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Eintragung Ducabike Fußrastenanlage


HP88
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Servus zusammen,

 

ich habe mir für meine Monster 1200S BJ 14 jetzt die Ducabike Fußrastenanlage  gegönnt. Eine ABE oder ein Teilgutachten hat sie ja leider nicht, allerdings habe ich schon paar mal gelesen das ihr sie auch so eingetragen bekommen habt. Wie lief es bei euch ab, was will der tüv wissen bzw haben? Kann mir vielleicht jemand eine Kopie des Fahrzeugscheins machen wo die Anlage eingetragen ist?

 

Beste Grüße 

Henning

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Ich habe auch eine Andere Fußrastenanlage auf meiner 796 Monster. War auch ohne ABE da für mein Modell noch nicht auf Papier. Ich bin einfach mit der Beschreibung und was ich an Unterlagen hatte (für die 1100 Eva war sie damals zugelassen) Zum Händler und der hat sie Eintragen lassen beim TÜV. War gar kein Problem.

 

lg coffee

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Hallo coffee,

 

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Für die Ducabike Anlage habe ich leider garnichts ?. Wäre von daher schon mal was, wenn ich eine Kopie eines Scheins vorlegen könnte wo sie eingetragen wurde. 

Ist diese hier:

https://www.italobike-performance.de/Ducabike-Fussrastenanlage-ECO-II-fuer-Ducati-Monster-821-1200-S::932.html

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Hi,

kann mir nicht vorstellen, daß die Kopie eines "fremden" Fzg.-schein da nützlich ist. Ich würde beim TÜV einen Termin für eine Einzelabnahme holen und dann direkt dorthin.

Vorher noch Italobike oder Desmoworld hier aus dem Forum kontaktieren, die vertreiben die Teile und müssten sich auskennen.

Gruß Andi

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ENTGEGEN landläufiger Meinung müssen Fußrastenanlagen kein Gutachten haben um eintragunsfähig zu sein. Genau genommen gibt es noch nicht einmal eine rechtlich bindende Vorschrift was eine Fußrastenanlage überhaupt können muss (Festigkeit, Material,...). Es gibt auch keine ECE-Vorschrift also auch keine Fußrasten mit E-Nummer. Eine Fußrastenanlage MUSS auch NICHT klappbar sein.

Ein aaS kann theoretisch alles an Fußrasten eintragen, was ihm gefällt, ABER er steht dann im Zweifelsfall auch dafür gerade.

Es gibt daher Gutachten, zum Beispiel auf Basis des VdTÜV Merkblatt 758. Eine Analge mit solch einem Gutachten wird jeder eintragen, da er sich auf das Gutachten und das Merkblatt als "Stand der Technik" sein Gewissen erleichtern kann. Man könnte ihn beim Vorliegen eines solchen Gutachtens wahrscheinlich sogar erfolgreich zur Eintragung verklagen, was aber nicht nötig sein wird.

Also Merke: Fußrastenanlagen kann man durchaus legal ohne Gutachten eintragen lassen, wenn man den richtigen Prüfer findet. Da es eine Einzelabnahme ist, wird das ein aaS vom TÜV oder Dekra machen müssen (je nachdem wo du wohnst). Wie schon von Vorrednern angedeutet wird man sich dabei leichter tun, wenn man über eine Werkstatt/Händler geht, da sich Prüfer und Werkstatt in der Regel gut kennen und Vertrauen. "Eine Hand wäscht die andere": die beiden leben ja auch voneinander....

Gruß

Andi

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  • 2 Wochen später...
Am 11.3.2018 um 18:08 schrieb Ionenwalze:

ENTGEGEN landläufiger Meinung müssen Fußrastenanlagen kein Gutachten haben um eintragunsfähig zu sein. Genau genommen gibt es noch nicht einmal eine rechtlich bindende Vorschrift was eine Fußrastenanlage überhaupt können muss (Festigkeit, Material,...). Es gibt auch keine ECE-Vorschrift also auch keine Fußrasten mit E-Nummer. Eine Fußrastenanlage MUSS auch NICHT klappbar sein.

Ein aaS kann theoretisch alles an Fußrasten eintragen, was ihm gefällt, ABER er steht dann im Zweifelsfall auch dafür gerade.

Es gibt daher Gutachten, zum Beispiel auf Basis des VdTÜV Merkblatt 758. Eine Analge mit solch einem Gutachten wird jeder eintragen, da er sich auf das Gutachten und das Merkblatt als "Stand der Technik" sein Gewissen erleichtern kann. Man könnte ihn beim Vorliegen eines solchen Gutachtens wahrscheinlich sogar erfolgreich zur Eintragung verklagen, was aber nicht nötig sein wird.

Also Merke: Fußrastenanlagen kann man durchaus legal ohne Gutachten eintragen lassen, wenn man den richtigen Prüfer findet. Da es eine Einzelabnahme ist, wird das ein aaS vom TÜV oder Dekra machen müssen (je nachdem wo du wohnst). Wie schon von Vorrednern angedeutet wird man sich dabei leichter tun, wenn man über eine Werkstatt/Händler geht, da sich Prüfer und Werkstatt in der Regel gut kennen und Vertrauen. "Eine Hand wäscht die andere": die beiden leben ja auch voneinander....

Gruß

Andi

Der Andi hat es perfekt beschrieben. Ich habe letztes Jahr Halteplatten ohne Soziusrasten / mit Originalrasten eintragen lassen. (In Schleswig-Holstein macht und darf das nur der TÜV)

Es gab in meinem Fall nur eine kleine Abweichung zu den Ausführungen von Andi. Der TÜV-Mensch hat mir mitgeteilt, dass ab einer bestimmten Anzahl von Abnahmen eines Zubehörteils ohne Gutachten (genaue Zahl nicht mehr bekannt, kleiner als 10) eine Eintragung ohne Teilegutachten nicht mehr möglich sein wird. Der Hersteller hat dann ein Teilegutachten in DEU erstellen zu lassen. Ich glaube er hat dazu den Begriff "Kleinserie" angeführt. Zumindest beim TÜV ist eine Datenbank vorhanden, in welcher die aaS alle Eintragungen gem. § 19.2 StVZO einsehen können. Daher kann ich jedem (der tüvig unterwegs sein möchte) nur empfehlen, VOR dem Anbau der Teile die spätere Abnahme mit der eintragenden Stelle abzuklären. Nach zwei Kaffee und vielen Fotos der Teile und der Monster konnte ich anbauen ... später wurde ohne Probleme abgenommen.

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  • 3 Jahre später...

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