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§ 29 StVO - Übermäßige Straßenbenutzung


Dirkdiggler
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Ich wurde neulich von der Polizei rausgezogen, weil ich ein wenig auf der Straße "geübt" habe. Sprich, ich bin ein paar mal die Straße rauf und runter gefahren und habe ein paar Runden in einem Kreisverkehr gedreht. Ich war mir keiner Schuld oder Ordnungswidrigkeit bewusst, ich dachte die wollen nur meine Papiere sehen und das schöne Motorrad bewundern, easy, bis mir dann der Paragraph 29 StVO vor den Latz geknallt wurde, gegen den ich verstoßen habe, nämlich eine übermäßige Straßenbenutzung. Und zwar sagten sie mir, dass man nach diesem nicht einfach eine Straße rauf und runter fahren darf und auch nur maximal 3 Runden in einem Kreisverkehr drehen darf. Der Witz war, das Ganze war mitten in einem verlassenen Industriegebiet und es war keeeeein Mensch auf der Straße. Nur ich und später ein Streifenwagen. Am Ende habe ich es dann widerwillig eingesehen und alles war gut und ich wurde nur wegen des fehlenden Kennzeichen Reflektor verwarnt ?

Zuhause habe ich dann mal nachgeschaut. In § 29 StVO steht allerdings, dass "Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis." War kein Rennen. Und "das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird." Wurde er aber nicht.

Weder das eine noch das andere war der Fall. Wie seht ihr das? Darf man jetzt 30 mal durch Kreisverkehr bzw. 50 mal ne Straße hoch und runter fahren?

LG Dino

 

Bearbeitet von Dirkdiggler
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Klasse, da hast Du aber ein paar ganz nette Exemplare der Rennleitung erwischt.

Bin zwar kein Jurist, aber ich stimme Dir zu, daß der §29 hier nicht angewendet werden kann. Eine Einschränkung für die Benutzung der Straße für andere durch Dein Verhalten oder die Fahrweise dürfte ja nicht vorgelegen haben...

Im Grund ist es aber auch der §1, Abs.2 (Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.), aus dem Dir ein nicht-so-ganz-Wohlmeinender einen Strick drehen kann. Das allerdings dürfte eine ziemliche Ermessenssache sein. Ob da dann wieder Thema Fahrweise (Beschleunigung, Bremsen) oder Lärm (siehe mult. hier im Forum: Auspuff etc. blabla) oder nur einfach die Stimmung der Rennleitung eine Rolle spielen bzw. wie man mit den Damen/Herren umgeht, ist dann aber eine andere Sache.

Bearbeitet von Ducatiger
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Haben die vielleicht §30 gemeint?

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Unnötiges Hin- und Herfahren ist demnach tatsächlich verboten - aber nur wenn andere belästigt werden.

Die Frage ist, ab wann denn Belästigung vorliegt: Muss das einer erst melden oder eintscheiden die Polizisten selbst wann die Leute belästigt sind?

Von den max. 3 Runden im Kreisverkehr steht allerdings nirgends was.

 

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vor 27 Minuten schrieb Dirkdiggler:

Wie seht ihr das? Darf man jetzt 30 mal durch Kreisverkehr bzw. 50 mal ne Straße hoch und runter fahren?

Ich glaube, es ist egal wie wir das sehen.

Als juristischer Laie halte ich die Anwendung von §29 STVO im beschriebenen Fall für fehlerhaft. Hier wäre meiner Meinung nach eher §30 STVO angesagt gewesen, der z.B. "unnützes Hin- und Herfahren" innerhalb geschlossener Ortschaften verbietet. Hier noch interessante Ausführungen eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts zu genau dem Thema.

Auch wenn man als Biker mit der Kreisfahrt einen konkreten (Test-)Zweck verfolgt, würde ich mit den Uniformierten eher nicht darüber diskutieren, ob es sich bei einer 30-fachen Umrundung eines Kreisverkehrs um eine zweckgemässe Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums handelt. Denn der Zweck jeglichen Verkehrs , eine "Ortsveränderung von Personen oder Gütern", findet ja im Kreisverkehr gerade nicht statt.

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"Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

Es war keinesfalls unnütz. Ich habe meine Fahrfähigkeiten deutlich steigern können und somit zur allgemeinen Verkehrssicherheit beigetragen. Lärm wurde auch nicht verursacht und andere wurden nicht belästigt.

vor 46 Minuten schrieb Ducatiger:

Klasse, da hast Du aber ein paar ganz nette Exemplare der Rennleitung erwischt.

Was wirklich ein wenig dumm von mir war ist, dass schräg gegenüber die Polizeidienstelle war... wusste ich nicht. "Wir beobachten sie schon eine ganze Weile wie sie hier auf und ab fahren ..." ?. Was aber wirklich sympatisch war, der Kommentar am Ende zum fehlenden Reflektor an meinem Nummernschild. "So, da fahren Sie mal zum Louis und holen sich da einen Reflektor. Da gibt es auch ganz schmale, die machen dann auch das schöne Design nicht kaputt." ? Ookaaayy DAS nenn ich wirklich mal verständnisvoll... ?

Bearbeitet von Dirkdiggler
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Ich sehe das genau so, Dino.

Wenn dann kommt nur § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO in deinem Fall in Frage und nicht §29, wie von den Ordnungshütern behauptet. Und in § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO steht explizit, dass es nur verboten ist, "wenn Andere dadurch belästigt werden". Wenn dies nicht der Fall war, dann hast du dir also auch nichts zu schulden kommen lassen.

Edit: Wenn dich die Beamten allerdings schon ne weile beobachtet haben können sie natürlich sagen, dass sie sich von dir belästigt gefühlt haben :thefinger_red:

Bearbeitet von Donald_Duc
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Musstest du denn ein Bußgeld berappen? 

Ich glaube es geht überhaupt nicht um den exakten Paragraphen, die wollten dich nur freundlich darauf hinweisen, dass es nicht ok ist die Straße zum "Spielplatz" zu machen. 

Trotzdem natürlich unangenehm so eine Situation. 

Unnützes umherfahren praktiziere ich auf jeden Fall ziemlich oft mit dem Moped.... ich schlimmer Finger :D

Bearbeitet von ipoxiatic
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vor 8 Minuten schrieb ipoxiatic:

Musstest du denn ein Bußgeld berappen? 

Ich glaube es geht überhaupt nicht um den exakten Paragraphen, die wollten dich nur freundlich darauf hinweisen, dass es nicht ok ist die Straße zum "Spielplatz" zu machen. 

Denke ich auch.... musste nix zahlen, nicht mal zum tüv haben sie mich geschickt wegen dem reflektor.... wollten sie erst aber dann sind wir irgendwie ins gespräch gekommen zum thema ducati, und ob ich irgendwelche probleme, reparaturen damit hätte seit ich sie habe etc..... der kollege meinte dann zu seinem chef "soll ich jetzt irgendwas aufsschreiben?" und der chef so "ne, lass mal, wir belassen es bei einer Verwarnung..."  #ducatilife  ?

glaube den war einfach nur ein wenig langweilig....

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vor 12 Minuten schrieb ipoxiatic:

Unnützes umherfahren praktiziere ich auf jeden Fall ziemlich oft mit dem Moped.... ich schlimmer Finger :D

das meine ich ernst, ich find das überhaupt nicht unnütz auf nem 150ps motorrad regelmäßig zu üben... ein freund hat sich ne scrambler gekauft. fährt einmal im jahr zur eisddiele damit. wenn ich hinter dem herfahrer werde ich richtig nervös wenn ich sehe, wie er sein "motorrad beherrscht"

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vor 13 Minuten schrieb ipoxiatic:

Unnützes umherfahren praktiziere ich auf jeden Fall ziemlich oft mit dem Moped.... ich schlimmer Finger :D

Das ist doch nicht unnütz, Du hältst es wie Dino: Verbesserung der Fahrfähigkeiten (und das unter real-world Bedingungen, nicht auf der Renne), damit stetige Verbesserung selbiger, und Erhöhung der allgemeinen Fahrsicherheit.

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vor 5 Minuten schrieb madmax:

Soweit ich mal gehört habe sollen die §§ (ob 29 oder 30?) eine Handhabe gegen die sogenannten "Autoposer" sein (Tim Wiese und Co.) die z.B. in Hamburg regelmäßig Runde um Runde um die Alster fahren.

Darf man fragen in welcher Ecke der Kreisverkehr war?

klar: hier.
https://goo.gl/maps/wTczGhpPi782

und schräg gegenüber die wasserschutzpolizei.... ?

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Hallo Ihr,

mir it es bekannt dieser Paragraph und vor allem das man einen Kreisverkehr nicht als Übungsstrecke nutzen darf und unendlich Runden drumrum kringelt. Nicht umsonst sind gerade zB hier bei uns viele viele Strecken inzwischen für Motorradfahrer gesperrt weil es immer irgendwelche Heinis gibt die Strecken mehrfach hoch und runter braten. Ehrlich ich habe dafür kein Verständnis. Wenn ich üben, Trainieren will suche ich mir eine schöne Hausstrecke die ich halt fahre und mich so an Dinge (Kurve, Schräglage, Einlenken Akte usw. heranarbeite. Oder ich nehm mal die Kohle in die Hand und investiere in ein Kurventraining oder Kringeltraining.

Dino sei also froh um diese sanfte Verwarnung bei der Du mit zwei blauen Augen davon gekommen bist und hoffentlich für die Zukunft dein Schlüsse draus ziehst. Sicher denken jetzt einige die Tanja hat ja nicht mehr alle an der Mütze. Doch habe ich, und ich sehe vielleicht solche Dinge ein wenig anders als so mancher andere. Aber es ist wie oft mit Reifen, wo Leute mit unter 1.6 zum training kommen und denken im Kurventraining könnte man die doch noch super runter fahren. Nein - kann man nicht, sondern ist dann raus aus dem Training..

 

lg coffee

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Vorab: ich find's gut seine Fähigkeiten durch derartige Übungen zu erhalten oder zu verbessern, und dazu abgelegenes Gelände, z.B. Industriegebiete o.ä. aufzusuchen wo Belästigungen von Anwohnern nicht zu erwarten sind. Kreisverkehre halte ich nicht nur deshalb für ungeeignet, weil man dort nur Linkskurven trainieren kann. ?

Aber nicht nur an Dino @Dirkdiggler der Hinweis, daß auch ein am Wochenende unbenutzter Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum zählen kann, inkl. Anwendbarkeit der STVO, auch wenn er sich in Privatbesitz befindet. Dies gilt vor Allem dann, wenn das Gelände nicht vom öffentlichen Verkehrsraum durch bauliche Maßnahmen wie Umzäunung, Abschrankung o.ä. abgetrennt ist.  Einschlägige Urteile z.B. hier.

Bearbeitet von Gast
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vor 57 Minuten schrieb Dirkdiggler:

glaube von dir hatte ich den tipp ?

:denk1: muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben? 9_9

Ich hätte ja vielmehr Ärger auf dem Parkplatz vom Kreuzfahrtterminal erwartet.

Meinst du mit Wasserschutzpolizei diese Dienststelle ?  Die hatte ich da gar nicht auf dem Plan, obwohl ich beim Weg über die Köhlbrandbrücke immer dran vorbei fahre  ....:ahhhhh:

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Also Tanja ich möchte dir nicht zu nahe treten aber hier ziehst du den Bogen etwas weit.

Er ist auf einer Straße im Industriegebiet rauf und runter und nicht auf einer vielbefahrenen Straße "rauf und runter gebraten" Das ist auch  für mich nicht Aktzebtabel weil unnötig. Und mehrmals durch einen Kreisverkehr ebenfalls im Industriegebiet dient eher der Fahrsicherheit und Beherrschung vom Töff als dem Posertum.

Und was das Ganze mit abgefahrenen Reifen(1,6) zu tun hat leuchtet mir gerade nicht so ganz ein. Überlege mal weiter vielleicht komme ich noch draufO.o

@Dino: Denke hier hattest du es eigendlich mit der "Milden Sorte" der Rennleitung zu tun. Vielleicht hatten sie auch Langeweile und nur Interesse an der Duc. Auch das soll es geben. Vom Verlauf her könnte man das annehmen.

Bearbeitet von docduc
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vor 2 Stunden schrieb docduc:

Also Tanja ich möchte dir nicht zu nahe treten aber hier ziehst du den Bogen etwas weit.

Er ist auf einer Straße im Industriegebiet rauf und runter und nicht auf einer vielbefahrenen Straße "rauf und runter gebraten" Das ist auch  für mich nicht Aktzebtabel weil unnötig. Und mehrmals durch einen Kreisverkehr ebenfalls im Industriegebiet dient eher der Fahrsicherheit und Beherrschung vom Töff als dem Posertum.

Und was das Ganze mit abgefahrenen Reifen(1,6) zu tun hat leuchtet mir gerade nicht so ganz ein. Überlege mal weiter vielleicht komme ich noch draufO.o

@Dino: Denke hier hattest du es eigendlich mit der "Milden Sorte" der Rennleitung zu tun. Vielleicht hatten sie auch Langeweile und nur Interesse an der Duc. Auch das soll es geben. Vom Verlauf her könnte man das annehmen.

ja Du hast Recht, diese Geschichte hat nichts mit Reifen zutun. War nur ein Beispiel für anderes Denken. Und wenn Du der Meinung bist das ich mit meiner Meinung den "Bogen" überziehe darfst Du das gerne. Ich bin durchaus dafür an seinen Fahrfertigkeiten zu arbeiten. Ist nur die Frage wo und wann. Öffentlicher Raum birgt da immer seine Gefahren :) also nix für ungut.

 

lg coffee

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Nur Tanja das wir uns nicht falsch verstehen: Auch ich verurteile das permanente Wiederholte Befahren einer Strecke. Das geschieht ja überwiegend dort wo der Faktor A. Posen B. "Spaß" gegeben ist. In einem Industriegebiet sehe ich das eher weniger. Meine Tochter hat neben Schräglagen Training und Verkehrübungspark auch an den Wochenenden in unserem Industriegebiet diverse Sachen geübt. Fand ich eher als Training. Wenn Gefahr für andere oder einen selber entsteht sollte man aufhören aber das würden die meisten hier auch tun.

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