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Abstimmung S4RS


Schwarzwälder
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Am 1.2.2021 um 00:17 schrieb tnc:

Das Rexxern schließt die Prüfstandsabstimmung nicht aus.

Meine Monster wurde auf dem Prüfstand abgestimmt. Insgesamt 4 Läufe waren es. 

Zwischendrin wurde hier und da an paar Werten gerumdoktert und am Ende sah nicht nur die Kurve bedeutend aussagekräftiger aus, sondern auch das Empfinden bei Gasannahme und das ruppige Verhalten im unteren Drehzahlbereich war sehr zufriedenstellend.

Mittlerweile wäre das hier meine Vorgehensweise:

  1. Relativ günstig: Rexxer Map mit Zylinderselektiver Abstimmung auf dem Prüfstand
  2. Etwas teurer: Power Commander + Abstimmung auf dem Prüfstand (Feinere Optimierungsmöglichkeiten)
  3. Optimale Lösung: Microtec M197 ECU + Dual Lambda Auto Unit (= Automatisches Erstellen der Map während des Fahrbetriebs)

Na ja ca. 700.- für eine vernünftige Zylinderselektive Abstimmung sind schon ein paar Euro....Aber wie Du schreibst. Ist halt relativ und relativ kann wieder subjektiv sein?

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Rein aus technischer Sicht stimme ich Tien natürlich zu.

Aber dem ein oder anderen kommt es vielleicht eher darauf an, wie leicht erkennbar illegal man unterwegs sein will. Generell erlischt bei jedweder Kennfeldveränderung die Betriebserlaubnis, da spielt es keine Rolle, ob gerexxert wird, PC oder tuneecu verwendet wird - alles, was über das Auslesen hinausgeht, bringt die BE zum erlöschen. Frage ist, wie stark im Fall der Fälle nachgeforscht würde. Leichte Beute ist man, wenn man das Modul während der Fahrt eingebaut hat. Einmal die Sitzbank hoch und die Maschine wird stillgelegt. Besser ist es, wenn die originale ECU geflasht und keinerlei äußerliche Veränderung vorgenommen wird. Hier müsste schon das Steuergerät ausgelesen und die Datei mit der Originaldatei abgeglichen werden.

Den Versuch, ein verändertes Kennfeld eingetragen zu bekommen, kann man ja mal unternehmen. Solange die Abgasgrenzwerte, Geräusch- und Leistungsdaten innerhalb der Limits sind, wird auch das nur eine Frage des Geldes sein. Ich habe bisher aber noch nirgendwo mal davon gelesen, dass das jemand gemacht hat.

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vor 10 Stunden schrieb Ber73:

Rein aus technischer Sicht stimme ich Tien natürlich zu.

Aber dem ein oder anderen kommt es vielleicht eher darauf an, wie leicht erkennbar illegal man unterwegs sein will. Generell erlischt bei jedweder Kennfeldveränderung die Betriebserlaubnis, da spielt es keine Rolle, ob gerexxert wird, PC oder tuneecu verwendet wird - alles, was über das Auslesen hinausgeht, bringt die BE zum erlöschen. Frage ist, wie stark im Fall der Fälle nachgeforscht würde. Leichte Beute ist man, wenn man das Modul während der Fahrt eingebaut hat. Einmal die Sitzbank hoch und die Maschine wird stillgelegt. Besser ist es, wenn die originale ECU geflasht und keinerlei äußerliche Veränderung vorgenommen wird. Hier müsste schon das Steuergerät ausgelesen und die Datei mit der Originaldatei abgeglichen werden.

Den Versuch, ein verändertes Kennfeld eingetragen zu bekommen, kann man ja mal unternehmen. Solange die Abgasgrenzwerte, Geräusch- und Leistungsdaten innerhalb der Limits sind, wird auch das nur eine Frage des Geldes sein. Ich habe bisher aber noch nirgendwo mal davon gelesen, dass das jemand gemacht hat.

Kein Büttel kann ohne begründeten Verdacht verlangen das Du die Sitzbank abmachst. Aber wer da Angst hat sollte sich ein anders Schloss an der Sitzbank einbauen. Kann ja niemand ahnen das, dass Schloss defekt ist ?. Ist auch psychologisch besser. Wenn man sich weigert die Sitzbank abzumachen hat man den Verstoß ja quasi schon zugegeben.

Die Wirkung eines geäderten Mappings wird oft überschätzt. Wegen den paar PS wird niemand ein Steuergerät auslesen und lauter wird das Bike nur durch das Mapping nicht. Ohne andere "Verbesserungen" wie Sportluftfilter und getunte DB Killer, deaktivierte oder ganz entfernet Abgasklappe wird die Frage ob das Mapping geändert ist, bei einer Kontrolle nicht gestellt werden. Je nach Änderung nicht mal bei der TÜV Abgasmessung (Die Messspanne beim Motorrädern ist sehr groß). Wer natürlich so doof ist und sich einen anderen Startbildschirm programmieren lässt. Da heißt es dann halt lernen durch Schmerz.

Wenn Dein Bike soweit ist das es beschlagnahmt wird, brauchen die das Mapping übrigens auch gar nicht mehr auslesen. Sind ja schon genug Verstöße vorhanden um Dir den Tag zu versauen. Also warum sich die Arbeit machen?

Also bei Änderung des Mappings wäre ich bezüglich der erloschenen BE ausnahmsweise ganz entspannt!

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  • 2 Monate später...

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