Ber73:

@buxxdehude: Kann ich mir überhaupt nur vorstellen, wenn das Zubehörteil selbst eintragungspflichtig wäre, wie der von Dir beispielhaft genannte Lenker. Aber auch so macht die Regelung eigentlich kaum Sinn. Wo hastn das her?

naj. ich kenn das noch aus den wilden Zeiten im Autobereich..

 

Felge hat ABE wird montiert..

 

Dann kommt das Fahrwerk mit ABE.. wird montiert..

 

Zulassung erloschen, wiel kein Nachweiss über Rad Reifen und FW vorhanden :)

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vor 49 Minuten schrieb buxxdehude:

Und was zb auch viele nicht wissen. 
Eine Abe wird hinfällig, wenn das Teil auf welches sie sich bezieht, auf einem Zubehörteil montiert wird. 
 

Einfaches Beispiel: Hebel mit Abe auf einem Lenker aus dem Zubehör. 

Du meinst nicht hinfällig sondern ungültig. :) Liest sich so als wenn ich wilde Hebelei verbauen dürfte wenn die auf einem ABE Lenker sitzt. Du meinst aber, dass ABE Hebel keine mehr sind wenn die nicht auf einem OEM Lenker montiert sind, oder? 

Das Problem (beim Auto) gibts ja immer bei eingetragener Rad-Reifen-Kombi die dann neu abgenommen werden müssen wenn ein Fahrwerk dazu kommt.

Bearbeitet von Maggo
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Eigentlich steht da doch dann aber extra dabei, wenn das Teil ein weiteres Originalteil voraussetzt. Für uns relevant fällt mir da spontan der ESD ein, die ja regelmäßig den originalen Krümmer samt Katblase voraussetzen. Dass einem die E-Nr. am ESD nichts mehr nützt, wenn man ein Katersatzrohr fährt, leuchtet ja auch ein.

Bei dem Beispiel von Lenker und Hebelei könnte es sich dann wirklich bezahlt machen, wenn man das eintragen lässt. Denn in dem Fall hat man ein Gutachten eines aaS in der Hand, das die Unbedenklichkeit bescheinigt. Egal in welcher Reihenfolge man das montiert hat - in jedem Fall würde das Gutachten auch das Zusammenspiel von Hebelei und Lenker berücksichtigen. Hinzu tritt natürlich der Verwaltungsakt der Zulassungsstelle, die sich dem Gutachten angeschlossen hat.

Bearbeitet von Ber73
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Ich hab festgestellt das sich viele Prüf-"Ingenieure" wenig bis gar nicht auskennen. 

Da wurde behauptet das der Bremsbelag (PKW) in Kürze verschlissen sei.

Das was der "Prüfer" sah war die Trägerplatte, der Belag war deutlich dicker.

 

Nächstes Beispiel, anderer Verein und anderer Ort:

Ich mit der Guzzi (1976er) beim Dampfkesselverein.

Erster Spruch vom Jung-"Inschenör": die ist aber zu laut.

Ich: "Die darf das, da stehen noch Phon im Schein".

Inschenör: "Die hat ja hinten gar keine Blinker..."

Ich: "Die Ochsenaugen vorne sind eingetragen und hinten braucht es erst ab EZ/BJ 1986 Blinker..."

Inschenör: "...aber es gibt keine Blinkkontrollleuchte, die ist Vorschrift..."

Ich: "Wenn die Blinker vom Fahrerplatz aus im Blickfeld liegen kann die Leuchte entfallen..."

Ing. (schon rot angelaufen und schwer atmend): "Die Bremsscheiben vorne haben etwas Spiel..."

Ich: "Sie haben doch studiert, schon mal was von schwimmenden Bremsscheiben gehört? Die sind übrigens auf einem der 3 Seiten Fahrzeugschein eingetragen."

 

Noch ein Beispiel:

Da wurde behauptet das ein Zubehör Kennzeichen-Halter 'ne ABE braucht oder eingetragen sein muss und ich deswegen keine neue Plakette bekomme.

Muss er nicht. Solange der Winkel stimmt, das KZ beleuchtet ist und 'n Reflektor dran ist kann ich mir den aus'm Stück Blech selbst bauen.

Gab wieder lange Diskussionen.

 

Ein anderes mal gab es Zoff wegen E-geprüften und zugelassenen Klarglasblinkern.

Da sollte ich die Blinker so umbauen das sie jeweils nur nach vorn bzw. hinten abstrahlen.

 

Hab nur den Kopf geschüttelt und bin gefahren.

 

Ich achte immer darauf das meine Fahrzeuge korrekt gewartet sind, alles funktioniert und alles legal ist. 

Umso mehr nervt es mich dann wenn mich so Blindgänger schikanieren wollen bloß weil sie selbst keine Ahnung haben. 

 

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vor 5 Stunden schrieb buxxdehude:

Weil die ABE der Hebel nur mit Originallenker gilt und so getestet wurde. 

Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar. Es ist ja eine allgemeine Betriebserlaubnis. Keine spezielle...

Allerdings geht die Regulierung meines Erachtens viel zu weit, ist zu bürokratisch und nicht zielführend.

Einfaches Beispiel: ich stelle mein Fahrwerk nur mit Hilfe der herstellerseitig vorgesehenen Federvorspannung ein. Die Federn sind zu weich, also Dreh ich kräftig an der Vorspannung. Jetzt erreiche vielleicht annehmbare Werte, die Karre fährt aber gefährlich schlecht. 
Das ist eintragungsfrei und der Prüfer wird auf seiner Mini-Runde bei der HU auch nichts feststellen. 

Gehe ich den korrekten Weg und tausche hingegen die Federn aus (man denke an Öhlins, die ja einen ganzen Bauchladen an verschiedenen Federraten anbieten) brauch ich ne ABE oder sogar ne Einzelabnahme.

Und viel Glück dabei einen echten Sachverständigen zu finden der das eintragen kann. Die gibts nur vereinzelt in den Zentralen der großen Prüforganisationen.  

Ich würde mir wünschen, dass man das ganze ABE Prozedere stark vereinfacht (a la E Zeichen) oder ganz abschafft und dafür vereinfacht und kostengünstig individuelle Eintragungen möglich macht.
 

 

Bearbeitet von Basstler
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Am 16.3.2021 um 10:08 schrieb UXO:

Evotech hat mal was  Interessantes zusammengestellt :

 

Eintragungspflichtig


Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die
Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht
zwingend.


Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/
Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/
Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/
Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/
Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder
Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur
in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/
Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei
Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/
Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/
Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/
Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe

 


Eintragungsfrei


Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder
Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel
/Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-
protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung
entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche
/Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei
unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser
/Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank
(unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer
(darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
/Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kennzeichenhalter (Winkel des Kennzeichens/Blinkerabstand muss den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen)

 


Alles ohne Gewähr

Ich hab da folgenden Beitrag in einem andern Forum gefunden. Was stimmt den nun?

Moin!
Ich hatte mal beim TÜV per Mail nachgefragt und hab folgende Antwort bekommen:
Hallo Herr XXX,

ein Bremsflüssigkeitsbehälter muss nicht eingetragen und keine ABE haben.
Der Behälter muss für Bremsflüssigkeit vorgesehen sein und ein entsprechendes und ausreichendes Bremsflüssigkeitsvolumen haben. Er muss eine Belüftung zum Druckausgleich vorhanden sein. Es darf aber kein Schlauch sein.

Gruß XXX

Mit freundlichem Gruß

XXX
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
Region Hannover
amtl.anerk.Sachverst.
Marggrafstr. 23 Ÿ 31137 Hildesheim

Tel.: +49 5121 XXX
Fax: +49 5121 XXX

XXX@tuev-nord.de
http://www.tuev-nord.de

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Solange da der Name des Absenders nicht steht und auch die Telefonnummer weggeixxt ist, kann man sowas frei erfinden. Ich halte das Schreiben entweder für nicht echt oder die Mail hat der Azubi geschrieben. Da wird auch nicht erwähnt, dass so ein Behälter ein Sichtfenster haben muss. Und ich glaube wir sind uns alle darüber einig, was passiert, wenn man einen Behälter ohne Sichtfenster fährt.

Stell mal diese Frage der DEKRA, da wirst Du vermutlich eine ganz andere Auskunft erhalten.

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Ungewöhnlich, überhaupt mal eine klare Aussage zu bekommen :D

Weil es ja auch eigentlich heißt, dass jegliche Änderungen einer Abnahme bedarf (abgesehen ABE und co.). Wenn du dir z.B. einen Behälter aus Glas montierst und beim Unfall einen Beteiligten verletzt, dann wird die Aussage nämlich eine andere sein. Wer sagt denn, was ein dafür gedachter Behälter ist?

Manchmal ist es einfacher das Spiel mitzuspielen und einfach ein Produkt mit ABE (oder Gutachten) zu kaufen, anstatt Mails zu schreiben, sich zu wundern und im Anschluss genauso schlau zu sein... ^^

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vor einer Stunde schrieb Ber73:

Solange da der Name des Absenders nicht steht und auch die Telefonnummer weggeixxt ist, kann man sowas frei erfinden. Ich halte das Schreiben entweder für nicht echt oder die Mail hat der Azubi geschrieben. Da wird auch nicht erwähnt, dass so ein Behälter ein Sichtfenster haben muss. Und ich glaube wir sind uns alle darüber einig, was passiert, wenn man einen Behälter ohne Sichtfenster fährt.

Stell mal diese Frage der DEKRA, da wirst Du vermutlich eine ganz andere Auskunft erhalten.

Der Name und die Telefonnummer wurde vom TE genannt und vom MOD aus Dateschutzrechtlichen Gründen gelöscht! Das ist das Original Statement eines TÜV Sachverständigen!

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ich würde jetzt auch das ABE Thema beim Bremsflüssigkeitsbehälter nicht sehr Wichtig sehen.

Für mich wäre Wichtig dass ich auf alle Fälle ein Fenster habe. Und zwar bei Kupplung und Bremse. Ich hatte bei der Paul Smart einen Bruch vom Kunstoffnippel im unteren Bereich. Den ich erst bekmerkt habe als im Schauglas dies sichtbar wurde. Eigenartiger weise hatte ich mindestens 2 Jahre einen schwarzen Finger im Lederhandschuh den ich nicht zuordnen konnte. Es kam von dem winzigen Austritt der Bremsflüssigkeit. Mich hat das Schauglas gerettet.

lg Harry

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Passt zum Thema. Heute mal beim Dekra gewesen, Federbein und Ausgleichsbehälter (vorne) eintragen lassen.

Nebenbei hab ich den Prüfer noch gefragt ob ich bei meiner Spark mit E-Nummer die Papiere mitführen muss. Er war der Meinung ja. Ich bin der Meinung nein. Hab ich auch nicht ausdiskutiert. Wollte ja nur seine Meinung. Will hier auch jetzt keine Diskussion losbrechen. Nur verdeutlichen das die Vorschriften so undurchschaubar sind das selbst Fachleute nicht mehr durchsteigen.

Das Zettelchen hab ich immer dabei. Gebraucht hab ich`s noch nie. Ist wie mit dem Regenschirm. Haste einen dabei regnet es auch nicht

20210325_122427.jpg

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Mal kurz neumalklug :ph34r:... auch wenn ich die Diskussionen kenne:

Wenn´s laut §19 Abs.2 i.V.m. xxx StVZO nicht nötig ist, dann lern ich das Ding jetzt auswendig und diskutier da nie wieder mit niemandem drüber. Auch wenn der-/diejenige von der RL sein sollte!

Wann soll denn da unklar sein?

Wenn ich allerdings hinten mit nem Zähnchen (oder zwei...) mehr unterwegs bin als gemäß BE, dann weiss ich auf was ich mich einlasse. Und zur Not wird diskutiert und unwissend gespielt...! Toleranzgrenze 8% oder so??? 🙄

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