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Lautstärkemessung wie?


Joe
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Moin,

die Lautstärke unserer Divas wird ja immer wieder im Kontext zu Stvo diskutiert. Ich würde zu gerne mal die DB-Zahl meiner Evo kennen und ansatzweise so messen wie es die Rennleitung macht. Dafür gibt es ja sehr genaue Vorgaben wie Abstand zum Messgerät, Winkel, Lautstärke bei Drehzahl X und evtl. noch Weiter. Hat hier jemand die genauen Messvorgaben und Maximalwerte z.B. für Euro 3, Euro 4?

Ein professionelles Messgerät würde ich mir eher nicht zulegen wollen, aber mit einer oder mehreren der diversen Apps bekommt man sicherlich einen ungefähren Wert.

Danke & Grüße

Joe

 

Bearbeitet von Joe
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In der Richtlinie 97/24/EG sind für die Standgeräuschmessung folgende Vorgaben festgelegt (verkürzten Auflistung):

·Es muss ein Präzisions-Schallpegelmessgerät(Klasse 1) verwendet werden.

·Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet wer-den, der keine nennenswerten akustischenStörungen bewirkt, ebener, harter Untergrund(Asphalt, Beton, kein festgestampfter Boden).

·In einem Umkreis von 3m um den Umriss desZweirades dürfen sich nur der Fahrer und eineweitere Person (Messbeobachter) befinden.

·Der Störgeräuschepegel muss mindestens 10dB(A) unterhalb des zu messenden Geräuschpegels liegen.

·Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündungaufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche.

·Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 ° und in einer Entfernung von 0,5m gerichtet sein.

·Bei mehreren Auspuffmündungen, die einen Mittenabstand 0,3m aufweisen, ist das Mikrofon der Mündung zuzuordnen, die der Fahrzeuglängsachse am nächsten liegt und den größten Abstand zur Fahrbahnoberfläche aufweist.

·Ist der Abstand > 0,3m, so sind getrennte Messungen für jede Mündung durchzuführen – der höchste gemessene Wert ist das Messergebnis.

·Für die Messung muss das Fahrzeug die normale Betriebstemperatur aufweisen. Die Drehzahl ist auf einem der folgenden Wertekonstant zu halten: halbe Nenndrehzahl – wenn die Nenndrehzahl > 5000 min-1ist, 3/4 der Nenndrehzahl – wenn die Nenndrehzahl 5.000min-1ist.

·Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.

·Der Schallpegel während des gesamten Vorganges ist zu messen, der aus der kurzen Beibehaltung der konstanten Drehzahl und der gesamten Dauer der Motorverzögerung besteht. Der Messwert ist der maximale Anzeigewert.

·Zur Auswertung ist der Messwert auf den nächstliegenden Dezibelwert auf- oder abzurunden.

·Es sind nur Messwerte zu verwenden, deren Differenz bei drei unmittelbar aufeinander folgenden Messungen nicht größer als 2 dB(A) ist.

·Als Ergebnis gilt der höchste von drei gültigen Messwerten.

 

Das sollte meine ich immer noch so gelten.

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Um nochmal nachzuschieben: Für das Standgeräusch gibt es keinerlei gesetzliche Begrenzung, in jedem Fall aber gilt der Wert aus der Zulassung als Obergrenze.

Richtige Grenzen gibt es nur für das Fahrgeräusch, die Messung desselben ist für den Laien aber kaum möglich.

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Beim Fahrgeräusch wird hier und da eine FGM "light" durchgeführt. Dabei wird aus einer Entfernung von 7m die Beschleunigung aus 50km/h bei Vollgas im zweiten und dritten Gang über eine Distanz von 20m gemessen. In jedem Gang 3 Fahrten von links und rechts gemessen macht 12 Messwerte, die arithmetisch gemittelt nur ein 1dB über dem Grenzwert liegen dürfen. Dieser Wert darf je nach Baujahr eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Ich lese nur sehr selten von solchen FGM-light Maßnahmen.

Grenzwerte: Bis 30.09.1995 waren es 82dB, bis zum 31.12.2016 waren es 80dB und seit dem 1.1.2017 sind es (meist) 77dB. (im Groben und für Monsterverhältnisse interessant)

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vor 1 Stunde schrieb Paragraphenreiter:

Richtige Grenzen gibt es nur für das Fahrgeräusch, die Messung desselben ist für den Laien aber kaum möglich.

Den Begriff "Laien" kann man hier vermutlich auch auf die normale lokale Ordnungsmacht ausdehnen. Bin mir nicht sicher, ob die weisen Männer der technischen Überwachungsvereine sowas im Zweifel überhaupt machen würden. Die Kosten für den Versuchsaufbau übersteigen vermutlich den "Streitwert" bzw. sind nicht verhältnismäßig. Bei den allermeisten Vergehen reicht die Standgeräuschmessung wohl eh zur Überführung aus.

Was ich so gelesen hab: selbst die Standgeräuschmessung verwertbar hinzubekommen ist nicht so einfach. Die Auflistung von @Ber73 ist schon beachtlich. Dazu kommt meines Wissens nach noch, dass der Drehzahlmesser extern sein muss.

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Wie sieht das eigentlich mit den Toleranzen aus ? 

Da verschieben sich ja die Obergrenzen laut Papiere ?

In der von Yellow geposteten PDF steht was von +5db bei original Schalldämpfern und von +3 db bei nicht originalen Schalldämpfern. Jedoch verklausuliert hinter eigentlich und könnte. Was ist da richtig ? 

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vor 1 Stunde schrieb Ber73:

Grenzwerte: Bis 30.09.1995 waren es 82dB, bis zum 31.12.2016 waren es 80dB und seit dem 1.1.2017 sind es (meist) 77dB. (im Groben und für Monsterverhältnisse interessant)

Kann mir gar nicht vorstellen, das man das schafft in der Praxis, bei Vollgas ist meine Kiste so laut - wenn Stand schon 95 dB sein sollen (klar Abstand, aber trotzdem) kann ich mir nicht vorstellen..^^

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Am 2.5.2019 um 21:16 schrieb Joe:

Moin,

die Lautstärke unserer Divas wird ja immer wieder im Kontext zu Stvo diskutiert. Ich würde zu gerne mal die DB-Zahl meiner Evo kennen und ansatzweise so messen wie es die Rennleitung macht. Dafür gibt es ja sehr genaue Vorgaben wie Abstand zum Messgerät, Winkel, Lautstärke bei Drehzahl X und evtl. noch Weiter. Hat hier jemand die genauen Messvorgaben und Maximalwerte z.B. für Euro 3, Euro 4?

Ein professionelles Messgerät würde ich mir eher nicht zulegen wollen, aber mit einer oder mehreren der diversen Apps bekommt man sicherlich einen ungefähren Wert.

Danke & Grüße

Joe

 

Du kannst jederzeit zum TÜV/Dekra usw. und dort eine Standgeräuschmessung machen ohne Konsequenzen. Kostet bei der Dekra z.B. 15€.

So misst die Rennleitung in der Regel auch und du hast dann Klarheit. Dazu hast du dann 5 db Toleranz zum Wert im Fahrzeugschein. Bei der 1100Evo sind das 95db + 5 db Toleranz.

Also 100db bei halber Nenndrehzahl zu erreichen ist schon schwer. Meiner Meinung nach geht das nur ohne db-Killer.

 

Die Fahrgeräuschmessung habe ich weder gesehen, noch schon mal gehört, dass diese durchgeführt wurde. Sie kann aber angeordnet werden, wenn bei der Standgeräuschmessung schon brutale Überwerte rauskommen und man die Strafe dann nicht akzeptiert. Denn wie hier schon die Kollegen geschrieben haben, ist die Standgeräuschmessung keine offizielle Methode zur Feststellung von Verstößen gegen die Lautstärkeregelung.

 

Achso und du fragst nach Grenzwerten Euro3 und Euro4.

Also es gibt nur Prüfverfahren bis 31.12.2015 und die aktuelle Euro4 ab 2016. Das gilt aber nur für ab 2016 erstzugelassene Moppeds, also nicht für die 1100 Evo.

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vor einer Stunde schrieb Didi1306:

Die Fahrgeräuschmessung habe ich weder gesehen, noch schon mal gehört, dass diese durchgeführt wurde. Sie kann aber angeordnet werden, wenn bei der Standgeräuschmessung schon brutale Überwerte rauskommen und man die Strafe dann nicht akzeptiert. Denn wie hier schon die Kollegen geschrieben haben, ist die Standgeräuschmessung keine offizielle Methode zur Feststellung von Verstößen gegen die Lautstärkeregelung.

Wenn du die Grenzwerte bei Standgeräusch überschreitest reicht das um dir die Weiterfahrt zu verbieten und dein Schalldämpfer/ Endtopf wird eingezogen und den siehst du bis zur Gerichtsverhandlung nicht wieder wenn du das auf eine ankommen lässt . Im Zweifel musst du die Gutachter Kosten tragen . Kenne aber keinen der so ein Verfahren gewonnen hätte . Ist wie beim verbau von Fahrzeugteilen ohne ABE/Prüfzeichen oder e Nummer , die Teile musst du direkt abbauen und dalassen weil sie als Beweismittel eingestuft werden . Kommt natürlich aber auch immer etwas auf den Polizisten an wie streng der das handhabt aber dürfen darf der das , ob’s gefällt oder nicht .

Bearbeitet von Yellow
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