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Paragraphenreiter

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    Mathias
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    Nördliches Harzvorland
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    Monster 1200 MJ16

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  1. Hessen und seine Bündelungsbehörden, das ist ein Thema für sich. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Schwierigkeiten wie in Hessen.
  2. Ducati Monster 1200 ohne Wartungsstau. Baujahr 2016 Kilometer ca. 11800 letzte Inspektion Februar 2020 (neuer Reifen und neuer TÜV) Seither nicht gefahren. Checkheft vorhanden. Einige Umbauten sind vorhanden, alles nötige ist eingetragen. Rizoma Lenker und Riser Geänderte Hebel, Griffe und Fußrasten Kellermann Atto Mini-Blinker hinten (fast unsichtbar) Elektronischer Kettenöler Akrapovic-Auspuff Hier und da Carbon 8500€
  3. Euro 3 vs. Euro 4 bedeutet auch einen Gewissen Unterschied im Geräuschpegel! Muss einen nicht interessieren, kann aber. Ab MJ17 deutlich weniger Schalldruck!
  4. Eine Typgenehmigung für Fahrzeugteile mit einer ECE-Regelung und nationalen Bauvorschriften durcheinander zu würfeln bringt euch doch alle nicht weiter. Wenn ein Themenstarter so explizit nach fundiertem Wissen fragt sollt mancheiner vielleicht einfach mal die Füße still halten... „Wenn man keine Ahnung hat,...“ Einzig vernünftiger Hinweis hier: auch die Originalspiegel haben ein E-Prüfzeichen, sind daher genauso legal umzurüsten wie jeder andere Zubehörspiegel. Das restliche Halbwissen hier im Thread lassen wir lieber als eben solches stehen und beachten es nicht genauer.
  5. Das ist definitiv nicht richtig! Auch bei einer Erstzulassung im Ausland wird der jeweilige Zulassungstag eingetragen, passt dieser Zulassungstag nicht zur Abgasnorm die zu dem Zeitpunkt erforderlich war so ist eine deutsche Zulassung nicht möglich. Schön wenn du Glück hattest, da hat einer nicht aufgepasst. Mehr ist es nicht. Wenn man das Fahrzeug im Ausland gekauft hat, dann kann es manchmal passieren das man die Papiere verliert. Es ist dann ein Vollgutachten notwendig weil man ja auch kein COC-Papier hat. Der Sachverständige muss dabei den Tag der Erstzulassung schätzen weil es keinen Nachweis gibt. Das ist aber ein mutiges Unterfangen und setzt einen guten Sachverständigen voraus. Schätzen kann man z.b. Anhand des Baujahr lt. Fahrgestellnummer, bei dir käme dann der 1.7.2016 in Betracht. Seitens der Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eidesstatt notwendig werden. Wenn es ein Fahrzeug ohne Erstzulassung ist kann man beim zuständigen Landesverwaltungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, das ist für faktisch jeden Sachverhalt möglich, im Falle der Abgasnorm sind die Chancen auf erfolg aber praktisch null weil man davon ausgeht das lange genug Zeit war.
  6. Separates Trägerblech mit Halter für Kennzeichenbeleuchtung gekauft und drunter montiert.
  7. Ja so ist es wohl, darf mich korrigieren. In der Tat recht sinnfrei bei unveränderter Reifengröße eine Änderung der Papiere zu fordern.
  8. Herzlich Willkommen aus Egeln Herr Nachbar! ?
  9. Es kommt stark auf die LED an! Ich hatte kürzlich einen franz. PKW mit LED, die Dinger waren so dämlich das man nicht abblenden konnte. Die wurden heller und dunkler, aber das Lichtbild war durchgehend auf Dauerfeuer. Damit blendest du jeden. Es gibt aber auch welche die von der Geometrie her näher an H4 ran kommen. Richtig Abblenden ist schwierig ohne andere Reflektoren. Auch ist das Thema Temperatur ein Problem. Z.t. haben die Dinger kleine Lüfter dran, das schränkt den Bauraum ein, andere haben nichts und werden einfach nur heiß.
  10. Jetzt wirds unsachlich, da bin ich raus.
  11. Darum schrieb ich zum Beispiel: Derartige Dokumente werden nicht immer neu gefasst sondern z.T. nur aktualisiert. Auch weiß man in gewissen (politischen) Kreisen bereits über gefasste Beschlüsse bescheid bevor diese in einem Verkehrsblatt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Man hat natürlich ein gewisses Interesse daran das einige Personenkreise als erste informiert werden. Eine Arbeitsanweisung die ungültig wird taucht in unserem System nichtmehr auf, oder nur mit Hinweis auf eine aktuellere Fassung. Solange da, ist es gültig und verbindlich. Ich bleibe dabei, es gibt eine Verbindliche Verfahrensanweisung für alle Überwacher, die mag noch nicht jeder Ingenieur kennen, sollte er aber. Ich hatte das wie schon erwähnt auch erst vor kurzem als Thema. Auch gilt das lt. Anweisung nur für Reifen mit DOT 2020 und jünger. Das die Reifenlobby nicht gut findet wenn man die Wischi-Waschi-Methoden abschafft ist verständlich. Da zählt nur der Umsatz, mehr nicht.
  12. >> In der Einheitlichen Festlegung Nr. 01-2018 der Technischen Leitungen aller anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen vom 21.8.2018 in der aktuellen Fassung. Speziell für den DEKRA im Iris-Dokument: 08-212-3608 Stand 12.7.19. Leider für den Otto-Normalo nicht zugänglich, sollte i.d.R. aber auch nicht nötig sein. >> so ähnlich, ja. Im von dir zitierten Link ist aber nicht jedes Detail für den Bürger veröffentlicht, sondern es wird zusammengefasst. Es handelt sich dort eben nicht um das Verkehrblatt oder den Beschluss aus dem BLFA sondern um einen Artikel der Pressestelle. In deinem Fall 2 für nationale Betriebserlaubnisse wird dort in den Erläuterungen nichtmehr zwischen Reifengröße und -hersteller unterschieden, das macht es unübersichtlich weil zu allgemein. >> haben dir eine falsche Auskunft gegeben. Siehe oben, verbindlich für alle Organisationen. Nicht zuletzt auch das Ergebnis zahlreicher Presse-Hetze. >> falsch vermutet.
  13. Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn das Moped in der Zulassungsbescheinigung keine Fabrikatsbindung spezifisch oder allgemein (Fabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten) hat, so braucht es auch keine Herstellerfreigabe. Ich habe das Thema kürzlich in einer Weiterbildung gehabt, da habe ich garnichts drauf gegeben, aber offensichtlich wird das ja wiedermal prima als Hetze gegen TüV und Co. verwendet ohne rechtssichere Hintergründe zu kennen. Nicht verrückt machen lassen, wenn einer anderes behauptet einfach mal nach der Quelle fragen. Da trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.
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