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Reifenfreigaben ohne TÜV!


svense33
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Jetzt wo der Fred eh schon gekapert ist, auch egal...

vor 5 Stunden schrieb SoylentDom:

Mehr als 90% aller Motorradfahrer werden nie wegen ihren neuen Reifen zum Tüv müssen, um etwas eintragen zu lassen. Nur die Bastelprofis, die eingreifende Umbauten vornehmen ;)

Heute evtl. nicht, aber in paar Jahren vielleicht schon, denn dann ist möglicherweise 200/50R17 die beste Combo... Und es geht eben nicht nur um eingreifende Umbauten. Sondern um jede noch so winzige Abweichung. 

vor 5 Stunden schrieb SoylentDom:

Die Hersteller von 250er Reifen für Autos haben die auch getestet und trotzdem darfste die nicht einfach auf nen Fiat Panda aufziehen.

Bist schon der 2te, der mit dieser Grütze um die Ecke kommt... (Doppelaccount ? ?)

vor 4 Stunden schrieb svense33:

Außerdem, was macht der TÜV, wenn ich mit meiner 821 dahin komme und mir den 190 er Reifen eintragen lassen will und denen 10 Freigaben von 7 verschiedenen Herstellern dahinlege?

a) Dich mit 9 wieder heimschicken, da ja nur ein Reifen auf dem Moppel montiert ist, der einem ausgiebigen fahrdynamischen Test unterzogen werden kann

oder b) Dir 10x Eintragungsgebühr berechnen

vor 4 Stunden schrieb svense33:

Aber wo ich gerade bei dem Thema bin, was kostet das überhaupt die Pelle eintragen zu lassen?

Wenn ich es richtig gelesen habe: ca. 30 Möppen (Quelle: stellvertretend Preisliste TÜV Nord)

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller des Reifens die komplette Fahrdynamik meines speziellen Motorradmodells beleuchtet, wenn er eine Freigabe herausgibt. Geschweige denn, von jedem Motorradmodell der Welt ein Exemplar in der Garage stehen hat. Die Begründung der Petition hinkt bereits an dieser Stelle.

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Denke ist sowohl von den Herstellern als auch vom TÜV Geldschneiderei . Wie wollen die denn Fahrdynamik testen ? Jeder Fahrer hat ein anderes Gewicht , vielleicht noch die Federung anders eingestellt , andere Außentemperatur , anderer Fahrstil usw. Reifen schleift in keiner Fahrsituation nirgendwo und kann die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vertragen  ? Reifenfreigabe erteilt würd ich sagen 

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Was regt Ihr Euch auf? Wir sind doch schon seit Jahren Beta-Tester für alle möglichen Hersteller von allen möglichen Artikeln. So wälzen die Hersteller Entwicklungs- und Testkosten auf uns ab, oder, wie im konkreten Fall, auf den TÜV die Verantwortung und auf uns die Kosten.

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Hi,

finde auf dieser Seite wird es recht gut erklärt: 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Für Fall 1a und 1b ist es meiner Meinung nach sogar besser geworden.

Bei Fall 1c muss man halt einmal die geänderte Größe eintragen und kann dann auch Markenfrei fahren. Ich denke damit kann man leben.

Fall 2 wird auf die wenigsten zutreffen, ist dann aber schon sehr ärgerlich. 

Meine 916 fällt genau unter Fall 2. ? Bin mal gespannt wie sich das lösen lässt. Außer die Reifentypen auszutragen fällt mir wenig ein. Auf jeden Fall habe ich keine Lust bei jedem Reifentypwechsel zum TÜV zu fahren und den neuen Typ eintragen zu lassen ?

Bearbeitet von Beini1978
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vor 4 Stunden schrieb Gockel:

Was regt Ihr Euch auf? Wir sind doch schon seit Jahren Beta-Tester für alle möglichen Hersteller von allen möglichen Artikeln. So wälzen die Hersteller Entwicklungs- und Testkosten auf uns ab, oder, wie im konkreten Fall, auf den TÜV die Verantwortung und auf uns die Kosten.

Bisschen am Thema vorbei. Die Reifen- und Fahrzeughersteller sind gegen die Neuregelung. Die Prüfgesellschaften haben im Klüngel mit der Politik das Ding an sich gerissen. Im Zuge der von oben verordneten E-Mobilität fallen künftig diverse Einkünfte wie z. B. die Abgasmessung weg. Da muß natürlich schon mal vorgesorgt und neue Quellen eröffnet werden (so viel zum Thema gewinnorientierte Unternehmen...)

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vor 15 Stunden schrieb Sandman633:

 

?

a) Dich mit 9 wieder heimschicken, da ja nur ein Reifen auf dem Moppel montiert ist, der einem ausgiebigen fahrdynamischen Test unterzogen werden kann

oder b) Dir 10x Eintragungsgebühr berechnen

Wenn ich es richtig gelesen habe: ca. 30 Möppen (Quelle: stellvertretend Preisliste TÜV Nord)

Es gibt andere Beispiele.... Weil es eben so viele Freigaben gibt, wird nur 190/55 eingetragen ohne Bindung an einen Reifen.... 

Und wie gesagt, testen würd der garantiert nix, außer die Runde aufm Parkplatz wie bei der Hauptuntersuchung. Da sind die Tests der Reifenhersteller garantiert aufwendiger, weniger können sie ja nicht machen ?

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Am 11.2.2020 um 19:58 schrieb Beini1978:

Für Fall 1a und 1b ist es meiner Meinung nach sogar besser geworden.

Ich würde sagen einfacher. Besser weiß ich nicht. Theoretisch kannst du dir hinten jetzt einen Hypersport drauf ziehen (bzw. alles was über 1,6 mm Profil hat) und vorne einen Enduroreifen. Oder hinten Dunlop, vorne Chinaware. Gefühlt kann dadurch der (eigentliche) Sinn dahinter, die Sicherheit im Straßenverkehr, in Frage gesellt werden. ? Daran sieht man leider deutlich, durch wen hier was initiiert wurde und welcher Hampelmann sich mal wieder schön von den Lobbyisten beschwatzen lassen hat.

Aber jetzt ist dann nun einmal so. Nach Beschäftigung mit dem Thema eine Frage in die Runde. Für mich trifft Fall 2 zu. Meine Diva hat noch eine alte ABE. In der Zulassung Teil I steht jetzt unter Bemerkungen.

*Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*

Nach 2 Stunden Internetrecherche habe ich es aufgegeben. Wo zum Teufel bekomme ich die ABE zu meinem Moped her? Ich habe keine Ahnung welche Bindung dort vermerkt ist!

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Ich hab's auch unterschrieben.

Für meine EVO sollte das kein Probllem sein, aber was ist mit der 750 SS Bj. 94 DNL Import (Fall 2)? Die hat ja Reifen in den Papieren, die es gar nicht mehr gibt. Bisher hatte man Freigaben, bei gleicher Reifengröße usw., die man einfach mitführen musste. Muss ich jetzt nach 26 Jahren anfangen, Reifen einzutragen bzw. die Reifenbindung austragen zu lassen (hab ich bei meinem Bandit 1200 Umbau)?

Was soll das? Ich habe keine relevanten Umbauten vorgenommen, gelhöre zum Fall "2a" und werde schlechter gestellt als 1a? 

 

SCHWACHSINN!!!?

 

 

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vor 21 Minuten schrieb P-H:

aber was ist mit der 750 SS Bj. 94 DNL Import (Fall 2)? Die hat ja Reifen in den Papieren, die es gar nicht mehr gibt. Bisher hatte man Freigaben, bei gleicher Reifengröße usw., die man einfach mitführen musste. Muss ich jetzt nach 26 Jahren anfangen, Reifen einzutragen bzw. die Reifenbindung austragen zu lassen (hab ich bei meinem Bandit 1200 Umbau)?

Ja! Genau wie ich mit meiner 750 SS. Und der TÜV will vorher aber die Herstellerbescheinigung sehen. Und die auf der Zulassungsstelle werden sich freuen, dass jetzt wieder machen zu dürfen. Habe gehört, dass das eigentlich systemtechnisch in den Stellen gar nicht mehr vorgesehen ist. ?

Ich werde lieber noch eine Weile warten bis ich mir neue Reifen kaufe, dann gibt es vielleicht schon Erfahrungsberichte.

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Am 17.2.2020 um 19:26 schrieb Cookie Monster:

Nach 2 Stunden Internetrecherche habe ich es aufgegeben. Wo zum Teufel bekomme ich die ABE zu meinem Moped her? Ich habe keine Ahnung welche Bindung dort vermerkt ist!

Ich kann dir das gerne raussuchen wenn du mir die Nr. der ABE bzw. Die Typgenehmigungsnummer nennst. Die Betriebserlaubnis Dokumente sind Eigentum der Hersteller und daher nur in Ausnahmefällen im Netz. Es gibt da aber Datenbanken für berechtigte Personenkreise die Einblick haben. Für den Endkunden wäre der Weg zum Markenhändler eine Möglichkeit.

Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend mit welchem Halbwissen hier Stammtischparolen losgelassen werden ohne die geringste Fachkenntnis. Leute ihr müsst mal als erstes auf dem Teppich bleiben und als zweites dann das Hirn mal machen lassen was es am besten kann: denken! Und das bezieht sich nicht nur auf einige Leute hier im Forum, zahlreiche Redakteure in den Medien betreiben die gleiche sinnlose Hetze.

Einfach ausgedrückt ist bezüglich der Fabrikatsbindung alles wie es vorher auch war, und bezüglich anderer Reifengrößen wird es jetzt endlich so gehandhabt wie es seid Jahren schon seitens der Gesetzgebung gefordert ist!

In §19.2 StVZO steht schon seid eh und je das die Betriebserlaubnis erlischt wenn ich was umbaue das möglicherweise eine Gefährdung darstellen kann. Dazu zählen seid eh und je auch andere Reifengrößen. Einzig die armen Motorradfahrer wurden seid Jahren bevorzugt und vereinfacht behandelt in dem man im Bund-Länder-Fachausschuss und der Arbeitsgemeinschaft Technischer Prüfstellen die Anerkennung von Reifenfreigaben auch für andere Größen hingenommen hat. Jetzt ist das vorbei und wir werden behandelt wie alle anderen auch, finde ich erstmal nicht falsch.

Klar stellt ein Reifen von 1cm mehr Breite nicht gleich eine Lebensgefahr dar, das Argument kommt ja oft und ich stimme dem für die meisten Fälle auch zu. Gesetzgebung ist aber allgemeingültig und für alle gleich (siehe Grundgesetz BRD). Das heißt du kannst nicht nur 1cm breitere Reifen montieren sondern auch 10cm breitere... bis es schleift. Und ja das IST dann gefährlich. Ihr glaubt garnicht wie viele dämliche Vollidioten da draussen rum fahren und nur an sich denken. Hier im Forum gibt es natürlich nur intelligente Menschen mit Vernunft und Weitblick.

Ich finde die neue Regelung gut!

Ein anderes Reifenfabrikat bei gleicher Größe kann weiterhin Problemlos mit Herstellerfreigabe gefahren werden, egal ob EU oder national Typgenehmigt. Eine abweichende Größe muss nun, wie in anderen Bereichen auch, vom „TÜV-Mann“ geprüft werden um sich vor den wenigen Übertreibern zu schützen.

Ich mache das bekanntlich Hauptberuflich, ihr glaubt nicht mit welcher Selbstverständlichkeit einem „TÜV-Mann“ zum Teil ernsthaft Lebensgefährliche Umbauten vorgestellt werden. Wenn man dann ablehnt herscht zu 95% Unmut und Unverständnis. Fährt morgen mit einem schleife-Reifen ein anderer das eigene Kind tot ist das Geschrei groß.

Wenn alles passt wirds auch abgenommen. Und selbst wenn das mal 100€ kostet, danach sind sich alle einig das es zulässig und ausreichend sicher ist. Was sind denn 100€ bei einem 20.000€ (und mehr) Motorrad? 

Und eins sei mal klargestellt: Mit den scheiß Abnahmen verdient der Prüfer am wenigsten Geld und hat die meiste Arbeit. Kein Prüfer hat da Bock drauf, und zum Geld verdienen macht er das auch nicht...

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vor 35 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

Ein anderes Reifenfabrikat bei gleicher Größe kann weiterhin Problemlos mit Herstellerfreigabe gefahren werden, egal ob EU oder national Typgenehmigt. 

Das ist der Punkt, wo sich die Geister scheiden.... Ich meine auch, man braucht trotz der passenden Größe eine Reifenfreigabe, andere sind da anderer Meinung. 

Da du offensichtlich vom Fach bist, liege ich ja offensichtlich nicht so falsch mit meiner Einschätzung... ?

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Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn das Moped in der Zulassungsbescheinigung keine Fabrikatsbindung spezifisch oder allgemein (Fabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten) hat, so braucht es auch keine Herstellerfreigabe.

Ich habe das Thema kürzlich in einer Weiterbildung gehabt, da habe ich garnichts drauf gegeben, aber offensichtlich wird das ja wiedermal prima als Hetze gegen TüV und Co. verwendet ohne rechtssichere Hintergründe zu kennen.

Nicht verrückt machen lassen, wenn einer anderes behauptet einfach mal nach der Quelle fragen. Da trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.

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vor 42 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

Ich kann dir das gerne raussuchen wenn du mir die Nr. der ABE bzw. Die Typgenehmigungsnummer nennst. Die Betriebserlaubnis Dokumente sind Eigentum der Hersteller und daher nur in Ausnahmefällen im Netz. Es gibt da aber Datenbanken für berechtigte Personenkreise die Einblick haben. Für den Endkunden wäre der Weg zum Markenhändler eine Möglichkeit.

Da bin ich mal gespannt, da viele Ducatis in den 90er wurden als Einzelabnahme zugelassen. Bei 916 bin ich da recht sicher. Feld "K" ist leer. Feld "17" hat ein "E". 

Beispiele dafür sind hier zu finden alle 3 FZ welche hochgeladen wurden sind Einzelabnahmen:

http://www.duc-forum.de/thread.php?threadid=82908

 

vor 42 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend mit welchem Halbwissen hier Stammtischparolen losgelassen werden ohne die geringste Fachkenntnis. Leute ihr müsst mal als erstes auf dem Teppich bleiben und als zweites dann das Hirn mal machen lassen was es am besten kann: denken! Und das bezieht sich nicht nur auf einige Leute hier im Forum, zahlreiche Redakteure in den Medien betreiben die gleiche sinnlose Hetze.

Einfach ausgedrückt ist bezüglich der Fabrikatsbindung alles wie es vorher auch war, und bezüglich anderer Reifengrößen wird es jetzt endlich so gehandhabt wie es seid Jahren schon seitens der Gesetzgebung gefordert ist!

Wo finde ich für diese Aussage die Quellen? 

Die einzig rechtlich bindende Quelle wo ich das Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Soweit ich weiß ist das bindend und wird behandelt wie eine Vorschrift. Aus diesen Informationen werden dann die Arbeitsanweisungen der Sachverständigen erst erstellt oder?

Hier der Link dazu, und da steht halt nun mal schwarz auf weiß was anderes wie das was du sagst. 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

 

vor 42 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

Ein anderes Reifenfabrikat bei gleicher Größe kann weiterhin Problemlos mit Herstellerfreigabe gefahren werden, egal ob EU oder national Typgenehmigt. Eine abweichende Größe muss nun, wie in anderen Bereichen auch, vom „TÜV-Mann“ geprüft werden um sich vor den wenigen Übertreibern zu schützen.

Da gibt es definitiv andere Ansichten und die meisten gehen in die Richtung das dies so nicht mehr stimmt. 

Das BMVI unterscheidet schon jetzt zwischen EU oder nationaler Typgehmigung und nach BMVI gibt es keine bindenden Herstellerfreigaben mehr. Bestätigt wurde mir die Richtigkeit dieser Aussage schriftlich vom TÜV Saarland und GTÜ. 

TÜV Hessen, Dekra haben mir telefonisch mitgeteilt, das es für national typisierte keine Freigaben auch für Fabrikate in dem Sinne mehr gibt.

Ich vermute du bist beim TÜV Nord angestellt, die haben mir genau das geschrieben was du auch geschrieben hast. Geht nur um die Größen, Rest würde so bleiben wie er ist.  

 

vor 42 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

Ich mache das bekanntlich Hauptberuflich, ihr glaubt nicht mit welcher Selbstverständlichkeit einem „TÜV-Mann“ zum Teil ernsthaft Lebensgefährliche Umbauten vorgestellt werden. Wenn man dann ablehnt herscht zu 95% Unmut und Unverständnis. Fährt morgen mit einem schleife-Reifen ein anderer das eigene Kind tot ist das Geschrei groß.

Wenn alles passt wirds auch abgenommen. Und selbst wenn das mal 100€ kostet, danach sind sich alle einig das es zulässig und ausreichend sicher ist. Was sind denn 100€ bei einem 20.000€ (und mehr) Motorrad? 

Und eins sei mal klargestellt: Mit den scheiß Abnahmen verdient der Prüfer am wenigsten Geld und hat die meiste Arbeit. Kein Prüfer hat da Bock drauf, und zum Geld verdienen macht er das auch nicht...

 

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vor 36 Minuten schrieb Beini1978:
Zitat

Wo finde ich für diese Aussage die Quellen? 


>> In der Einheitlichen Festlegung Nr. 01-2018 der Technischen Leitungen aller anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen vom 21.8.2018 in der aktuellen Fassung. Speziell für den DEKRA im Iris-Dokument: 08-212-3608 Stand 12.7.19. Leider für den Otto-Normalo nicht zugänglich, sollte i.d.R. aber auch nicht nötig sein.

Zitat

Die einzig rechtlich bindende Quelle wo ich das Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Soweit ich weiß ist das bindend und wird behandelt wie eine Vorschrift. Aus diesen Informationen werden dann die Arbeitsanweisungen der Sachverständigen erst erstellt oder?

>> so ähnlich, ja. Im von dir zitierten Link ist aber nicht jedes Detail für den Bürger veröffentlicht, sondern es wird zusammengefasst. Es handelt sich dort eben nicht um das Verkehrblatt oder den Beschluss aus dem BLFA sondern um einen Artikel der Pressestelle. In deinem Fall 2 für nationale Betriebserlaubnisse wird dort in den Erläuterungen nichtmehr zwischen Reifengröße und -hersteller unterschieden, das macht es unübersichtlich weil zu allgemein.

Zitat

TÜV Saarland und GTÜ. TÜV Hessen, Dekra

>> haben dir eine falsche Auskunft gegeben. Siehe oben, verbindlich für alle Organisationen. Nicht zuletzt auch das Ergebnis zahlreicher Presse-Hetze.

Zitat

Ich vermute du bist beim TÜV Nord angestellt, die haben mir genau das geschrieben was du auch geschrieben hast. Geht nur um die Größen, Rest würde so bleiben wie er ist.  

>> falsch vermutet.

 

 

 

Bearbeitet von Paragraphenreiter
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vor 19 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

>> In der Einheitlichen Festlegung Nr. 01-2018 der Technischen Leitungen aller anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen vom 21.8.2018 in der aktuellen Fassung. Speziell für den DEKRA im Iris-Dokument: 08-212-3608 Stand 12.7.19. Leider für den Otto-Normalo nicht zugänglich, sollte i.d.R. aber auch nicht nötig sein.

Ok hier scheint das Problem zu liegen. Deine Quellen sind älter als die Ausgabe des Verkehrsblatt um welches es bei der Diskussion geht. 

Es geht um die Veröffentlichung der Ausgabe Nr. 15 vom 15.08.2019 Nr. 90-Rad Reifenkombinationen. Wie das was da drin steht wirklich ausgelegt wird, da drüber gibt es wohl von den Fachleuten großen Diskussionsbedarf. 

Der oben verlinkte Artikel vom BMVI  ist vom 07.09.19.

Im Oktober 2019 gab es einen offenen Brief an das BMVI von den Verbänden der BRV, IVM und WDK. 

 https://www.bikeundbusiness.de/verbaende-kritisieren-neue-reifen-regelung-a-875776/:

Wie gesagt, alles neuer als die von dir genannten Dokumente.

 

Das ganze bring einen aber auch nicht wirklich weiter. Soweit ich das mitbekommen habe,  brodelt es im Hintergrund ganz gewaltig zwischen Reifenhersteller, Überwachungsorganisationen und dem BMVI. Ob und wie das in der Praxis die nächsten Jahre gehandhabt wird, kann wohl bis jetzt noch keiner sicher sagen. 

Sicher ist, hat man die richtige Reifengröße eingetragen und keine Fabrikatsbindung, hat man auch keine Probleme.

 

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Darum schrieb ich zum Beispiel:

Zitat

in der aktuellen Fassung

Derartige Dokumente werden nicht immer neu gefasst sondern z.T. nur aktualisiert.

Auch weiß man in gewissen (politischen) Kreisen bereits über gefasste Beschlüsse bescheid bevor diese in einem Verkehrsblatt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Man hat natürlich ein gewisses Interesse daran das einige Personenkreise als erste informiert werden. Eine Arbeitsanweisung die ungültig wird taucht in unserem System nichtmehr auf, oder nur mit Hinweis auf eine aktuellere Fassung. Solange da, ist es gültig und verbindlich.

Ich bleibe dabei, es gibt eine Verbindliche Verfahrensanweisung für alle Überwacher, die mag noch nicht jeder Ingenieur kennen, sollte er aber. Ich hatte das wie schon erwähnt auch erst vor kurzem als Thema. Auch gilt das lt. Anweisung nur für Reifen mit DOT 2020 und jünger.

Das die Reifenlobby nicht gut findet wenn man die Wischi-Waschi-Methoden abschafft ist verständlich. Da zählt nur der Umsatz, mehr nicht.

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vor 6 Stunden schrieb Paragraphenreiter:

Das die Reifenlobby nicht gut findet wenn man die Wischi-Waschi-Methoden abschafft ist verständlich. Da zählt nur der Umsatz, mehr nicht.

Wusste gar nicht das die Überwachungsorganisationen alle gemeinnützig Arbeiten und keine Lobby haben. ? Die Information ist wohl auch nur bestimmten Kreisen zugänglich und in keinem Fall den Aktionären der TÜV AGs welche schon eine Weile auf ihre Dividende warten.  ?‍♂️

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vor 7 Stunden schrieb Paragraphenreiter:

 

Das die Reifenlobby nicht gut findet wenn man die Wischi-Waschi-Methoden abschafft ist verständlich. Da zählt nur der Umsatz, mehr nicht.

So ganz Wischi Waschi ist das nicht denke ich. Sonst wäre die Praxis ja nicht jahrelang ohne Probleme gehandhabt worden.

Es ist einfach als Moppedfahren kacke wenn einem keiner sagen kann was wirklich Sache ist. Fragt man 3 Leute bekommt man 3 Antworten.

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vor 13 Stunden schrieb Paragraphenreiter:

[..] In §19.2 StVZO steht schon seid eh und je das die Betriebserlaubnis erlischt wenn ich was umbaue das möglicherweise eine Gefährdung darstellen kann. [..]

Mit Verlaub - das steht da seit eh und je gerade nicht. In der Vergangenheit hatten die Ordnungsbehörden oft Schwierigkeiten mit dem § 19 StVZO a.F., weswegen er auch "neu" gefasst wurde, was allerdings auch nicht gerade gestern war.

In 19 II StVZO steht auszugsweise:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

[..]

Den wesentlichen Teil habe ich hervorgehoben. Damit nicht immer wieder die OVGs bemüht werden müssen, wurde seiner Zeit eingefügt, dass eine rein theoretische Möglichkeit der Verkehrsgefährdung eben nicht ausreichend ist um das Erlöschen der BE zu bewirken, sondern nach einem gewöhnlichen Geschehensablauf die Gefährdung auch zu erwarten sein muss.

Nun müsste man sich mal darüber unterhalten, wodurch diese Gefährdung bei einem normalen Geschehensablauf eintreten soll, wenn man statt eines 175er Reifens z.B. einen 180er montiert, weil der 175er nicht mehr erhältlich ist (oder was auch immer für Gründe vorliegen mögen). Wir reden hier über keine Extrembeispiele, dass jemand ne Reifenbreite, die einem Mähdrescher gut zu Gesicht stünde, auf seine Vespa aufziehen will - sondern über Differenzen von eine Reifengröße mehr oder weniger als ich ohnehin fahren darf. Und da eine Gefahr anzunehmen, geht wohl an der Lebensrealität etwas vorbei - und auch am Willen des Gesetzgebers. Hast Du ja selbst geschrieben. Dennoch sagst Du, dass Du die neue Regelung gut findest, obwohl Du selbst schreibst, dass 1cm keine Gefahr darstellt. Deutlicher: Bei korrekter Normenanwendung würde ein Ordnungshüter hier gar keine Gefährdung annehmen und demzufolge auch kein Erlöschen der BE.

Btw. bedeutet, "dass alles passt" noch lange nicht, dass eine TÜVer auch einträgt. Mir wollte ein TÜVer sogar schon den seitlichen Lenkungsdämpfer von Öhlins am liebsten abschrauben lassen, weil der "pikt ja nach vorne raus wie ne Lanze" - dabei gibts zu dem Ding sogar ein Teilegutachten vom Hersteller. Ein anderer TÜVer hingegen sagt sich "wie zu der Brembo gibts keine ABE? Wozu auch? Steht doch Brembo drauf, von denen ist eh jede Bremse gut" und trägt Dir das ein ohne auch nur einmal zu gucken, ob die Bremse überhaupt zieht. Alles schon erlebt.

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vor 17 Stunden schrieb Corny1602:

Sonst wäre die Praxis ja nicht jahrelang ohne Probleme gehandhabt worden.

DAS ist einer der für mich der zentralen Punkte, warum ich so vehement dagegen bin. 

Warum muß sich in eine gut funktionierende Methode eingemischt werden? Man könnte ja auch mal pro Bürger und Steuerzahler entscheiden. Aber nö, wo kommen wir denn da hin, das wäre ja noch schöner. 

Ich behaupte, dass in den letzten 2 Jahrzehnten (weiss nicht genau, wie lange die Regelung bereits "geduldet" wurde) Milliarden an Kilometern in fahrdynamischen Versuchen in jeder Gewichtsklasse, Leistungsstärke und Fahrbahnbeschaffenheit durch Beta-Tester abgespult wurden, ohne das es zu einer höheren, erwartbaren Gefährdung gekommen ist als mit der Serienbereifung. 

Anders ausgedrückt: Die Unfallzahlen durch eine geringfügig abweichende Reifengröße mit Freigaben dürfte sich im 0,xx Promille-Bereich bewegen (ich betone ausdrücklich geringfügig, damit nicht wieder jemand mit seinem Proll-Punto um die Ecke kommt), wenn überhaupt. 

Und ich stelle mir die Frage, was ca. 194 Länder auf diesem Planeten diesbezüglich falsch machen ?

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  • 2 Wochen später...
Am 23.2.2020 um 10:07 schrieb Paragraphenreiter:

.....

Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend mit welchem Halbwissen hier Stammtischparolen losgelassen werden ohne die geringste Fachkenntnis. Leute ihr müsst mal als erstes auf dem Teppich bleiben und als zweites dann das Hirn mal machen lassen was es am besten kann: denken! Und das bezieht sich nicht nur auf einige Leute hier im Forum, zahlreiche Redakteure in den Medien betreiben die gleiche sinnlose Hetze.

Einfach ausgedrückt ist bezüglich der Fabrikatsbindung alles wie es vorher auch war, und bezüglich anderer Reifengrößen wird es jetzt endlich so gehandhabt wie es seid Jahren schon seitens der Gesetzgebung gefordert ist!

.....................

Ein anderes Reifenfabrikat bei gleicher Größe kann weiterhin Problemlos mit Herstellerfreigabe gefahren werden, egal ob EU oder national Typgenehmigt. Eine abweichende Größe muss nun, wie in anderen Bereichen auch, vom „TÜV-Mann“ geprüft werden um sich vor den wenigen Übertreibern zu schützen.

Ich mache das bekanntlich Hauptberuflich, ihr glaubt nicht mit welcher Selbstverständlichkeit einem „TÜV-Mann“ zum Teil ernsthaft Lebensgefährliche Umbauten vorgestellt werden. Wenn man dann ablehnt herscht zu 95% Unmut und Unverständnis. Fährt morgen mit einem schleife-Reifen ein anderer das eigene Kind tot ist das Geschrei groß.

...........

Hallo zusammen,

ich habe heute von der Dekra ein Dokument erhalten. AKE-  Festlegung 01_2018 Version 3 _18.02.2020

Zusammengefasst steht da genau das gleiche wie auf der BMVI Seite, außer das ein Krad mit EU-Typgenehmigung und Fabrikatsbindung weiterhin wie gehabt eine Freigabe braucht. Auf der BMVI Seite konnte man es so lesen als wäre dies nicht mehr notwendig.

Das Problem für ein Krad mit ABE/EBE Zulassung bleibt aber genau so bestehen wie vom BMVI beschrieben.

Im Gegensatz zu deiner Aussage, muss bei:

ABE oder EBE Zulassung und Fabrikatsbindung im ZB I oder Fahrzeugschein,  jeder neue Reifentyp, Markenwechsel eingetragen werden! Das betrifft bestimmt 90% der Motorräder mit Zulassung vor 2000. 

Bei anderen Größen sowieso, das betrifft einen dann aber nur einmalig. 

Für mich heißt das zwangsläufig, dass ich in Zukunft unsicherer Motorrad fahren werde.  Es wird ein Reifen eingetragen und den werde ich das so lange fahren wie es ihn zu kaufen gibt. Von neuen Technologien werde ich nicht profitieren. (Verbesserte Nasshaftung etc.) Sehr gute Regelung zur Sicherheit beim Motorrad fahren. ?

 

 

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