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Radarkameras ab 28.4. was nun?


Luigi.
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vor 1 Stunde schrieb Ducatiger:

Ganz klar: Weinen. Nicht weil es noch eine Galgenfrist gibt, sondern weil das (mal wieder) beweist, daß Andreas S. eine Pfeife ist. Seine politischen Ansichten mal zur SEite gelegt, aber soche handwerklichen Fehler müssten wehtun - aber dann würde er auch nur noch weinen........

Und so einer ist Bundesminister

Warum sollte man da weinen? Die neuen Regelungen sind, das wurde jetzt schon mehrfach ausgeführt, ziemlich unüberlegt und das mit dem besseren Schutz für Radfahrer klingt zwar als Überschrift nett, ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Was ich jeden Tag sehe: Mehr als meterbreite Radwege und trotzdem fahren viele Radfahrer auf der Fahrbahn. Dort sollen sie nun mit 1,5m Abstand überholt werden.

Würde es dem Verkehrsministerium ernsthaft um das gehen, was in der Überschrift steht, würden sie die Radfahrer zu allererst dazu verpflichten, die Radwege, sofern vorhanden, auch uneingeschränkt zu nutzen. Es gibt keinen effektiveren Weg, dem Radfahrer Distanz zu dem Verkehr auf der Fahrbahn zu verschaffen.

Die neuen Fahrverbotsregeln sind vergleichbarer Unsinn. Wenn hier also ein handwerklicher Fehler am Ende dafür verantwortlich ist, dass viele Autofahrer ihre Fahrerlaubnis nicht abgeben müssen, weil sie mit 51 geblitzt wurden, da sie innerorts irgendwo versehentlich mal ein 30iger Schild übersehen haben, am besten noch in den Ferien vor einer Schule, vor der ja mittlerweile prinzipiell ganzjährig 7-17Uhr 30km/h ausgeschildert ist (obwohl in den Ferien, in der Summe immerhin 3 Monate im Jahr, da unstrittig kein Schüler rauskommen wird), dann sehe ich da wirklich kein Problem. :)

Scheuer mal zwar wirklich keine Leuchte sein, aber das Gesetz unterzeichnet der nur, das schreiben andere. Die Zeiten, in denen ein Bundespräsident mal ein Gesetz nicht unterzeichnet und am Ende vor dem BVerfG in der Sache Recht bekommt, die sind (leider) lange vorbei.

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Naja, es gibt ja eine Benutzungspflicht, wenn blaue Schilder aufgestellt sind. Andernfalls nicht. Das heißt dass Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auf der Straße geduldet werden müssen, und das ist auch gut so! Je nachdem, je nach Fahrrad, Zustand der Radwege, Einmündungen, scharfe Kanten, schlechtes Pflaster, Parkplatzausfahrten usw. ist es nämlich keineswegs sicherer auf dem Radweg. Wenn sie dann aber wie hier eine ganze Spur wegnehmen wollen und dafür breite Radwege und Fußwege bauen wollen, wird auch wieder geheult. Ich finde es richtig und auf solchen Wegen kann dann auch gerne ein blaues Schild sein bzw. wird da sicher keiner freiwillig auf der Straße fahren wollen. Ich empfehle nur jedem gewohnheitsmäßigen Autofahrer mal wirklich eine Weile lang zur Arbeit o.ä. mit dem Rad zu fahren. Da werden sich Augen öffnen!

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Das ist leider keineswegs gut so, denn bereits dass weiterhin nur das blaue Schild die Benutzungspflicht begründet und sich der Radfahrer ansonsten weiterhin sehenden Auges in die Nähe zum Kraftverkehr begeben darf, zeigt doch, dass es hier allenfalls bedingt um den Schutz der Radfahrer ging. Denn Verkehrsteilnehmer sind - entgegen Deiner Annahme - generell nicht gleichberechtigt. Radfahrer z.B. sind auf farbig abgesetzten Radwegen gegenüber Fußgängern selbst an z.B. Bushaltestellen priviligiert. Das bedeutet für den Fußgänger, dass er gucken muss, wenn er den Radweg auf dem Weg zum oder vom Bus kreuzen will. Es gibt Priviligierungen im Bereich der Straße.

Zustand der Radwege ok - scharfe Kanten? :D Schlechtes Pflaster kann man tauschen, auch PkW müssen an Parkplatzausfahrten dem Radverkehr den Vorrang geben. Nichts davon zeigt hier auf, dass es eine sinnvollere und einfachere Möglichkeit gäbe, als dem Radfahrer Abstand zum Kraftverkehr zu verschaffen, als ihn von der Fahrbahn zu holen. Und wenn er sich dann - trotz ausgebauten Radweges, dafür entscheidet, die Fahrbahn zu nutzen (machen die Rennradfahrer, denen ja prinzipiell kein Radweg gut genug ist, quasi regelmäßig - wie Du schon sagtest, je nach Fahrrad und ein Rennrad ist bei vielen Straßen ebenso fehl am Platz wie eine Badehose im Winter) - dann soll er weiterhin so überholt werden dürfen wie bisher. Denn solche Leute behindern durch ihre Fahrweise aktiv den Verkehr - §1 StVO, anyone?

Aber was man jetzt erlebt, ist eine Perversion dessen, was man zu erreichen versuchte: Radfahrer fahren mir mittlerweile häufiger mal vor das Auto, weil sie nur noch den Arm rausnehmen und dann einfach die Spur wechseln. Schulterblick beim Radfahrer, ob die Spur, in die er möchte auch frei ist? Nicht sehr häufig und an bestimmten Stellen kannst Du regelmäßig davon ausgehen, dass die nicht gucken, sondern einfach (verkehrsbehindernd) fahren. Wenn der Kraftverkehr das macht, ist das Geschrei groß bei den Radfahrern. Und viele wundern sich dann auch noch, wenn man sie anhupt.

Btw. ich fahre alles regelmäßig: Auto, Krad und Rad. Als Autofahrer muss ich mich über Radfahrer aufregen, die wie oben beschrieben unterwegs sind und wenn ich dann auf dem Radweg fahre, hab ich noch die Spezis, die mir freihändig fahrend aufs Handy glotzend auf der falschen Seite entgegen kommen.

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  • buxxdehude änderte den Titel in Radarkameras ab 28.4. was nun?

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