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Sonderzulassung einer Euro3 Monster


Fanatigo
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Hey Leute,

mal eine Frage in die Runde. Hat jemand Erfahrungen wie man eine Sonderzulassung für eine Euro3 Monster bekommt die noch nie angemeldet war?

Da ich an eine neue Euro3 Monster zu einem mehr als attraktiven Preis ran kommen würde tut sich das Thema bei mir gerade auf.

Der Verkäufer meinte das die Maschine nur so günstig ist, weil er sie nicht mehr zulassen kann. 

Ich weis das es Sonderzulassungen für Maschinen jeglicher Marke gibt in der Übergangszeit von den Euro-Werten, wusste aber nicht das diese irgendwann mal aufhören.

Könnt Ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

 

Viele Grüße

Nicolas

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Da würde ich mich auch vorher ordentlich schlau machen, mich würde wundern, wenn du sie zugelassen bekommst.... Ich habe meine im Feb 2017 zugelassen, mit der Sonderregelung, ich meine aber, die ist mittlerweile abgelaufen.... 

Halt uns mal auf den Laufenden! 

Gruß Sven 

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Nach meinem Wissen musst du die Monster auf Euro5a (Emission, Lärm, etc) aufrüsten um sie zulassen zu können. Der letzte Tag an dem Euro 3 Motorräder neu zugelassen werden konnten mit den Euro 3 Werten war der 31.12.2016.

Die Übergangszeit galt nur, wenn ein Hersteller diese beantragt hatte. Übergangszeit für Euro 3 lief Ende 2018 aus.

Ich kenne einen Beitrag zu einem Mini MK I den der Großvater zur Geburt des Enkels kaufte und in die Garage stellte. Das Auto kann nicht mehr zugelassen werden, ein Museum hat sich aber gefreut.

Frag aber gern nochmal bei der Zulasungsstelle nach, ich befürchte aber, das wird nix.

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vor 13 Stunden schrieb Tibe:

Frag aber gern nochmal bei der Zulasungsstelle nach, ich befürchte aber, das wird nix.

Sehe ich auch so, ab 01.01.2020 gilt leider EURO 5 bei Neuzulassungen. 
Selbst EURO 4 wäre nur mit Umbauten und Einzelabnahme gegangen.

Alternative: Rahmen einer bereits erstmalig zugelassenen Monster besorgen (verunfallt/gebraucht) und umbauen. Dann muss der Preis aber schon sehr günstig sein.
Wenn es ein SBK wäre, könnte man es wenigstens noch als Rennsemmel für den Ring nutzen.

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vor einer Stunde schrieb zillo:

Sehe ich auch so, ab 01.01.2020 gilt leider EURO 5 bei Neuzulassungen. 
Selbst EURO 4 wäre nur mit Umbauten und Einzelabnahme gegangen.

Das stimmt so nicht ganz.

Ab 1. Januar 2020 gilt Euro 5 für alle neuen Motorrad-Typenzulassungen, ab Januar 2021 dann für alle neu zugelassenen Motorräder. 
Das heißt, dass Du auch problemlos jetzt noch eine Euro 4 zulassen kannst. Ab 2021 ist das dann aber auch vorbei.

Bezüglich Euro 3 ist der Zug abgefahren.

Bearbeitet von sevenfifty
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vor 7 Minuten schrieb sevenfifty:

Das stimmt so nicht ganz.

Ab 1. Januar 2020 gilt Euro 5 für alle neuen Motorrad-Typenzulassungen, ab Januar 2021 dann für alle neu zugelassenen Motorräder. 
Das heißt, dass Du auch problemlos jetzt noch eine Euro 4 zulassen kannst. Ab 2021 ist das dann aber auch vorbei.

Bezüglich Euro 3 ist der Zug abgefahren.

Genau, die SF V4 zB ist noch Euro 4...

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vor 13 Minuten schrieb sevenfifty:

Das stimmt so nicht ganz.

Ab 1. Januar 2020 gilt Euro 5 für alle neuen Motorrad-Typenzulassungen, ab Januar 2021 dann für alle neu zugelassenen Motorräder. 
Das heißt, dass Du auch problemlos jetzt noch eine Euro 4 zulassen kannst. Ab 2021 ist das dann aber auch vorbei.

Bezüglich Euro 3 ist der Zug abgefahren.

Stimmt ?

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  • 2 Wochen später...

Anmeldung über Ausland wäre auch noch eine Möglichkeit. 

Hatte vor 3 Jahren eine nagelneue, noch nie vorher zugelassene RGV 250 in Frankreich gekauft. Der Vorbesitzer hatte sie nur für einen Tag in Frankreich ( auf meinen Wunsch ) kurz vor dem Kauf zugelassen und die RGV ist ein Zweitakter...von 1992 ! 

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vor 3 Stunden schrieb chris_lux:

Anmeldung über Ausland wäre auch noch eine Möglichkeit. 

Hatte vor 3 Jahren eine nagelneue, noch nie vorher zugelassene RGV 250 in Frankreich gekauft. Der Vorbesitzer hatte sie nur für einen Tag in Frankreich ( auf meinen Wunsch ) kurz vor dem Kauf zugelassen und die RGV ist ein Zweitakter...von 1992 ! 

Braucht man dafür nicht einen Wohnsitz in dem Land wo man was zulassen will? 

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  • 4 Wochen später...

Das ist definitiv nicht richtig! Auch bei einer Erstzulassung im Ausland wird der jeweilige Zulassungstag eingetragen, passt dieser Zulassungstag nicht zur Abgasnorm die zu dem Zeitpunkt erforderlich war so ist eine deutsche Zulassung nicht möglich. Schön wenn du Glück hattest, da hat einer nicht aufgepasst. Mehr ist es nicht.

Wenn man das Fahrzeug im Ausland gekauft hat, dann kann es manchmal passieren das man die Papiere verliert. Es ist dann ein Vollgutachten notwendig weil man ja auch kein COC-Papier hat. Der Sachverständige muss dabei den Tag der Erstzulassung schätzen weil es keinen Nachweis gibt. Das ist aber ein mutiges Unterfangen und setzt einen guten Sachverständigen voraus. Schätzen kann man z.b. Anhand des Baujahr lt. Fahrgestellnummer, bei dir käme dann der 1.7.2016 in Betracht. Seitens der Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eidesstatt notwendig werden.

Wenn es ein Fahrzeug ohne Erstzulassung ist kann man beim zuständigen Landesverwaltungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, das ist für faktisch jeden Sachverhalt möglich, im Falle der Abgasnorm sind die Chancen auf erfolg aber praktisch null weil man davon ausgeht das lange genug Zeit war.

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  • 2 Wochen später...

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