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Monster Rückgabe!


ducabel
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Der will mit den Auspuff zurückschicken und die legale Version dafür von mir haben! Das kann er nicht verlangen. Ok, danke dir erstmal!

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Falls ich richtig verstehe, der will eine legale Version von Ducati Performance Anlage, also Termignoni Titan Slip On haben? richtig? Wenn es so ist, dann kannst du ihn sagen, schreiben dass es keine Legale Termignoni anlage gibt!!! :D:D Denn, wenn man ganz genau betrachtet, die Titan Version hat zwar ein ABE Nummer, aber das mitgelieferte Steuergerät und Luftfilter (was man für die Optimale Nutzug braucht) ist nicht straßenzulässig. Also auch kein TÜV. :naughty:so kannst du ihn veräppeln.

Ich finde echt dresst von ihm. Wenn er alles Original haben will, soll er zum Händler gehen.

Viele Grüße

Sergej

Bearbeitet von Sergio
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  • 2 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

ducabel fragte: Der Käufer hat sie Probegefahren und fand sie toll. Jetzt spinnt er rum weil ihm auffällt das der Auspuff keine ABE hat. Den Originalen hab ich ihm mitgegeben. Im Kaufvertrag steht nix von der Auspuffanlage. Kann er mir was? ...Expizit gesagt das sie keine ABE hat habe ich nicht...

Unabghängig, was ein Verkäufer zu einem Fahrzeug zusätzlich an (original-) Teilen (kostenlos) mitgibt, wurde in diesem Bsp. ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis verkauft ohne darauf hinzuweisen. Der Verkäufer ist der "Aufklärungspflicht" zu diesem Mangel somit nicht nachgekommen. Daraus können einem Verkäufer nach der Abwicklung Nachteile entstehen, sofern nicht (am besten im Kaufvertrag) darauf hingewiesen wurde.

Im weiteren Verlauf müsste der Käufer eines solchen Fahrzeuges das Fahrzeug in einer Werkstatt kostenpflichtig mit der (kostenlos mitgegebenen) Originalanlage umrüsten lassen, um die Betriebserlaubnis wiederherzustellen.

Neben Rückabwicklung des Kaufvertrages steht als Handlungsalternative ggf. eine Entschädigung im Raum für das preisliche Delta der Tuninganlage zur Originalanlage (wobei Original hier meist teurer ist) und für die Montagekosten der Originalanlage zur Wiederherstellung der Betriebserlaubnis.

PS: Meine persönlicher Meinung: Ich drücke Euch beiden die Daumen, das Ihr mit etwas Glück eine vernunftbasierte Einigung findet. Die könnte lauten, Du hilfst Ihm bei der Montage der Originalanlage damit er erstmal in Ruhe fahren kann und er verkauft die "Anlage ohne ABE" selber und besorgt sich eine vergleichbare gebrauchte mit ABE.

 

Bearbeitet von VauZwei
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Hast Du auf den Käufer bereits reagiert? und wenn ja, was genau ?

Ich hatte da auch erst nen ähnlichen (Auspuff-)Fall.

 

Gibt einfach Idioten, die immer versuchen das absolut Maximale zum kleinsten Preis heraus zu holen - in meinem Fall dann natürlich einer mit höherem Einkommen, zumindest laut seiner eigenen Berufs-Angabe.

 

Michl

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Am 19.11.2016 um 12:33 schrieb Gockel:

TE=denglisch=Thread-Eröffner, besser wäre TO=Thread-Opener gewesen :-(

Oder vielleicht Themen-Ersteller? Dann könnten wir sogar beim Deutschen bleiben :) ...

ABEL: Wie sieht's aus? Was ist der aktuelle Stand? Danke für Dein Feedback...

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In Ö ist's so, dass zwischen Verbrauchern prinzipiell rechtswirksam die Gewährleistung (als Haftung für Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden haben)ausgeschlossen werden kann. Jedoch gilt gemäß Rechtsprechung, dass dies bei explizit zugesagten Eigenschaften, wie zB die Verkehrs- u betriebssicherheit nicht gilt.. kurz um, sofern du im KV zB Betriebs- u Verkehrssicher angekreuzt hast (was man ja eig immer tut, wenn se TÜV hat), dann hät er zumindest nach Ö-Recht gute Chancen nach Aufforderung zur Verbesserung den KV zu wandeln, sprich rückabzuwickeln.. nach D Recht kann ich dir leider nicht helfen - ist aber oft sehr ähnlich!lg Olli


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  • 3 Wochen später...

Gibt's eigentlich etwas Neues? Ich hatte eine ähnliche Geschichte vor langer Zeit mit einer CBR. Darin war mal ein 27 PS Kit verbaut (heute vergleichbar mit 48PS) und ich fuhr bei Verkauf mittlerweile offen (98 PS), weil ich zwischenzeitlich den großen Führerschein besaß. Im Kaufvertrag stand dazu aber leider nichts. Umgetragen hatte ich das auch noch nicht. Aber es beim Verkaufsgespräch erwähnt. Kurz nach Verkauf bekam ich dann einen Anruf von einem Anwalt. Der meinte, ich hätte ein 27 PS Motorrad verkauft und in Wahrheit wäre die Betriebserlaubnis erloschen gewesen, weil es tatsächlich 98 PS hätte und dies nicht in den Papieren steht. Außerdem könne sein Mandant nur 27 PS als Führerschein-Neuling fahren und das wäre eine arglistige Täuschung gewesen. Als "Entschädigung" verlangte er  500 DM Preisnachlass. Ich habe ihm dann gesagt, dass beim Verkaufsgespräch darauf hingewiesen wurde und ich das 27 PS Kit extra mitgegeben hatte. Warum sonst sollte ich auch das 27 PS Kit mitgeben? Mitgeben ohne eine Wort darüber zu verlieren? Sehr unwahrscheinlich.

Ich sagte ihm dann, dass ich anhand seiner Schilderung aber nunmehr feststellen muss, dass der Mandant - ohne die erforderliche Fahrerlaubnis für offene Klassen zu besitzen - mit einem 98 PS Motorrad illegal nach Hause gefahren sei und ich das dann der Polizei/Behörden melden müsste wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da war der Fall auch gleich wieder erledigt.

 

Grundsätzlich kann ich nur jedem anraten, in Kaufverträgen jeden noch so unwichtigen Furz niederzuschreiben. Beispielsweise "das Fahrzeug ist mit einer Zubehöranlage der Fa. XY, Modell XY ausgestattet, die Original-Anlage wird lose mitgegeben". ;)

 

 

 

 

 

 

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