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Post von der Bußgeldstelle bekommen...


Ducatisti 87
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Hallo Monsteristi,

ich brauche mal eine Auskunft. Ich wurde letzten So. von einem Dreibein von Hinten gelasert und habe gestern Post bekommen.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung war innerorts. Ich habe allerdings nichts bemerkt, das Ding stand wahrscheinlich auf der 

anderen Straßenseite (Vermutung). Auf dem Foto sieht man mich demnach nur von Hinten.  

 

Wie würdet ihr euch in diesem Falle verhalten? Es würde ein Fahrverbot drohen, ich bin allerdings nicht auf meinen Lappen 

beruflich oder in anderer Art&Weise angewiesen.  

 

DESMODROMISCHE GRÜßE

 

Chris

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb MadMike:

Aber wenn man nen Bock geschossen hat, sollte man auch dafür gerade stehen können. 

Da bin ich komplett bei dir. Aber nicht jede Messung ist korrekt. Was er sich vorzuwerfen hat, weiß nur der TE. 
 

In dem Fall würde ich persönlich trotzdem zum Anwalt gehen. Buße tun kann man auch anders und wenn man dank Anwalt doch aus der Nummer rauskommt, einfach symbolisch was spenden. 

Bearbeitet von Basstler
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Wenn du es drauf anlegst, glaube ich nicht, dass sie dir die Karte wegnehmen können.... Sie können ja nicht beweisen, dass du gefahren bist. Der Nachteil ist, dass sie dir ein Fahrtenbuch aufzwingen können, aber das passiert, meines Wissens nach, nicht beim ersten Mal. 

 

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vor 26 Minuten schrieb Monster12:

Von 'Lasern' OHNE danach direkt angehalten zu werden habe ich noch NIE gehört ?

Dirk, ich auch nicht. Aber sag du mal als "Fachmann" :D:

Wenn man nicht angehalten wurde und der Fahrer dabei festgestellt worden ist, muss man doch auf den Zeugenanhörungsbogen genau genommen überhaupt nicht reagieren? Da kommt doch dann gar nichts mehr nach, oder? Den Aufwand der Halterfeststellung durch klingeln an der Haustür betreiben die chronisch überlasteten Behörden doch gar nicht. Und selbst wenn sie klingeln haben sie doch nur ein Foto von hinten? Anhand des Arschs kann man aber soweit ich weiß keine Identität feststellen, oder? B|

Das Verfahren würde eingestellt werden und so wie svense33 schrub, maximal ein Fahrtenbuch geführt werden müssen, dass allerdings nicht beim ersten Vergehen, so jedenfalls meine Laienkenntnisse.

Bearbeitet von Spirit-64
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vor 2 Minuten schrieb Chosen:

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann... haftet doch der Halter oder etwa nicht?

Nein keine Halterhaftung in Deutschland wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist und wenn der Halter schweigt oder sagt er ist nicht gefahren kann der Bußgeldbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt werden . Könnte dann aber auf das führen eines fahrtenbuches hinauslaufen 

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Wenn du eine Rechtschutz hast die die Kosten trägt würd ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen ansonsten ist es eine kosten - nutzen Rechnung ob sich das lohnt . https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldbescheid-halter-nicht-fahrer.html

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vor 13 Minuten schrieb Yellow:

Nein keine Halterhaftung in Deutschland wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist und wenn der Halter schweigt oder sagt er ist nicht gefahren kann der Bußgeldbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt werden . Könnte dann aber auf das führen eines fahrtenbuches hinauslaufen 

@Spirit-64 kurz angerissen sieht es genau so aus ?

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Würde @Chosen zustimmen. Meiner Meinung nach muss der Halter haften, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und der Halter keine Auskunft dazu gibt/ geben kann. 
 

Laser und Bußgeldbescheid per Post gibt es meiner Meinung nach nicht. Wenn wird geblitzt und es muss ein Foto geben. 
 

so ist mein Wissensstand, unter Vorbehalt. Bin nicht vom Fach. 

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vor 3 Minuten schrieb msh75:

Würde @Chosen zustimmen. Meiner Meinung nach muss der Halter haften, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und der Halter keine Auskunft dazu gibt/ geben kann. 
 

Dann bräuchte man den Verwaltungsaufwand mit der 'Auflage Fahrtenbuch' nicht zu betreiben. Würde ja immer der Halter zur Verantwortung gebeten ?

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vor 4 Stunden schrieb Ducatisti 87:

Die Geschwindigkeitsüberschreitung war innerorts. Ich habe allerdings nichts bemerkt, das Ding stand wahrscheinlich auf der 

anderen Straßenseite (Vermutung). Auf dem Foto sieht man mich demnach nur von Hinten. 

Es wird bestimmt nicht von der anderen Straßenseite aus geblitzt. Außerdem sieht man das doch auf dem Bild. Steht der Blitzer links oder rechts von dir?

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vor 47 Minuten schrieb Monster12:

Dann bräuchte man den Verwaltungsaufwand mit der 'Auflage Fahrtenbuch' nicht zu betreiben. Würde ja immer der Halter zur Verantwortung gebeten ?

Aber dieser wird doch nicht immer sofort auferlegt oder?

Ich habe dies auch nur mal gehört...

Erst nach der Fahrtenbuchgeschichte kann man den Halter belangen?

 

Dann fahre ich in Zukunft nur noch mit diversen Utensilien durch die Gegend... besonders im Auto...

 

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Ein Freund von mir hatte auch schon einem eine Lasermessung in der Post. Meines Wissens nach haftet der Halter mit dem entsprechenden Bußgeld. Lediglich das Fahrverbot kann dem Halter nicht gegeben werden. So war es auf jeden Fall damals bei meinem Freund. Ist aber schon mehr als 10 Jahre her.

Über Anwalt wäre die Polizei wohl in der Beweispflicht (glaube ich).

Für mich die wichtigste Frage: Warst du zu schnell oder nicht? Wenn ja halte ich es wie @MadMike. Fehler eingestehen und gut ist. Vor allem wenn du, wie du geschrieben hast nicht auf den Lappen angewiesen bist.

In dem Fall an besten freuen, dass man nicht im Ausland erwischt wurde. ?

Bearbeitet von Cookie Monster
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Bei fahrerbezogenen Delikten haftet der Halter mal gar nicht. Nur bei fehrzeugbezogenen wie falsch parken.

Was stand denn im Anschreiben? "Wir beschuldigen Sie" oder nur so ein "bitte sagen Sie uns, wer gefahren ist". Bei letzterem mußt Du gar nichts machen, niemand muß sich selbst belasten.

 

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Prinzipiell haben wir hier deutlich zuwenig Sachverhaltsangaben für eine Auskunft.

Prinzipiell bei drohendem Fahrverbot: (Fach-)Anwalt. Aktuell ist es in dem Bereich hip auf die Herausgabe der Rohmessdaten zu bestehen. Mit etwas Glück ist das noch eine Anlage, die diese Daten nicht speichert. In dem Fall macht der Anwalt eine Verletzung eines ordnungsgemäßen Verfahrens geltend, weil im Nachhinein die Richtigkeit der Messung nicht kontrolliert werden kann. Auf die eventuelle Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es dann gar nicht mehr an.

Wenn die Daten hingegen vorhanden sind, könnte man evtl. ein Momentanversagen geltend machen. In dem Fall wäre es nicht unwichtig zu wissen, wie oft an der Stelle die Geschwindigkeit bereits ausgeschildert war, das würde ich mal checken. Wenn das Fahrverbot hingegen auch bei der normaler Weise zulässigen Geschwindigkeit drohen würde, hilft das nicht weiter.

Wie schnell war denn erlaubt und was war ausgeschildert? 50 weil innerorts und 30 ausgeschildert? Oder 50 erlaubt und Du wurdest mit 76+ km/h nach Toleranzabzug abgelichtet? Im letzteren Fall hilft Momentanversagen nicht.

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vor 6 Stunden schrieb Spirit-64:

Anhand des Arschs kann man aber soweit ich weiß keine Identität feststellen, oder? B|

Äääähhmmm....vielleicht doch....?

So ein Mist.....?....Wat mach ich jetzt nur?

Schwarzen Balken drüber kleben? ?

???

 

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