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Der kurze Frage, kurze Antwort Thread


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Hallo, hab gestern bei meiner Monster1200 die Batterie ausgebaut. Nun meine Frage: gibt es da einen Trick wie ich besser an die Schraube vom Minuspol (seitlich) komme? Raus ist ja nicht das Problem, aber wieder rein echt etwas knifflig ?

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vor 5 Stunden schrieb Nadja:

Hallo, hab gestern bei meiner Monster1200 die Batterie ausgebaut. Nun meine Frage: gibt es da einen Trick wie ich besser an die Schraube vom Minuspol (seitlich) komme? Raus ist ja nicht das Problem, aber wieder rein echt etwas knifflig ?

Hast du die Batterie wie im Manual beschrieben abgeklemmt oder einfach hinten aus der Klappe ausgebaut? Hab meine auch ausgebaut aber einfach hinten aus der Klappe. Da mir vorne die Kühlschläuche so im Weg lagen. Musst nur aufpassen das du kein Kurzschluss verursachst ;)

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vor 30 Minuten schrieb GerDucRider:

Hast du die Batterie wie im Manual beschrieben abgeklemmt oder einfach hinten aus der Klappe ausgebaut? Hab meine auch ausgebaut aber einfach hinten aus der Klappe. Da mir vorne die Kühlschläuche so im Weg lagen. Musst nur aufpassen das du kein Kurzschluss verursachst ;)

Hab vorne erst den Minuspol abgeklemmt. Einfach hinten raus und rot zuerst abklemmen, war mir dann doch zu heikel.

Und grade die Schraube für das Minuskabel ist so versteckt hinter Schläuchen und Kabel. Von vorne kommt man auch schlecht dran. 

Die Kühlschläuche sind gar nicht so sensibel, hab die einfach etwas nach oben gedrückt ?

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Heute nem Kumpel passiert:

Er fährt 500m hinter einem Auto mit laufender Warnblinkanlage her. Auf einer Gerade will er überholen aber das Auto biegt links ab. Aufgrund der laufenden Warnblinkanlage war kein blinken zu sehen obwohl der Fahrer sagte er hätte geblinkt (wurde später nachvollzogen, blinken geht dann scheinbar echt nicht). Berührung und Schaden am Auto, an seinem Mopped (Yamaha) hat es die komplette Fußraste inkl. Fußbremse aberissen (sonst wohl alles ok). Kein Personenschaden aber wer ist da Schuld?

Auto sollte doch eine Teilschuld haben da kein blinken zu sehen war haben? ?

Bearbeitet von Carnivore
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Sofern da kein Überholverbot war und er das Blinken nachweislich nicht gesehen haben kann sehe ich da sogar die Hauptschuld beim Autofahrer. Offenbar ist er ja ohne Spiegel- und Schulterblick abgebogen. Andererseits sollte man gerade beim einem Auto mit Warnblinklich natürlich noch mal doppelt vorsichtig sein und mit allem rechnen. Ich plädiere für 75/25 :)

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vor einer Stunde schrieb Schnörkel:

Sofern da kein Überholverbot war und er das Blinken nachweislich nicht gesehen haben kann

Scheinbar war da kein Überholverbot. Aber im Auto war ein Ehepaar und er allein, also kein Zeuge und quasi Aussage gegen Aussage. Mal schauen wie er das jetzt regelt aber eigentlich verrückte Situation.

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vor 1 Stunde schrieb Carnivore:

Kein Personenschaden aber wer ist da Schuld?

Der Autofahrer. Wenn man mit Warnblinker fahrt, muss man, um z.B. abzubiegenl, den Warnblinker abschalten, richtige Richtung blinken, um dann später, nachdem Abbiegevorgang wieder die Warnblinker einzuschalten. Und ja, das lernt man in der Fahrschule. Und auch, dass der 'normale' Blinker den Warnblinker nicht 'überstimmt', bzw. gar nicht überstimmen kann.

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Hatte mal einen ähnlichen Fall. Haben aber die Versicherungen untereinander geregelt. Es war nur Schaden am Abbiegenden. Beide 30€ Verwarngeld. Da Überholer immer Schuld hat wenn was passiert und Abbieger auch da er vorher Schulterblick machen hätte sollen. Kann also sein das dein Kumpel sein Schaden selber zahlen muss...

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vor 23 Stunden schrieb Basstler:

Hat jemand die Maße eines Brembo M4 Bremssattels - insb. die Breite / Tiefe in richtung Felge zur Hand?

Beim Brembo M50 sind es ziemlich genau 40mm und ich frage mich ob das bei der M4 anders (weniger) ist?

Danke!

IMG_7487.thumb.jpg.01b0d174698423a46115f4d875e9baab.jpgIMG_5913.thumb.jpg.775b6470e0cb97dfbcd222a62073ba6d.jpg

 

Ich kann am Montag mal messen. Hab noch nen Satz M4 hier liegen.

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ich habe versucht mich mal schlau zu machen(google) und ich finde nirgendwo etwas über die halter... scheint nicht fest geregelt zu sein. spiegelfläche muss soundsoviel quadratzentimeter haben, abstände müssen eingehalten werden ( von der fahrzeugachse aus betrachtet), spiegel müssen verstellbar sein ( neigung, winkel, usw), und müssen fest angebracht sein ( also dass die sich nicht selbstständig verstellen, oder lösen können). mehr ( im bezug auf die halter) konnte ich nicht finden... 

übrigens: gesetzlich vorgeschrieben ist nur 1 rückspiegel (bei rechtsverkehr auf der linken seite).

Bearbeitet von remus3
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@Escaflowne: Die E-Nummer gilt nicht für die Spiegelfläche, sondern für das gesamte Modell, also Spiegelkörper, -glas, -fläche, -halter. Wenn Du einzelne Teile dieser Zusammenstellung änderst, verliert eventuell die Zulassung (für den Spiegel) ihre Gültigkeit. Auch wenn sich der Zusammenhang zwischen Funktionalität und Design nicht immer erschließt, hat er doch Sinn. Stell Dir mal vor, jeder (Du nicht) tüdelt sich mit Büroklammern einen Spiegel an die V4...  :)

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vor einer Stunde schrieb Gockel:

@EscaflowneStell Dir mal vor, jeder (Du nicht) tüdelt sich mit Büroklammern einen Spiegel an die V4...  :)

Stell dir mal vor jeder tüdelt sich mit Stoffbändern nen Tankrucksack an die V4 ...

Zum Glück ist (noch?) nicht alles verboten was Gefahrenpotenzial hat, sonst dürftest du nur noch mit Schnürboots aufs Bike wenn du ein staatlich geprüftes Zertifikat im Schleife binden hast. :)

 

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  • 2 Wochen später...

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