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Auspuff ohne Zulassung - Konsequenzen?


Dirkdiggler
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Liebe Monster Gemeinde,

Mich würde sehr interessieren was genau die Konsequenzen sind bzw. sein können, wenn man mit einem Endschalldämpfer durch die Gegend fährt, der nicht für die Straße zugelassen ist. Ich rede jetzt nicht von einem abgesägten Krümmer, sondern vielmehr geht es mir um die gängigen Slip-on Kandidaten, die eben nur als "Racing Version" für die Rennstrecke zugelassen sind. 

Die Ergebnisse meiner bisherigen Recherche reichen von kleinen bis mittelgroßen Geldstrafen, über Punkte in Flensburg bis hin zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Aber dann lese ich auch hier und da, dass bei einer Kontrolle ein nicht zugelassener Auspuff oft garnicht mal auffällt.

Sicherlich muss man die Problematik differenziert betrachten, aber vielleicht kann jemand den best und worst case aufzeichnen bzw. hat vielleicht sogar schon die ein oder andere persönliche Erfahrung zu dem Thema gemacht ;) Würde mich sehr freuen hierzu ein paar Eindrücke zu bekommen.

Viele Grüße,

Dino

Bearbeitet von Dirkdiggler
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Da streiten sich sogar die Grünen... oder jetzt Blauen untereinander...xD

Wenn Du so ein Teil verbaust... machst Du es ja wissentlich... die einen sagen es erlischt dann sofort die Betriebserlaubnis und im schlimmsten Fall muss Du (wie schön vorgekommen) das Bike stehen lassen....

Bei anderen bekommt man vielleicht eine Mängelkarte und muss das Teilchen mit einer Frist wieder vorführen... auch schon vorgekommen...

Aber dieses "Wissentlich" dürfte theoretisch kein Spielraum lassen... denk ich... ;)

Jetzt sollten aber gleich die zahlreichen Beiträge auf Dich einprasseln... Viel Glück... :P

 

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vor 12 Minuten schrieb bruch:

Bitteschön, Du kriegst den ersten: http://heise.forenwiki.de/index.php?title=Deppenapostroph

Sehe ich genauso:

Sie besaß genug Größe, selbst darüber zu lachen.

und über andere die sich darüber brüskieren... :4:;)

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Und in Fachlich korrekt:

Nach §19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis. Wird das Fahrzeug trotzdem geführt stellt dies sowohl für den Halter als auch den Fahrer eine Ordnungswidrigkeit dar. Die genaue Bußgeldhöhe richtet sich nach den näheren Umständen. Bis zu 270€ und 1 Punkt stehen im Bußgeldkatalog, das ist aber Höchstgrenze für LKW. Beim Moped wirds weniger. Wie fast immer gilt aber: kommt es zu einem Unfall (auch unverschuldet) wird vor Gericht neu verhandelt, da kann dann schnell mal ein Strafverfahren mit Vorstrafe draus werden (Geld-/ Bewährungs-/ Haftstrafe)

Das Risiko ist gering, aber manchmal kommt es eben dumm.

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Racing-Endtopf = 50 Euro Verwarngeld, mit ordnungsgemäßer Phonmessung = 90 Euro Bußgeld, in beiden Fällen KEIN Punkt.

Bei einem Unfall muss es dann schon richtig krachen (für eine mögliche Bewährungs- Haftstrafe) z.B. mit fahrlässiger Körperverletzung oder schlimmer.

Die Frage wäre dann aber auch, ist das nicht zulassungsfähige, verbaute Fahrzeugteil als ursächlich für den Unfall zu betrachten.

Gruß Dirk

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vor 29 Minuten schrieb Monster12:

Racing-Endtopf = 50 Euro Verwarngeld, mit ordnungsgemäßer Phonmessung = 90 Euro Bußgeld, in beiden Fällen KEIN Punkt.

Soweit für den Fahrer. Ist man zudem noch Halter sieht das schon anders aus.

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also Ich fahre seit ende der 80er Jahre Moped an meiner Four waren die originalen Tüten modifiziert man war jung und hatte kein Geld

an meiner ZX750 war von der ersten Stunde devil racing drauf ... bis heute mit offenen K&N lediglich für den Tüv rückgebaut

an meiner W650 sind lediglich die Siebrohre gezogen

an meiner Ironhead waren zwar "Flöten" drinne aber mit über 100db  war die auch schon heftig

und an der Monster sind danmoto drinn toitoi bis dato noch nie Probleme gehabt 

Ich denke es kommt auf´s Bundesland Region Beamte und Glück an und wenn es dumm läuft kein scheiß labern einfach dazu stehn 

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vor 17 Minuten schrieb Paragraphenreiter:

Soweit für den Fahrer. Ist man zudem noch Halter sieht das schon anders aus.

Ja, ' die Inbetriebnahme anordnen oder zulassen', die 50 Euro bleiben dann 50 Euro und aus den 90 Euro werden dann 135 Euro.

Der sogenannte 'Halter-Verstoß'.

Bearbeitet von Monster12
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Mal eine ernsthafte Frage.

Eine Bekannte musste bei einer Kontrolle mal ihre Ducati wirklich stehen lassen, also die Weiterfahrt wurde ihr nicht gestattet. Weiß jetzt nicht genau was daraus wurde, aber war dies rechtens... also das man Ihr die Weiterfahrt verboten hat?

Bearbeitet von Chosen
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also soweit Ich weiß hat der Beamte nach seinem Ermessensspielraum unter Berücksichtigung der geltenden STVZO 

unabhängig was im Schein steht oder auf den Tüten drauf ist die Weiterfahrt  erst einmal zu untersagen 

er muß es halt auch klar begründen können wie zb. ein Geräuschpegel Messung oder hinzuziehen eines TÜV/DEKRA Gutachters ...

erlöschen der Betriebserlaubnis ... etc.

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Die Frage wäre dann aber auch, ist das nicht zulassungsfähige, verbaute Fahrzeugteil als ursächlich für den Unfall zu betrachten.
Gruß Dirk


Das ist ein wichtiger Punkt und im Falle einer anderen Auspuffanlage weit hergeholt.



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vor einer Stunde schrieb Chosen:

Eine Bekannte musste bei einer Kontrolle mal ihre Ducati wirklich stehen lassen, also die Weiterfahrt wurde ihr nicht gestattet. Weiß jetzt nicht genau was daraus wurde, aber war dies rechtens... also das man Ihr die Weiterfahrt verboten hat?

Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist kann man dir selbstverständlich die Weiterfahrt untersagen. Die ist ja nicht ohne Grund erloschen. Das geht sogar völlig legal soweit, dass die Beamten das Fahrzeug zur Beweissicherung dann Sicherstellen (freiwillig) oder Beschlagnahmen (gegen deinen Willen) können. Näheres regeln die Landespolizeigesetze. Ob dies bei mangelhaften Schalldruckpegeln immer der Fall ist, sei mal dahin gestellt.

Bearbeitet von Paragraphenreiter
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Oh man, wie oft noch diese Diskussionen?

Die Paragraphen werden immer wieder unterschiedlich von der Rennleitung umgesetzt.

Eine allgemeingültige Antwort bekommt man nicht.

Also entweder bist du safe oder lässt es darauf ankommen.

Ergebnis lass uns wissen, führt dann wieder zu so einem Thread.

:D

Gruß

Holger

Bearbeitet von hanoiman
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Das geht sogar völlig legal soweit, dass die Beamten das Fahrzeug zur Beweissicherung dann Sicherstellen (freiwillig) oder Beschlagnahmen (gegen deinen Willen) können.


Sicherstellen zur Beweissicherung ist freiwillig?...den Eindruck hatte ich bei mir einmal nicht, oder sie waren sehr geschickt im formulieren. ;)
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vor 13 Stunden schrieb Chosen:

Mal eine ernsthafte Frage.

Eine Bekannte musste bei einer Kontrolle mal ihre Ducati wirklich stehen lassen, also die Weiterfahrt wurde ihr nicht gestattet. Weiß jetzt nicht genau was daraus wurde, aber war dies rechtens... also das man Ihr die Weiterfahrt verboten hat?

Was ich selbst vor 4 Jahren erlebt habe nach Speedmessung verbunden mit Phonmessung auf einer bekannten Moppedstrecke:

Das Bike von einem ebenfalls rausgewunkenen Superbiker, den ich nicht kannte, aufgrund der Phonmessung die Weiterfahrt verboten wurde. Der ESD war zugelassen mit E-Nummer. Er konnte sich aussuchen, das Mopped mit einer anderen, STVO entsprechender Auspuffanlage am besten Serienanlage, auszurüsten und dann weiter zu fahren oder sich eine Abschleppmöglichkeit zu besorgen. So lange bliebe das Fahrzeug vor Ort.

Weiß nicht, wie das weiter ausgegangen ist. Ich hatte nur ein Ticket wegen Speed bekommen...

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vor 13 Stunden schrieb Chosen:

Mal eine ernsthafte Frage.

Eine Bekannte musste bei einer Kontrolle mal ihre Ducati wirklich stehen lassen, also die Weiterfahrt wurde ihr nicht gestattet. Weiß jetzt nicht genau was daraus wurde, aber war dies rechtens... also das man Ihr die Weiterfahrt verboten hat?

Ich meine gehört zu haben, dass seit letztem Jahr sogar auf offener Straße stillgelegt werden kann sprich Plakette wird entfernt. In jedem Fall sollte man halt auch ein bisschen quatschen können..

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vor 18 Stunden schrieb giradelli:

Sicherstellen zur Beweissicherung ist freiwillig?

 

JA! Wenn ein Gegenstand Sichergestellt werden soll benötigen die Beamten dein Einverständnis. Würdest du es verweigern kommt es wahrscheinlich zur Beschlagnahme. Für dich kein Unterschied, rein rechtlich jedoch schon! Und genau das hat man dir vermutlich damals auch erläutert, will man als Betroffener jedoch zumeist nicht hören.

Im einzelnen Regeln dies jedoch die Landespolizeigesetze, es kann daher durchaus zu Begriffsunterschieden kommen. In einigen Ländern werden beide (zwanglose/zwanghafte) Möglichkeiten nur als Sicherstellung bezeichnet. Auch daran könnte deine Frage zu meiner Aussage durchaus liegen.

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Vor ca 10 Jahren mussten ein Kollege und ich aufgrund von Racingtöpfen die Bikes stehen lassen, die Weiterfahrt wurde verweigert.

Wir haben uns dazu entschieden die Bikes nicht unbeaufsichtigt im Wald stehen zu lassen.

Eine Freundin brachte uns unsere Originaltöpfe und wir durften weiterfahren.

Ergebnis:

- Geldstrafe, weiss den Betrag nicht mehr
- Punkte in Flensburg
- Töpfe beschlagnahmt

Die Töpfe durften wir erst nach einem halben Jahr und deren Freigabe bei der jeweiligen Kreisverwaltung abholen. (lt. Polizei hätten die sogar im Schlimmstfall verschrottet werden dürfen)

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Vor ca 10 Jahren mussten ein Kollege und ich aufgrund von Racingtöpfen die Bikes stehen lassen, die Weiterfahrt wurde verweigert.

Wir haben uns dazu entschieden die Bikes nicht unbeaufsichtigt im Wald stehen zu lassen.

Eine Freundin brachte uns unsere Originaltöpfe und wir durften weiterfahren.

Ergebnis:

- Geldstrafe, weiss den Betrag nicht mehr
- Punkte in Flensburg
- Töpfe beschlagnahmt

Die Töpfe durften wir erst nach einem halben Jahr und deren Freigabe bei der jeweiligen Kreisverwaltung abholen. (lt. Polizei hätten die sogar im Schlimmstfall verschrottet werden dürfen)

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Wenn man das so liest....wo wohnen wir den?????
Ich glaub noch härtere Strafen gibts nur bei Steuerbetrug[emoji34]


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Nach meiner bescheidenen Erfahrung ist das alles Glücksache, manche nennen es Willkür. Wenn der Büttel den Auspuff als zu laut empfindet, ist man dran.

Erlebnis dieses Sommers: an einem Kurvenausgang (außerorts) reiße ich bei meiner absolut serienmäßigen BMW R 1200 R deftig am Kabel. Die Insassen eines entgegenkommenden Streifenwagens schauen mich an, als ob ich von einem anderen Stern komme*. Sie hätten mich sicher herausgewunken, wenn sie die Gelegenheit gehabt hätten.

Mit meiner Duc versuche ich unter 2500/min zu bleiben, wenn ich blau sehe. Obwohl der ESD Papiere hat und nicht manipuliert wurde – aber wer weiß? Papier ist geduldig, vor allem italienisches...

Was sieht unser Rechtsstaat denn vor, wenn sich der Verdacht als unbegründet erweist? Erstattung der Auslagen? Vermutlich nicht mal eine Entschuldigung...

 

* Vielleicht dachten sie ja nur einen Kollegen zu sehen, da ich einenn neongelben Helm trage!?

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